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Autor Thema: Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"  (Gelesen 88877 mal)

  • Beiträge: 5
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Welcher konkrete Verwaltungsakt ( Beitrags/Festsetzungsbescheid) für welchen Zeitraum soll denn vollstreckt werden?
( es geht nur darum... um nichts anderes...)
Das Schreiben vom GV habe ich hier im Beitrag: Seite:3
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12968.msg87411.html#msg87411
Es geht um Januar '13 bis Juni '14 mit 339,64€ inkl 16€ Säumniszuschlag.
Einen konkreten Verwaltungsakt gabs es ja gar nicht, da der Brief mit normaler Post kam und wohl verloren ging.
MN hat erst durch den gelben Brief vom GV davon erfahren.

Zitat
Wurde dieser per Einschreiben zugestellt ? Wurde diesem widersprochen ?
Nein... beides nicht .... mhhh dann wurde dieser eventuell nicht zugestellt ?
Dann bleibt in diesem Fall die Erinnerung
Was hat das mit der eingelegten Erinnerung vom 23.03.15 zu tun ?
Hui, da hat MN einen Fehler gemacht. Datum muß lauten 23.2.15 Danke für den Hinweis!!! MN ist schon ballaballa :o
Das ist die Erinnerung, die MN eigentlich heute fiktiv losschicken wollte. Zum Glück noch nicht weg. Schickt MN gleich mit dem Fax und Morgen mit der Post zum AG.

Zitat
Was hat das mit dem Beschluss vom Landgericht Konstanz ( Erinnerung in 2. Instanz abgeblockt ) vom 17.02.2015 zu tun ?
Geht es hierbei um die diesbezügliche Vollstreckung ?
Ich weiß nicht was du meinst? Wo liest du was vom Landgericht Konstanz?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 20:48 von Bürger«

1
  • Beiträge: 443
In der Erinnerung ist ein Fehler
Richtig ist:
--------------------------------------
Sollte eine Eintragung erfolgt sein, wird hiermit beantragt  diese gemäß  § 882 e ZPO Abt. 3 Ziff. 2 sofort zu löschen.
----------------------------------------
( Ziffer 1 ist die Zahlung... )

--------------------------------------
oben ..( wer will Geld ) ändern.... Konkrete Gläubiger Bezeichnung..
---------------------------------------

unten am Schluss in der Erinnerung unter "sofort zu löschen" .

Das mit juristischer Laie... kann sich die fiktive Person sparen. (schreiben hier von der smutje)
Anfügen noch:
Die Behörde behauptet vermutlich der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.
Damit beruft sie sich im Ergebnis auf einen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auf die Regeln des                                                                                                                                              Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig. Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R Zitat“ Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann "Zweifel", wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71). Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht zB hat der Erklärende (bzw jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so zB zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel"anzeige" empfangsbedürftig ist).“
…....“Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“Zitat Ende


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 20:48 von Bürger«

P
  • Beiträge: 31
Nichtzulassung der Revision und Rechtsbeschwerde sind verschiedene Dinge
http://dejure.org/gesetze/ZPO/574.html
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Hat das Berufungsgericht im Berufungsurteil oder in einem Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO die Revision nicht zugelassen, ist dagegen nach § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO (gegebenenfalls i. V. m. § 522 Abs. 3 ZPO) die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eröffnet. Das gilt nicht in Familiensachen (unten VII.1.). In WEG-Sachen findet gemäß § 62 Abs. 2 WEG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht statt, soweit die anzufechtende Entscheidung vor dem 31.12.2015 verkündet worden ist.
http://www.ra-nassall.de/index.php/nichtzulassungsbeschwerde.html

-------------------------------------------
das LG  entscheidende Tatsachen nicht zur Kenntniss genommen, oder aber diesen Einwand nicht in Erwägung gezogen hat und damit eine glasklare Verletzung rechtlichen Gehörs......http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge
Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO

Hallo, vielen Dank euch erstmal für die Antworten. War eine Woche lang mit Grippe/Infekt/was-auch-immer flach und konnte mich nicht darum kümmern.

Sehe ich das richtig, dass Person A jetzt nur noch die Anhörungsrüge helfen kann? An welches Gericht stellt sie diese? Welche Punkte spricht sie da an? Hat eine da eine Vorlage wie das auszusehen hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2015, 14:11 von Bürger«

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  • Beiträge: 4
Personen A+Frau haben bisher fleißig nicht gezahlt. Nun kommt Person A vom Urlaub und was sieht sie da: den gelben Brief vom Obergerichtsvollzieher.
Person A hat ihm heute früh gleich geschrieben, dass die Frau nicht kommt (zum Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft) und dass er Person A+Frau doch ein Gefallen tun könnte, wenn er an die "GEZ-Mafia" zurück schreibt, dass das Geld nicht einzutreiben ist. Vor halber Stunde hat er zurück geschrieben: wenn niemand kommt, dann erfolgt Haftbefehl.
Tja...dann warten wir mal auf den Haftbefehl. Person A ist berufstätig. Wie die dann die Frau in den Knast stecken (wer betreut dann die Kinder?) - das will ich sehen.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 09:15 von Bürger«

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Ich persönlich würde nicht auf den Haftbefehl warten, sondern versuchen, dem Gerichtsvollzieher stichhaltig klar zu machen, dass diese Forderung und/oder die Vollstreckungsankündigung nicht rechtsmäßig sind. Alle Wege führen bekannterweise nach Rom - welchen Weg Person A+Frau nehmen, obliegt alleine ihrer Entscheidung. Es sei denn, Person A will seine Frau unbedingt los haben.  ;)


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"Stichhaltig klar zu machen" - das hat Person A ja versucht. Aber der folgt einer eisernen Logik: entweder A oder Frau kommen zum Termin und dann sehen wir weiter, oder sie kommen nicht, dann ergeht Haftbefehl.
Ist eigentlich schon jemand wegen der GEZ-Mafia im Knast gelandet?


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Gibt es einen rechtswirksamen Verwaltungsakt seitens der Rundfunkanstalt?
Gibt es einen Vollstreckungstitel?


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  • Cry for Justice
Ist eigentlich schon jemand wegen der GEZ-Mafia im Knast gelandet?
Jedenfalls nichts offiziell bekannt gewordenes, das ist ähnlich wie mit dem Märchen von 1000€ angedrohtem Ordnungsgeld.
Die -Gez-Mafia- und ihre Lakaien Gerichtsvollzieher mögen es gern weniger Aufsehen erregend.
Kontopfändung kurz und geschmacklos, den Ärger hat dann erst mal der eiskalt Gepfändete.


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Schrei nach Gerechtigkeit

G
  • Beiträge: 1.548
In Deutschland muß niemand wegen reinen "Geldschulden" in den Knast. Das ist ein "Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung", der Vermögensauskunft. Sobald man Auskunft gegeben hat, hat sich der Haftbefehl erledigt. Um das wirksam fortzuführen wenn man keine Auskunft gibt, müsste die GEZ erst einmal ordentlich Geld vorstrecken. Das machen die nicht.


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  • Cry for Justice
Das "Programm" wird so oder so durchgezogen, die Vermögensauskunft macht es allenfalls für den Gerichtsvollzieher etwas einfacher. Der weiß dann damit auch nur, wo er zuerst ansetzen kann und auf welcher Linie am ehesten was zu holen ist.
Der Weg des geringsten Widerstandes ist für ihn zunächst die Ermittlung von pfändbaren Konten, erst dann bequemt er sich aus seinem muffigen Büro und zieht die aufwendigere Sachpfändung in Betracht.


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
PsychoMantis

war sehr amüsant deine Beiträge zu lesen.

Und du hast vollkommen recht. Was da gespielt wird, ist ein Unding.

Ich bewundere den Widerstandswillen von Person A. Und ich wünsche mir inständig, dass ihn mehr und mehr Leute haben, gegen diesen ***verein.

Bitte bitte, unbedingt weiter machen, erstklassig, dass Person A sich da nicht unterbekommen lässt!!!!

Wie stehts damit, die Presse einzuschalten? Das ist doch genau das, was die alle nicht wollen. Mediale Aufmerksamkeit. Am Besten ein Medium, was nicht so dicke mit den Rundfunkanstalten ist. Mir würden da Beispielsweise die Süddeutsche, der Spiegel oder die WAZ/NRZ einfallen.

Und wenn ich das auch hier noch mal empfehlen darf (im Moment werbe ich vermehrt dafür):

Da auch hier eine massive Verletzung der Grundrechte eines EU-Bürgers vorzuliegen scheint, könnte Person A Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel einlegen.

Eine Anleitung dazu gibt es hier:
Ordungswidrigkeiten (...) einmal anders betrachtet!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14787.msg98773.html#msg98773


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

  • Beiträge: 984
Zitat
Wie stehts damit, die Presse einzuschalten? Das ist doch genau das, was die alle nicht wollen. Mediale Aufmerksamkeit. Am Besten ein Medium, was nicht so dicke mit den Rundfunkanstalten ist. Mir würden da Beispielsweise die Süddeutsche, der Spiegel oder die WAZ/NRZ einfallen.

Die Süddeutsche sitzt mit NDR und WDR in einem Boot:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechercheverbund_NDR,_WDR_und_S%C3%BCddeutsche_Zeitung

Ich würde mich eher an die Bild-Zeitung wenden ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2015, 13:30 von Nichtgucker«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.412
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@PsychoMantis, alle weiteren neuen Betroffenen sowie alle anderen Foren-Mitglieder:
Hier bitte nicht in allgemeine Diskussionen über dies und das verfallen - schon gar nicht mit allgemeinen Fragen, die bereits andernorts im Forum ausgiebig und mehrfach behandelt wurden.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion des Fourms nutzen sowie in die einschlägigen Threads einlesen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da die Eingangsthemen dieses Threads hier und andernorts bereits ausgiebig behandelt sind sowie um weiteren allgemeinen und Mehrfachdiskussionen vorzubeugen, die aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.

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