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Autor Thema: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?  (Gelesen 32348 mal)

T

Taj

  • Beiträge: 167
Hast Du das irgendwo hochgeladen?
Kannst Du es verlinken bzw. noch nachreichen, falls es noch nicht online ist?

Ich versuchs mal mit einem Foto des Schreibens und hoffe auf Lesbarkeit und Freigabe durch die Mod's.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 21:59 von Bürger«
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  • Beiträge: 285
....
Die rechtliche Grundlage für das Wesen als Behörde dürfte sich wohl in §1 VwVfG finden:
....
Falsch, der BS ist weder eine Anstalt noch eine Körperschaft. Deswegen weisen wir immer wieder daruf hin: nicht rechtsfähige VerwaltungsGemeinschaft !

Ich habe den §1 VwVfG so verstanden wie ich ihn im Fettdruck hervorgehoben habe:

Zitat
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden

1. des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Der BS ist nach meinem Verständnis eine Behörde der Anstalten und nicht selbst eine Anstalt. Man beachte hier auch §1 Abs 4 VwVfG:

Zitat
(4) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Die in Rede stehende Aussage des BS ist:

Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Das dürfte als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung gelten.


@TVfrei: dein 2-zeiler ist ganz nett. Du erwähnst da allerdigs die VerwaltungsGerichtsordnung mit §. Ist leider nicht zutreffend, da der Person A noch keine Klage erhoben hat. Bis dahin wäre das VerwaltungsVerfahrensGesetz anzuwenden  ;)

§79 VwVfG

Zitat
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im Übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.

§68ff. VwGO

Zitat
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten Bundesbehörde oder von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, außer wenn ein Gesetz die Nachprüfung vorschreibt, oder
2.
der Abhilfebescheid oder der Widerspruchsbescheid erstmalig eine Beschwer enthält.

§ 69
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.

§ 70
(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 21:53 von Bürger«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

L
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Guten Morgen,

@aj, also bei mir haben die sich wohl mehr Mühe gegeben mit dem Schreiben ;-) Hast du danach trotzdem weiter froh - wie ich jetzt grade - Schreiben von denen bekommen?

kleines Update: Person A. ist noch am überlegen, wie sie vorgehen soll. Nichts destotrotz kamm gestern wieder ein Brief von der Irrenanstalt..."Zahlung der Rundfunkbeiträge", natürlich maschinell und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Ist das eine bekannte Masche?

Deren IQ da unten is doch echt nicht höher als deren Schuhgröße.
 (#)
Sorry wegen der schlechten Quali.



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s
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kleines Update: Person A. ist noch am überlegen, wie sie vorgehen soll. Nichts destotrotz kamm gestern wieder ein Brief von der Irrenanstalt..."Zahlung der Rundfunkbeiträge", natürlich maschinell und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Seit wann werden denn in "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Säumniszuschlage ausgewiesen?


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Nichts destotrotz kamm gestern wieder ein Brief von der Irrenanstalt..."Zahlung der Rundfunkbeiträge", natürlich maschinell und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Seit wann werden denn in "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Säumniszuschlage ausgewiesen?

Regelmäßige automatisierte Zahlungsaufforderungen - zumeist mit dem Titel
"Zahlung der Rundfunkbeiträge" und ohne Rechtsbehelfsbelehrung - sind üblich,
ziehen aber in dieser Form keinen Handlungsbedarf nach sich.

Dies geht so auch aus dem "regulären" Ablauf hervor
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Die Auflistung des Säumniszuschlags dürfte aus vorhergehenden, nicht beglichenen Beitrags-/ Festsetzungsbescheiden herrühren. Es ist eine allgemeine "Kontostandsinformation", die eben alle ausstehenden bzw. fälligen Forderungen auflistet.


Bitte hier nicht weiter abschweifen, sondern alle mehr auf klare Thementreue achten.
Das Kernthema hier lautet
Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?

Danke :police:


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Taj

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Guten Morgen,
@aj, also bei mir haben die sich wohl mehr Mühe gegeben mit dem Schreiben ;-) Hast du danach trotzdem weiter froh - wie ich jetzt grade - Schreiben von denen bekommen?
[...]
Ja, sogar wir beide im gleichen Haushalt und mittlerweile ein Festsetzungsbescheid an mich. Mal sehen wann meine Frau auch einen bekommt.....

Bei Dir wäre interessant zu wissen, ob für dich tatsächlich auch der NDR die zuständige LRA wäre. Ist er in unserem Fall nämlich definitiv nicht.

Gruß
Taj


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Aloha.

Alles irrsinnig witzig. Ein Kollege hat nach seinen zwei Mahnbriefen jetzt wieder einen Festsetzungsbescheid bekommen... (#)

Zum Thema, ich werde erstmal nix machen, weil dieser Infobrief kein rechtsgültiger ABGELEHNTER Widerspruchsbescheid ist und ohne Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

Ich halte euch auf den laufenden :-)


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Alles irrsinnig witzig. Ein Kollege hat nach seinen zwei Mahnbriefen jetzt wieder einen Festsetzungsbescheid bekommen...
Das entspricht dem schon mehrfach erwähnten regulären Ablauf...

Der "Rundfunkbeitrag" ist eine laufende Forderung.
Neu aufgelaufene Beträge werden - unabhängig von bereits laufenden Mahnmaßnahmen für bisherige Beträge - erneut per Beitrags-/ Festsetzungsbescheid festgesetzt.
Quartal für Quartal aufs Neue.
Schema F halt...


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E

El

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Hallo an alle,

Person A hat heute auch ein ähnliches Schreiben erhalten vom Beitragsservice in Köln, obwohl A seinen Widerspruch nach Stutgart gerichtet hatte.

Bei A steht:

Sie WENDEN sich gegen den Rundfunkbeitrgsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dss er verfassungswidrig ist.

blabla

Eine Verfassungswidrigkeit dieser Reglung können wir nicht erkennen.

blabla

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz  haben die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt.

blabla

und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Verwendet hat A auch den Formwiderspruch hier aus dem Forum.

Und nun???

Außerdem war auch keine Rede von den Landesverfassungsgerichten im Widerspruch, sondern davon, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigen soll.

Außerdem findet A es eine richtig große Schweinerei, dass nur Bezieher von staatlichen Leistungen befreit werden können und Geringverdiener, die auf staatliche Leistungen verzichten, nicht befreit werden.

Das ist echt verfassungswidrig.


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Abwarten, der Widerspruchsbescheid kommt noch, auf dieses Schreiben braucht nicht reagiert werden. Die Zeit bis zum Eintreffen des Widerspruchbescheids sollte genutzt werden, um schon mal die Klage zu schreiben.


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Abwarten, der Widerspruchsbescheid kommt noch, auf dieses Schreiben braucht nicht reagiert werden. Die Zeit bis zum Eintreffen des Widerspruchbescheids sollte genutzt werden, um schon mal die Klage zu schreiben.

Ich warte auch ab ;-)


Achso PS: Was neues vom Propagandablatt:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/runfunkbeitrag-deutsche-richter-tun-alles-fuer-ard-und-zdf-13232822.html


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Mrs x hat es jetzt auch getroffen, sie hat sich an die Vorlage von rogi gehalten.  Diese Woche ist Post aus Köln bei ihr angekommen, insgesamt 5 Seiten, unterschrieben und auch mit Rechtshilfebelehrung. Mrs x würde die Seiten ja gerne dem Forum zur Verfügung stellen. Nur bei 300kb für 5 Seiten ist es schlicht unmöglich.


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Die Bilder sind in diesem thread zu sehen. Der Mod wollte, das ich dort schreibe.


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Guten Morgen,

Person A hat gestern eine Mahunug im Briefkasten gefunden. Diese Standartsorte ohne Rechtsbehelfsbelehrung etc. Zieml komisch obwohl ich doch auf einen richtigen Abgelehtne Widerspruchsschreiben warte ;-) Ist das durchaus normal dass diese Parasiten so eine Masche abziehen? Ich meine:
-Festsetzungsbescheid -> Widerspruch geschrieben -> Infoschreiben zum Widerspruch bekommen -> Mahnung erhalten.

Gruß Lala


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