Hallo an alle,
Person A hat heute auch ein ähnliches Schreiben erhalten vom Beitragsservice in Köln, obwohl A seinen Widerspruch nach Stutgart gerichtet hatte.
Bei A steht:
Sie WENDEN sich gegen den Rundfunkbeitrgsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dss er verfassungswidrig ist.
blabla
Eine Verfassungswidrigkeit dieser Reglung können wir nicht erkennen.
blabla
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz haben die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt.
blabla
und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Verwendet hat A auch den Formwiderspruch hier aus dem Forum.
Und nun???
Außerdem war auch keine Rede von den Landesverfassungsgerichten im Widerspruch, sondern davon, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigen soll.
Außerdem findet A es eine richtig große Schweinerei, dass nur Bezieher von staatlichen Leistungen befreit werden können und Geringverdiener, die auf staatliche Leistungen verzichten, nicht befreit werden.
Das ist echt verfassungswidrig.