Hallo liebe Leidensgenossen,
heute hat Person A auch seinen ersten gelben Brief bekommen.
Person A hat leider den Weg vom Roggi eingeschlagen - nach dem A den 1. Bescheid im Sommer erhalten hat, hat A brav einen Widerspruch geschrieben und dann einen Monat später einen 2.
Nun war ne zeitlang ruhe, aber vor ca. 3 Wochen kam dann der Festsetzungsbescheid. Dem hat Person A letzte Woche widersprochen. Ohne jemals einen negativen Widerspruchsbescheid vom BS erhalten zu haben, kam heute vom Obergerichtsvollzieher eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Termin hat er auf Ende Januar festgelegt...
Nun die Frage, wie weiter vorgehen?
Erstmal eine Kopie des Vollstreckungsersuchen des BS anfordern? Oder?
Dann auf die Nichtigkeit wegen fehlender Vollstreckungsvorrausetzungen wegen fehlender Bescheide hinweisen. Oder?
Person A denkt, dass der BS inzwischen gelernt hat und das Vollstreckungsersuchen in Form korrekt sein wird. Falls nicht wäre als Zwischenschritt evtl. auch hier ein Ansetzungspunkt...
Was meint ihr?