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Autor Thema: Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"  (Gelesen 89783 mal)

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Person A kann arbeiten und eine trägt eine qualifizierte und unverzichtbare Leistung zum Funktionieren dieses Staats bei.

Funktionäre wie Kurt Beck oder der hessische Landtagsabgeordnete Michael Siebel leben von dieser Leistung über staatliche Gelder, die sie sich und ihrem Clan, z.B. beim ÖRR, zuschieben, sehr gut.
Die werden ihr Verhalten, z.B. die Veruntreuung von Beitragsgeldern für ihre Geburtstagsfeier,  nicht ändern, genauso wenig wie die anderen Profiteure der 7 - 8 Milliarden abgepressten Rundfunkgelder. Oder der ganze Wasserkopf, der von ins Uferlose erhöhten "Diäten" lebt und in Bundestag und Landtagen die Füße hochlegt.

Warum als Programmierer nicht in einem zivilisierten Staat arbeiten, z.B. in die Schweiz ziehen ?

Die DDR ist auch nicht vom Neuen Forum oder aus inneren Reformen gestürzt worden, sondern von denen, die geflüchtet sind und durch Entzug ihrer Arbeitskraft dem kriminellen Wasserkopf von Margot Honecker, Krenz und Mielke die Existenzgrundlage entzogen haben. Wenn die Leistungsfähigen und -willigen diesem Staat die Alimentierung verweigern, dann stürzt er wie die Mafia ohne Schutzgelderpressung.
Person A hat hier eine Arbeit, Familie und Eigenheim. Hätte sie keine Verpflichtungen wäre sie schon lange in Australien oder sowas... Manchmal geht es einfach nicht anders.


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Falls person A noch gar nicht mit denen kommuniziert hat und noch nie auf Ihre (vermeintliche) Post Stellung bezogen hat und die Briefe nur -wie beim Beitragsservice üblich - mit der normalen Post ins Haus geflattert sind (nicht gelb), kann Person A dem GV feundlich antworten, dass er zahlungsfähig ist, allerdings nichts von irgendwelchen Forderungen wüsste bzw. irgendwelche Bescheide erhalten hätte. Daher verlangt Person A den Nachweis der zugestellten Bescheide oder die erneute Zustellung.

Gegen die neu versandten Bescheide legt Person A fristgerecht innerhalb von vier Wochen dann Widerspruch ein. Damit gehen a) erstmal einige Wochen ins Land und b) kann Person A dann seine Klage sorgfältig vorbereiten oder darauf hoffen, dass bereits ein Urteil in hoher Instanz bereits gefällt wurde. Viele Verfahren werden aktuell geruht, mit dem Verweis auf höhere Instanzen.


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Person A bringt heute folgende Beschwerde zum Amtsgericht und bring damit deutlich seinen Unmut zum Ausdruck...  >:(

Falls person A noch gar nicht mit denen kommuniziert hat und noch nie auf Ihre (vermeintliche) Post Stellung bezogen hat und die Briefe nur -wie beim Beitragsservice üblich - mit der normalen Post ins Haus geflattert sind (nicht gelb), kann Person A dem GV feundlich antworten, dass er zahlungsfähig ist, allerdings nichts von irgendwelchen Forderungen wüsste bzw. irgendwelche Bescheide erhalten hätte. Daher verlangt Person A den Nachweis der zugestellten Bescheide oder die erneute Zustellung.

Gegen die neu versandten Bescheide legt Person A fristgerecht innerhalb von vier Wochen dann Widerspruch ein. Damit gehen a) erstmal einige Wochen ins Land und b) kann Person A dann seine Klage sorgfältig vorbereiten oder darauf hoffen, dass bereits ein Urteil in hoher Instanz bereits gefällt wurde. Viele Verfahren werden aktuell geruht, mit dem Verweis auf höhere Instanzen.

Von seitens SWR war da noch nie was gelbes, immer von Seiten der Gerichte... Und nein, das kann Person A wohl nicht mehr machen da sie gegen die Bescheide bereits widersprochen hat...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2014, 12:31 von PanicMan«

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Und sollte Person A auf den Brief vom VG Freiburg was antworten?

Wer kann Person A helfen und was kann A tun.

Also ich weiß nicht in wie fern sich Beschlüsse zwischen den Ländern übertragen lassen, aber dein Vollstreckungsersuchen sieht dem von meiner Person A ziemlich ähnlich, ich denke es lassen sich so ziemlich alle Punkte auf deine Person A übertragen, bis auf den SWR. Nimm doch den Beschluss vom LG Tübingen geh damit zum Gerichtsvollzieher. Beachte auch die Punkte zur ZPO aus der Beschwerde meiner Person A. Er muss sich auf alle Fälle zuerst ausweisen, notiere alles, wann ausgestellt, von wem unterschrieben, wie unterschrieben, Dienstsiegel, Vorgesetzter. Dann bringe die Punkte vor. Der GV von meiner Person A war da recht einsichtig, wenn es auch nicht viel gebracht hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2014, 16:02 von PanicMan«

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Hallo PanicMan,

danke für die Infos, Dank auch an die anderen. Person A hat jetzt erst mal ein Schreiben an das AG Eilenburg gesendet- Musterschreiben gab es ja genug hier . A hat dieses auf seinem Fall umgewandelt.

Was ist denn in dem Fall der Beschwerde herausgekommen ?

MFG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2014, 11:21 von Uwe«

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Hallo,

also Person A hat so gehandelt wie empfohlen und dem Amtsgereicht einen Brief ( hier als Muster aus Forum, jedoch modifiziert ) geschrieben.

Das Amtsgericht hat schnell geantwortet und geschrieben, daß es den Brief an den GV schickt. Zwischendurch hatte A Kontakt zum GV und dieser sagte , daß er die Briefe welche ich ihm schreibe bzw. welche er bekommt eh nur abheftet und beiseite schiebt.

Wortwortlich ' Im Internet setht soviel Mist und unwahres Zeug darüber man solle nicht alles glauben ' !! Wortwörtlich. Mein Hinweis auf LG Tübingen und daß ich gern mal Bescheide hätte , welche ich nie bekommen hätte wurde abgebügelt. Das müßte jeder zahlen und gut war der abschleißende Tenor.
Es scheint so als will der GV das mit aller MAcht vom Tisch haben.

Wie kann Person A weiter reagieren?

Danke Euch



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Ich schätze erstmal garnichts. Person A wird wohl warten müssen bis da der Bescheid wegen Eintragungsanordnung kommt und dieser mit der selbigen Begründung offiziell widersprechen.

Oder täusche ich mich?


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So, Person A ist wieder mal auf eure Hilfe angewiesen, sie weiß echt nicht weiter und wie sie darauf zu reagieren hat.

Erstmal war ich frohen Mutes, nachdem ich ende letzten Jahres, von der Untersuchungskommission gehört habe, die das jetzige System geradezu zerschmettert hat, da dachte ich, ja geil, ein Ende ist in Sicht!

Doch dann bekam Person A folgende Briefe und die haben irgendwie komplett den Wind aus den Segeln genommen:
Erstmals die Absage aus Freiburg, dass auch hier kein Grund für einen Rechtsbeistand und Aussicht auf Erfolg bestehe. Nunja, das AG Villingen ist auch dafür zuständig.

Außerdem ein EXTREM dicker Brief von Amtsgericht VS, mit der Antwort des SWR, welcher Person A gerade mal EINEN TAG gegeben hat sich dazu zu äußern. Einen Sonntag. Hier der Brief und hier die Anlagen dazu.
Person A hat am Montag erst mal angerufen und gefragt was denn der Blödsinn soll und ob man auch bitte etwas Zeit zur Antwort haben darf, welcher nicht gerade ein Sonntag ist, dies wurde gewährt.

Nachdem Person A sich mit einigen Mitstreitern beraten hat und immer noch nicht weiss wie sie sich dazu äußern soll, die Frage an euch, habt ihr ein Rat?

Vielen dank für euren Beistand!


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Also Das Gericht betont in dem Schreiben ja so deutlich, dass der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist und deshalb auch nicht der Gläubiger sein kann. Wie kann es dann sein, dass die Widerspruchsbescheide, auf die man sich in der Klage bezieht,  eindeutig von Mitarbeitern des BS (Abteilung Recht und Personal) unterschrieben sind und nicht von Mitarbeitern der LRA? Warum sollten die dann gültig sein?
Würde mich mal interessieren, was das Gericht dazu sagt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Vielen Dank für die schnelle Antwort, welche Stellen genau sind gemeint? Auf was muss A sich da beziehen?
In dem ersten Brief, also nicht die Anlagen, schreiben die ja, dass Beitragsservice NUR als Vertretung für die einzelnen Sendeanstalten auftritt und deshalb nicht rechtsfähig ist...

Ob er dann aber auch in Vertretung Geld einfordern kann ist jetzt die Frage...  :-\


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Man kann doch beim Gericht einen Nachweis anfordern, dass der Beitragsservice eine legale Vertretung der Sendeanstalt ist, oder nicht?
Vor allem wenn die erlassende Behörde (Anstalt) nicht erkennbar ist...

Beim Beurteilen der Verwaltungsakte (=Bescheid und Widerspruchsbescheid) hat einer anonymen Person diese Erklärung mit Beispielen sehr geholfen. Wurde ja auch für Studenten geschaffen  ;D
http://www.ja-aktuell.de/root/img/pool/verschiedenes/lb_lysander_ja_11-2012.pdf

Daraufhin hat die Klage etwaige Punkte mehr bekommen  ;)

Immerhin hat die Geschichte mit Bescheid/Widerspruch/Widerspruchsbescheid/Klage den Vorteil, dass die Leute sich mit den Regelungen und Fachchinesisch auseinander setzen und bei anderen Behörden fitter sind  :)


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So, Person A hat jetzt mal eine vorläufige Antwort verfasst, wenn jemand noch was hat, was da dazu könnte oder eine Meinung, bitte, immer her damit.

Vor allem fehlt eine abschließende persönliche Meinung, Person A weiß noch nicht genau wie diese formuliert werden soll...

Vielen Dank!


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Hmm... Je weiter man geht desto weniger Meinungen und Ideen gibt es...

Letztendlich müsste doch jeder, der gegen die GEZ-Gebühren vorgeht beim Gerichtsvollzieher und Amtsgericht landen, oder?
Oder geben die meisten beim GV nach, zahlen, und die normalen Beiträge nicht, bis zum nächsten Vollstreckungsersuchen?  :-\

Auf alle fälle hat Person A ihren Brief jetzt abgeschickt, und zwar in dieser Form. Vielleicht hilft es ja jemanden der in der selben Situation ist.

Ich werde berichten was dabei rausgekommen ist... Wird sicher nicht lange dauern...



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Hallo PanicMan,

das ist doch eine solide Antwort, gut mit Paragraphen und Urteilen untersetzt. Daran sollen sie erstmal knabbern.

Gruß TQ


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El

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PanicMan, Person A findet diesen Brief auch sehr gut. Hast Du noch was ergänzt am Schluss? Person A ist rechtlich noch nicht soweit wie PanicMan und möchte deshalb auch keine Rechtsberatung geben, weil die dann evtl. falsch wäre.


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