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Autor Thema: Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"  (Gelesen 92775 mal)

K
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Zitat
Interessant hier, dass als Gläubigerin ARD, ZDF, DRadio Beitragsservice und als Bevollmächtigte der BR aufgeführt sind.

Das gibt es meiner Meinung nach in der Zukunft auch noch gerichtlich zu klären, welche Befügnisse nun der Beitragsservice aus §10 (7) RBStV genau hat und inwieweit diese Behörde oder nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft tätig werden darf.

Da gibt es ja offensichtlich nicht nur zur Rechtsform unterschiedliche Meinungen, sondern laut dem VG Dresden soll dieser Verein ja auch Verwaltungsakte erlassen können und dürfen, mal ganz davon abgesehen vom Selbstitulierungsrecht, das sich offensichtlich staatliche Institurionen nach Belieben ausstellen dürfen und können, wie es ihnen beliebt.

Selbsttitulierungsrecht / Justizgewährungsanspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11769.msg79392.html#msg79392

Es wird mit Sicherheit nicht lange dauern bis der Beitragsservice gegen den Beschluss des AG Bayreuth Revision einlegt. Offensichtlich bestehen in Justizkreisen erhebliche Meinungsunterschiede, insbesondere was die einzelnen Bundesländer betrifft.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2014, 10:30 von Bürger«

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@Konspirativ es ist aus Sicht von PersonX kein Verein, nach dem Empfinden her könnte der Name zwar auch mit Ver anfangen, endet dann aber subjektiv mit brecherorganisation, möglicherweise bezeichnet es jeweils das Gleiche bei dem Wort Beitragsservice wird es jedoch nicht so deutlich. Eine solche Organisationseinheit hat meist überall gewilligte Helfer, besonders oft sind diese zur zeit scheinbar an anderen Einrichtungen, welche ebenfalls mit der Silbe Ver beginnt zu finden, den Rest möge sich eine Person A bis Z selber denken.


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Das gibt es meiner Meinung nach in der Zukunft auch noch gerichtlich zu klären, welche Befügnisse nun der Beitragsservice aus §10 (7) RBStV genau hat und inwieweit diese Behörde oder nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft tätig werden darf.
Also wenn man deren Impressum mal anschaut, ist es eine normale Firma die eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt.
Sie selbst nennen sich: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung...

Nicht rechtsfähig, aha... Aber Zwangsvollstreckungen ohne richterliche Entscheide verschicken... ^^


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In einer der vielen Facebookgruppen gegen den Zwangsbeitrag berichtet jemand, dass er unter Berufung auf das Tübingenurteil beim AG Bayreuth erreicht hat, dass die Eintragungsanordnung ins zentrale Schuldnerverzeichnis einstweilen ausgesetzt wird.

Glück gehabt, würde ich sagen.

Die Rechtspflegerin war offenbar nicht imstande oder willens, die wesentlich geringeren Anforderungen der bayrischen Verwaltungsvollstreckung mit denen aus BW abzugleichen.


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Kommt auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dieser Sache an. Der spricht ja bekanntlich als oberster Gerichtshof der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. Art. 95 GG) Recht. Und wenn der entscheidet, dass Vollstreckungsersuchen den Gläubiger eindeutig bezeichnen müssen, dann geht das sicherlich einer Nichtnennung dieser Voraussetzung in den Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen vor.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2014, 13:03 von Bürger«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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So, bei Person A gibt es wieder Neuigkeiten, ist zwar schon ein paar Tage her, hatte aber viel um die Ohren.

Das Urteil des LG Tübingen interessiert hier anscheinend  gar keinen. Ich meine wenn nicht ein Richter-Beschluss, was sonst???

Vom Gerichtsvollzieher kam am 11.11. folgender Bescheid.
Darf der das überhaupt tun, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Vollstreckung vorliegen? Muss er nicht viel mehr das Ganze an seinen Vorgesetzten weiterleiten mit der Angabe von Zweifeln? Da gibt es doch bestimmte Gesetze in der ZPO... Ist es jetzt an der Zeit eine Klage gegen den GV einzulegen?

Weiterhin kam vom Amtsgericht VS folgender Beschluss. Gegen diesen wird Person A morgen Widerspruch einlegen. Wie soll Person A am besten argumentieren? Schon wieder alle Punkte des Tübinger Beschlusses zitieren???

Dann erhielt Person A am 15.11. Post vom VG Freiburg, ja, es kam viel Post die Tage, da Widerspricht der SWR, endlich auch mal mit Namen und Unterschrift dem Widerspruch beim VG Freiburg und die Argumente, neben dem üblichen Zeug, müsst ihr euch echt mal auf der Zunge zergehen lassen. Wenn Person A es richtig versteht, so hat sie NULL RECHT dem ganzen zu widersprechen!!!!

Dem wird Person A morgen auch widersprechen, die Gründe dafür muss sie sich aber noch zusammensuchen. Hofft hier inständig auf eure Hilfe...

Aber jetzt mal im Ernst, was soll der Mist??? Person A ist Programmierer vom Beruf, kein Jurist, sie erwartet von ihren Kunden doch nicht dass sie, sobald sie einen Bug im Programm entdecken, die zugehörige Programmiersprache lernen, das Programm de-kompilieren, Assembler lernen, das ganze in die ursprüngliche Programmiersprache umschreiben und dann dem Programmierer beweisen dass da ein Bug vorliegt? Das ganze wird aber hier von Person A in juristischer Form erwartet!!! Wer bezahlt die Gerichte / Richter / Gerichtsvollzier / etc. denn? Der Beitragsservice etwa??? Der Steuerzahler, also Person A!!!! Und warum hinterfragt denn keiner die Forderungen in rechtlicher Hinsicht??? *kopfschüttel*

Person A fragt sich ernsthaft ob jetzt nicht langsam juristischer Beistand notwendig wäre... Und ob sowas überhaupt die private Rechtsschutz übernimmt...


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Weiterhin kam vom Amtsgericht VS folgender Beschluss. Gegen diesen wird Person A morgen Widerspruch einlegen. Wie soll Person A am besten argumentieren? Schon wieder alle Punkte des Tübinger Beschlusses zitieren???

Wie hat A denn seinen Widerspruch begründet?

Immerhin geht es hier um das selbe Bundesland. Dass die Tübiger Argumente dabei gänzlich unbeachtet bleiben, ist schon merkwürdig.
Aber der Beschluss ist nur von einer Rechtspflegerin, der fehlt wahrscheinlich die Kompetenz.


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vielleicht sollten die weiteren Antworten zu den 3 Dokumenten hier, also auch explizit der Begründung der Ablehnung, mit den Antworten zu den Entscheidungen hier

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.0.html   -> Antwort 33

zusammengefast fortgeführt werden, die Thematik ist in beiden Fallen ist relativ ähnlich.
Auch wenn im obenstehenden Link wohl kein Widerspruch erfolgte.
Die Aussetzung der Eintragung wurde ebso fadenscheinig und so wie PersonX da sieht nur aus formalen Gründen abgelehnt. Der weitere Weg scheint demzufolge ähnlich.
Grundsätzlich Gleich ist der Bezug/Versuch aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil am LG Tübingen ebenso die Abwendung der Eintragung zu erreichen.


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Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Fällen ist das Bundesland und somit die Vollstreckungsvoraussetzungen.


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Weiterhin kam vom Amtsgericht VS folgender Beschluss. Gegen diesen wird Person A morgen Widerspruch einlegen. Wie soll Person A am besten argumentieren? Schon wieder alle Punkte des Tübinger Beschlusses zitieren???

Wie hat A denn seinen Widerspruch begründet?

Immerhin geht es hier um das selbe Bundesland. Dass die Tübiger Argumente dabei gänzlich unbeachtet bleiben, ist schon merkwürdig.
Aber der Beschluss ist nur von einer Rechtspflegerin, der fehlt wahrscheinlich die Kompetenz.

Na so, mit dem Beschluss vom LG Tübingen.
Vielen Dank für die Anregungen, hoffentlich wird das bei Person A auch so sein, diese hat nun einen Antrag auf einstweilige Aussetzen der Eintragungsanordnung gestellt und auch einen Widerspruch bei beim VG Freiburg. Person A hofft alles richtig gemacht zu haben.
Aber offensichtlich war es wohl zuviel erwartet dass die den Beschluss mal öffnen und lesen, also muss Person A wohl alle Punkte daraus herauskramen und nochmal auflisten und damit widersprechen, oder was meint ihr?


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Vielen Dank für die Anregungen, hoffentlich wird das bei Person A auch so sein, diese hat nun einen Antrag auf einstweilige Aussetzen der Eintragungsanordnung gestellt und auch einen Widerspruch bei beim VG Freiburg. Person A hofft alles richtig gemacht zu haben.
Aber offensichtlich war es wohl zuviel erwartet dass die den Beschluss mal öffnen und lesen, also muss Person A wohl alle Punkte daraus herauskramen und nochmal auflisten und damit widersprechen, oder was meint ihr?

Für eine Rechtspflegerin war das offenbar zuviel verlangt.
Und generell ist es nicht empfehlenswert, einfach nur zu schreiben, dass mal ein Gericht eine passende Entscheidung gefällt hat. Man sollte schon selbst Gründe anführen.

Also ja: die wesentlichen Punkte aus dem Urteil herausarbeiten und direkt mit ihnen argumentieren.


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Hallo,

nun hat Person A sich auch mal angemeldet, denn auch bei A wird es Ernst.

Bisher hatt Person A alle Briefe ignoriert. Es waren auch nur Bescheide bzw. Mahnungen, kein Festsetzungsbescheid.

Angehängt die Post vom GV mit Anlagen.

Person A hat sich hier zwar belesen, wäre aber über Hilfe dankbar. Da Person A beruflich sehr stark eingebunden ist hat es auch nicht die Zeit hier alles durchzuarbeiten.

Person A ist für jeden Tipp dankbar.

Was sollte Person A nun tun.

Auf den Eintrag in das Schuldnerverzeichnis würde Person A gern verzichten.

Danke vorab an alle


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2014, 22:16 von Uwe«

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Aber jetzt mal im Ernst, was soll der Mist??? Person A ist Programmierer vom Beruf, kein Jurist, sie erwartet von ihren Kunden doch nicht dass sie, sobald sie einen Bug im Programm entdecken, die zugehörige Programmiersprache lernen, das Programm de-kompilieren, Assembler lernen, das ganze in die ursprüngliche Programmiersprache umschreiben und dann dem Programmierer beweisen dass da ein Bug vorliegt? Das ganze wird aber hier von Person A in juristischer Form erwartet!!! Wer bezahlt die Gerichte / Richter / Gerichtsvollzier / etc. denn? Der Beitragsservice etwa??? Der Steuerzahler, also Person A!!!! Und warum hinterfragt denn keiner die Forderungen in rechtlicher Hinsicht??? *kopfschüttel*

Person A kann arbeiten und eine trägt eine qualifizierte und unverzichtbare Leistung zum Funktionieren dieses Staats bei.

Funktionäre wie Kurt Beck oder der hessische Landtagsabgeordnete Michael Siebel leben von dieser Leistung über staatliche Gelder, die sie sich und ihrem Clan, z.B. beim ÖRR, zuschieben, sehr gut.
Die werden ihr Verhalten, z.B. die Veruntreuung von Beitragsgeldern für ihre Geburtstagsfeier,  nicht ändern, genauso wenig wie die anderen Profiteure der 7 - 8 Milliarden abgepressten Rundfunkgelder. Oder der ganze Wasserkopf, der von ins Uferlose erhöhten "Diäten" lebt und in Bundestag und Landtagen die Füße hochlegt.

Warum als Programmierer nicht in einem zivilisierten Staat arbeiten, z.B. in die Schweiz ziehen ?

Die DDR ist auch nicht vom Neuen Forum oder aus inneren Reformen gestürzt worden, sondern von denen, die geflüchtet sind und durch Entzug ihrer Arbeitskraft dem kriminellen Wasserkopf von Margot Honecker, Krenz und Mielke die Existenzgrundlage entzogen haben. Wenn die Leistungsfähigen und -willigen diesem Staat die Alimentierung verweigern, dann stürzt er wie die Mafia ohne Schutzgelderpressung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2014, 19:51 von Angela Ferkel«

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da man die ersten Anhänge schlecht erkennt noch mal die 3 Seiten hier


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2014, 22:17 von Uwe«

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  • Beiträge: 5
und dann dazu noch diese Seite, ist die erste des Vollstreckungsersuchens


Wer kann Person A helfen und was kann A tun.



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