WIDERSPRUCH1) Soll fiktive Person MN den Widerspruch an den BS senden, oder an den Bay. Rundfunk?
Der Forum-user "Bürger" hat dies in einem Thread geraten:
Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.0.html
Es dürfte weitestgehend egal sein. Die LRA steht über dem BS.
Sich nur an die LRA zu wenden ist auch als "Statement" der Geringschätzung gegenüber dem BS zu verstehen: ...dass der BS für einen eben kein Kommunikationspartner ist.
Relevanter erscheint hier das fiktive Datum des Bescheids vom 02.01.2015.Es gilt zwar eher das Datum der
"Bekanntgabe" =
"Zustellung"/
"Eingang" beim Adressaten, Person MN darf sich aber schon auf Argumentationen seitens LRA/ BS einstellen, dass die
Frist überschritten sei, da ein
"schriftlicher Verwaltungsakt 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt/ bekanntgegeben" gelte und somit die Widerspruchsfrist schon abgelaufen sei...
Allerdings:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende) Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger
Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich
Eine bereits erfolgte Reaktion irgendeiner Art auf einen evtl. doch zugestellten Bescheid wäre z.B. so ein Nachweis - das wäre dann natürlich ein Eigentor
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisenwww.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.htmlPerson XYZ muss nicht nachweisen, dass sie den Bescheid früher oder später - oder gar nicht - erhalten hat...
...sollte sich aber kurz ins Thema einlesen, um entsprechend sicher gegenargumentieren zu können.
"Anregungen"...
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:
Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlWiderspruchs-/Klagebegründungenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.htmlErgänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfreihttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.htmlEin möglicherweise recht kurzfristig erteilter Widerspruchsbescheid würde dann vermutlich mit Formulierungen wie
"Widerspruch war nicht (mehr) zulässig und ist nicht begründet" o.ä. aufwarten.
Es könnte also sein, dass Person MN relativ kurzfristig in die Lage versetzt wird, gegen einen solchen mglw. baldigen Widerspruchsbescheid Klage zu erheben - und müsste dann dort ggf. entsprechend argumentieren.
Aber erst mal Schritt 1 erledigen...
ZWANGSVOLSTRECKUNG2) Muss fiktive Person MN beim Amtsgericht wegen der Zwangsvollstreckung auch Widerspruch einlegen?
...das übliche Rechtsmittel gegen die Zwangsvollstreckung lautet allgemeiner Kenntnis nach
"Erinnerung nach §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"und ist im Forum ausgiebig behandelt. Hierzu - und im Übrigen generell - bitte ausgiebig die
Suchfunktion des Forums nutzen.
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Aus vorgenannten Gründen besser auch hier schon mal weiterlesen, da auch die "3-Tage-Zugangsfiktion" bzw. auch das Abstreiten des Zugangs bzw. des Zeitpunkts des Zugangs mitunter unterschiedlich bewertet wird von den Gerichten:
Erfahrungen mit Vollstreckungenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692Bitte weiter eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDa diese allgemeinen Fragen schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind, eine Mehrfachbehandlung aber die Kapazitäten sprengt und der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht schadet, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.