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Autor Thema: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung  (Gelesen 24162 mal)

L
  • Beiträge: 118
So OT finde ich es nicht.
Denn die Jagd nach Einschaltquoten dürfte für die ÖR nicht statt finden, da sie somit in direkter Konkurrenz zu den Privaten gehen.
Finanziert durch die Gelder der Bürger, somit einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Privaten (nur Werbung) haben.

Für eine Grundsicherung muss die Quote egal sein, da hier der Mehrwert eigentlich auf Bildung und Kultur abzielen sollte.
Was von den Privaten so nicht sonderlich gut gelingt (mit Ausnahmen).


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

P
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Zum Thema Typisierung, Gestzmäßigkeit der Pauschalierungen sind im  Buch „Die Zulässigkeit
gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommenssteuerrecht“ U. Steenken S.16
interresant Absätze und Fußnoten zu Aussagen des Bundesverfassungsgerichts,
die zusätzlich zur 10% Schranke eingehalten werden müssen.

Auszug aus der Klageschrift
2.2 Normadressaten„Medien-Verweigerer “
Der Antragsteller gehört laut der WAZ Nr.95 vom 24.04.1999 Beilage Wochenende, S.2. (Anhang B-2)
(basierend auf einer Allensbacher Werbträgeranalyse )zu einer Gruppe von insgesamt ca. 1,8
Millionen Bundesbürgern der Medien-Verweigerer aus allen Schichten.

2.3 Normadressaten Personen von Wohngemeinschaften
Im Jahr 2013 wohnten in Deutschland 3,6 – 4,2 Millionen Personen in Wohngemeinschaften ( Laut
Statisa, Anhang B-3, Anhang B-4 ).
Die Belegungsdichte wird in mehreren Quellen mit ca. 4 bis 7 Personen pro Wohngemeinschaft
(Anhang B-5 und Anhang B-6) sind es ca. 0,6 - 0,9 Mio betroffene Wohnungen für den RBStV.

2.4 Vorgaben des BVerfG zu Pauschalierungen
Die Grundsätzlichen Vorgaben aus den Urteile des BVerfG v. 10.5.1972 -1 BvR 286, 293, 295/65,
BVerfGE 33, 171 (189); BVerfG v.26.4.1978 – 1BvL 29/76, BVerfGE 48,227 (235); BVerfG v. 6.12.1983
– 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325 (354); BVerfG v. 29.11.1989 – 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE81,
108 (118); BVerfG v.23.1.1990 -1 BvL 4,5,6,7/87, BVerfGE 81, 228 (236) = BStB1 II 1990, 483; BVerfG
v. 8.6.1993 – 1 BvL 20/85, BVerfGE 89, 15 (22f.) zur Zulässigkeit gesetzlicher Pauschalisierungen unter
Einhaltung des Grundgesetztes Art. 3, Abs 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. “ werden laut dem Buch „Die Zulässigkeit
gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommenssteuerrecht“ U. Steenken S.16
(Anhang B-7) wie folgt
benannt: „Nach neuerer Rechtsprechung ist die äußere Grenze gemäß der „neuen Formel“ dann
überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe von
Normadressaten ungleich behandelt wird, ohne dass zwischen beiden Gruppen Unterschiede von
solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine unterschiedliche Behandlung
rechtfertigen.“ … „Entsprechendes gilt, wenn vergleichbare Gruppen von Normadressaten (Anm. Beitragszahler) gleich
behandelt
werden, obwohl zwischen beiden Gruppen gewichtige Unterschiede (Anm. "WG vs Medieneverweigerer")  bestehen, die einer
Gleichbehandlung entgegenstehen.“


Die resultierende Verfassungswidrigkeit ist m.E. offensichtlich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2014, 11:23 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
gibt es eine zitierfähige Quelle für die Aussage von Kirchhof:

Zitat
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.

bzw:

Zitat
... Gutachten ... Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen
die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind

Danke


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Siehe Start-Beitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Es handelt sich um eine Email-Antwort auf eine Email-Anfrage.
Nähere Infos bzw. unter Umständen auch die Original-Mail ggf. auf Nachfrage beim Thread-Ersteller.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, eine fiktive Person F hätte bereits folgende Textstellen in der Klagebegründung drin:

Zitat
Selbst Paul Kirchhof schreibt in dem Gutachten, im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio "Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", mit welchem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die seit Anfang 2013 geltende Regelung rechtlich begründen, auf S. 62 (www.ard.de/download/398406/index.pdf) zu den Bedingungen für die Rechtssicherheit des sogenannten Rundfunkbeitrags: "... erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Dieses ist in der Umsetzung jedoch nicht der Fall.

Zitat
Durch die Werbung sind die Sender abhängig von Wirtschaftsinteressen, was im Widerspruch zu geltendem Recht steht.

Aus einem Interview mit Paul Kirchoff (lt. FAZ, 19.1.2013):
Frage: "Die Sender kassieren Werbemillionen. Ihr Vorschlag eines werbefreien Programms fand kein Gehör."
Antwort Paul Kirchhoff: "Ich habe im Gutachten in einem Leitsatz hervorgehoben, dass die Unabhängigkeit des Rundfunks von der Wirtschaft eine Bedingung des öffentlichen Systems ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilt seit jeher, dass Rundfunk unabhängig von Wirtschaftsinteressen sein muss. Jede Zahlung erwartet eine Gegenleistung, ist also eine Einflussnahme. Es darf keine Finanztransfers von der Wirtschaft an öffentlich-rechtliche Medien geben. Wenn die Sender diese Bewährungsprobe nicht meistern, verlieren sie eine wesentliche Legitimationsgrundlage."
(http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778-p2.html)

"Jeder Sponsor erwartet eine Gegenleistung" - Kirchhof übte auch in der FAS auch Kritik an der Werbung in den öffentlich-rechtlichen Programmen: "Die Unabhängigkeit des Rundfunks von der Wirtschaft ist eine Bedingung des öffentlichen Systems", sagte er weiter. "Es darf keine Finanztransfers von der Wirtschaft an öffentlich-rechtliche Medien geben."
Jeder Sponsor erwarte für seine Zahlung eine Gegenleistung. "Wenn die Sender diese Bewährungsprobe nicht meistern, verlieren sie eine wesentliche Legitimationsgrundlage." Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nahmen nach FAS-Angaben 2011 483 Millionen Euro mit Werbung in Radio und Fernsehen ein.
(http://www.focus.de/kultur/kino_tv/neues-gebuehrenmodell-verpflichtet-erfinder-der-zwangsabgabe-ruft-nach-transparenz_aid_901509.html)

Laut dem NDR-Geschäftsbericht 2014 (Seite 26) bestanden zum Beispiel bei dem Radiosender NDR2 insgesamt 2,1 % des Programms aus Werbung. Beim Fernsehen macht laut diesem Bericht (Seite 27) der Anteil der Werbung des NDR 1,36 % aus.
(http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/bericht176.pdf)

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
gibt es eine zitierfähige Quelle für die Aussage von Kirchhof

In Antwort #13 ist der E-Mail-Ausdruck im Anhang herunterladbar.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg73428.html#msg73428 )


Mail-Weiterleitungsmöglichkeit wäre auch möglich. Ich zitiere mich mal aus Antwort #11:
allen, die die E-Mails benötigen, könnte ich das natürlich an ihre Mailadresse weiter leiten.
Einfach per pers. Mitteilung Bescheid geben.

Markus


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ein aktueller Fall in der "Rundfunkbeitrags"-Praxis hat mir die Augen (noch) weiter geöffnet...
Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg153996.html#msg153996
...ich erlaube mir der Wichtigkeit wegen ein etwas umfangreicheres Eigenzitat
[...] um die Tragweite der Problematik und die euphemistische Rhetorik der Gesetzgeber und des Rundfunks bzgl. des (im Vergleich zur ehemaligen, geräteabhängigen Rundfunkgebühr nun angeblich "besseren") Schutzes der Privatsphäre zu verdeutlichen:
[...] wir haben jetzt den "wesentlich weniger intensiven Eingriff" in die Privatsphäre, indem nun zwingend(!!!) Zutritt zur Wohnung eingeräumt werden muss, um "nur" die Wohnverhältnisse und "wer mit wem" klären zu können.

Und nein, Prof. Kirchhof hat dies bei seinem Modell der "widerleglichen Beweislastumker" bzgl. des Gerätebesitzes nicht berücksichtigt. Insofern ist sein (in der Gesetzgebung ohne Widerlegbarkeit umgesetztes!) Modell...
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg72681.html#msg72681
...dann tatsächlich sogar noch kruder als das vorherige, da selbst bei einer "Widerlegung der Regelvermutung" ("Regelvermutung" = "jeder hat und jeder nutzt")
- nicht nur der Nichtbesitz von Geräten, sondern
- zusätzlich(!) noch die Wohnverhältnisse aufgeklärt werden müssten.


Dies ist somit sogar noch ein wesentlich intensiverer Eingriff in die Privatsphäre/ Unverletzlichkeit der Wohnung als bisher!!!
Dieses Thema muss unbedingt ebenfalls noch mit verfolgt werden und geht eng einher mit Themen wie der
> verwaltungspraktischen Untauglichkeit des Anknüpfungspunktes "Wohnung" siehe u.a. unter
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359
sowie letztlich auch mit der
> völlig willkürlichen "Gesamtschuldnerschaft" - siehe bitte Forum-Suche.

Dies sei hier nur insofern angemerkt, als dass somit die am Anfang des Threads zitierte und behandelte, das Modell der "Wohnungsabgabe" gem. Kirchhof-Gutachten beschönigende Stellungnahme dessen Verfassers erheblich relativiert wird, da nach "seinem"(?) Modell der Anknüpfung an die Wohnung in jedem Fall der (zur praktischen Durchsetzung und Sicherung der Vollzuggleichheit erforderliche) Eingriff in die Privatsphäre erheblich intensiver ausfällt, als noch zu "Gebührenzeiten"!

Die Stellungnahme von Kirchhof ist somit wesentlich kritischer zu betrachten als bisher.

Den erheblich interensiveren Eingriff in die Privatsphäre jedoch bitte nicht hier in diesem Thread weiter vertiefen, sondern in einem gut aufbereiteten, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2017, 23:28 von Bürger«
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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
Aus dem Gutachten geht leider nicht hervor, dass Kirchhof für eine Befreiung der renitenten Verweigerer der Förderung des Konsums von Rundfunk und Fernsehens eintritt. Vielmehr lässt sich aus seinem Gutachten entnehmen, dass er von einer allgemeinem Rundfunkpflicht (Zahlungspflicht) ausgeht. Dabei muss kritisch hervorgehoben werden, dass er sogar nicht davor zurückschreckt, Grundrechte wie das Elternrecht und das Sozialrecht in eine verbindliche Rundfunkpflicht umzuwandeln, worauf ich in anderen Themen bereits genauer eingegangen bin. Siehe hierzu: 

BVerfG - 2 BvR 1333/17 - Neg. Religionsfreiheit -> neg. Informationsfreiheit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34539.msg219486.html#msg219486
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35184.msg221858.html#msg221858


Edit "Bürger": Zur von Prof. Kirchhof in eingangs wiedergegebener Stellungnahme nicht erwähnten - und daher hier im Thread bitte auch nicht zu diskutierenden - Abweichung der Gesetzgebung von der seinem Gutachten nach gebotenen Finanzierung der "Bedürftigen" über die Sozialleistungen siehe u.a. unter:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2023, 11:56 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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