Das Problem dabei wird irgendwann sein, dass wenn Person A entsprechendes nur behaupten würde diese Behauptung irgendwann nachweisen müssen wird. Zumindest würde das doch sehr wahrscheinlich werden.
Es ist vielleicht so, dass zum Nachweis, dass ein Antrag gestellt wurde immer sofort auch irgendwelche Unterlagen herausgegeben werde, welche belegen, dass ein Antrag gestellt wurde. (vielleicht ja auch nicht, aber irgendwas müsste Person A ja in der Hand haben)
Sehr wahrscheinlich würde doch irgendwann eine Aufforderung kommen zu belegen, dass Person A diese Anträge tatsächlich gestellt hat. --> Welche rechtliche Grundlage es dafür dann geben würde bliebe abzuwarten und nach zu fragen.
Es ist ehr so, dass zu prüfen sein wird, ob die Sozialbehörde die einzige Stelle ist, welche feststellen können soll ob Person A über ausreichende Mittel verfügt. Das ist schließlich nicht Ihre primäre Aufgabe. Ihre primäre Aufgabe ist doch die Sicherstellung der Grundversorgung der Bürger, welche sich an Sie wenden. Wenn Bürger keine Sicherstellung Ihrer Grundversorgung erwarten, warum sollten Sie sich also an diese Stelle wenden. Kann das überhaupt von Ihnen verlangt werden. Wäre diese Stelle dann überhaupt zuständig.
Ist es nicht so, dass jede Stelle die Prüfung auf mögliche Befreiungstatbestände selber ausführen müsste. --> Ist es nicht eine unzulässige Vereinfachung die Verantwortung dazu auf eine andere dafür nicht primäre Stelle zu verschieben (Verlagerung von "eigenen" Aufgaben und Pflichten).
--> Es ist ja nur so, dass Leistungen der einen Stelle "Sozialamt" dazu berechtigen Befreiung in Anspruch zu nehmen.
--> Das befreit aber die "LRA" nicht von der eigenen Prüfpflicht, ob nicht eine "anderweitige" Befreiung anzuwenden ist. -> Schließlich ist Bezug von Sozialleistungen nur eine Möglichkeit unter vielen für die Befreiung.