So, bei Person A gibt es wieder Neuigkeiten, ist zwar schon ein paar Tage her, hatte aber viel um die Ohren.
Das Urteil des LG Tübingen interessiert hier anscheinend gar keinen. Ich meine wenn nicht ein Richter-Beschluss, was sonst???
Vom Gerichtsvollzieher kam am 11.11. folgender
Bescheid.
Darf der das überhaupt tun, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Vollstreckung vorliegen? Muss er nicht viel mehr das Ganze an seinen Vorgesetzten weiterleiten mit der Angabe von Zweifeln? Da gibt es doch bestimmte Gesetze in der ZPO... Ist es jetzt an der Zeit eine Klage gegen den GV einzulegen?
Weiterhin kam vom Amtsgericht VS folgender
Beschluss. Gegen diesen wird Person A morgen Widerspruch einlegen. Wie soll Person A am besten argumentieren? Schon wieder alle Punkte des Tübinger Beschlusses zitieren???
Dann erhielt Person A am 15.11. Post vom VG Freiburg, ja, es kam viel Post die Tage, da
Widerspricht der SWR, endlich auch mal mit Namen und Unterschrift dem Widerspruch beim VG Freiburg und die Argumente, neben dem üblichen Zeug, müsst ihr euch echt mal auf der Zunge zergehen lassen. Wenn Person A es richtig versteht, so hat sie NULL RECHT dem ganzen zu widersprechen!!!!
Dem wird Person A morgen auch widersprechen, die Gründe dafür muss sie sich aber noch zusammensuchen. Hofft hier inständig auf eure Hilfe...
Aber jetzt mal im Ernst, was soll der Mist??? Person A ist Programmierer vom Beruf, kein Jurist, sie erwartet von ihren Kunden doch nicht dass sie, sobald sie einen Bug im Programm entdecken, die zugehörige Programmiersprache lernen, das Programm de-kompilieren, Assembler lernen, das ganze in die ursprüngliche Programmiersprache umschreiben und dann dem Programmierer beweisen dass da ein Bug vorliegt? Das ganze wird aber hier von Person A in juristischer Form erwartet!!! Wer bezahlt die Gerichte / Richter / Gerichtsvollzier / etc. denn? Der Beitragsservice etwa??? Der Steuerzahler, also Person A!!!! Und warum hinterfragt denn keiner die Forderungen in rechtlicher Hinsicht??? *kopfschüttel*
Person A fragt sich ernsthaft ob jetzt nicht langsam juristischer Beistand notwendig wäre... Und ob sowas überhaupt die private Rechtsschutz übernimmt...