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Autor Thema: Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!  (Gelesen 96519 mal)

E

El

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Danke.

Calimero, ich weiß, dass es darum ging, hab das Ding aber trotzdem nicht bekommen.

Außerdem ist es dann auch nur aufgeschoben.

Wenn es wirklich Bescheide geben sollte, können die ja dann vom BS ein neues Ersuchen formuileren, das dann diesmal richtig ist.

Hab das Teil gestern einfach nicht erhalten.

Oder kann man das auch beim BS anfordern bzw. muss der BS mir das aushändigen?


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k
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  • Wir sind das Volk
Wie schon geschrieben EL,beim SWR und BS anfordern!!!


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koppi1947

E

El

  • Beiträge: 132
Koppi danke.

Meinst Du jetzt die Beitragsbescheide und / oder das Vollstreckungsersuchen?


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P
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Calimero, ich weiß, dass es darum ging, hab das Ding aber trotzdem nicht bekommen.

Außerdem ist es dann auch nur aufgeschoben.

Ist es eben nicht, wie wollen die als nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft mit illegalen Vollstreckungsersuchen an dein Geld kommen???

Ich verstehe nicht warum sich die Leute immer so unterbuttern lassen, ich würde ggüber der Gemeinde auf dem schnellsten Wege meiner Forderung schriftlich Nachdruck verleihen.

In etwa so:
Zitat
Sehr geehrter Mitarbeiter Herr Behördenleiter,

am XX.XX.XXXX habe ich von Ihrer Gemeindekasse eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Eine Kopie des zugrundeliegenden Volstreckungsersuchens wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter leider grundlos verweigert. Ich darf Sie höflichst darum bitten mir das zugrundeliegende Vollstreckungsersuchen umgehend binnen einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zwecks Prüfung zukommen zu lassen.

Bitte teilen Sie mir auch die Anschrift der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde mit.

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Arbeitgeber


Kommt da nichts würde ich umgehend einen Anwalt einschalten, der soll schnell einen 3 Zeiler schicken. Oder aber aufgrund der Tatsache, daß du keine Möglcihkeit hattest das Ersuchen zu prüfen, die Vollstreckung schonmal vorsorlich zurückweisen und dann entsprechende Rechtsmittel in die Wege leiten.

Sattdessen gräbst du dir aber gerade dein eigenes Grab in dem du beim BS um Bescheide bettelst... *kopfschüttel*



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Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

r
  • Beiträge: 17
Hallo liebe Leidensgenossen,
 :-\

heute hat Person A auch seinen ersten gelben Brief bekommen.
Person A hat leider den Weg vom Roggi eingeschlagen - nach dem A den 1. Bescheid im Sommer erhalten hat, hat A brav einen Widerspruch geschrieben und dann einen Monat später einen 2.
Nun war ne zeitlang ruhe, aber vor ca. 3 Wochen kam dann der Festsetzungsbescheid. Dem hat Person A letzte Woche widersprochen. Ohne jemals einen negativen Widerspruchsbescheid vom BS erhalten zu haben, kam heute vom Obergerichtsvollzieher eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Termin hat er auf Ende Januar festgelegt...

Nun die Frage, wie weiter vorgehen?

Erstmal eine Kopie des Vollstreckungsersuchen des BS anfordern? Oder?

Dann auf die Nichtigkeit wegen fehlender Vollstreckungsvorrausetzungen wegen fehlender Bescheide hinweisen. Oder?
Person A denkt, dass der BS inzwischen gelernt hat und das Vollstreckungsersuchen in Form korrekt sein wird. Falls nicht wäre als Zwischenschritt evtl. auch hier ein Ansetzungspunkt...


Was meint ihr?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 20:33 von Uwe«

E

El

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Wieso leider den Weg von Roggi eingeschlagen?

Hat Du auch Aussetzung der Vollstreckung beantragt?

Dann dürfen die normal nicht vollstrecken.

Wieso hat Du direkt einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen?

Normal gibt es doch erst eine Zahlungsaufforderung von der Gemeinde / Stadt / etc.

Ist der Betrag genau der Betrag in dem Festsetzungsbescheid?

Wenn möglich, würde B den Weg von Propaganda gehen mit dem Vollstreckungsersuchen.

Im 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht, dass die nur mit einem vollstreckbaren Titel, der zugestellt wurde, vollstrecken dürfen.

Wenn A gegen den Titel Widerspruch mit Aussetzung der Vollstreckung gestellt hat, dürften die normal doch nichts machen.

Oder gibt es noch andere Beträge, gegen die A keinen Widerspruch eingelegt hat.

B würde das alles mal prüfen und hier im Forum schön weiter lesen.

B's Meinung ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 20:35 von Uwe«

r
  • Beiträge: 17
allen 3 bisherigen Bescheiden wurde incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung widersprochen.

Von der Gemeinde oder Stadt kam keine Zahlungsaufforderung.

Die Summer der Gläubigerforderung in der Ladung des Obergerichtsvollziehers entspricht der Summe, die auf dem 2. BS Bescheid stand (auf Cent genau).



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P
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Ohne jemals einen negativen Widerspruchsbescheid vom BS erhalten zu haben, kam heute vom Obergerichtsvollzieher eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Termin hat er auf Ende Januar festgelegt...

Nun die Frage, wie weiter vorgehen?

Erstmal eine Kopie des Vollstreckungsersuchen des BS anfordern? Oder?

Dann auf die Nichtigkeit wegen fehlender Vollstreckungsvorrausetzungen wegen fehlender Bescheide hinweisen. Oder?
Person A denkt, dass der BS inzwischen gelernt hat und das Vollstreckungsersuchen in Form korrekt sein wird. Falls nicht wäre als Zwischenschritt evtl. auch hier ein Ansetzungspunkt...

Was meint ihr?

"Auf jeden Fall erstmal den Titel anfordern, auf dessen Grundlage der OGV gedenkt eine Vermögensauskunft einzuholen." würde mein Bruder ganz spontan in einem ähnlich fiktiven Fall raten. Das würde er in etwa so machen:

Zitat
Sehr geehrter Herr OGV,

Die Zustellung eines vollstreckbaren Titels ist meines Wissens nach Voraussetzung für eine Vermögensaukunft als Zwangsvollstreckungsmaßnahme, welche massiv in meine Grundrechte eingreift.

Eine titulierte Forderung gegen mich ist mir jedoch nicht bekannt.

Ich darf Sie daher  höflich darum bitten, mir innerhalb von einer Woche ab Zugang dieses Schreibens den Titel, auf dessen Grundlage Sie gedenken bei mir eine Vermögensauskunft einzuholen, auszuhändigen.

Bitte geben Sie mir außerdem bekannt wo ich mich in dieser Sache beraten lassen kann.

Vielen Dank im Voraus!


Mit freundlichen Grüßen,
Arbeitgeber Steuerzahler

Es wäre allerdings im Vorfeld auch mal interessant zu wissen was genau der Herr OGV so schreibt?
Anonymisierter Scan wäre nicht schlecht....


Zitat
Person A denkt, dass der BS inzwischen gelernt hat und das Vollstreckungsersuchen in Form korrekt sein wird.
Person B denkt das absolut nicht .... Aber das werden die beiden Personen ja in Kürze sehen.


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hier der Scan...



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El

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Hat jemand von Euch eigentlich schon was gehört vom BS oder den anderen Institutionen auf seine Briefe? Person A hat nichts vom BS gehört und wird jetzt den Brief nochmals per Einschreiben wegschicken, da der BS sich ja auf normale Post anscheinend tot stellt. Komisch ist nur, dass der BS umgekehrt seine normale Post, die er Personen A-Z zukommen lässt, für sehr wichtig hält.


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hier der Scan...


In einem ähnlich gelagerten Fall hörte ich meinen Onkel zu meiner Tante sagen, daß er dem Schreiben in etwa so begegnen würde:

Zitat
Sehr geehrter Herr OGV,

Es ist schön, daß Ihnen ein Ausstandsverzeichnis vorliegt, von dem Sie vorgeben dies wäre ein vollstreckbarer Titel.

Ich weise darauf hin, daß für Zwnagsvollstreckungsmaßnahmen gewisse Voraussetzungen vorliegen müssen.

Dazu gehört unter anderem, daß dem angeblichen Schuldner vor irgendwelchen Zwangsmaßnahmen ein Titel zugestellt werden muß.

Mir ist kein Titel zugestellt worden, ein Ausstand bei dieser Firma ist mir nicht bekannt.


Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

- Was ist ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für eine Firma?
Leider kann ich in Ihrem Schreiben keine Rechtsform finden.

Weiterhin weise ich darauf hin, daß eine Firma sich kaum selbst vertreten kann.


Ihre offensichtlich Rechtswidrigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden daher mit Nachdruck zurückgewiesen.

Bitte teilen Sie mir außerdem binnen 1 Woche ab Zugang dieses Schreibens die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde mit.


Mit feundlichen Grüßen,

Der angebliche Schuldner



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P
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Hat jemand von Euch eigentlich schon was gehört vom BS oder den anderen Institutionen auf seine Briefe? Person A hat nichts vom BS gehört und wird jetzt den Brief nochmals per Einschreiben wegschicken, da der BS sich ja auf normale Post anscheinend tot stellt. Komisch ist nur, dass der BS umgekehrt seine normale Post, die er Personen A-Z zukommen lässt, für sehr wichtig hält.

Ja, aber das dauert - Die armen Schweine sind hoffnungslos überfordert  ;D

Ich würde mir einfach mal den Spaß machen eine Erinnerung zu schreiben:

Zitat
Ich darf Sie höflichst darum bitten endlich mein Schreiben vom XX.XX.XXXX zu beantworten

Hör auf die Kohle für ein Einschreiben zu verschwenden....


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Propaganda, ein Einschreiben ohne Rückschein ist billiger, und das hat neulich beim SWR auch gefunzt beim Widerspruch. Nach ein paar Tagen kam die Antwort in Form des hier allseits bekannten Textbausteinbriefes. Trotzdem danke :-)

Person A wird mal sehen, was sie macht. Für Person A ist die Taktik von denen klar, totstellen, nichts bekommen haben und ignorieren. Person A wird vermutlich den gleichen Brief wie an den BS nochmals wegschicken, nur mit Einschreiben evtl. an den SWR und den dann erinnern. Schließlich steht in diesem Brief von der VG ja auch das Deutschlandradio drin, sonst nichts. Person A wird wahrscheinlich dem SWR den Brief an den BS einfach nochmals ausdrucken und eine Erinnerung dazuschreiben. So was in der Art.

Über nette Verbesserungsvorschläge von Propaganda freut sich Person A trotzdem immer sehr.

Die armen Schweine haben jetzt bestimmt alle Urlaub und verprassen das viele Weihnachtsgeld, das sie dank ihrer unbeliebten Zwangsmaßnahmen bei vielen Menschen dieses Jahr vor Weihnachten abpressen konnten.



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Propaganda, ein Einschreiben ohne Rückschein ist billiger, und das hat neulich beim SWR auch gefunzt beim Widerspruch. Nach ein paar Tagen kam die Antwort in Form des hier allseits bekannten Textbausteinbriefes. Trotzdem danke :-)

Das geht beim ersten Widerspruch noch preiswerter, siehe « Antwort #6 am: 20. Juli 2014, 00:43 »
in 2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

Der Ankündigung aus dem Textbausteinschreiben, dass Sie mir keine weiteren Schreiben (Antworten) senden wollen haben Sie sich mit der Ausnahme von zwei Mahnungen gehalten.



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Zur Abwehr einer Zwangsvollstreckung habe ich einen etwas anderen Weg ausprobiert:

- Ich habe eine rechtsmittelungültige "unwichtige" Mahnung mit Drohung der Zwangsvollstreckung vom BS erhalten (1bsmahn.jpg). Die Forderungen sind teils ungerechtfertigt, teils zweifelhaft.
- Ich habe daraufhin das in der Mahnung erwähnte Forderungsunternehmen darauf hingewiesen und das Verwaltungsgericht darüber informiert. (ank4.jpg)
- daraufhin habe ich eine freundliche Antwort des Forderungsunternehmens bekommen, dass sie vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen beim BS um Stellungnahme bitten werden. (k4.jpg)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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