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Autor Thema: Festsetzungsbescheide im Überblick  (Gelesen 34372 mal)

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Festsetzungsbescheide im Überblick
Autor: 10. September 2014, 02:20
Seit 01.09.2014 scheinen statt "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen"
Gebühren-/BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6636.0

neuerdings "FestsetzungsBESCHEIDe" versendet zu werden...
...mit denen (ebenso wie auch bisher) die angefallenen Beträge "festgesetzt" werden.

Beispiel neuerlicher
"FestsetzungsBESCHEID"
(seit September 2014)

Quelle:
Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75178.html#msg75178
      zum Vergleich bisheriger
"Gebühren-/BeitragsBESCHEID"
(bis August 2014)

Quelle:
Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75187.html#msg75187


Im Vergleich zu den "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen" ergeben sich bei den "FestsetzungsBESCHEIDen" insbesondere folgende inhaltliche Unterschiede:

- Bezeichnung/ Übertitelung "Festsetzungsbescheid"
- Anrede manchmal personifiziert - machmal nicht personifiziert sondern allgemein "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,"
- zusätzlicher Passus
Zitat
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.



Unverändert scheint die rückseitige Rechtsbehelfsbelehrung zu sein

Rechtsbehelfsbelehrung neuerlicher
"FestsetzungsBESCHEID"
(seit September 2014)

Quelle:
Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75178.html#msg75178
      Rechtsbehelfsbelehrung bisheriger
"Gebühren-/BeitragsBESCHEID"
(bis August 2014)

Quelle:
Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75187.html#msg75187

vgl. auch mit
Rechtsbehelfsbelehrung BeitragsBESCHEID und WiderspruchsBESCHEID
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8720.0


Unverändert bleiben außerdem weitere formale Fragwürdigkeiten wie z.B.
- nicht zweifelsfreie Erkennbarkeit des Gläubigers
- fehlende Bezeichnung dessen Rechtsform ("Anstalt des öffentlichen Rechts")
- Säumniszuschlag auf den Erstbescheid/ Anfangsbescheid
und weitere u.a. am LG Tübingen behandelte, jedoch nicht abschließend und nicht für jedes Bundesland und jeden Fall geprüfte Unzulänglichkeiten, vgl. hierzu u.a.
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10569.0

Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10492.0

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8309.0


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Re: Festsetzungsbescheide im Überblick
#1: 24. Juli 2016, 00:40
Aus gegebenen Anlässen beachte bitte u.a. auch diese tangierenden Threads...

fehlendes Leistungsgebot > Zulässigkeit von Säumnisgebühren/ Säumniszuschlägen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19657.0

Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18629.0

"Leistungsgebot" und andere Formanforderungen an Festsetzungsbescheide
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14210.0

Fehlendes Leistungsgebot und Verjährung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15976.0


Die diesbezüglich relevanten Formulierungen lauten in oben abgebildeten (und mir bekannten vergleichbaren) Bescheiden:

Gebühren-/BeitragsBESCHEIDe (ab 01/2013 bis 08/2014)
Zitat
Für den Zeitraum von ... bis ... wird der rückständige Betrag ... festgesetzt.
Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. [...]

FestsetzungsBESCHEID (seit ca. 09/2014)
Zitat
vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/ Rundfunkbeiträge informiert.
Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachgekommen.

Für den Zeitraum von ... bis ... wird daher ein Betrag von ... festgesetzt.

Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.

Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis ... einen offenen Gesamtbetrag von ... auf.

Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von ... umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind. [...]


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Re: Festsetzungsbescheide im Überblick
#2: 06. Mai 2019, 00:05
Hinweis:

Bei aktuellen Festsetzungsbescheiden ab 04/2019 scheint es gewisse Änderungen auf Seite 1 gegeben zu haben.

Inwiefern sich seit Erlass der ersten "Festsetzungsbescheide" ab 09/2014 weitere Inhalte und ggf. auch Inhalt der Rückseite einschl. Formulierung der Rechtsbehelfsbelehrung geändert hat, bleibt Gegenstand aktueller Überprüfung.

Bitte daher hiesigen einschlägigen Thread im Auge behalten.

Es zeichnen sich andere/ weitere Diskrepanzen ab... ::) ;)


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Re: Festsetzungsbescheide im Überblick
#3: 14. Oktober 2024, 16:31
Beispiel
Festsetzungsbescheid 09/2024
hier exemplarisch von "Mitteldeutscher Rundfunk"

Der Formular-"ID" am unteren linkten Blattrand (parallel zur Längskante) "0315 09/2021" dürfte zu entnehmen sein, dass sich der Vordruck "0315" (="Festsetzungsbescheid") seit 09/2021 offensichtlich nicht mehr geändert hat. Die letzte Änderung dürfte der Vermerk bzgl. der BVerfG-Entscheidung aus 07/2021 zur Erhöhung sein, was verklausuliert irgendwo im Grautext auf der Rückseite in den Hinweisen/ Fundstellen verwurstelt sein könnte, aber mglw. nicht von jedem Betroffenen als solches verstanden werden könnte... ;)

Hinweis: Die Codierung über dem Adressfeld
* 0315 *   G02092024
die auch im Sichtfenster des Fensterumschlags ersichtlich ist,
lässt bereits erkennen, dass es sich um einen
"Festsetzungsbescheid" mit dem Datum 02.09.2024 handelt ;)
"0315" = Formular-ID für "Festsetzungsbescheid" sowie
"G02092024" = "G" vermutlich noch aus früheren Zeiten für "Gebührenbescheid", Ziffernfolge = Datum ohne Trennzeichen


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