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Autor Thema: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice  (Gelesen 92225 mal)

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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#90: 01. Januar 2015, 17:38
Herrn Dr. Eicher sendete ich eben auch nochmal eine Anfrage.

Zitat
Anfrage
 
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
 
vielen Dank, dass Sie 2014 bereits meine Anfragen zum Rundfunkbeitrag ausführlich und kompetent beantwortet haben. Gerne würde ich nochmals Ihre Meinung erfahren.
 
Der Berliner Kurier berichtet in einem Artikel vom 17/11/2014 über die gängige Praxis der Rundfunkanstalten, Nazis für Filmaufnahmen ihrer Massenmorde während der [Seite/Begriff nicht erwünscht]zeit zu bezahlen.
Dort wird u. a. ein Fall beschrieben, in dem sich Nazis während der Begehung von Massenmorden in Lettland offenbar gegenseitig gefilmt haben
( Quelle:
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/rbb-fordert-zahlungsstopp-stoppt-endlich-die-nazi-tantiemen-,7169128,29064398.html )
 
Fr. Lidschreiber, RBB-Redaktionsleiterin f. Ost-/Mitteleuropa, bestätigt lt. dem Artikel, dass diese Naziverbrecher (oder deren Nachlassverwalter) nun somit auf Kosten Ihrer Opfer Geld vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten.
Fr. Lidschreiber  : „Wenn sie es nicht tun, kriegen sie die Bilder und O-Töne nicht. In dieser Abwägung haben bisher alle mitgemacht“
 
Da ich persönlich ein Wohnungsmieter bin, soll ich nun durch den Rundfunkbeitrag gezwungen werden, durch die Mitbezahlung von ARDZDF an diese Naziverbrecher (oder Nachlassverwalter), bei der Verunglimpfung der Opfer des Nationalsozialismus mitzuwirken.
Dies möchte ich nicht tun und verweigere deshalb die Entrichtung des Rundfunkbeitrages.
 
Gerne würde ich von Ihnen, Herr Dr. Eicher, die Meinung dazu erfahren, ob diese Sichtweise von mir nachvollziehbar ist.
Und gerne, wenn möglich, falls dies einen Unterschied macht, ob diese Argumentation entweder als Widerspruch gegen einen Bescheid verfasst werden müsste oder eher als Befreiungsantrag gestellt werden sollte.
 
Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#91: 01. Januar 2015, 18:20


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#92: 07. Januar 2015, 14:53
Herrn Dr. Eicher sendete ich eben auch nochmal eine Anfrage.

Worauf er heute geantwortet hat:

Zitat
Sehr geehrter Herr,

für Ihre neuerliche Anfrage vom 01.01.2015 danke ich Ihnen. Eine konkrete
Fallgestaltung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Senders kann
ich weder dem Artikel des Berliner Kurier, noch den Äußerungen von Frau
Lidschreiber entnehmen. Daher kann ich mich dazu auch konkret nicht äußern.
Ganz allgemein aber gilt: Die Einhaltung eines Gesetzes (hier der
Urhebergesetze) vermag nicht zu rechtfertigen, dass ein anderes Gesetz
(hier der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) nicht befolgt wird. Daher hätte
die von Ihnen gegebene Begründung weder als Widerspruch, noch als
Befreiungsantrag Aussicht auf Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher
Justitiar

SWR
Südwestrundfunk
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#93: 12. Januar 2015, 21:36
Dass die Verbraucherzentrale Hamburg auf meine recht einfache Frage v. 01/01/2015 zur Auskunftssperre anscheinend nicht antworten kann oder will, wundert mich schon etwas.

Deshalb habe ich nochmal nach anderen Verbraucherzentralen gesucht, die kostenfrei zum Thema Rundfunkbeitrag "beraten".
Und diese 3 Mail-Adressen gefunden: rundfunkbeitrag@vzniedersachsen.de , 
rundfunkbeitrag@vz-rlp.de , redaktion.bayern@service.meine-verbraucherzentrale.de

Eben zu diesen gesendet:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie Anfragen zum Rundfunkbeitrag unentgeltlich beantworten.

Hiermit bitte ich um Prüfung, ob Sie mir zu folgender Verständnisnachfrage zum Rundfunkbeitrag Auskunft erteilen können:

Lt. MRRG, § 21 Melderegisterauskunft, Punkt 5
( bspw.: http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__21.html ) ,
gibt es möglicherweise obdachhabende Personen, die eine eingetragene Auskunftssperre im Melderegister innehaben.

Bedeutet dies tatsächlich, dass Beitragsservice und Landesrundfunkanstalten von dem Personenkreis mit dieser Meldeauskunftssperre von Amtsseite wirklich keine Daten bekommen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#94: 13. Januar 2015, 21:18
Von der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz
kam heute eine Antwort zur Auskunftssperrenanfrage:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,
 
bezugnehmend auf Ihre Anfrage, darf ich Ihnen wie folgt antworten:
 
Das Melderechtsrahmengesetz sieht in § 21 Abs. 5 vor, dass eine Auskunftssperre verhängt werden kann, so dass persönliche Daten nicht ohne weiteres an Dritte herausgegeben werden dürfen.
 
Aus der Formulierung der Norm:
 
„Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.“
 
ergibt sich jedoch, dass hier gerade nicht die Weitergabe an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen umfasst ist. Bei den Rundfunkanstalten handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zur Erfüllung ihres Auftrages (und dessen Finanzierung) auf die Meldedaten angewiesen sind.
 
Eine Auskunftssperre verhindert demnach nicht die Weitergabe von Daten an die Rundfunkanstalt (bzw. den Beitragsservice), da durch diese Weitergabe dem Betroffenen weder eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwächst.
 
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Name


Rundfunkbeitragsberatung
Exerzierplatzstr. 1, 66953 Pirmasens
 
Tel. (06131) …… Fax (06331) ………
rundfunkbeitrag@vz-rlp.de   
www.vz-rlp.de
 
Vereinsregister Amtsgericht Mainz VR 1088
Geschäftsführender Vorstand: Ulrike von der Lühe


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#95: 29. Januar 2015, 19:40
Dass die Verbraucherzentrale Hamburg auf meine recht einfache Frage v. 01/01/2015 zur Auskunftssperre anscheinend nicht antworten kann oder will,
wundert mich schon etwas.



Sie haben sich heute nun doch noch gemeldet. Sie waren vielleicht doch ein bisschen ratlos wegen der Auskunftssperre und haben möglicherweise deshalb -nicht wie sonst nach wenigen Stunden, sondern-
nun 4 Wochen für die Antwort gebraucht.
Der Vollständigkeit halber hier mal das Schreiben der Verbraucherzentrale Hamburg:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

leider ist uns noch keine Gerichtsentscheidung in dieser Sache bekannt. Allerdings ist es kaum vorstellbar, dass eine Auskunftssperre gegen das gesetzliche Gebot für die Meldebehörden, ihre Daten weiterzuleiten, welches in den §§ 14 Abs. 9, 11 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages festgelegt ist, Bestand haben kann. Mit anderen Worten: Nur, weil ein Verbraucher dies wünscht, wird das Gesetz nicht unwirksam.

Das Gesetz, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, bestimmt eben, dass die Meldebehörden ihre Daten vollständig dem ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice im Rahmen eines einmaligen Meldedatenabgleichs melden müssen, und auch, dass der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice solche Daten bei „öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erheben, verarbeiten und nutzen darf“.

Im Falle einer Auskunftssperre darf der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice die von ihm trotz dieser Sperre erlangten Daten allerdings weder weitergeben noch zurückübermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Fachbereichsleiterin
Telekommunikation / Internet / Medien

Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Kirchenallee 22 • 20099 Hamburg
Tel. (040) 24832-0 • Fax -290
..........@vzhh.de • www.vzhh.de

Vorstand: Dr. Günter Hörmann
Amtsgericht Hamburg VR 5930 • USt-IdNr. DE 118719888



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V
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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#96: 14. Februar 2015, 22:48
Sehr geehrte Damen und Herren,

unvergessen sind Ihre Beiträge gegen die Nötigung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten.

1. Michael Hanfeld, Frankfurter Allgemeinen Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

2. Silke Fredrich von Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/milliardenteures-system-warum-die-gez-ueberfluessig-geworden-ist-seite-all/7265590-all.html

3. Tina Halberschmidt vom Handelsblatt
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rundfunkgebuehr-als-zwangsabgabe-proteststurm-gegen-die-fernsehsteuer-seite-all/7302132-all.html

4. Helmut Hein von der Mittelbayerischen
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html 

Wir haben endlich Beweise für die Willkür in den bisherigen Rundfunkurteilen, diese liefert uns das Bundesverfassungsgericht selbst.

Bitte schauen sie sich unbedingt diese Beiträge an:

Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13020.msg87861.html#msg87861

und

Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2
 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.0.html

Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg, wie auch bei dem Urteil des  VerfGH RP vom 13. Mai 2014 und bei dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof am 15. Mai 2014 sowie anderen Urteilen ist eindeutig von Willkür auszugehen. Die wichtigen Begründungen sind schlicht ohne eigene Überlegungen kopiert, es fand keine Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage. Eine offensichtlich einschlägige Norm des Bundesverfassungsgerichts wurde nicht berücksichtigt und/oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet.

Ich wünsche Ihnen eine sehr spannende Lektüre. Über Ihre Rückmeldung oder einen weiteren spannenden und informativen Artikel würden wir uns sehr freuen.

Freundliche Grüße
Ihre gez-boykott.de Infoquelle


Hilft bitte mit und schickt ähnliche Schreiben an alle möglichen Zeitungen, nur so können wir für die Verbreitung des Wissens und die Steigerung des Drucks sorgen.

Vielen Dank liebe Mitstreiter
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2015, 16:27 von Viktor7«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#97: 16. Februar 2015, 15:58
Von Tina Halberschmidt vom Handelsblatt kam schon mal eine Empfangsbestätigung. Mal sehen, ob es auch weitergeht.

Was machen Eure Bemühungen?


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#98: 22. Februar 2015, 14:49
Was machen Eure Bemühungen?

Hallo Viktor,

Deine Aktionen haben mich auch angespornt, weitere TAG der OFFENEN TÜR-Schreiben zu verfassen.


Diesmal versuche ich es wieder bei BVerfG-Angehörigen.
Susanne Baer, Johannes Masing, Andreas L. Paulus und Gabriele Britz traue ich persönlich zwar kaum über den Weg,
aber will damit nun zumindest versuchen zu erreichen,
dass diese sogenannten Höchstrichterlichen sich bei ihren späteren "Entscheidungen" zum Rundfunkbeitrag mal nicht damit herausreden können, angeblich das Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ nicht gekannt zu haben.
Das bekamen sie nun eben über: johannes.masing@jura.uni-freiburg.de, sekretariat.baer@rewi.hu-berlin.de, intlaw@gwdg.de und prof.britz@recht.uni-giessen.de .

Anrede:
Zitat
....Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. S. Baer,.........
....Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Masing,......
....Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Paulus,......
....Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. Britz,......

Text:
Zitat
......sicher ist Ihnen das Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ von 2014 bekannt.
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html

Sicher wissen Sie auch, dass die Autoren dieses unabhängigen Werkes sehr bekannte und hochgeschätzte Wissenschaftler sind.
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Verzeichnis_der_Mitglieder/verzeichnis_der_mitglieder.html

Wie bekannt, hatte der bayerische Verfassungsgerichtshof am 15/05/2014 bei der Entscheidung zu Az. Vf.   8-VII-12, Vf. 24-VII-12 behauptet, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer wäre.

Es wurde aber im Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ durch die Fachleute u. a. auf Seite 34 festgestellt, dass es sich beim Rundfunkbeitrag ökonomisch um eine Steuer handelt.

Somit besteht die Möglichkeit, dass die beteiligten Richter des Bayr. Verfassungsgerichtshofes bei der Entscheidung zu Az. Vf.   8-VII-12, Vf. 24-VII-12 entweder
aufgrund Inkompetenz oder durch Rechtsbeugung ein Fehlurteil getroffen haben.

Hiermit bitte ich um Auskunft, ob die Möglichkeit bestehen, dieses mögliche Fehlurteil vom des bayr. Verfassungsgerichtshofes überprüfen zu lassen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#99: 22. Februar 2015, 16:13
Zitat
Sehr geehrter Herr,
[...]
Ganz allgemein aber gilt: Die Einhaltung eines Gesetzes (hier der
Urhebergesetze) vermag nicht zu rechtfertigen, dass ein anderes Gesetz
(hier der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) nicht befolgt wird.
[...]
Dr. Hermann Eicher
Justitiar

SWR
Südwestrundfunk
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz

Wie sieht es damit aus?
Der Bruch des Datenschutzgesetzes vermag zu rechtfertigen das ein anderes Gesetz (hier der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) möglich wird.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#100: 22. Februar 2015, 17:34
Wie sieht es damit aus?
Der Bruch des Datenschutzgesetzes vermag zu rechtfertigen das ein anderes Gesetz (hier der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) möglich wird.
Das Datenschutzgesetz wird nicht missachtet oder gebrochen, es wurde speziell für diesen Zweck geändert, während der Fußball-WM2010 Nachts um 23:55h von sehr, sehr wenigen anwesenden Parlamentariern.
Wurde hier schon ausführlich drüber berichtet, suche nach Abstimmung zum Meldegesetz o.ä.


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#101: 23. Februar 2015, 08:41
unGEZahlt,

Dein Einsatz finde ich großartig. Es ist enorm wichtig bei Leuten anzuklopfen, die etwas in unserem Sinn bewegen können.

Es gibt so viele Themen die man dort noch transportieren könnte, so z.B.:
 
Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2

BVerfG: 2. Rundfunkentscheidung / Tätigkeit der Rundfunkanstalten -> kein Leistungsaustausch und keine Gegenleistung

Willkürliche Typisierung anhand ausgewählter Urteile

Dafür bräuchten wir mehr Aktive.


Edit "Bürger":
Zwischenzeitliche Diskussion
Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20153.0.html
der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen ausgelagert aus diesem Thread,
da sie sich zu einem anderen, eigenständigen Thema entwickelt hat.

Aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht bleibt hiesiger Thread vorerst geschlossen.

Thematische Einzelfragen am besten in einem eigenständigen Thread mit aussagekräftiger Überschrift starten und dort die Fragen/ Antworten dokumentieren, da dies dann einfacher aufzufinden und zielgerichteter zu diskutieren ist, als in einem Thread, in welchem alles wild durcheinander thematisiert wird.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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