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Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt nach abgelehnte Widerspruch - Chance vertan?  (Gelesen 12192 mal)

K
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Option gegen diesen Widerpruchsbescheid innerhalb 4 Wochen am VG zu klagen. Person A hat demnach nur noch einige Tage Zeit dies fristgerecht zu tun.
Wobei die Frist mit dem Datum der Bekanntmachung, also der Zustellung beginnt, nicht mit dem auf dem Widerpruchsbescheid angegebenem Datum (welches sogar häufig sehr vom denjenigen der Zustellung abweicht, so dass durchaus eine vorsätzliche Vertuschung des Datums und einer damit einhergehenden Verunsicherung angenommen werden darf).

Siehe dazu
Thema: Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Thema: Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html

Thema: Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg66933.html#msg66933

Danke fÜr den Hinweis @ TVfrei. Sicherheitshalber, im Falle das Person A Klage einreicht, nimmt Person A das Datum auf dem Umschlag als Beginn der Frist.


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K
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Okey, ein richtiger Widerspruchsbescheid -> wenn die Rechtsbelehrung dabei ist und Person A mal von dem Nachweisgehalt der Einfachpost abgesehen weiter machen will.
 
PersonX würde in so einem Fall Klage, der Streitwert liegt wahrscheinlich noch unter 500,-€, einreichen, wobei Kosten in Höhe von wahrscheinlich 105,-€ entstehen. Die Klage ist zunächst nur zur Fristwahrung innerhalb 1 Monat nach Bekanntgabe ohne weiter führende Begründung, aber mit der entsprechenden Information dass diese nachgereicht wird und der Bitte um eine entsprechende Frist auszuführen.
In der ersten Instanz wird das dann aus aktuell offenen Verfahren ehr nicht mehr entschieden sondern wahrscheinlich ruhend gestellt. Bis es soweit sein dürfte gehen Monate ins Land. Der GV bleibt dafür außen vor.
Sollte das Verfahren verloren gehen, kommen zu den 105,-€ noch weitere Kosten dazu, insbesondere Schreibauslagen etc. etc. der Gegenseite -> dafür gibt es dann aber die Berufung mit 2., dann Bundersverfassungsgericht, sollte das auch ablehnen ;-) dann geht es zum nächsten, es kann ja sein, dass es nicht in Deutschland entschieden wird.

Oder Option 2 es wird geprüft, ob das VG überhaupt zuständig ist, weil dieses ja keine verfassungsrelevanten Sachen entscheiden können. Dazu wäre zu prüfen und zu lesen was bei
http://ich-zahle-keinen-rundfunkbeitrag.de/2014/11/18/unzustaendigkeit-amtsgerichte-zpo/

steht, und eine Person A müsste dann verstehen, wie Sie dabei dann vorgehen könnte.
PersonX ist noch dabei zu verstehen, wie das funktionieren soll, kann es aber selber noch nicht erklären und auch noch nicht, wie es dann laufen müsste.

Danke für den Gedankengang @PersonX, was wohl PersonX anstelle von Person A  machen würde!
Person A liest sich aufmerksam in Option 2 ein. Streitwert liegt bei Person A unter 500€. Person A fragt sich, im welchen Rahmen die zusätzlichen Kosten zu den 105€ für die Schreibauslagen den Gegenseiten etc. sich wohl abspielen? Das Spielgeld von Person A ist doch schon recht begrenzt.


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P
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Leider gibt es dazu wohl noch nicht so viele Beispiele,
auch hängt das davon ab, wieviele Schreiben da dann hin und her gehen und wahrscheinlich auch, wie viele Personen von A nach B deswegen reisen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.5

in Antwort 9 im Link zu dem Zitat steht, was wohl von der Gegenseite so alles geltend gemacht werden könne, was das Gericht dann davon weiterreicht kann PersonX nicht beurteilen

->PersonX denkt Angst vor den Kosten sollten eine Klage nicht behindern -->
im Forum gibt es zwei laufende Klagen -> wo Spenden für den Anwalt gelaufen sind, möglicherweise können diese mehr Auskunft aus dem ersten VG Streit bezüglich der Kosten der Gegenseite geben
hier der Link
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2015, 20:48 von PersonX«

K
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Leider gibt es dazu wohl noch nicht so viele Beispiele,
auch hängt das davon ab, wieviele Schreiben da dann hin und her gehen und wahrscheinlich auch, wie viele Personen von A nach B deswegen reisen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.5

in Antwort 9 im Link zu dem Zitat steht, was wohl von der Gegenseite so alles geltend gemacht werden könne, was das Gericht dann davon weiterreicht kann PersonX nicht beurteilen

->PersonX denkt Angst vor den Kosten sollten eine Klage nicht behindern -->
im Forum gibt es zwei laufende Klagen -> wo Spenden für den Anwalt gelaufen sind, möglicherweise können diese mehr Auskunft aus dem ersten VG Streit bezüglich der Kosten der Gegenseite geben
hier der Link
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

Person A schwirrt mal wieder der Kopf. Es wird Person A klar, daß es wohl doch besser gewesen wäre Jura zu studieren. Person A wird in den kommenden 2 Tagen entscheiden müssen, was zu tun ist. Person A hasst das Fernsehen & Radio, hat auch nie welche bessesen oder betrieben und war genau aus diesem Grunde nie als Beitragszahler bei der GEZ angemeldet. Person A ist wirklich sehr, sehr angep*** t.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Für Person A reicht es vorläufig, der Fristwahrung wegen vorerst nur einen
unbegründeten Klageantrag einzureichen - vergleiche z.B. Vorgehensweise Bernd Höcker
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung

Darauf folgt dann im Regelfall eine Fristsetzung seitens des Gerichts zur Nachreichung der ausführlichen Begründung.
Auch weitere Fristverlängerungen sind auf Antrag nicht unbedingt aussichtslos.

Dass im Übrigen dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059

1. Instanz ohne Anwaltspflicht
~105€Gerichtskosten
schriftliches Verfahren auf Antrag vermeidet Kosten der Gegenseite
(ohne Gewähr/ keine Rechtsberatung)


Anregungen für Begründungen u.a. unter
(...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen)

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

sowie auch das neue Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html




All dies auch nachzulesen u.a. unter

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

aufzufinden u.a. über den Schnelleinstieg unter
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da damit das eigentliche Kern-Thema dieses Threads
Zahlung unter Vorbehalt nach abgelehnte Widerspruch - Chance vertan?
umfänglich abgehandelt und hiermit schon verlassen sein dürfte, wird dieser Thread zur Vermeidung von abschweifenden bzw. Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums vorsorglich mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis. Weiter gute Erfolge.


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