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Autor Thema: Bin auch entschlossen, nicht zu zahlen  (Gelesen 3230 mal)

Z

Zorniger Bürger

Bin auch entschlossen, nicht zu zahlen
Autor: 12. Juni 2014, 17:26
Hallo zusammen,

ich habe bisher noch nie GEZ gezahlt. Aber nun haben die mich doch in der Mache mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag. Nach diversen Bettelbriefen kam Anfang Juni nun auch der Beitragsbescheid. Dank Forumslektüre war mir bekannt, Aussitzen ist nun keine Alternative mehr.
Ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und dabei insbesondere auf den verletzten Gleichbehandlungsgrundsatz abgestellt, auf die "Übererfüllung" des Grundversorgungsauftrags mit mehr als 2000 Stunden Programm täglich sowie auf den durch dritte abgeschlossenen Vertrag zu meinen Nachteilen. Gleichzeitig habe ich um aufschiebende Wirkung ersucht. Über die 8 Euro Zusatzgebühr habe ich mich beschwert.

Nunja, ich rechne nicht mit einer positiven Entscheidung an dieser Stelle. Daher stelle ich mich darauf ein, beim Verwaltungsgericht klagen zu müssen. Das habe ich der GEZ auch angekündigt.

Weiterhin habe ich an die Landtags-SPD-Abgeordnete aus meinem Wahlkreis einen Brief geschrieben. Weitere Abgeordnete werden folgen. Dieser Brief lag schon eine Weile als Entwurf herum, außerdem hätte man sich schon vor Beschluss des neuen Vertrags kümmern müssen, aber man ist ja wie immer faul und denkt, man kommt schon noch mal drum herum.

Widersprüche stehen ja schon genug im Forum, daher poste ich nur mal den Text an die Abgeordneten:


Zitat
Sehr geehrte Frau Dr. ABC,

ich wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Abgeordnete im Sächsischen Parlament in meinem Wahlkreis.

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich mit Ihrer Politik ganz allgemein unzufrieden bin. In einigen Dingen halte ich Sie dabei als Landtagsabgeordnete zwar nicht für direkt, aber als hochrangiges SPD-Mitglied und über den Bundesrat doch zumindest indirekt für verantwortlich.

Das Hauptanliegen meines Briefes betrifft jedoch die Neugestaltung der Rundfunkgebühren. Bei diesem Thema sind Sie unmittelbar verantwortlich, da die Regelung der Rundfunkgebühren in die Hoheit der Bundesländer fällt. Was bitte führen Sie als Begründung an, dass ich seit Januar 2013 monatlich 17,98 Euro bezahlen soll? Ich besitze keinen Fernseher, ich habe kein Fernseh- und Rundfunkprogramm bestellt und auch keine Internetseiten von ARD und Co. Früher war die Gebühr an das Vorhandensein eines Empfangsgerätes gebunden, das war schon lustig. Heute ist es noch lustiger, da reicht eine Wohnung aus. Bin ich demnächst auch verpflichtet, zwangsweise eine staatliche Zeitung zu bezahlen, weil ein Briefkasten vorhanden ist?

Haben Sie sich eigentlich mal Gedanken über die Gerechtigkeit der Gebühr gemacht? Warum soll ich als Einzelperson die gleiche Summe bezahlen wie ein doppelverdienendes Ehepaar oder eine Familie mit möglicherweise erwachsenen Kindern oder wie eine WG mit mehreren Bewohnern und jeweils eigenem Fernseher? Warum muss jemand mit niedrigem Einkommen die gleiche Summe wie jemand mit hohem Einkommen zahlen? Dies verstößt eklatant gegen das Gleichbehandlungsgebot (GG Art. 3). Warum muss mein Arbeitgeber zusätzlich Gebühren entrichten, wo ich doch schon gezahlt habe? Schließlich kann ich mich nicht zerteilen und (könnte) immer nur einmal Radio hören oder fernsehen. Warum sollen auch Hotels oder Autovermietungen die Gebühr bezahlen, wo doch, bis auf die ausländischen Besucher, alle Kunden bereits ihre Gebühr bezahlt haben?

Sie haben mit den Rundfunkgebühren einen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen. Dies ist mit geltenden Gesetzen, aber auch dem gesunden Menschenverstand nicht vereinbar. Weiterhin sind Steuern entweder einkommensabhängig oder verbrauchsabhängig. Bei den Rundfunkgebühren handelt es sich dagegen um eine Abgabe, die unveränderlich und völlig unbeeinflussbar ist.

Die GEZ ist weiterhin unsozial, da sie völlig unabhängig vom Einkommen des Zahlenden ist. Das führt dazu, dass Personen mit niedrigem Einkommen prozentual gesehen einen viel höheren Betrag für den ÖR als Personen mit höherem Einkommen bezahlen müssen. Das sollte Ihnen als Mitglied einer selbsternannten „sozialen“ Partei zu denken geben.

Inwieweit halten Sie eigentlich ca. 60 öffentlich-rechtliche Rundfunksender und über 30 Fernsehsender als Grundversorgung angemessen? Das entspricht über 2000 Stunden Programm täglich! Entschuldigung, aber man kann gar nicht so viel kotzen, wie man fernsehen könnte. Ich verstehe unter einer Grundversorgung etwas ganz anderes. Ich möchte diesen ausufernden Apparat mit vielfach überzogenen Gehältern nicht finanzieren!

Dieses Gesetz ist dermaßen ungerecht und handwerklich schlecht, dass ich mich ernsthaft frage, wie man so einem Gesetz zustimmen kann. Die neue Haushaltsabgabe wird von einer Reihe von Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig angesehen, so zum Beispiel von Prof. Dr. Christoph Degenhart (Universität Leipzig), Ermano Geuer (Jurist, Klage vor dem Landesverfassungsgericht Bayern) und Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer (Universität Siegen).

Weiterhin halte ich es für hochproblematisch, dass Sie gesetzlich genehmigt haben, dass die Rundfunkanstalten über die Meldeämter meine persönlichen Daten bekommen haben und seit über einem Jahr verwerten. So erhalte ich ständig Drohbriefe und Mahnungen und selbst eine "Zwangsanmeldung", aber noch keinen rechtlich anfechtbaren Gebührenbescheid. Wahrscheinlich haben die Herren und Damen angesichts der Sachlage Angst vor einer rechtlichen Auseinandersetzung.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie Abgeordnete und Vertreterin des Volkes sind, aber nicht Vertreterin der Rundfunkanstalten, und bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Nachsatz: Nach fast 1 ½ Jahren hat es die GEZ geschafft, nach unzähligen Bettelbriefen einen widerspruchsfähigen Gebührenbescheid zu versenden. Mit diesem ersten Schreiben, gegen welches ich mich wehren kann, werden gleichzeitig bereits 8 Euro Mahngebühren verlangt! Eine Sauerei der GEZ! Selbstverständlich werde ich Widerspruch erheben und füge Ihnen dieses Schreiben zur Information mit an. Über das weitere Fortgehen werde ich Sie von Zeit zu Zeit informieren.
Mal sehen, was von dieser Seite zurückkommt. Ich werde das Forum auf dem Laufenden halten.

VG
Ein (sehr) zorniger Bürger


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Sehr schön!

Mit der Anspielung auf die Zusatzrente von bis zu 1700 Euro zur Gesetzlichen Rente für tausende ehemalige Mitarbeiter des ÖRR.wäre dieses Schreiben doch sehr geeignet für:http://www.abgeordnetenwatch.de/

LG.


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Super Action!!!


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Das Schreiben ist TOP, echt Superklasse.

Auf die Antwort bin ich sehr gespannt, nur habe ich andererseits die Befürchtung, das wie bei einigen anderen auch hier bereits geschehen, du mit einem vorgefertigtem 08/15 Standard-Floskel-Schreiben *abgefertigt* wirst.

Nicht zu vergessen das grade die SPD-Partei / Kurt Beck mit die Hauptinitiatoren der Rundfunkreform sind ... es würde mich ernsthaft wundern wenn da auch nur eine(r) "Zurückruden" würde ...  ::)

Gruß,
ViSa


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Klasse Schreiben!

Allein die Frage

"Inwieweit halten Sie eigentlich ca. 60 öffentlich-rechtliche Rundfunksender und über 30 Fernsehsender als Grundversorgung angemessen?"

würde in einer würdigen Demokratie dieses perverse System zerschmettern, welches die einzige Absicht hat das Volk bluten zu lassen.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

Z

Zorniger Bürger

Re: Bin auch entschlossen, nicht zu zahlen
#5: 09. August 2014, 14:41
Um mal festzuhalten, wie es weitergegangen ist:

Auf den Widerspruch bei der Landesanstalt habe ich erstmal einen Infobrief erhalten.
Zitat
Rundfunkbeitrag

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Informationen.

Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei. ...
Keine Rechtsbelehrung, keine Aussage zu einer Ablehnung des Widerspruchs, nur allgemeines Blablah. Nach Recherche im Forum habe ich dieses Schreiben als irrelevant abgeheftet.

Diese Woche nun neue Post, eine neue Rechnung:
Zitat
Zahlung der Rundfunkbeiträge

Sehr geehrter Herr ...,

Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.08.2014 fällig.

Bitte zahlen Sie ...

Hier gibts zwar grauen Text auf der Rückseite, aber keine ordentliche Rechtsbehelfsbelehrung. Ich habe trotzdem beschlossen, denen einen neuen Brief zu schreiben, in dem ich auf den ausbleibenden Entscheid zum Widerspruch aufmerksam mache und die frage, ob sie sich denn als ein seriöses Unternehmen verstehen.

An der politischen Front hat mir bisher leider die Zeit gefehlt, weitere Aktionen zu starten. Aber es gab eine Antwort meiner Abgeordneten. Diese Antwort kam mir wie ein vorgefertigtes, vielleicht sogar von der Rundfunkanstalt vorformuliertes, Schreiben vor. Auf meine Punkte wurde so gut wie nicht eingegangen, statt dessen wurde über eine A4-Seite erklärt, wie wichtig der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Demokratie wäre. Zu meinem persönlichen Fall könne Sie gar nichts sagen.

Daraufhin habe ich folgende Antwort vorbereitet, die ich in den nächsten Tagen absende:

Zitat

Sehr geehrte Frau Dr. ABC,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20. Juni 2014 auf meinen Brief zum Thema Rundfunkgebühren.

Leider sind Sie jedoch kaum auf meine Argumente eingegangen, haben möglicherweise auch nur ein vorbereitetes Standardschreiben verwendet.

Ich möchte Sie daher noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ganz klar und offensichtlich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstößt. Ich habe dazu den Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, Gleichbehandlungsgrundsatz angeführt. Warum soll ich als Alleinmieter und -bewohner einer Wohnung und Alleinverdiener denselben Betrag bezahlen wie mehrere erwachsene Personen zusammen, die sich eine Wohnung teilen? Diese Ungerechtigkeit liegt klar auf der Hand und durch statistische Angaben (Anzahl Ein-/Mehrpersonenhaushalte) ist untermauert, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt.

Weiterhin garantiert mir Artikel 5 des Grundgesetzes ungehinderte und volle Informationsfreiheit. Jedoch werden mir durch die Zwangsabgabe Mittel entzogen, die mir nicht mehr für Informationsquellen meiner Wahl zur Verfügung stehen. Weder genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sonderbehandlung im Grundgesetz noch bin ich verpflichtet, zur Information den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen noch werden durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ausnahmen vom Grundgesetz definiert.

Weiterhin wird damit automatisch auch Artikel 19 des Grundgesetzes verletzt.

Diese Verletzungen des GG wurden in den von Ihnen aufgeführten Klagen in Bayern und in Koblenz noch gar nicht behandelt.

Sie behaupten in Ihrem Schreiben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Voraussetzung für die Meinungsbildung und damit für die Demokratie sei. Damit argumentieren Sie ähnlich wie der WDR-Chefredakteur Herr Jörg Schönenborn, der die Rundfunkgebühren als „Demokratieabgabe“ und eine Abschaffung als unsolidarisch bezeichnet hat. Dieser hat für seine Aussagen umfassend Kritik bekommen. Was bitte ist eigentlich solidarisch am Gehalt der WDR-Intendantin von über 300.000 Euro jährlich? Das ist ein Mehrfaches sogar des Einkommens eines Politikers und ein Vielfaches des Einkommens eines normalen Bürgers. Ich nenne das unanständig! Und inwiefern ist ein staatlicher Rundfunk Garant für das Funktionieren der Demokratie, wie von Herrn Schönenborn behauptet? Es lassen sich vielmehr genügend Länder mit einem gut funktionierenden staatlichen Rundfunk finden, in denen es keine Demokratie gibt oder gab, auch in der deutschen Geschichte. Und was bitte soll demokratisch an einer oktroyierten Zwangsabgabe für ein Unterhaltungsmedium sein?

Die von Ihnen verwendeten Argumente zur Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lassen sich ohne Änderung zur Rechtfertigung einer „öffentlich-rechtlichen Tageszeitung“ gebrauchen. Auf die Pflicht, eine Zeitung zu abonnieren, weil ich einen Briefkasten besitze, warte ich ohnehin noch. Ich denke, das führt diese Argumentation endgültig ad absurdum.

Inwiefern halten Sie über 30 Fernsehsender und 60 Rundfunksender für notwendig für die Meinungsbildung und Information? Ich halte das für maßlos aufgebläht.

Ich halte es auch nicht für in Ordnung, einem Teil der Bevölkerung und damit implizit auch mir Beitragsunehrlichkeit vorzuwerfen, und dies als Begründung für die neue Zwangsabgabe anzuführen, wie Sie das in Ihrem Schreiben getan haben. Für eine verbreitete Beitragsunehrlichkeit fehlen sämtliche Nachweise. Vielmehr dürften größere Teile der Bevölkerung tatsächlich keinen Fernseher besitzen (dafür gibt es in meinem Bekanntenkreis mehrere Beispiele) und auch keine Angebote der staatlichen Sendeanstalten wünschen und nutzen.

Weiterhin sind die Rundfunksender keineswegs so unabhängig, wie Sie behaupten bzw. an anderen Medien kritisieren. Zum Beispiel der Rundfunkrat beim ZDF setzt sich zu einem großen Teil aus Politikern der etablierten Parteien sowie weiteren Lobbyisten und Vertretern diverser Religionen zusammen. Insbesondere letzteres ist in Bezug auf Artikel 4 Grundgesetz schon wieder sehr fragwürdig, da ich durch die Rundfunkgebühren indirekt gezwungen bin, diese Religionen mitzufinanzieren bzw. damit zu helfen, deren Weltanschauungen zu verbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zusammensetzung des Rundfunkrates bereits als verfassungswidrig beurteilt und die Länder verpflichtet, bis Juni 2015 eine Neuregelung zu treffen.

Weiterhin besitzt gerade die SPD große Anteile an verschiedensten Medien insbesondere im Rundfunk- und Printbereich. Ihre Kritik an der Ihrer Meinung nach nicht vorhandenen Unabhängigkeit verschiedener Medien richtet sich also auch gegen ihre eigene Partei.

Überhaupt nicht eingegangen sind Sie auf meine Beschwerde der durch Ihr Gesetz legitimierten Weitergabe meiner privaten Daten durch die Meldebehörde an die Gebühreneinzugszentrale.

Da bald wieder Landtagswahlen sind, frage ich Sie hiermit, was - falls überhaupt - werden Sie ganz konkret unternehmen, um

die Verletzung des Artikel 3 GG zu beseitigen,
die Verletzung des Artikel 5 GG zu beseitigen,
den öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparat (deutlich) zu verkleinern,
die Gehälter und Gagen im öffentlichen Rundfunk auf ein „solidarisches Maß“ zu reduzieren?



Mit freundlichen Grüßen


PS: Zum Stand der Dinge: Auf den von mir erhoben Widerspruch, der mir rechtlich zusteht, antwortet die zuständige Landesanstalt übrigens nicht mit einer Bearbeitung des Widerspruchs, sondern nur mit weiteren, völlig irrelevanten Bettel- und Drohbriefen. Das halte ich nicht für ein angemessenes Verhalten einer so „demokratisch wichtigen“ öffentlichen Einrichtung.

Dieses Schreiben darf gerne weiter genutzt werden, selbstverständlich auch das obige aus meinem ersten Beitrag!

Ich habe weiterhin vor, noch die anderen Abgeordneten und Kandidaten meines Wahlkreises anzuschreiben.

VG
Ein zorniger Bürger


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