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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen des Bay. Rundf. Zwangsvollstreckung des GV! Was tun?  (Gelesen 3392 mal)

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Hallo liebe Gemeinde und Experten,

jetzt hats auch fiktive Person MN erwischt.

Heute war bei fiktiver Person MN ein gelber Umschlag vom GV im Briefkasten. [Förmliche Zustellung]

Darin enthalten waren:
Vollstreckungsersuchen des BR
Seite 1 https://drive.google.com/file/d/0B-4__lc67A9NaTV3UVpOWHkyVnM/view?usp=sharing
Seite 2 https://drive.google.com/file/d/0B-4__lc67A9NaERLYXp3cTBab3c/view?usp=sharing
Seite 3 https://drive.google.com/file/d/0B-4__lc67A9NRlYwTGtWcjdpU1U/view?usp=sharing

Und der Brief vom GV:
Seite 1 https://drive.google.com/file/d/0B-4__lc67A9NNTJscWZWcDY3aDQ/view?usp=sharing
Seite 2 https://drive.google.com/file/d/0B-4__lc67A9NWmx4ZC1EbEZTS2c/view?usp=sharing

Person MN hat wohl einige Schreiben des BS nicht erhalten. Jedenfalls nicht förmlich.

Der letzte Brief sah so aus:
BS Festsetzungsbescheid:
(siehe Anhang)

Was ist denn für fiktive Person MN jetzt am Besten zu tun?

Grüße


Edit "Bürger":
Dokumentlink (unvollständig anonymisiert) ersetzt durch Anhang.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2015, 15:55 von Bürger«

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Sorry für die erste Frage, die wird hier wohl sehr oft gestellt, aber eine fiktive Person MN hätte/hat echt ein wenig Panik.
Person MN hat sich hier jetzt mal ein paar Tage eingelesen, was echt ein Horror ist.  :o
Person MN ist ja Koch und kein Paragraphenreiter. Nach 30 Minuten sieht MN nur noch §§§§ und ihm raucht der Schädel :-[
Da diese Materie absolutes Neuland für MN ist, hofft er, dass doch noch wer helfen kann mit Antworten auf einige neue Fragen bzgl. des fiktiven Falls der Person MN! :-[

1) Soll fiktive Person MN den Widerspruch an den BS senden, oder an den Bay. Rundfunk?
Der Forum-user "Bürger" hat dies in einem Thread geraten:
Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.0.html

2) Muss fiktive Person MN beim Amtsgericht wegen der Zwangsvollstreckung auch Widerspruch einlegen?

Person MN hat jedenfalls nicht vor, zu zahlen ohne es dem BS so schwer wie nur möglich zu machen!!!
Aber ohne eine Unterstützung von Euch, kann sie das vergessen  :-[

Beste Grüße

Smutje


Edit "Bürger":
Der Beitrag muss moderiert und daher kurzfristig geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2015, 19:30 von Uwe«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
WIDERSPRUCH

1) Soll fiktive Person MN den Widerspruch an den BS senden, oder an den Bay. Rundfunk?
Der Forum-user "Bürger" hat dies in einem Thread geraten:
Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.0.html
Es dürfte weitestgehend egal sein. Die LRA steht über dem BS.
Sich nur an die LRA zu wenden ist auch als "Statement" der Geringschätzung gegenüber dem BS zu verstehen: ...dass der BS für einen eben kein Kommunikationspartner ist.

Relevanter erscheint hier das fiktive Datum des Bescheids vom 02.01.2015.
Es gilt zwar eher das Datum der "Bekanntgabe" = "Zustellung"/ "Eingang" beim Adressaten, Person MN darf sich aber schon auf Argumentationen seitens LRA/ BS einstellen, dass die Frist überschritten sei, da ein "schriftlicher Verwaltungsakt 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt/ bekanntgegeben" gelte und somit die Widerspruchsfrist schon abgelaufen sei...

Allerdings:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende) Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger ;)

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich ;)
Eine bereits erfolgte Reaktion irgendeiner Art auf einen evtl. doch zugestellten Bescheid wäre z.B. so ein Nachweis - das wäre dann natürlich ein Eigentor ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person XYZ muss nicht nachweisen, dass sie den Bescheid früher oder später - oder gar nicht - erhalten hat... ;)
...sollte sich aber kurz ins Thema einlesen, um entsprechend sicher gegenargumentieren zu können.

"Anregungen"...
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

Ein möglicherweise recht kurzfristig erteilter Widerspruchsbescheid würde dann vermutlich mit Formulierungen wie "Widerspruch war nicht (mehr) zulässig und ist nicht begründet" o.ä. aufwarten.
Es könnte also sein, dass Person MN relativ kurzfristig in die Lage versetzt wird, gegen einen solchen mglw. baldigen Widerspruchsbescheid Klage zu erheben - und müsste dann dort ggf. entsprechend argumentieren.

Aber erst mal Schritt 1 erledigen... ;)



ZWANGSVOLSTRECKUNG

2) Muss fiktive Person MN beim Amtsgericht wegen der Zwangsvollstreckung auch Widerspruch einlegen?
...das übliche Rechtsmittel gegen die Zwangsvollstreckung lautet allgemeiner Kenntnis nach
"Erinnerung nach §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
und ist im Forum ausgiebig behandelt. Hierzu - und im Übrigen generell - bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen.

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Aus vorgenannten Gründen besser auch hier schon mal weiterlesen, da auch die "3-Tage-Zugangsfiktion" bzw. auch das Abstreiten des Zugangs bzw. des Zeitpunkts des Zugangs mitunter unterschiedlich bewertet wird von den Gerichten:

Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692


Bitte weiter eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da diese allgemeinen Fragen schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind, eine Mehrfachbehandlung aber die Kapazitäten sprengt und der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht schadet, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2015, 16:33 von Bürger«
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