Beispiel neuerlicher "FestsetzungsBESCHEID" (seit September 2014) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10972.0;attach=3645;image) Quelle: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75178.html#msg75178 | zum Vergleich bisheriger "Gebühren-/BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10972.0;attach=3647;image) Quelle: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75187.html#msg75187 |
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung neuerlicher "FestsetzungsBESCHEID" (seit September 2014) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10972.0;attach=3725;image) Quelle: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75178.html#msg75178 | Rechtsbehelfsbelehrung bisheriger "Gebühren-/BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10972.0;attach=3723;image) Quelle: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75187.html#msg75187 |
Für den Zeitraum von ... bis ... wird der rückständige Betrag ... festgesetzt.
Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. [...]
vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/ Rundfunkbeiträge informiert.
Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachgekommen.
Für den Zeitraum von ... bis ... wird daher ein Betrag von ... festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis ... einen offenen Gesamtbetrag von ... auf.
Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von ... umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind. [...]