Hallo,
meine Meinung ist, dass wir als Bürger uns auch an den Gesetzgeber, dem wir diese Scherereien zu verdanken haben, wenden sollten. Wenn sich genug Bürger beschweren oder verstärkt GEZ-kritische Parteien gewählt werden, hat dies auf lange Sicht vielleicht doch Erfolg. An dieser Stelle möchte ich meine eigenen Aktivitäten, die Reaktionen darauf dokumentieren sowie Unterlagen zur Weiterverwendung zur Verfügung stellen.
Die richtigen Ansprechpartner sind meiner Meinung nach die Landesparlamente und deren Abgeordnete. Ich habe bisher folgendes unternommen (die Abgeordneten werde ich mit Namen nennen, da dies Personen des öffentlichen Lebens sind):
Im Juni 2014 Anschreiben an Frau
Dr. Eva-Maria Stange, SPD. Erste Antwort mehr oder weniger ohne Eingehen auf meine Argumente, sah mir sehr nach Textbausteinen aus. Daraufhin zweites Schreiben an Frau Dr. Stange, diesmal eine handschriftliche Karte als Antwort mit der Bitte um telefonischen Rückruf. Sorry, letzteres habe ich bisher nicht gemacht, ich fühle mich beim schriftlichen Formulieren deutlich sicherer als bei mündlichen Auseinandersetzungen. Ich überlege aber noch. Die Anschreiben an Frau Dr. Stange hatte ich hier eingestellt:
Bin auch entschlossen, nicht zu zahlenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9863.msg72308.htmlIm August 2014 Anschreiben an Herrn
Lars Rohwer, CDU. Antwort hat für mein Gefühl sehr lange gedauert, kam erst nach der Landtagswahl, auf die ich extra hingewiesen hatte. Inhaltlich null Aussage, ein rein formelles Schreiben, er sei nicht mehr der Abgeordnete meines Wahlkreises, da sich der Zuschnitt der Wahlkreise geändert hat (das war korrekt, diese ganz geringfügige Änderung der Wahlkreise kannte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht einmal Wikipedia). Diese Antwort sehe ich als deutliche Ausrede und Verweigerung einer inhaltlichen Antwort an, zum Zeitpunkt meiner Anfrage war er noch Abgeordneter meines Wahlkreises und war dies lange Jahre vorher. Weiterhin schrieb Herr Rohwer, er hätte meinen Brief an Herrn
Markus Ulbig, CDU, weitergeleitet, da dieser der neue Abgeordnete meines Wahlkreises sei. Keine Antwort von Herrn Ulbig.
Ebenfalls im August 2014 habe ich Herrn
Ministerpräsident Stanislaw Tillich angeschrieben. Keine Antwort erhalten.
Durch neue Briefe des Beitragsservices wurde ich nun angeregt, erneut meine Bekanntschaften mit Politikern zu vertiefen. Als erstes habe ich erneut Herrn Lars Rohwer angeschrieben. Wie wohl der letzte Absatz ankommt?
Wie schon erwähnt, zur Nachahmung empfohlen. Kostet nichts außer dem Porto oder etwas Zeit für einen Spaziergang zum Abgeordnetenbüro.
Sehr geehrter Herr Rohwer,
ich hatte mich an Sie im Sommer als den Abgeordneten meines Wahlkreises bezüglich der GEZ gewandt. In Ihrer Antwort hatten Sie auf den geänderten Zuschnitt der Wahlkreise verwiesen und mein Schreiben an Herrn Ulbig weitergeleitet. Leider hat Herr Ulbig bisher nicht geantwortet.
Ich bitte Sie daher in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter im Sächsischen Landtag sowie als langjährigen Abgeordneten meines ehemaligen Wahlkreises nochmals um eine Antwort zum Sachgegenstand. Als Landtagsabgeordneter sind Sie bei diesem Thema unmittelbar verantwortlich, da die Regelung der Rundfunkgebühren in die Hoheit der Bundesländer fällt. Prinzipiell erwarte ich von einem Politiker auch ein entsprechendes politisches Gespür und Engagement, wenn die Gefahr besteht, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verletzt sein könnte.
Ich möchte mein Schreiben vom Sommer inhaltlich zusammenfassen:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag widerspricht ganz offensichtlich und unzweifelhaft mehreren Artikeln des Grundgesetzes und verstößt damit gegen höherrangiges Recht.
Unter anderem besteht ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, Gleichbehandlungsgrundsatz: Warum soll ich als Alleinmieter und -bewohner einer Wohnung und Alleinverdiener denselben Betrag bezahlen wie mehrere erwachsene Personen zusammen, die sich eine Wohnung teilen? Diese Ungerechtigkeit liegt klar auf der Hand und durch statistische Angaben (Anzahl Ein-/Mehrpersonenhaushalte) ist untermauert, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt.
Weiterhin garantiert mir Artikel 5 des Grundgesetzes ungehinderte und volle Informationsfreiheit. Jedoch werden mir durch die Zwangsabgabe Mittel entzogen, die mir nicht mehr für Informationsquellen meiner Wahl zur Verfügung stehen. Weder genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sonderbehandlung im Grundgesetz noch bin ich verpflichtet, zur Information den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen.
Durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden keine Ausnahmen vom Grundgesetz definiert. Damit wird automatisch auch Artikel 19 des Grundgesetzes verletzt.
Die neue Haushaltsabgabe wird von einer Reihe von Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig angesehen, so zum Beispiel von Prof. Dr. Christoph Degenhart (Universität Leipzig), Ermano Geuer (Jurist, Klage vor dem Landesverfassungsgericht Bayern) und Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer (Universität Siegen).
Ich besitze weiterhin keinen Fernseher und wünsche keinerlei Fernsehprogramme oder andere Angebote. Es werden mir einfach Dinge verkauft, die ich weder bestellt habe noch haben möchte. Sie haben mit den Rundfunkgebühren einen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen. Dies ist mit geltenden Gesetzen, aber auch dem gesunden Menschenverstand nicht vereinbar. Weiterhin sind Steuern entweder einkommensabhängig oder verbrauchsabhängig. Bei den Rundfunkgebühren handelt es sich dagegen um eine Abgabe, die unveränderlich und völlig unbeeinflussbar ist.
Die GEZ ist weiterhin unsozial, da sie völlig unabhängig vom Einkommen des Zahlenden ist. Das führt dazu, dass Personen mit niedrigem Einkommen prozentual gesehen einen viel höheren Betrag für den ÖR als Personen mit höherem Einkommen bezahlen müssen. Das sollte Ihnen als Mitglied einer hoffentlich „sozialen“ Partei zu denken geben.
Inwieweit halten Sie eigentlich ca. 60 öffentlich-rechtliche Rundfunksender und über 30 Fernsehsender als Grundversorgung angemessen? Das entspricht über 2000 Stunden Programm täglich. Ich verstehe unter einer Grundversorgung etwas ganz anderes. Diesen ausufernden Apparat mit vielfach überzogenen Gehältern und Gagen möchte ich nicht finanzieren!
Weiterhin halte ich es für hochproblematisch und bin darüber sehr verärgert, dass Sie gesetzlich genehmigt haben, dass die Rundfunkanstalten über die Meldeämter meine persönlichen Daten bekommen haben und seit über einem Jahr verwerten.
Schließlich möchte ich Sie auf das Gebaren der Rundfunkanstalten und der GEZ aufmerksam machen. So habe ich über ein Jahr lang ständig Drohbriefe und Mahnungen und selbst eine "Zwangsanmeldung" erhalten, aber keinen rechtlich anfechtbaren Gebührenbescheid. Nachdem im Juni 2014 endlich ein offizieller Gebührenbescheid ausgefertigt wurde, enthielt dieser bereits Mahngebühren. Ich sehe keinen Grund, warum ein Schreiben namens Gebührenbescheid nicht unmittelbar mit dem ersten Brief hätte versendet werden können. Auf den unmittelbar darauf von mir per Einschreiben versendeten, mir zustehenden Widerspruch erfolgte bisher keine Bearbeitung, sondern nur neue Droh- und Bettelbriefe und Mahnungen, zumeist äußerst knapp terminiert. Aus meiner Sicht ist dies kein seriöses Geschäftsgebaren der Rundfunkanstalten. Ich sehe hier eine klare Einschüchterungstaktik der GEZ gegenüber den Bürgern, die nur ihr Recht in Anspruch nehmen wollen.
Im Fall der Ablehnung des Widerspruchs beabsichtige ich, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen.
Ich bitte Sie um Ihre persönliche Meinung sowie um eventuell zu ziehende Konsequenzen in dieser Angelegenheit und gegebenenfalls Hilfestellungen für den höchstwahrscheinlich kommenden Rechtsstreit.
Zum Abschluss ein konstruktiver Vorschlag: Ich schlage vor, die Rundfunkanstalten zu privatisieren. Konkurrenz unter marktwirtschaftlichen Bedingungen führt bekanntlich zu einem stetig weiterentwickelten, besseren Angebot und günstigeren Preisen. Ich möchte dabei auf die erfolgreichen Privatisierungen der Deutschen Bahn, der Deutschen Post, der Telekom (hervorgegangen aus der Post), den Energieversorgern oder auf kommunaler Ebene zum Beispiel in Dresden der Woba oder in Berlin der Wasserversorgung (dort per Volksentscheid zurückgenommen) verweisen. Dabei sind die durch die durch die aufgeführten Unternehmen befriedigten Bedürfnisse nach Maslow deutlich elementarer als die Fernseh- und Rundfunkunterhaltungsprogramm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Daher würde sich der Rundfunk meiner Meinung nach noch viel eher für eine Privatisierung eignen, wenn der Staat bisher problemlos die Erfüllung viel grundlegender Bedürfnisse in private Hände abgegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen