Ich finde, dass noch zu viel gläubiges Vertrauen in die Gerichte herrscht (auch hier im Forum). Meiner Meinung nach sind sie alle korrupt und zwar je höher die Instanz, desto schlimmer.
Stop.
Auch Richter, Juristen und Politiker sind nur Menschen. Da sollte man schon mal fair bleiben und nicht erwarten, daß jeder alles weiß. Recht ist komplex und derart miteinander verschachtelt, da ist es eine hohe Kunst, da durchzublicken.
Ja, Menschen machen Fehler.
Aber ich erwarte vom Richter, das er sich objektiv beide Seiten anhört und sich nicht gelangweilt auf andere Urteile beruft!
Und um Lefty Futter zu geben, hab ich von wikipedia mal was zusammengetragen.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt
Drei Landesverfassungsgerichte haben bisher zu Fragen der Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages mit dem jeweiligen Landesverfassungsrecht entschieden. Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat am 19. August 2013 eine Verfassungsbeschwerde insbesondere aus Gründen der Subsidiarität als unzulässig zurückgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 13. Mai 2014 eine Verfassungsbeschwerde und der Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklagen am 15. Mai 2014 als unbegründet abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Dezember 2012 eine Verfassungsbeschwerde aus Gründen der Subsidiarität nicht zur Entscheidung angenommen. Quelle wikipedia Artikel“RBStV“
Subsidiarität (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär, d.h. unterstützend, übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen.
Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen.
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept und bewährte Praxis für föderale Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland... Quelle wikipedia Artikel“Subsidiarität“
Paul Kirchhof (* 21. Februar 1943 in Osnabrück) ist ein deutscher Verfassungs- und Steuerrechtler. Kirchhof hat an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Von 1987 bis 1999 war er Bundesverfassungsrichter. Am 7. Juni 2013 hielt er seine Abschlussvorlesung.
1987 wurde Kirchhof auf Vorschlag der CDU als parteiloser Richter in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe berufen, dem er bis 1999 angehörte.
Kirchhof wurde die Ehrendoktorwürde 2006 durch die Universität Osnabrück sowie 2008 von der Ukrainischen Freien Universität München verliehen.
Seit dem 1. April 2013 ist Kirchhof Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.
Rundfunkgebührenrecht
Die Reform des Rundfunkgebührenmodells zum 1. Januar 2013, die nicht mehr Personen sondern Haushalte abgabenpflichtig macht, geht auf ein Gutachten Kirchhofs im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurück.
Quelle wikipedia Artikel“Paul Kirchhof“