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KEINE ANGST VOR DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG!!!
ich habe vor ein paar Tage den ersten wichtigen Etappensieg gegen die GEZ erlangt!
Willkommen im Club.
Die Verbandsgemeinde als Vollstreckungsbehörde teilte mir mit, daß man
das Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice (GEZ) an diesen zurückgegeben hat.
Damit ist die unrechtsmäßige Vollstreckung gegen mich von dieser Seite her eingestellt!
Verwechsle 'zurückgegeben' nicht mit Einstellung des Verfahrens. Das ist eigentl. ein ganz normaler Vorgang, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung vorliegen. Der Vorgang wird dann zur Überprüfung zurück gegeben.
Jetzt geht es m.M. und eigener Erfahrung nach genau so weiter wie User 'leonardodavinci' es geschrieben hat.
Dumm war eigentlich, daß ich von Anfang an auf die Schreiben der GEZ überhaupt reagiert habe.
Warum? Damit habe ich bestätigt die Bescheide bekommen zu haben.
Allerdings
.... daß der angebliche Schuldner die Bescheide auch bekommen hat, muß solch ein Verfahren immer
negativ für die ausgehen. Denn diesen Nachweis kann die GEZ nicht erbringen und die Vollstreckungsbehörde schon drei mal nicht
So sieht es aus. Die daraus resultierende Nichtigkeit des Verwaltungsaktes dürfte man allerdigs nur durch eine Klage erreichen. Denn freiwillig werden die das nie einsehen.
Wenn die GEZ die LRA clever ist, schickt sie der Verbandsgemeinde ein rechtlich einwandfreies Vollstreckungsersuchen.
Außerdem habe ich noch eine laaaange Liste warum eine Zwangsvollstreckung in diesem Fall unzulässig ist, wie z.B. Versagen rechtlichen Gehörs, formaljuristisch nichtige Bescheide, etc etc.
Ja, die Liste kann lang werden ...die LRA's lernen, wenn auch langsam, so dass die Liste mittlerweile kürzer wird.
Als nächten Punkt werde ich von der Verbandsgemeinde prüfen lassen ob die Bearbeitung der lächerlichen Vollstreckungsersuchen dem Beitragsservice auch in Rechnung gestellt wurden.
Es kann nicht angehen, daß der Bürger hierfür noch zahlen muß. ...
Ich meine mal einen Passus gelesen zu haben, der es ermöglicht, die entstandenen Kosten, zumindest dann, wenn ein Vollstreckungsersuchen zu unrecht gestellt wurde, erstatten zu lassen. Müsste in der Gerichtskostenordnung oder so aufgeführt sein.
Das Ziel ist eigentlich ein Präzedenzverfahren vor den Verwaltungsgerichten was die Zwangsanmeldung als solche angeht.
Würde ich das gewinnen, ...
Vorsicht ist geboten!
Fiktiv:
Würdest du das gewinnen, eine Anmeldung deinerseits ansich aber vonnöten gewesen sein, so könnte eine Ordnungswidrigkeit nach RBSTV vorliegen.
Allerdings vermute ich auch, dass kaum ein Gericht (zumindest die unteren Instanzen) gegen die Zwangsanmeldung entscheiden würde.
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Für Leute die keine Lust haben sich damit zu beschäftigen:
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- Theoretisch kann man sämtliche Schreiben einfach entsorgen und auf die Vollstreckung warten
Hier halte ich es für Sinnvoller, auf Festsetzungsbescheide mir Rechtsbehelfsbelehrung zu reagieren. Hängt aber davon ab, wie man später weiter verfahren möchte.
Fiktiv:
Will man später gegen den Rundfunkbeitrag ansich Klagen, dann besser reagieren.
Will man später nur gegen eine drohende Vollstreckung angehen, dann nicht reagieren.
- Besser ist es u.U. jedoch die Schreiben mit einem Zeugen wieder auf die Post zu bringen und mit "Annahme verweigert" zurückschicken lassen
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Das halte ich persönlich für dumm. Denn gibt man einen normalen Brief mit _der_ Begründung zurück, könnte das Schreiben später als nachweislich 'zugestellt' angeführt werden. Der Empfänger kannte dann sogar nicht mal den Inhalt. Das könnte später zum Bummerang werden.
- Wenn die Vollstreckung kommt, persönlich auf der Vollstreckungsbehörde erscheinen, gebt dem Widerstand ein Gesicht!
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Das habe i.d. Vergangenheit schon mehrmals empfohlen.
Meine Erfahrung: es gibt in meiner zuständigen Verwaltung 3 Personen, die Ansprechpartner sein können.
1. Sachbearbeier (Innendienst)
2. GV (Aussendienst)
3. Abteilungsleiter
In der Reihenfolge ist auch die Hirachie, wobei 1 unten ist. Die haben auch meiner Erfahrung nach am wenigsten Ahnung und Gehör für den Bürger. Tipp: nicht abwimmeln lassen. ggf. zu 2 oder gleich 3 gehen.
Vor allem Mibürger aus meiner Verbandsgemeinde sollten es jetzt Mega-einfach haben, denn hier weiß die Vollstreckungsbehörde jetzt Bescheid *g*
In meiner auch... darauf zielte auch damals meine Argumentation PRO ab... persönliches vorsprechen, damit den örtlichen Vollstreckungsorganen mal die Augen geöffnet werden. Wenn das viele aus diesem Forum bei ihrer Gemeinde machen würden, hätte der BS bald gewaltige Schwierigkeiten.
Der Betrug geht weiter, der letzte Festsetzungsbescheid den ich erhalten habe, wurde mit Datum 01.11.2014 versehen.
Zugegangen ist mir das Ding aber erst am 14.11.2014 ...hier etwa künstlich die Widerspruchsfrist verkürzt?
Der tatsächliche Zugang lässt sich natürlich wunderbar anhand des QR-Codes im Fenster nachweisen.
Mit dme QR-Code kann man festellen, wann das Schreiben tatsächlich erstellt (oder versendet?) wurde, aber nicht den Zugang. Das ist aber hinsichtlich der Fristwahrung relativ uninteressant. Es zählt nur der Tag, an dem das Schreiben in den Machtbereich des Emfängers übergegangen ist.
Es stehen immerhin Straftatbestände der Amtsanmaßung, in Zusamenhang mit Betrug, Nötigung und Rechtsbeugung
im Raum... das ist schon kein Pappenstiel :-)
Sehe ich auch so
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.