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Autor Thema: Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe  (Gelesen 96821 mal)

g
  • Beiträge: 181
YEAH - grosses Tennis   (#)
ich möchte mich den besten Wünschen anschließen, RA Bölck ist ein klasse-Mann dafür, und die Zeit ist reif - nach über zwei Jahren - auch wenn der Weg durch die Instanzen durch Ablehnung der Berufung schneller ging als ich vermutet hätte...


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O
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Zuallererst ein "Hallo" an alle mitlesenden und mitschreibenden Forenbesucher!

Ich setze mich erst seit ganz kurzer Zeit mit diesem Thema auseinander und war froh dieses Forum gefunden zu haben. Hier gibt es neben geballtem Wissen und Vorschlägen gute Hilfe und sehr interessante Beiträge. Vielen Dank dafür!  :laugh:

Zum Thema:
Von mir auch die besten Wünsche für diesen Schritt! Ich bin überzeugt, dass es bei diesem Prozess die ersten Erfolge geben wird.

Ich werde zwar noch einiges lesen müssen, um den gesamten Umfang überblicken zu können, aber das was schon alles passiert ist, verdient meinen größten Respekt, denn ich weiß wie schwer es ist geltendes Recht gegen ein "kapitalistisches" System durchzusetzen.
Diesen Thread werde ich weiter verfolgen und würde mich freuen, wenn ich einen Beitrag leisten kann.

Viele Grüße

Omduil


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  • Beiträge: 191
@UnerhÖrt

Wie sieht es mit einem Spendenaufruf aus?
Bin auf jeden Fall dabei.

Gruß Pepe


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  • Beiträge: 28
Meine größte Anerkennung und ein SUPERGROßES  DANKESCHÖN für die viele Arbeit und das persönliche Engagement!!!

Auch ich wünsche ALLES GUTE und DRÜCKE ALLE DAUMEN. Die HOFFNUNG STIRBT ZULETZT!!!

Vielleicht gibt es ja doch noch ein bisschen Gerechtigkeit in Deutschland, um diesen korrupten Halsabschneidern endlich das Handwerk zu legen  ;D


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G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Auch von mir den größten Respekt!  8)
Einen finanziellen Beitrag  ;) gäbe es von mir auch!

Gruß
Grinsekatze


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Habe mein Radio in der Pfandleihe versetzt! ;D Den Erlös gebe ich auch dazu ;)
Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

G
  • Beiträge: 1.548
POSITIV DENKEN:

Ich würde auch was dazu geben, ist aber nicht notwendig, da das BVerfG entscheiden wird, daß die Rundfunkanstalt die Kosten zu tragen hat.


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Der Spendenaufruf ist in Vorbereitung.  ;)

Wie sieht es mit einem Spendenaufruf aus?
Bin auf jeden Fall dabei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 11:09 von Bürger«

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Vielen Dank für eure Wünsche!

Natürlich wäre das nicht möglich ohne Hr. RA Bölck und seine Bereitschaft, diesen Weg zu gehen und seine bis ins Detail ausgearbeiteten Schriftsätze, auch wenn sie vom OVG keinerlei Würdigung erfuhren.
Aber umso eher kommen wir nun in die Ziellinie.

Da man dem Ganzen offenbar nur über die Zerlegung und Widerlegung von Formulierungen im RBeitrStV zu Leibe rücken kann, auch wenn wir hier viel über Neustrukturierung oder Überflüssigkeit der ÖR diskutieren (wie im Gutachten des BMF geschehen), setze ich alle Hoffnung darauf, daß sich endlich ein Gericht mit diesen Argumenten näher beschäftigt und erkennt, daß die Art der Finanzierung, eine über die Köpfe der Bürger hinweg erlassene Pflichtabgabe, nicht rechtens ist.

@Bürger
Es sei dir verziehen   ;D
Soweit ich weiß - und auch Hr. Bölck geht davon aus -, ist dies die erste Klage dieser Art am BVerfG

@Pepe
Spendenaktion ist in Vorbereitung, ich möchte aber den Moderatoren nicht vorgreifen
(sehe gerade, Antwort hat sich schon erledigt; Danke Viktor)

@GEIZ ist geil
Das hoffe ich natürlich auch; dennoch ist zu bedenken, daß Hr. RA Bölck nicht für den üblichen Satz arbeitet, lediglich dieser aber im Fall einer Niederlage der Gegenseite von dieser vergütet werden muss


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 13:20 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

G
  • Beiträge: 1.548
@GEIZ ist geil
Das hoffe ich natürlich auch; dennoch ist zu bedenken, daß Hr. RA Bölck nicht für den üblichen Satz arbeitet, lediglich dieser aber im Fall einer Niederlage der Gegenseite von dieser vergütet werden muss

Ganz sicher bin ich nicht aber ich meine, das Verfassungsgericht kann den Streitwert so festsetzen, daß es sich für den RA wieder lohnt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 13:20 von Bürger«

W
  • Beiträge: 4
Hallo,

das sind wirklich grandiose Nachrichten. Auch von mir allerherzlichsten Glückwunsch fürs bisher Erreichte!!!

Hoffentlich nimmt das BVerfG die Beschwerde an. Der Tag an dem öffentlich über die Beschwerde entschieden wird, werde ich mir dick im Kalender markieren, um an diesem Tag live mit zu erleben, wie es um den Schutz der Bürger vor dem Staat bestellt ist. Hoffentlich sehen das viele hunderttausend Menschen an diesem Tag genauso. Ein Tag, an dem die Öffis über hunderttausende Zeitzeugen berichten MÜSSTEN. Wirklich - bei dieser Enscheidung möchte ich live dabei sein.

Die Luft für die sogenannten Öffentlich-rechtlichen wird immer dünner. Ich würde mir an deren Stelle zeitnah überlegen, ob nicht die Zeit für ein anderes Gebührensystem gekommen ist und hierzu vor allem das Gutachten der 32 Professoren für eine saubere Exitstrategie nutzen. Die größte Angst hat man wahrscheinlich vor den horrenden Pensionsansprüchen aber das sollte zu händeln sein, wenn ein paar Milliarden aus dem Soli umgeleitet werden. Das in Verbindung mit ein paar Millionen Zuschauern, die sich diese Beiträge aus dem Wahrheitsministerium anschauen und gerne bereit sind, dafür zu zahlen, so sollte dieses totgerittene Pferd doch wohl in den Orkus der Vergangenheit zu befördern sein?!

Ich brenne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegen und weise jeden und wo immer möglich darauf hin, dass ENDLICH eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.

Viele Grüße


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  • Beiträge: 7.389
Die größte Angst hat man wahrscheinlich vor den horrenden Pensionsansprüchen aber das sollte zu händeln sein,
Diese Problematik ist durchaus erkannt; aber gerade die Absicherung der Pensionszahlungen können kein Teil eines nur irgendwie gestalteten öffentlichen Auftrages sein.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

F
  • Beiträge: 20
Wenn die Beschwerde angenommen wird, wird das Medieninteresse hoffentlich nochmal groß. :)

Im Falle einer Niederlage für die Gegner des GEZ Wahnsinns: Sicher. Gewinnen die Gegner des Gez boykotts, dann dürfte das Medieninteresse wohl wesentlich geringer sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 18:23 von Bürger«
Gruss


RO

M
  • Beiträge: 37
Vielen Dank für eure Wünsche!

Natürlich wäre das nicht möglich ohne Hr. RA Bölck und seine Bereitschaft, diesen Weg zu gehen und seine bis ins Detail ausgearbeiteten Schriftsätze, auch wenn sie vom OVG keinerlei Würdigung erfuhren.
Aber umso eher kommen wir nun in die Ziellinie.

Da man dem Ganzen offenbar nur über die Zerlegung und Widerlegung von Formulierungen im RBeitrStV zu Leibe rücken kann, auch wenn wir hier viel über Neustrukturierung oder Überflüssigkeit der ÖR diskutieren (wie im Gutachten des BMF geschehen), setze ich alle Hoffnung darauf, daß sich endlich ein Gericht mit diesen Argumenten näher beschäftigt und erkennt, daß die Art der Finanzierung, eine über die Köpfe der Bürger hinweg erlassene Pflichtabgabe, nicht rechtens ist.

Als Einleitung in die Materie (für die Richter) empfiehlt sich dieser Text:
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße - Begründungen Teil 1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290
und die folgenden Beiträge


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2015, 00:47 von Bürger«

B
  • Beiträge: 422
Ich hätte nicht gedacht, dass es so schnell gehen kann. Respekt an "Unerhört". Ich denke, dass es auch ein Erfolg des gemeinschaftlichen Kampfes aller hier im Forum ist.

Jetzt nochmal für die juristischen Nichtschwimmer unter uns:

Ist eine Beschwerde vor dem BVerfG gleichzusetzen mit einer Klage vor dem BVerfG?

Diese wurde jetzt erreicht, nachdem man in 2. Instanz abgeschmettert wurde, richtig?
Ansonsten hätte man sich mühevoll durch die Instanzen kämpfen müssen, richtig?

Das BVerfG ist die höchste nationale Instanz, richtig?
Was passiert, wenn die Beschwerde abgewiesen wird? Ist dann der Weg zum EuGH offen?
Was passiert, wenn das BVerfG die Beschwerde annimmt? Wird ein Urteil gesprochen? Ist dieses dann rechtskräftig? Ist dann der Weg zum EuGH für den Beklagten offen?

Etwas nervige Fragestellung, aber das hilft unserem aller Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 19:19 von Blitzbirne«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

 
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