Um mal festzuhalten, wie es weitergegangen ist:
Auf den Widerspruch bei der Landesanstalt habe ich erstmal einen Infobrief erhalten.
Rundfunkbeitrag
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Informationen.
Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei. ...
Keine Rechtsbelehrung, keine Aussage zu einer Ablehnung des Widerspruchs, nur allgemeines Blablah. Nach Recherche im Forum habe ich dieses Schreiben als irrelevant abgeheftet.
Diese Woche nun neue Post, eine neue Rechnung:
Zahlung der Rundfunkbeiträge
Sehr geehrter Herr ...,
Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.08.2014 fällig.
Bitte zahlen Sie ...
Hier gibts zwar grauen Text auf der Rückseite, aber keine ordentliche Rechtsbehelfsbelehrung. Ich habe trotzdem beschlossen, denen einen neuen Brief zu schreiben, in dem ich auf den ausbleibenden Entscheid zum Widerspruch aufmerksam mache und die frage, ob sie sich denn als ein seriöses Unternehmen verstehen.
An der politischen Front hat mir bisher leider die Zeit gefehlt, weitere Aktionen zu starten. Aber es gab eine Antwort meiner Abgeordneten. Diese Antwort kam mir wie ein vorgefertigtes, vielleicht sogar von der Rundfunkanstalt vorformuliertes, Schreiben vor. Auf meine Punkte wurde so gut wie nicht eingegangen, statt dessen wurde über eine A4-Seite erklärt, wie wichtig der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Demokratie wäre. Zu meinem persönlichen Fall könne Sie gar nichts sagen.
Daraufhin habe ich folgende Antwort vorbereitet, die ich in den nächsten Tagen absende:
Sehr geehrte Frau Dr. ABC,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 20. Juni 2014 auf meinen Brief zum Thema Rundfunkgebühren.
Leider sind Sie jedoch kaum auf meine Argumente eingegangen, haben möglicherweise auch nur ein vorbereitetes Standardschreiben verwendet.
Ich möchte Sie daher noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ganz klar und offensichtlich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstößt. Ich habe dazu den Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, Gleichbehandlungsgrundsatz angeführt. Warum soll ich als Alleinmieter und -bewohner einer Wohnung und Alleinverdiener denselben Betrag bezahlen wie mehrere erwachsene Personen zusammen, die sich eine Wohnung teilen? Diese Ungerechtigkeit liegt klar auf der Hand und durch statistische Angaben (Anzahl Ein-/Mehrpersonenhaushalte) ist untermauert, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt.
Weiterhin garantiert mir Artikel 5 des Grundgesetzes ungehinderte und volle Informationsfreiheit. Jedoch werden mir durch die Zwangsabgabe Mittel entzogen, die mir nicht mehr für Informationsquellen meiner Wahl zur Verfügung stehen. Weder genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sonderbehandlung im Grundgesetz noch bin ich verpflichtet, zur Information den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen noch werden durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ausnahmen vom Grundgesetz definiert.
Weiterhin wird damit automatisch auch Artikel 19 des Grundgesetzes verletzt.
Diese Verletzungen des GG wurden in den von Ihnen aufgeführten Klagen in Bayern und in Koblenz noch gar nicht behandelt.
Sie behaupten in Ihrem Schreiben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Voraussetzung für die Meinungsbildung und damit für die Demokratie sei. Damit argumentieren Sie ähnlich wie der WDR-Chefredakteur Herr Jörg Schönenborn, der die Rundfunkgebühren als „Demokratieabgabe“ und eine Abschaffung als unsolidarisch bezeichnet hat. Dieser hat für seine Aussagen umfassend Kritik bekommen. Was bitte ist eigentlich solidarisch am Gehalt der WDR-Intendantin von über 300.000 Euro jährlich? Das ist ein Mehrfaches sogar des Einkommens eines Politikers und ein Vielfaches des Einkommens eines normalen Bürgers. Ich nenne das unanständig! Und inwiefern ist ein staatlicher Rundfunk Garant für das Funktionieren der Demokratie, wie von Herrn Schönenborn behauptet? Es lassen sich vielmehr genügend Länder mit einem gut funktionierenden staatlichen Rundfunk finden, in denen es keine Demokratie gibt oder gab, auch in der deutschen Geschichte. Und was bitte soll demokratisch an einer oktroyierten Zwangsabgabe für ein Unterhaltungsmedium sein?
Die von Ihnen verwendeten Argumente zur Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lassen sich ohne Änderung zur Rechtfertigung einer „öffentlich-rechtlichen Tageszeitung“ gebrauchen. Auf die Pflicht, eine Zeitung zu abonnieren, weil ich einen Briefkasten besitze, warte ich ohnehin noch. Ich denke, das führt diese Argumentation endgültig ad absurdum.
Inwiefern halten Sie über 30 Fernsehsender und 60 Rundfunksender für notwendig für die Meinungsbildung und Information? Ich halte das für maßlos aufgebläht.
Ich halte es auch nicht für in Ordnung, einem Teil der Bevölkerung und damit implizit auch mir Beitragsunehrlichkeit vorzuwerfen, und dies als Begründung für die neue Zwangsabgabe anzuführen, wie Sie das in Ihrem Schreiben getan haben. Für eine verbreitete Beitragsunehrlichkeit fehlen sämtliche Nachweise. Vielmehr dürften größere Teile der Bevölkerung tatsächlich keinen Fernseher besitzen (dafür gibt es in meinem Bekanntenkreis mehrere Beispiele) und auch keine Angebote der staatlichen Sendeanstalten wünschen und nutzen.
Weiterhin sind die Rundfunksender keineswegs so unabhängig, wie Sie behaupten bzw. an anderen Medien kritisieren. Zum Beispiel der Rundfunkrat beim ZDF setzt sich zu einem großen Teil aus Politikern der etablierten Parteien sowie weiteren Lobbyisten und Vertretern diverser Religionen zusammen. Insbesondere letzteres ist in Bezug auf Artikel 4 Grundgesetz schon wieder sehr fragwürdig, da ich durch die Rundfunkgebühren indirekt gezwungen bin, diese Religionen mitzufinanzieren bzw. damit zu helfen, deren Weltanschauungen zu verbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zusammensetzung des Rundfunkrates bereits als verfassungswidrig beurteilt und die Länder verpflichtet, bis Juni 2015 eine Neuregelung zu treffen.
Weiterhin besitzt gerade die SPD große Anteile an verschiedensten Medien insbesondere im Rundfunk- und Printbereich. Ihre Kritik an der Ihrer Meinung nach nicht vorhandenen Unabhängigkeit verschiedener Medien richtet sich also auch gegen ihre eigene Partei.
Überhaupt nicht eingegangen sind Sie auf meine Beschwerde der durch Ihr Gesetz legitimierten Weitergabe meiner privaten Daten durch die Meldebehörde an die Gebühreneinzugszentrale.
Da bald wieder Landtagswahlen sind, frage ich Sie hiermit, was - falls überhaupt - werden Sie ganz konkret unternehmen, um
die Verletzung des Artikel 3 GG zu beseitigen,
die Verletzung des Artikel 5 GG zu beseitigen,
den öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparat (deutlich) zu verkleinern,
die Gehälter und Gagen im öffentlichen Rundfunk auf ein „solidarisches Maß“ zu reduzieren?
Mit freundlichen Grüßen
PS: Zum Stand der Dinge: Auf den von mir erhoben Widerspruch, der mir rechtlich zusteht, antwortet die zuständige Landesanstalt übrigens nicht mit einer Bearbeitung des Widerspruchs, sondern nur mit weiteren, völlig irrelevanten Bettel- und Drohbriefen. Das halte ich nicht für ein angemessenes Verhalten einer so „demokratisch wichtigen“ öffentlichen Einrichtung.
Dieses Schreiben darf gerne weiter genutzt werden, selbstverständlich auch das obige aus meinem ersten Beitrag!
Ich habe weiterhin vor, noch die anderen Abgeordneten und Kandidaten meines Wahlkreises anzuschreiben.
VG
Ein zorniger Bürger