Okey, ein richtiger Widerspruchsbescheid -> wenn die Rechtsbelehrung dabei ist und Person A mal von dem Nachweisgehalt der Einfachpost abgesehen weiter machen will.
PersonX würde in so einem Fall Klage, der Streitwert liegt wahrscheinlich noch unter 500,-€, einreichen, wobei Kosten in Höhe von wahrscheinlich 105,-€ entstehen. Die Klage ist zunächst nur zur Fristwahrung innerhalb 1 Monat nach Bekanntgabe ohne weiter führende Begründung, aber mit der entsprechenden Information dass diese nachgereicht wird und der Bitte um eine entsprechende Frist auszuführen.
In der ersten Instanz wird das dann aus aktuell offenen Verfahren ehr nicht mehr entschieden sondern wahrscheinlich ruhend gestellt. Bis es soweit sein dürfte gehen Monate ins Land. Der GV bleibt dafür außen vor.
Sollte das Verfahren verloren gehen, kommen zu den 105,-€ noch weitere Kosten dazu, insbesondere Schreibauslagen etc. etc. der Gegenseite -> dafür gibt es dann aber die Berufung mit 2., dann Bundersverfassungsgericht, sollte das auch ablehnen ;-) dann geht es zum nächsten, es kann ja sein, dass es nicht in Deutschland entschieden wird.
Oder Option 2 es wird geprüft, ob das VG überhaupt zuständig ist, weil dieses ja keine verfassungsrelevanten Sachen entscheiden können. Dazu wäre zu prüfen und zu lesen was bei
http://ich-zahle-keinen-rundfunkbeitrag.de/2014/11/18/unzustaendigkeit-amtsgerichte-zpo/
steht, und eine Person A müsste dann verstehen, wie Sie dabei dann vorgehen könnte.
PersonX ist noch dabei zu verstehen, wie das funktionieren soll, kann es aber selber noch nicht erklären und auch noch nicht, wie es dann laufen müsste.
Danke für den Gedankengang @PersonX, was wohl PersonX anstelle von Person A machen würde!
Person A liest sich aufmerksam in Option 2 ein. Streitwert liegt bei Person A unter 500€. Person A fragt sich, im welchen Rahmen die zusätzlichen Kosten zu den 105€ für die Schreibauslagen den Gegenseiten etc. sich wohl abspielen? Das Spielgeld von Person A ist doch schon recht begrenzt.