Die Aussage "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen" zielte eigentlich darauf ab klar zu machen, dass allein die Frage ob man zahlen muss für die Richter relevant ist. Dass man den Quatsch nicht ansehen muss sollte allen Argumenten wie mangelnde Qualität, Objektivität oder Verletzung der Religions- oder Gewissensfreiheit usw. den Wind aus den segeln nehmen. Ein Eigentor war die Aussage aber doch: sie zeigt dass tatsächlich keine Gegenleistung vorhanden ist. Dieses Argument wurde von Prof. Koblenzer auch gebracht, auch mit dem Hinweis dass die Gegenleistung nicht im Gesetz steht, wurde aber einfach ignoriert.
Daraus ergibt sich noch deutlich mehr:
Wenn das gesundheitschädliche "Zeug" von ARD, ZDF & Co. Quatsch ist, dann kann es nicht, wie auch die
SWR Umfrage besagt, wichtig für die Demokratie im Sinne der Bürger sein. Insbesondere TV-Medien werden immer zur Beeinflussung eingesetzt. Darüberhinaus kann der Quatsch dann nicht so wichtig sein, dass man für einen bestimmten Anbieter innerhalb eines Bundeslandes die Grundrechte aushöhlt. Niemand muss sich für den Quatsch sein Eigentum nach Art. 14 GG (=Geld) abnötigen lassen und sich zuerst bei ARD, ZDF & Co. freikaufen und erst dann vom Restgeld die Medien nach eigener Wahl kaufen (Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz, eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2).)
Der Quatsch, die
Staatsabhängigkeit des ZDF, die
Auslassungen, die
Umformulierungen das Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten bilden eine einseitige Meinung der Anstalten und entlarven die Luftnummer "strukturellen Vorteile".