gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Radio_Libertas am 14. Juli 2014, 19:51

Titel: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Radio_Libertas am 14. Juli 2014, 19:51
Massenverfahren gegen alle Rundfunkgebührengegner des Zuständigkeitsbereichs Verwaltungsgericht Potsdam um 10:00 im Sitzungssaal 005, Erdgeschoß

Jeder Mitbürger ist herzlich eingeladen, dies Spektakel einer deutschen Gerichtsposse zu bestaunen.

Weitere Informationen unter:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/massenverfahren-gegen-rundfunkgebuhren.html
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Helmut Enz am 14. Juli 2014, 20:30
Danke für die Information, Radio_Libertas,

ich bin gespannt, ob eine ähnliche Posse auch für das VG Karlsruhe geplant ist.

Für Medienfreiheit, für Gewissensfreiheit -
ohne Zwangsbeitrag für das
Suchtmedium Fernsehen!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: karlsruhe am 28. Juli 2014, 07:41
Zitat:

„Der vorsitzende Richter lässt in seinem Schreiben keinen Zweifel darüber aufkommen, wie das Urteil in diesem Verfahren ausfallen wird. Es wird schon vorab auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs verwiesen und den Klägern angeraten, die Klage doch lieber fallen zu lassen.“

Hier die Urteile zum Nachlesen:


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9573.msg66567.html#msg66567

Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13.5.14

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.5.14
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Shran am 28. Juli 2014, 10:58
Das heißt alle sind schuldig, der Staatsvertrag gültig, niemand wird zahlen und dann? Haben die Gerichtskosten verdient...
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Bürger am 03. August 2014, 21:04
...sehr interessante und aufschlussreiche Hintergrundbeleuchtung des VG Potsdam,
Anmerkungen zu einem Urteil des VG Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10487.0.html

...insbesondere bzgl. der 11. Kammer und deren Richter, welche/r das
"Massenverfahren" am Di, 19.08.2014, angesetzt hat/ haben.

Siehe u.a. auch
Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10214.0.html

sowie
Stellungnahme zum Massenverfahren am 19.8.14 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10395.0.html
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Gucky am 04. August 2014, 18:10
Man kann einen Richter auch wegen Befangenheit ablehnen.

http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4368-olg-naumburg-10-w-12-14-befangenheit-wenn-der-richter-keine-lust-hat
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Shran am 08. August 2014, 00:15
Und in dem man sitzen bleibt wenn der Hobby-Richter rein kommt.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: PersonX am 08. August 2014, 10:07
zum Thema Befangenheit habe ich hier einen Link, welchem ich jeden dringend Rate mal zu lesen

http://www.dorkawings.de/2013/02/wozu-befangenheitsantrage/

Wer richtig gelesen hat, wird sich wahrscheinlich die gleiche Frage stellen, wie ich mir, warum zum Teufel dürfen die Kollegen am gleichen Gericht darüber entscheiden? Aus meiner Sicht sollte das doch anders sein, zeigt es doch, das die Lebenswirklichkeit an dieser Stelle mal wieder nicht so funktioniert wie diese sollte.

Bevor also irgendwer hier in dem Massenverfahren so ein Antrag stellt, dann sollte zusätzlich der Antrag gestellt werden, dass darüber ein anderes Gericht zu urteilen hat ;-), viel Erfolg bei dem Versuch. Falls das nicht möglich ist, sollte zuvor die Einstellung der anderen Richter zumindest geprüft sein, und ohne einem Richter zu nahe gehen zu wollen, scheinbar gilt auch hier eine Krähe ... 
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Radio_Libertas am 18. August 2014, 13:00
Hinweis für Besucher

Habe gerade beim Verwaltungsgericht Potsdam angerufen, dort ist man schon tierisch genervt, viele Presseanfragen usw.

Daher ganz wichtig: Die Verhandlung findet im "größten" Saal statt, Nr. 005. Der Sprecher meinte, sie sind aber keine Showbühne, sondern nur ein Verwaltungsgericht, das heißt der Saal hat nicht unbegrenzte Kapazitäten. Kommt also rechtzeitig. Wenn der Saal voll ist, werden alle weiteren Besucher aus feuerschutztechnischen Gründen abgewiesen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: mk222 am 18. August 2014, 13:17
Ich hoffe sehr, ja ich bete dafür, das die Presse diese anstehende "Schweinerei" an die grösste Glocke hängt, die sie hat.

Nicht nur, das das Konstrukt GEZ gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstösst, jetzt wird den Menschen auch noch das Recht auf Gehör nach Grundgesetz §103 verweigert. Es wird zwar so getan, als wenn sie angehört werden, aber es handelt sich nicht um ein ergebnisoffenes Verfahren, sondern die Verurteilung aller steht bereits fest. Unglaublich. Hier zeigt sich die Überlastung und Überforderung unseres Justizsystems, in dem es nicht mehr um Rechtssprechung, sondern nur noch um schnellstmögliche Abfertigung geht.

Naja - wir werden sehen, wie es ausgeht. Wenn es so ausgeht, wie ich denke, werden vielleicht die letzten Optimisten in diesem Forum, die immer noch zu Widerspruch und Klage raten, einen anderen Weg einschlagen.

Ich hoffe sehr, das sich die anderen Gerichte sich diesen Schauprozess nicht zum Vorbild nehmen. 

Total Boykott. Jetzt. Alle.

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Conchilli am 18. August 2014, 14:15
Ich hoffe sehr, ja ich bete dafür, das die Presse diese anstehende "Schweinerei" an die grösste Glocke hängt, die sie hat.

Nicht nur, das das Konstrukt GEZ gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstösst, jetzt wird den Menschen auch noch das Recht auf Gehör nach Grundgesetz §103 verweigert. Es wird zwar so getan, als wenn sie angehört werden, aber es handelt sich nicht um ein ergebnisoffenes Verfahren, sondern die Verurteilung aller steht bereits fest. Unglaublich. Hier zeigt sich die Überlastung und Überforderung unseres Justizsystems, in dem es nicht mehr um Rechtssprechung, sondern nur noch um schnellstmögliche Abfertigung geht.

Naja - wir werden sehen, wie es ausgeht. Wenn es so ausgeht, wie ich denke, werden vielleicht die letzten Optimisten in diesem Forum, die immer noch zu Widerspruch und Klage raten, einen anderen Weg einschlagen.

Ich hoffe sehr, das sich die anderen Gerichte sich diesen Schauprozess nicht zum Vorbild nehmen. 

Total Boykott. Jetzt. Alle.

Ich wüßte jetzt nicht, warum sich dieses Forum und die letzten Optimisten, wie du sie nennst, von einem bedeutungslosen Gericht (Richter) einschüchtern und entmutigen lassen sollte? ;)
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: mk222 am 18. August 2014, 14:51
Ich will niemanden demotivieren, sondern mit meinem Kommentar nur den Prozess insgesamt beschleunigen.

Je schneller die Leute bestimmte Realitäten akzeptieren (Justiz funktioniert wahrscheinlich nicht), desto schneller können wir uns alternativen Wegen zuwenden.

Volksabstimmungen, "live" Demonstrationen, konsequente Aufdeckung der ARD/ZDF privat Firmen, totaler Boykott.

Wer sich jahrelang in Träumereien verliert, hat am Ende nichts erreicht. Wir werden sehen, wie es morgen abend aussieht.

Ich habe auch das Gefühl, das es immer noch zu wenige sind, weil das wirkliche System ÖRR noch nicht in den Köpfen der Leute ist.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Redfox am 18. August 2014, 14:55
... dort ist man schon tierisch genervt, viele Presseanfragen usw.

Daher ganz wichtig: Die Verhandlung findet im "größten" Saal statt, Nr. 005. Der Sprecher meinte, sie sind aber keine Showbühne, sondern nur ein Verwaltungsgericht, das heißt der Saal hat nicht unbegrenzte Kapazitäten. Kommt also rechtzeitig. Wenn der Saal voll ist, werden alle weiteren Besucher aus feuerschutztechnischen Gründen abgewiesen.

Das freut mich, dass das VerwG durch die Öffentlichkeit und die Presse (die ja auch Öffentlichkeit herstellt) genervt ist. Vielleicht ist dem Gericht entgangen, dass die Öffentlichkeit eine rechtsstaatliche Prozessmaxime ist. ;)

Das der Prozess beim OVG weiter geht dürfte klar sein. (Selbst wenn der rbb unterliegen sollte).
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Conchilli am 18. August 2014, 15:17
Ich will niemanden demotivieren, sondern mit meinem Kommentar nur den Prozess insgesamt beschleunigen.

Je schneller die Leute bestimmte Realitäten akzeptieren (Justiz funktioniert wahrscheinlich nicht), desto schneller können wir uns alternativen Wegen zuwenden.

Volksabstimmungen, "live" Demonstrationen, konsequente Aufdeckung der ARD/ZDF privat Firmen, totaler Boykott.

Wer sich jahrelang in Träumereien verliert, hat am Ende nichts erreicht. Wir werden sehen, wie es morgen abend aussieht.

Ich habe auch das Gefühl, das es immer noch zu wenige sind, weil das wirkliche System ÖRR noch nicht in den Köpfen der Leute ist.

Ich denke es läuft alles nach Plan. Ob es jetzt langsam vorangeht oder nicht liegt nicht an uns, sondern an den Gerichten. Eine breitgefächerte Aufklärung der Haushalte tut in der Tat Not und wäre mit Wurfsendungen noch transparenter. Das kostet natürlich eine Menge Geld, aber in Anbetracht dessen, daß die meisten Beitragszahler eh kein Internet (Facebook), ect. nutzen wäre das sinnvoller.

Alle kann man eh nie umpolen, aber die meiste Kacke passiert doch eh erst, wenn nicht gegen den Beitragsbescheid Widerspruch erhoben wurde. Könnte man das noch mehr Leuten klar machen, wie sie verfahren und und die Zahlungen einstellen sollen, würde es vermutlich schneller gehen.

@Redfox: natürlich weiter vor OVG! :)
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: tokiomotel am 18. August 2014, 15:43

Naja - wir werden sehen, wie es ausgeht. Wenn es so ausgeht, wie ich denke, werden vielleicht die letzten Optimisten in diesem Forum, die immer noch zu Widerspruch und Klage raten, einen anderen Weg einschlagen.

Guter Ansatzpunkt zur Eröffnung eines neuen Themas !
Wird dann aber wohl leider wieder wie schon mehrmals zu voreilig von den Mods geschlossen.
Schade eigentlich , die Gegenseite versucht es doch auch mit allen nur erdenklichen Mitteln.
Es muss doch nicht gleich klar erkennbar gegen das Gesetz laufen , es gibt genug Optionen im grenzwertigen Aktionsbereich. Dies wird uns doch schließlich auch ständig von der Gegenseite so vorgeführt.


Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: mk222 am 18. August 2014, 17:34
Könnte nicht mal jemand eine heimliche Handyaufnahme des Prozesses auf YouTube uppen? Das würde mich schon brennend interessieren, wie die Leute da abgefrühstückt werden.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Uwe am 19. August 2014, 07:19
Ich wünsche allen in Potsdam heute viel Erfolg und
gutes gelingen!

Wäre schön wenn jemand mit dem Handy eine art
Live-Ticker hier ins Forum bringen könnte.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 08:32
Erster! Noch keiner vorher da
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 08:44
Ist in Raum 009 verlegt worden
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Uwe am 19. August 2014, 08:55
Um 10.00 geht es los! Forumsmitglied "SchwarzSurfer"
ist vor Ort und berichtet live.

Ich wünsche allen in Potsdam heute viel Erfolg und
Gerechtigkeit!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: wtfacow am 19. August 2014, 09:54
Vielen Dank schonmal an SchwarzSurfer  :)
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: karlsruhe am 19. August 2014, 09:56
Vielen Dank auch schon mal von mir, diesmal auf der (Zuschauer/Zuhörer-) Lesertribüne ;D
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 10:04
Saal ist voll, los gehts
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 10:10
Prof. Koblenzer vertritt neben anderen die Kläger
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: GezGirly am 19. August 2014, 10:42
Wuhuu!
Danke, SchwarzSurfer! Und Danke auch an alle, die dabei sein können und dem Protest ihre Gesichter geben!  :)

Ich drücke die Daumen - aber so oder so wird es ein Win für uns. Entweder, die Kläger gewinnen, oder es gibt einen weiteren Beweis und ein weiteres Beispiel dafür, wie zerfressen die "unabhängige" Justiz inzwischen ist und wie notwendig der Widerstand. Wenn es nicht gut läuft, dann sollte es also gern die größtmöglichste Farce werden  ;D
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 10:50
1. Runde: Verfassungsrechtliche Argumente
2. Runde: Individuelle Verfahren

Tenor ist dass es allein darum geht ob man bezahlen muss, Inhalt sei egal
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Rochus am 19. August 2014, 10:53
Zitat:

„Der vorsitzende Richter lässt in seinem Schreiben keinen Zweifel darüber aufkommen, wie das Urteil in diesem Verfahren ausfallen wird. Es wird schon vorab auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs verwiesen und den Klägern angeraten, die Klage doch lieber fallen zu lassen.“

Hier die Urteile zum Nachlesen:


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9573.msg66567.html#msg66567

Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13.5.14

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.5.14

Die Sache läuft ja gerade aktuell, nehme ich an.

Wie das hier wohl interpretieren:

Zitat
80   

(1) Dem Grunde nach ist der Rundfunkbeitrag im Verhältnis zur Steuer bundesverfassungsrechtlich durch seine Ausgleichsfunktion und die Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders sachlich gerechtfertigt. Der Vorteilsausgleich dient nach den Vorstellungen des Normgebers zwei inein­andergreifenden Zwecken: Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (LT-Drs. 16/7001 S. 11); insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird (vgl. etwa LT-Drs. 16/7001 S. 12 f., 17). Beide Gründe rechtfertigen jeweils für sich die Erhebung des Rundfunkbeitrags neben den Steuern (vgl. P. Kirchhof, Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 59 f.).

Bei der Sache mit dem "Einwirkungsbereich" haben sich die Richter in Bayern aber mächtig aus dem Fenster gelehnt.

Gibt es hier irgendwo einen Link zur Liveberichterstattung?
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Sebastian am 19. August 2014, 11:05
Ich klinke mich hier auch mal mit ein, um Emails wegen neuer beiträge zu erhalten und wünsche allen beteiligten, vorallem radio_libertas viel glück!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Uwe am 19. August 2014, 11:10
Ja hier,

SchwarzSurfer berichtet live!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 11:31
Koblenzer: niemand käme auf die Idee vom Vorhandensein einer Garage auf eine Mautgebührenpflicht zu schliessen
Statistiken für Typisierung müssen ernsthaft erhoben worden sein
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Andy_Greg am 19. August 2014, 11:48
Danke für die Berichterstattung 
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: sin am 19. August 2014, 11:55
Ich drücke den Klägern beide Daumen!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: DarkSilver am 19. August 2014, 12:04
Ich fürchte zwar, dass das heute wieder eine Niederlage für uns werden wird, aber ich drücke dennoch feste die Daumen. Schön das Prof. Koblenzer mit an der Front ist, vielleicht wird er ja zum Zünglein an der Waage...
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: gerhard_xy am 19. August 2014, 12:10
Auch wenn es wieder schlecht ausgehen wird, auf die Begründung des Richters bin ich sehr gespannt, weil das jedes Mal eine Kunst ist, wie sie die Absurdität des Rundfunkbeitrages als legitim  hin drehen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 12:21
Es ist klar wie es ausgeht, das merkt man dem Vorsitzenden an, Koblenzer meinte aber dass die Frage eh noch vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert wird.
Bei dem Kläger mit der Datsche (40qm, keine Heizung) will der RBB nur die Sommermonate berechnen
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Mupfel am 19. August 2014, 12:23
Ist denn auch die Presse vor Ort (also nicht nur die ÖR ;-))?
Diese Verhandlungen und Urteile müssen mehr in den Medien verbreitet werden, damit der Widerstand wächst.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: mk222 am 19. August 2014, 12:33
Ich hoffe, Schwarzsurfer hat faule Tomaten im Gepäck. Meinungen, in Form von Wurfmaterial, können nicht schaden.  (#) ;D
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Hausverwalter am 19. August 2014, 13:20
Zitat .....insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird ..........

Wie kann man guten Gewissens in einem Urteil sprechen, dass üblicher Weise und bei typischer Betrachtung ... Gebrauch gemacht wird, wenn tagtäglich die gemessenen Zuschauerwerte etwas anderes aussagen.

Ist der durchschnittliche Zuschauer von ARD und ZDF nicht jenseits der 60? Wieso also "typisch"?

Die jüngsten Zuschauer hat der MDR mit einem Durchschnittsalter von 64 Jahren!

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: DarkSilver am 19. August 2014, 13:34
Zitat .....insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.

Welchen Vorteil denn?
Ich sehe irgendwie nur Nachteile.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Mupfel am 19. August 2014, 13:36
@Hausverwalter: Ist das etwa schon der Urteilsspruch?  :(
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: schildzilla am 19. August 2014, 13:51
Mupfel: Das Urteil steht noch aus!
Das was du ansprichst betrifft ein anderes Urteil (wird hier auch irgendwo erwähnt)


Wer Benachrichtigungen via E-Mail haben möchte, ganz oben im Thema ist ein Knopf dafür. Das Schreiben eines Beitrags ist dafür nicht nötig

Der Übersicht wegen und weil schon die ersten hier durcheinander kommen, sollten wir die Bühne komplett dem Berichterstatter überlassen.
Neuigkeiten kann man nicht erzwingen und man muss etwas Geduld haben.
Bitte keine Beiträge mehr die die Übersicht des Themas unnötig verwässern.
Ihr tut euch und auch anderen damit einen grossen Dienst.

Danke!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: snagged am 19. August 2014, 14:13
Ist denn auch die Presse vor Ort (also nicht nur die ÖR ;-))?
Diese Verhandlungen und Urteile müssen mehr in den Medien verbreitet werden, damit der Widerstand wächst.

RBB war da und haben die ca. 20 Leute, die nicht im vollen Saal reingepasst haben gefilmt. 

Ich bin bereit, Pressemitteilungen auf englisch zu übersetzen und in den englisch-sprachigen Medien zu verbreiten (z.B. Exberliner, The Local, Rhine, The Guardian, The Independent, etc.). 
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 14:17
Wir warten hier auf die Urteilsverkündung (bzw. die Abweisung der Klagen, Zulassung zur Revision ist aber zu erwarten)
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 14:34
Klagen wie erwartet abgewiesen
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Conchilli am 19. August 2014, 14:36
Zitat
Zitat .....insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.

Interessant... :D
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Heiko H. am 19. August 2014, 14:38
Klage abgewiesen? War auch nicht anders zu erwarten.  >:(
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 14:40
Ertmal keine Revision zugelassen weil ja alles vom BVG im Rahmen der Gebührenurteile schon entschieden wurde. Ohne Worte...
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Mupfel am 19. August 2014, 14:45
Ertmal keine Revision zugelassen weil ja alles vom BVG im Rahmen der Gebührenurteile schon entschieden wurde. Ohne Worte...

 >:(

Gibt es vielleicht die Möglichkeit, kurz mit Herrn Prof. Koblenzer zu sprechen, welche weiteren Maßnahmen es noch gibt?
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: BinDagegen am 19. August 2014, 14:47
Klagen wie erwartet abgewiesen, erstmal keine Revision

Wow. Und das alles in knapp 4 Stunden? Bei so vielen Klägern? Ich muss schon sagen, da hat sich der Richter aber ordentlich ins Zeug gelegt. Dann auch noch grundsätzlich erstmal allen die Revision verwehren...Ich muss schon sagen, alle Achtung. Hoffentlich kann dieser Mensch auch noch nachts gut schlafen...

Nicht mehr als eine weitere Farce in diesem perfiden Spiel. Welche Rechte müssen denn noch alles mit Füßen getreten werden, um endlich ein positives Urteil gegen den ÖRR zu erzwingen? Spontane Selbstentzündungen? Die bevorstehende Apokalypse, weils es dann eh egal ist? Mir fehlen da einfach die Worte...
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: mk222 am 19. August 2014, 14:53
Das Ergebnis war doch allen Beteiligten schon vor Beginn klar. Es war ein reiner Schauprozess, der allen zeigen soll, was sie von einer Klage gegen die GEZ zu erwarten haben.

Die Botschaft lautet: Seht her, es hat keinen Sinn zu klagen.

Total Boykott. Jetzt. Alle.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Mupfel am 19. August 2014, 14:58
Das darf den Widerstand nicht dämpfen!!!

Die Gerichte denken, dass es sich um ein paar wenige handelt, die klagen und versuchen, diese Klagen möglichst schnell und ohne Sachkenntnis abzuwürgen.
Daher ist es wichtig, dass jeder vor Gericht zieht. Die Gerichte müssen mit Klagen überschwemmt werden. Erst dann merken sie, dass sie bis jetzt nur die Spitze des Eisbergs gesehen haben.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Manso am 19. August 2014, 15:05
Da muss man glatt anfangen sich zu fragen, ob der Widerstand nach Art. 20 (4) GG. notfalls auch mit Waffengewalt geführt werden kann, wenn Berufung abgelehnt wird und auch das BVG die Klagen abweist.

Darauf baute in Amerika Thomas Jefferson die Verfassung auf, weil er schon damals erkannt hat, dass ab einem gewissen Punkt keine andere Möglichkeit mehr besteht als die Regierung auszulöschen.

Anmerkung: Natürlich soll das keine Anstiftung dazu sein wirklich Waffengewalt anzuwenden.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Helmut Enz am 19. August 2014, 15:06
Das darf den Widerstand nicht dämpfen!!!

Die Gerichte denken, dass es sich um ein paar wenige handelt, die klagen und versuchen, diese Klagen möglichst schnell und ohne Sachkenntnis abzuwürgen.
Daher ist es wichtig, dass jeder vor Gericht zieht. Die Gerichte müssen mit Klagen überschwemmt werden. Erst dann merken sie, dass sie bis jetzt nur die Spitze des Eisbergs gesehen haben.

Danke an Radio_Libertas, SchwarzSurfer und alle Beteiligten!

Für Medienfreiheit, für Gewissensfreiheit -
ohne Zwangsbeitrag für das
Suchtmedium Fernsehen!

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: earthpeople am 19. August 2014, 15:11
Ne blöde Frage . Wozu haben wir das "Recht"  zu klagen wenn vornherein das Urteil feststeht? Ich sehe da gar keine Logik. Was ich meine ist, wenn ein Gesetz absolut ist dann ist es doch gar kein Gesetz mehr sondern ein Diktat.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Knax am 19. August 2014, 15:17
Ne blöde Frage . Wozu haben wir das "Recht"  zu klagen wenn vornherein das Urteil feststeht? Ich sehe da gar keine Logik.

Eine besondere Logik steckt dort ja auch nicht dahinter. Die Justiz ist hier lediglich der Erfüllungsgehilfe, um ein Unrechtssystem zu schützen. Das war im Dritten Reich nicht anders.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: KaiU am 19. August 2014, 15:21
Weiß jemand warum in der Presse (Zeit etc.) von über neun Klagen gesprochen wird? Es sollten doch zehn gewesen sein was man auch so schreiben könnte.

Für mich nur ein weiterer Pyrrhussieg und egal wieviele da noch kommen, irgendwann kommt der letzte und dann ist deren System am Ende.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 15:23
Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG wär der nächste Schritt. Die Nichtzulassung der Beschwerde heute hat daher keine relevanz.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: tokiomotel am 19. August 2014, 15:26
Daher ist es wichtig, dass jeder vor Gericht zieht.
...und jeder weitere Klagende diese Mediendiktatur unterstützende sogenannte Justiz mit jeweils einen guten Hunderter noch Honig um den Hintern schmiert ? Nein , danke !
Die Gerichte müssen mit Klagen überschwemmt werden.
Dann sind diese arrogant genug , Massenabfertigungen von 20 und mehr Klägern in Angriff zu nehmen.

Nein , so auf diesem Weg kann es nicht weiter gehen und wird es noch ewig dauern.
So reizen die das bis zum Sankt Nimmerleins Tag aus und hofieren den ÖRR weiter.

Es gibt auch andere Wege , diesen sich hier endlich anzunehmen , wird es höchste Zeit.
Leider werden hier im Forum griffige Ansatzpunkte dazu ständig abgeblockt.
Somit rennen wir auch weiterhin fast hilflos gegen diese ÖRR-Mauer an.
Mauer ....?  Da war doch mal was . Mit guten Worten ist diese nicht gefallen...
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Mupfel am 19. August 2014, 15:28
Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG wär der nächste Schritt. Die Nichtzulassung der Beschwerde heute hat daher keine relevanz.

Also wieder nur eine Einzelmeinung eines kleinen Richters in einem kleinen Verwaltungsgericht. Bitte nicht zu ernst nehmen und weiter kämpfen!!!!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Viktor7 am 19. August 2014, 15:29
Wurden die angeblichen strukturellen Vorteile (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10287.msg70432.html#msg70432) von dem Richter begründet? Oder waren das leere Behauptungen?

Die Klage von Radio_Libertas hatte mit den Urteilen aus BY, RP wenig gemein.
Wurde diese auch abgewiesen? Wenn ja, mit welchen Argumenten?
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 15:35
Prof. Koblenzer hat ja vermutet dass die Urteile vorgefertigt waren und Akteneinsicht beantragt. War aber nichts zu beanstanden. Und der RBB hatte eine Handvoll Praktikanten da um die Presseplätze zu besetzen damit die seriöse Presse nicht so viele abbekommt
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Conchilli am 19. August 2014, 15:36
Zitat
wenn Berufung abgelehnt wird und auch das BVG die Klagen abweist

Wer sagt, daß das BVerfG die Klage abweist?
Nur weil Vetternwirtschaft mit den Kirchhoffs herrscht?

Der RStV verletzt mehrere Grundrechte und damit muß sich das BverfG bei einer Klage auseinandersetzen!

Niemand hat ernsthaft erwartet, dass sich irgendein Provinzrichter den Schuh anzieht und den Klägern Recht gibt, selbst wenn er das Gesetz für den größten Lacher dieses Republik hält.

Nein, er gefährdet nicht seine Karriere und seinen Ruf und gibt den "schwarzen Peter" einfach weiter.

Dazu gehört eben auch, daß jede einzelne Klage vor den VG´s und OVG´s abgeschmettert wird und dann nur noch die letzte Instanz BVerfG übrig bleibt.

So läufts nunmal und was eben an diesem Widerstand gegen den RStV fehlt ist eine medienwirksame Kampagne mit dem Hinweis auf die Verletzung der Grundrechte der Bürger dieses Landes.

Vor 8 jahren oder so hat der Sender BIG FM Stuttgart über Monate in der Morningshow eine Kampagne gegen die GEZ gefahren. Die hatten es sogar mit politischer Unterstützung bis in den Bundestag geschafft, aber das war wohl ein zu unbedeutender Abgeordneter.

Wenn man wieder so ein Medium erreichen könnte und den Menschen den Weg zeigen könnte, wie man sich dagegen wehren und sinnvoll Widerstand leisten kann, dann könnte sich was bewegen.

In 8 Jahren hat sich die Denke der Bevölkerung gegen diesen Staat und seine Machenschaften doch erheblich geändert.

Nehmts nicht so schwer "Freunde".

Im Kern jeder Niederlage steckt ein Saatkorn des Erfolgs.
© Andreas Tenzer

(*1954), deutscher Philosoph und Pädagoge


 
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: PersonX am 19. August 2014, 15:46
Das Problem mit Richtern ist doch, dass diese wahrscheinlich viel zu weit weg sind vom Denkmuster einfacher Bürger.
Also sollte man das Denkmuster der VG Richter zurückbringen auf genau dieses.
Wenn ich als Einfacher Bürger bereits erkennen kann, das diese Sachen völlig falsch laufen, dann sollten Sie es als Richter erst recht erkennen können, anderen falls erwarte ich als Bürger eine für alle einfachen Leute verständliche Erklärung warum, wenn alle gleichermaßen am Rundfunk beteiligt werden sollen dieser Rundfunkbeitrag an eine Wohnung gekoppelt wird, in welcher die Anzahl der Personen, völlig unterschiedlich ausfallen kann. Der Grund das der Gesetzgeber das aus Vereinfachung vielleicht darf mag ja stimmen, aber damit wird doch dem Punkt, dass alle gleich beteiligt werden sollen völlig zuwieder entschieden. An sich ist doch schon dieser Punkt völlig aussreichend um zu sagen der Fehler ist fundamental und springt einem förmlich ins Gesicht und ist selbst für einen Laien erkennbar. Und das ist nur ein Punkt. Naja, ich hoffe das viele in die Revision gehen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 15:54
Viktor: Begründet wurde eigentlich nichts wirklich ausser dass einfach die alte Rechtsprechung aus Gebührenzeiten zitiert wurde
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 15:57
Eine Demo vor dem Gerichtsgebäude hat gefehlt
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Lefty am 19. August 2014, 16:03
Man hätte den Richter mal fragen sollen, wie viel Jahre Bautzen es für Nichtzahlung aus Gewissensgründen gibt.

Niemand kann einen freien Menschen zwingen, bestimmte Informationen zu kaufen. Und wenn doch, dann kann dieser Mensch nicht frei sein.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Viktor7 am 19. August 2014, 16:10
Viktor: Begründet wurde eigentlich nichts wirklich ausser dass einfach die alte Rechtsprechung aus Gebührenzeiten zitiert wurde

Danke SchwarzSurfer für deine Livekommentare.

Alte Gebührenzeiten mit Gerätebezug und mit NUR drei ö.-r. Programmen?
Die weltweiten Informationsmöglichkeiten im Internet-und Multimediazeitalter spielten für den Richter wohl keine Rolle? Hat keiner der Anwesenden Anwälte nachgehakt?

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Viktor7 am 19. August 2014, 16:17
Eine Ansage an alle.

Bitte keine Off-Topic Beiträge posten und auf andere Themen abschweifen. Dafür können neue Themen aufgemacht werden.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: René am 19. August 2014, 16:35
Auch eine Million Fehlurteile können den gesunden Menschenverstand und den Drang zur Freiheit nicht ausschalten! Wir machen weiter! Wir lassen uns nicht unterdrücken. Schaut auf die damalige DDR zurück: Warum können wir es nicht genau so machen? Haben wir unseren Mut verloren?

Wir müssen uns medienwirksam opfern, um anderen Mut zu machen. Wir verweigern jede Zahlung, bis man eingelocht wird – medienwirksam, alles schön und sauber dokumentiert.

Wenn das Recht sich vom Volk abwendet, hat das Volk das Recht, sich sein Recht zurück zu erkämpfen!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Conchilli am 19. August 2014, 16:54
ehrlich gesagt weis ich nicht, warum jetzt jeder auf dem Richter rumhackt?

So läufts eben nunmal. es müssen erst alle Punkte und Möglichkeiten einer Klage abgewiesen werden, bevor es vor das BVerfG geht.

Konzentriert Euch lieber auf eine vernünftige Klageschrift ans BVerfG, anstatt hier die Richter nieder zu machen. Die machen auch nur ihren Job und halten sich an den Gesetzestext des RStV, der von Leuten beschlossen wurde, die ihr gewählt habt oder auch nicht.

Wen juckts? ist unbedeutend für diese Klage.

Nur mal ein Ansatz fürs weiteres Denken! ;)
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 20:20
Hier nochmal eine Zusammenfassung:
Der vorsitzende Richter hat gleich zu Anfang gesagt dass die Richter keine Verfassungswidrigkeit erkennen können. Auch wurde gesagt dass es allein um die Frage geht ob man zahlen muss. Da man ja Rundfunk nicht nutzen muss spielt die Qualität oder nicht Vereinbarkeit mit dem Gewissen ja keine Rolle. Der Vorsitzende Richter meinte dass er selbst seit 2013 den vollen Beitrag zahlen muss und vorher nur für Radio gezahlt hat. Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Es wurde über folgende Themen diskutiert:
-Steuer: Richter und RBB reiten das Pferd weiter dass man ja mit der Empfangsmöglichkeit eine konkrete Gegenleistung erhält. Koblenzer: Im RBStV ist der konkrete Vorteil nicht genannt und es reicht nicht aus dem Kontext darauf zu schließen (Es wird nur der Verwendungszweck des Beitrages genannt). Auch muss der Empfänger das Empfangsgerät erst anschaffen. Aus dem Vorhandensein einer Garage würde niemand auf die Pflicht zur Zahlung einer Mautgebühr schließen. Außerdem ist der Tatbestand so weit gefasst dass erkennbar ist dass man alle erfassen will, auch muss ein Beitrag eine deutliche Abgrenzbarkeit zur Steuer aufweisen. (In Widerspruchsbegründungen kann man das Steuer-Argument nach wie vor anführen da es dazu noch keine BVG-Entscheidung gibt)
-Typisierung: Vom vorsitzenden Richter wurde §43 Weingesetz angeführt, hier geht es um eine (sicher wie die CMA ebenfalls überflüssige) Abgabe an den Deutschen Weinfonds (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Weinfonds (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Weinfonds)). Wichtiges Gegenargument ist dass vor einer Typisierung der Gesetzgeber die Pflicht hat zu prüfen, welche Auswirkungen eine Typisierung hat, beispielsweise durch statistische Erhebungen. Die Mehreinnahmen von inzwischen geschätzt 3Mrd. € lassen darauf schließen dass dies nicht stattgefunden hat. Die genannten Zahlen wieviele welche Geräte haben reicht nicht für einen Rückschluss auf das Konsumverhalten.
-Informationelle Selbstbestimmung: Verwendung der Meldedaten: Es wurde auf das Volkszählungsurteil des BVG Bezug genommen. Aus Gebührenzeiten gab es ein Urteil dass der Eingriff nur gering ist und daher erlaubt (Ist aber quatsch das Urteil zu verwenden weil man aus der Gebühr aussteigen konnte und aus dem Beitrag nicht)
-Härtefälle: Es wurde als OK angesehen dass den Sozialbehörden die Prüfung überlassen wird, jedoch übersehen, dass in der Praxis die Anerkennung als hilfsbedürftig gerade bei selbständigen schwierig ist. Es liegt eine neuartige Notwendigkeit vor sich mit den Sozialbehörden auseinanderzusetzen. Es wurde darauf abgestellt dass die im RBStV genannten sonstigen Härtefälle für all diese Fälle herhalten können (wenn man in der Praxis nur wollte) und somit keine Verfassungswidrigkeit des RBStV an sich gegeben ist. Auch Zweitwohnungen, für die aufgrund anderer Urteile keine Zweitwohnsteuer erhoben werden darf, könnten unter die  sonstigen Härtefälle fallen.
-Verschlüsselung: Gebetsmühlenartig faselt der RBB von der Gesamtveranstaltung Rundfunk und der völligen Unmöglichkeit die tatsächliche Nutzung zu kontrollieren (befinden sich mental in den 50'ern)

Alle Klagen wurden wie erwartet abgewiesen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, es ist jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich und wird sicher auch stattgegeben weil man sonst ja direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen könnte.

Eine ältere Dame hat mit einem Herrn vom RBB vor der Urteilsverkündung hitzig diskutiert, sie war wohl im Casting für Schauspieler tätig (auch für ÖR), hat sich beschwert dass oft für sehr wenig Geld gearbeitet werden muss und die Filme dann trotzdem x-mal gezeigt wurden und wunderte sich wo das Geld hin geht. Sie ist jetzt im Ruhestand und hat auch schon nachgefragt was eine Minute Tagesschau kostet, dies konnte ihr jedoch keiner sagen, es hieß dass die Information erst zusammengetragen werden müsse.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Manso am 19. August 2014, 20:53
Der Vorsitzende Richter meinte dass er selbst seit 2013 den vollen Beitrag zahlen muss und vorher nur für Radio gezahlt hat. Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Ich darf jeden Mitlesenden bitten, sich DIESES Zitat auf der Zunge zergehen zu lassen und es entsprechend weiter zu verteilen, welche Richter solche Urteile im Namen des Volkes fällen.

Können die Anwesenden eine Einschätzung abgeben, wieviele Kläger von der Nichtzulassungsbeschwerde Gebrauch machen werden?
Und auch welche Pressevertreter anwesend waren? Bislang habe ich nämlich nicht besonders viele Berichte zu diesem Massenverfahren im Netz gefunden.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Carina am 19. August 2014, 21:19
Der Vorsitzende Richter meinte .... Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Ist das etwa der Quatsch, der uns alllen den individuellen/strukturellen Vorteil bringt?
Oder ist das mit dem ominösen Vorteil auch alles nur Quatsch?
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: tokiomotel am 19. August 2014, 21:25
Es gibt auch andere Wege , diesen sich hier endlich anzunehmen , wird es höchste Zeit.
Leider werden hier im Forum griffige Ansatzpunkte dazu ständig abgeblockt.
Ich bin daher auch nicht genauer darauf eingegangen.
Umso mehr war ich über die Antwort unseres Admin erstaunt , der dann genau einen dieser anderen Wege ins Spiel gebracht hat.
Wir müssen uns medienwirksam opfern, um anderen Mut zu machen. Wir verweigern jede Zahlung, bis man eingelocht wird – medienwirksam, alles schön und sauber dokumentiert.
Das beinhaltet die konsequente Infragestellung der Rechtfertigung eines GV in dieser Sache überhaupt.          Der GV ist das letzte Glied in der Durchsetzung des Rechts.
NUR WELCHES RECHT ? Beim ÖRR gibt es dieses nicht , da herrscht die Diktatur zur Erhaltung der Macht über das Medium Rundfunk.
Warum sollten wir dann noch einen GV als Vertreter dieses Unrechts für voll nehmen und sein Handeln über uns ergehen lassen.  Potsdam heute war ein weiterer Meilenstein. Wie viele davon bedarf es denn noch ?
Ein GV in dieser Sache darf nicht länger akzeptiert werden.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Daniel61 am 19. August 2014, 21:26
Vielleicht bietet dass einen Angriffspunkt:

Artikel 14, Grundgesetz, besagt:
 
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Wie man sieht, soll einem ja dieser unsoziale "Rundfunk-Beitrag" auch dann abgepresst werden können, wenn man überhaupt nicht daran teilnimmt oder die dafür notwendigen technischen Geräte besitzt, bzw. diese sich auch nicht leisten kann.  Das führt somit zu einer sozialen Ungleichheit und einer fortdauernden Ungleichbehandlung, die man auf gerichtlichem Weg überprüfen lassen müsste.

Sollte die Politik nicht zur Vernunft kommen und einem Bürger der "Rundfunk-Beitrag" vorteilslos abgepresst werden können, wäre dass meinem Empfinden nach eine permanente und wiederkehrende Enteignung auf Kosten der Allgemeinheit.  Und ob eine solche permanente und wiederkehrende Enteignung statthaft ist, bzw. vor Gericht Bestand haben kann, müsste man dann sehen.  Vor allem auch im Hinblick auf die ebenfalls permanente soziale Ausgrenzung, die einen Charakter von Erdrosselung hat.  (Frage:  wären dann anstelle der Verwaltungsgerichte nicht die Sozialgerichte zuständig?  Besser und logischer wäre dass ja, denn der Richter verweist ja auch auf die Sozialverbände.  Und dort kostet das Klagen übrigens nichts....)

In einem der Urteile des BGH wurde verneint, dass ein Betrag von 0,20 Euro den Charakter einer Erdrosselung des Bürgers besitzt.  Doch wie sieht es nun mit Euro 17,98 pro Monat auf unbestimmte Zeit aus? 

Was denkt ihr?

D61
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Carina am 19. August 2014, 21:51
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.

Es wird ja unterstellt, daß jeder im Einwirkungsbereich des ÖRR einen "strukturellen Vorteil" erhält, auch ohne ein Fernsehprogramm zu schauen. Was genau dieser Vorteil ist, wurde bisher nicht näher erläutert. Umso interessanter, wenn ein Richter das Fernsehnagebot der ÖRR als Quatsch bezeichnet - jedenfalls kann man das aus o.g. Aussage schliessen.


VG Freiburg - 02.04.2014 - Verwaltungsklage, Prof. Dr. jur. Koblenzer (Gutachtenersteller + Fachmann!)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62491.html#msg62491

Dort fragt Richter Bostedt:
" Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts.

 
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Daniel61 am 19. August 2014, 22:04
Eben.

Wenn also der "strukturelle Vorteil" aus der Teilnahme am Blödfunk nicht definiert ist (oder definiert werden kann), jedoch trotzdem de facto eine Enteignung stattfindet - wie kann so etwas (auf Dauer) rechtens sein?

Gruß!

D61

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: TVfrei am 19. August 2014, 23:10
Die heutige Verhandlung in Potsdam hat sich leider als die zuvor befürchtete Farce erwiesen. Nach knapp 2 Stunden Beratungszeit könnte die zuständige Kammer 9 Klagen mit teils unterschiedlichen Begründungen allesamt abweisen. Ein Kläger und zwei Anwälte haben die Urteilsverkündigung gar nicht mehr abgewartet, da das Ergebnis ohnehin festzustehen schien.

Angesichts der heutigen Verhandlung fällt einem nur der bekannte Kommentar anlässlich der bisherigen Rundfunkurteile ein: "einseitig, apodiktisch und von der Argumentation her oberflächlich".

Diese Schauprozesse sollen offenbar weitere potentielle Kläger vom Widerstand gegen den neuen Rundfunkbeitrag abschrecken, doch wird im Gegenteil die Empörung weiter wachsen. Mit solchen Urteilen wie dem heutigen wird die Glaubwürdigkeit der Justiz Schaden nehmen, dies haben die Richter der 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam mit zu verantworten.

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: CheckM8 am 20. August 2014, 01:47
Das Argument „Ein Vertrag darf nicht zu Lasten Dritter geschlossen werden“ greift in diesem Fall nicht, denn der RBStV ist ein Landesgesetz (heißt nur Vertrag). Und bei Gesetzen werden Dritte nicht gefragt ob sie Unterschreiben wollen.

Zur der Thematik (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) empfehle ich Dir diesen Artikel:
http://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-gesetzes/#more-1598 (http://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-gesetzes/#more-1598)

Der Rest kommt mir irgendwie bekannt vor: Heimat und Recht?   ;D
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Rochus am 20. August 2014, 09:07
Viktor: Begründet wurde eigentlich nichts wirklich ausser dass einfach die alte Rechtsprechung aus Gebührenzeiten zitiert wurde

Warten wir mal die schriftliche Ausfertigung des Urteils ab. Da wird es wahrscheinlich mehr zu lachen geben als beim Lesen des Urteils aus Bayern oder dem Kirchhof-Gutachten.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Rochus am 20. August 2014, 09:15
Der Vorsitzende Richter meinte .... Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Ist das etwa der Quatsch, der uns alllen den individuellen/strukturellen Vorteil bringt?
Oder ist das mit dem ominösen Vorteil auch alles nur Quatsch?

Welcher vernünftig denkende und handelnde Mensch zahlt denn für "Quatsch", den er sich nicht einmal ansieht?

Warum klagt er der Richter denn nicht selber gegen den Verblödungsbeitrag. Mich macht es stutzig, dass intellektuelle Typen wie er sich das gefallen lassen. Er ist in der evangelischen Kirche engagiert, organsiert Kirchenmusik und hat vermutlich aus beruflichen und privaten Gründen nicht einmal die Zeit, sich den "Quatsch" anzutun. Aber er hält die Füße still.

Ist mir einfach unverständlich.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Redfox am 20. August 2014, 09:22
Bei einer (vermutlich) R2-Besoldung muss er sich um 17,98 EUR p.M. auch nicht kümmern. (So könnte er es z.B. subjektiv sehen).

Bei den schriftlichen Urteilen sollten wir uns neben Benjamins Fall insbesondere auch das Urteil aus dem Fall ansehen, der durch RA Koblenzer vertreten wurde. (Schon mal das Aktenzeichen lt. Terminsaushang: 11 K 4237/13 )
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Rochus am 20. August 2014, 09:22
...
-Typisierung: Vom vorsitzenden Richter wurde §43 Weingesetz angeführt, hier geht es um eine (sicher wie die CMA ebenfalls überflüssige) Abgabe an den Deutschen Weinfonds (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Weinfonds (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Weinfonds)).

Den vom Bundesverfassungsgericht gekippten Kohlepfennig hat er nicht zufällig auch noch erwähnt?

siehe u.a. auch unter
Parallelen: Rundfunkbeitrag und Kohlepfennig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4557.0.html

...
-Verschlüsselung: Gebetsmühlenartig faselt der RBB von der Gesamtveranstaltung Rundfunk und der völligen Unmöglichkeit die tatsächliche Nutzung zu kontrollieren (befinden sich mental in den 50'ern)

Das kann man ganz gezielt am Beispiel Österreichs (auch ÖRR) und des Bezahlsenders Sky widerlegen. Blöd nur, dass sich die Sender immer wieder auf den Stuß berufen, den man beim Bundesverwaltungsgericht eingetütet hat und der in einer Entscheidung zur Nichtannahme beim BVerfGer leider wiederholt wurde. Dass die Sperren nämlich umgangen werden könnten und außerdem der Rundfunk, da ÖR, immer und jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen müsse.

Das aber kann sich für einen klar denkenden Menschen wohl kaum auf Grill- und Kochshows oder Dauerwerbesendungen wie Wetten, dass....? beziehen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Rochus am 20. August 2014, 09:29
...

Es geht aber noch weiter. Jedes Gesetz muss einen Geltungsbereich haben, damit jeder sein eigenes Verhalten darauf ausrichten kann. Diese Wichtige Regel hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig festgelegt:

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.  Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Da im 15. Runfunkbeitragstaatsvertrag nichts derartiges geregelt wurde, ist dieser alleine schon wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit nichtig und ungültig. Das sollte eigentlich ausreichen, um sich vom ÖRR und dem Zahlungszwang lossagen zu können. Man muss immer deren gesetzlichen Grundlagen einfordern, auf welcher der Beitragservice handelt. Das hab ich gemacht, jedoch keine Antwort erhalten, die schicken mir munter Beitragsbescheide weiter. Den jüngsten habe ich erst vor 2-3 Tagen erhalten, nun besitze ich aber Kenntnisse, die ich bei meinem letzten Schreiben an den ÖRR noch nicht bessen hatte. Mal sehn, obs was bringt...

Und dann wird das ganze noch fröhlich weltweit erweitert, indem die Verfassungsrichter in Bayern von jedem, der sich im Einwirkungsbereich des ÖRR befindet, diese Zahlung fordern. Und da sind die grünen Männchen, die vom Mars aus diese Farce mitverfolgen, noch gar nicht einbezogen. Vermutlich aber haben wir es gerade wegen des ÖRR bisher nicht mit einer Invasion zu tun gehabt. Die haben Angst, dass sie dann für den Schrott auch blechen müssen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Rochus am 20. August 2014, 09:32
Bei einer (vermutlich) R2-Besoldung muss er sich um 17,98 EUR p.M. auch nicht kümmern. (So könnte er es z.B. subjektiv sehen).

Bei den schriftlichen Urteilen sollten wir uns neben Benjamins Fall insbesondere auch das Urteil aus dem Fall ansehen, der durch RA Koblenzer vertreten wurde. (Schon mal das Aktenzeichen lt. Terminsaushang: 11 K 4237/13 )

Danke für den Hinweis!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Manso am 20. August 2014, 10:19
Anscheinend wurde der sehr wichtige Beitrag von Shanks, den Rochus bereits auszugsweise zitiert hat, gelöscht. Das ist sehr schade.

Auch wenn dieser für die Allgemeinheit gerne als Verschwörungstheorie abgetan wird, so enthielt er zumindest im ersten Teil sehr viele Wahrheiten, die auch zweifelsfrei beweisbar sind und durchaus beim Klageweg in Betracht gezogen werden könnten.

Da diese Chance nicht gewährt wurde, ist dies leider ein Minuspunkt für die Moderation dieses Forums. Es wäre professioneller gewesen diesen zumindest in einem neuen Thema auszulagern.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Rochus am 20. August 2014, 10:59
Hinsichtlich des fehlenden Geltungsbereichs bin ich an anderer Stelle noch einmal fündig geworden.

http://www.gutefrage.net/frage/wo-gelten-die-deutschen-gesetze

Zitat

Über den Geltungsbereich von Gesetzen wird gerne in rechten Kreisen diskutiert, die die Gültigkeit bundesdeutscher Gesetze nicht anerkennen. Sie verweisen darauf, dass in einem Gesetz, sollte es gültig sein, der Geltungsbereich zwingend anzugeben ist, und sie können sich damit auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berufen. Die Sache hat nur einen Schönheitsfehler. Das Bundesverwaltungsgericht hat in fraglichem Urteil gar nicht über die Gültigkeit eines Gesetzes, sondern einer Baumschutzverordnung geurteilt. Und es urteilte, dass in einer Verordnung oder Satzung, in der der Schutz für ein bestimmtes Gebiet enthalten ist, dieses Gebiet genau bezeichnet werden muss, andernfalls ist die Satzung oder Verordnung nichtig. Gesetze gelten, wenn im Gesetz nicht anders ausgeführt, im Hohheitsgebiet des Landes bzw. Staates, dessen gesetzgebende Körperschaft es beschlossen hat. Ein Bundesgesetz gilt also innerhalb des gesamten Bundesgebietes, ein Landesgesetz im betreffenden Land. Daran gibt es keine Zweifel. Auch in früheren Zeiten war im Gesetz kein Geltungsbereich angegeben, weder in der Kaiserzeit, noch in der Weimarer Republik, noch in den Jahren 1933 bis 1945. Damals gab es auch keine Zweifel am Geltungsbereich des Gesetzes. Möglicherweise hatte damals auch niemand das Abitur mit 1,4 gemacht. Wer auf den Art. 23 Grundgesetz (Fassung bis 1990) anspielt, möge bedenken, dass dieser Artikel eine Beschränkung des Grundgesetzes auf die darin genannten Länder beinhaltete. ("Dieses Grundgesetz gilt zunächst in den Ländern ...."). Es galt nämlich nicht in ganz Deutschland. Am 3.10.1990 ist diese Beschränkung weggefallen. Das Grundgesetz als unsere Verfassung gilt seit dem in ganz Deutschland. ...

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 20. August 2014, 11:03
Die Dame, die mit dem RBB Herren diskutiert hat, hat sich ja auch gewundert warum auch die Privaten (z.B. RTL) von den ÖR beauftragt werden. Insofern ist die Aussage des RBB, dass man für die Gesamtveranstaltung Rundfunk zahlt, in neuem Licht zu sehen: man bezahlt tatsächlich auch für die Privaten, die hintenrum munter am Rundfunkbeitrag mitverdienen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Radio_Libertas am 20. August 2014, 11:31
Die Dame, die mit dem RBB Herren diskutiert hat, hat sich ja auch gewundert warum auch die Privaten (z.B. RTL) von den ÖR beauftragt werden. Insofern ist die Aussage des RBB, dass man für die Gesamtveranstaltung Rundfunk zahlt, in neuem Licht zu sehen: man bezahlt tatsächlich auch für die Privaten, die hintenrum munter am Rundfunkbeitrag mitverdienen.

Da spielt möglicherweise auch die Problematik mit hinein, die Prof. Koblenzer ansprach. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ist eine abgabenrechtliche Grauzone geschaffen worden, eine Art zweiter Steuerhaushalt, der seine Gelder unabhängig von den staatlichen Kontollorganen verteilen kann, der jegliche Transparenz fehlt und sich damit der Einflußnahme durch die demokratisch legitimierten Instanzen entzieht.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Helmut Enz am 20. August 2014, 12:26
Die Dame, die mit dem RBB Herren diskutiert hat, hat sich ja auch gewundert warum auch die Privaten (z.B. RTL) von den ÖR beauftragt werden. Insofern ist die Aussage des RBB, dass man für die Gesamtveranstaltung Rundfunk zahlt, in neuem Licht zu sehen: man bezahlt tatsächlich auch für die Privaten, die hintenrum munter am Rundfunkbeitrag mitverdienen.

Da spielt möglicherweise auch die Problematik mit hinein, die Prof. Koblenzer ansprach. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ist eine abgabenrechtliche Grauzone geschaffen worden, eine Art zweiter Steuerhaushalt, der seine Gelder unabhängig von den staatlichen Kontollorganen verteilen kann, der jegliche Transparenz fehlt und sich damit der Einflußnahme durch die demokratisch legitimierten Instanzen entzieht.

Mir fällt dazu nur ein: Mafia-artige Struktur und Vorgehensweise!
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Mupfel am 20. August 2014, 12:34
Die Dame, die mit dem RBB Herren diskutiert hat, hat sich ja auch gewundert warum auch die Privaten (z.B. RTL) von den ÖR beauftragt werden. Insofern ist die Aussage des RBB, dass man für die Gesamtveranstaltung Rundfunk zahlt, in neuem Licht zu sehen: man bezahlt tatsächlich auch für die Privaten, die hintenrum munter am Rundfunkbeitrag mitverdienen.

Gibt es da eigentlich veröffentlichte Zahlen darüber, wie der ÖR mit den Privaten verzahnt ist? Mich würden die Geldflüsse dazu interessieren. Ich vermute mal, das Thema wird totgeschwiegen.
Das würde auch die "Stillhaltetaktik" der privaten Sender erklären. Normalerweise müsste ja jede Konkurrenz zu den ÖR auf die Barrikaden gehen wegen des öffentlichen Zwangssubventionssystems.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Daniel61 am 20. August 2014, 13:11
Mich würde der Geldfluss auch einmal interessieren.

Dass der BS diese Gelder einzieht ist ja gerade noch bekannt - doch was folgt dann?  Weitere Fragen sind:

1.  Auf welchen Konten landet der Rundfunkbeitrag nach Eintreibung durch den BS?
2.  Hat die KEF dort eine Vollmacht?
3.  Wo bleiben die heute schon überbezahlten Beiträge?  (Sollte der Rundfunkbeitrag nicht "aufkommensneutral" sein?)
4.  Wer hat hier wo die Hände drin, und wer hat eine Kontrolle über die Milliarden zwangsweise abgepresster Beiträge?
5.  Wer hat hier ein Direktionsrecht über diejenigen Personen, welche diese Milliarden verwalten?
6.  Wo sind diese Gelder geparkt, was wird an Zinsen erwirtschaftet, wo fliessen diese Zinsen und Zinseszinsen eigentlich hin?
7.  Und warum gibt es keine Transparenz über die finanzielle Ausstattung sowie die gezahlten Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder der Angehörigen von Gremien und den Räten?

Das ganze stinkt doch zum Himmel!

D61
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Conchilli am 20. August 2014, 16:27
Zitat
Das würde auch die "Stillhaltetaktik" der privaten Sender erklären. Normalerweise müsste ja jede Konkurrenz zu den ÖR auf die Barrikaden gehen wegen des öffentlichen Zwangssubventionssystems.

Wenn du mal deinen gesunden Menschenverstand einsetzt wirst du mit Sicherheit dahinter kommen, wie das in der Medienlandschaft läuft. Die Verzahnungen sind doch überall im Netz nachlesbar und mehr "Wahrheit" darf ich nicht schreiben, sonst wird mein Beitrag wieder gelöscht. ;)
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: seppl am 20. August 2014, 22:52
Bitte hier das off topic Thema "Verknüpfung von ÖR und Privatem Fernsehen" beenden und zum Originalthema "Massenverfahren vor dem VG Potsdam" zurückkehren.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: unGEZahlt am 20. August 2014, 22:54
Die gleiche Kammer hat doch auch das verrückte Urteil 11 K 1090/13 ( http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/sag/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE130002448&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint ) verkündet, mit bspw.:
Zitat
58
Diese nur geringe finanzielle Beeinträchtigung ist vom Inhaber einer Wohnung ohne Rundfunkempfangsgeräte und ohne privates Autoradio....angesichts der Bedeutung des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsbildung der Bevölkerung in der Demokratie zu tragen, d.h. ...ist es ihm zuzumuten, dass er seinen im wahrsten Sinne des Wortes „Beitrag“ mit den anderen zusammen dazu leistet, öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, der ... seinen Auftrag erfüllt, der in mannigfacherweise gerade durch die Medienverflechtung auch tatsächlich jeden einzelnen zumindest mittelbar erreicht (beispielsweise greifen Zeitungen Fernsehberichte auf und diskutieren diese) und idealiter profitieren lässt und um den das deutsche Publikum vom Ausland beneidet wird.

Und dann hat dieser vors. "Richter" Eidtner nun tatsächlich gesagt (?):

Der Vorsitzende Richter meinte....: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".

Das ist doch dann nur noch, und das ist keine fahrlässige Bemerkung (!),
eventuell nur noch mit einer Persönlichkeitsstörung erklärbar ? ? .
Die Masseneinladung war ja bereits ungewöhnlich frech und hatte nichtmal ansatzweise vernünftigen Sachverstand inne ( http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/massenverfahren-gegen-rundfunkgebuhren.html )

Diese nicht nachvollziehbaren, völlig gegensätzlichen Äußerungen könnten, meiner Meinung nach, ruhig mit in die Berufung /Beschwerden für die 2. Instanz beim OVG mit verwendet werden.
Damit die gleich sehen, was für ein unterirdisches VG-Niveau das war.

Markus
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Radio_Libertas am 20. August 2014, 23:36
Und dann hat dieser vors. "Richter" Eidtner nun tatsächlich gesagt (?):
Der Vorsitzende Richter meinte....: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Das ist doch dann nur noch, und das ist keine fahrlässige Bemerkung (!),
eventuell nur noch mit einer Persönlichkeitsstörung erklärbar ? ? .

Ich glaube Richter machen so etwas gerne. Man kann daran schon sehen, wie der Prozess ausgehen wird. Als erstes sagen sie irgendetwas Kritisches zu dem, der den Prozess gewinnen wird um die unterlegene Partei ein bißchen zu versöhnen.

So sagte er zu den Justitiarinnen vom RBB, er schaue seit 12 Jahren kein Fersehen mehr und sie sollten bitte entschuldigen, aber nur weil er das bezahlt, schaut er sich den Quatsch nicht an. Und nachdem er das gesagt hat, hat er beifallsheischend zu den Klägern geschaut. Das ist aber nur eine Masche. Man sagt ein paar kritische Worte zur später siegenden Partei, damit der Unterlegene nicht das Gefühl hat, der Richter wäre voreingenommen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Helmut Enz am 21. August 2014, 13:35
Frage an die Kläger und Zuschauer:

Waren 3 hauptberufliche und 2 ehrenamtliche Richter anwesend?
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Radio_Libertas am 21. August 2014, 13:53
Frage an die Kläger und Zuschauer:

Waren 3 hauptberufliche und 2 ehrenamtliche Richter anwesend?

Ja. Weswegen fragst du?
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Helmut Enz am 21. August 2014, 13:56
Frage an die Kläger und Zuschauer:

Waren 3 hauptberufliche und 2 ehrenamtliche Richter anwesend?

Ja. Weswegen fragst du?

Weil ich am Anfang den Eindruck hatte, es wäre nur ein Einzelrichter und später weitere Richter erwähnt wurden.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Nos am 21. August 2014, 13:56
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum hier nicht von vornherein auf Befangenheit des Richters plädiert wurde!?
Wenn ein Richter schon weit vor Prozessbeginn klar macht, dass er eh alles abweisen wird, ist doch selbstverständlich, dass kein seriöser Prozess zustande kommen kann.

Gab es dazu irgendwelche Gespräche/Infos vor Ort?
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Radio_Libertas am 21. August 2014, 14:09
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum hier nicht von vornherein auf Befangenheit des Richters plädiert wurde!?

Wir hatten so etwas überlegt, dann hatte ich selbst, sowie fast alle weiteren Kläger berufserfahrene, engagierte Rechtsanwälte dabei, die einschätzen konnten, ob das Sinn macht oder nicht. Denn Befangenheit muss man nachweisen können, sonst steht man da wie der letzte Krawall-Prolet.

Prof. Koblenzer hat ja mit seiner Forderung nach Akteneinsicht diesem Verdacht ausreichend Ausdruck verliehen und die Richter waren in Folge auch entsprechend angepi..t und sprachen nicht mehr von Prof. Koblenzer sondern von dem "Rechtsanwalt, der vorhin da in der Mitte saß".
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Redfox am 21. August 2014, 14:16
Wenn ein Richter schon weit vor Prozessbeginn klar macht, dass er eh alles abweisen wird, ist doch selbstverständlich, dass kein seriöser Prozess zustande kommen kann.
Dass das Ergebnis schon feststeht hat der Richter m.W. nicht von sich gegeben. Oder welche Quelle hast Du dafür?

Wenn RA Koblenzer tatsächlich das Urteil vorgefunden hätte, wäre die gesamte Kammer, zumindest die hauptamtlichen Richter, wegen Befangenheit abzulehnen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Nos am 21. August 2014, 14:17
Prof. Koblenzer hat ja mit seiner Forderung nach Akteneinsicht diesem Verdacht ausreichend Ausdruck verliehen und die Richter waren in Folge auch entsprechend angepi..t und sprachen nicht mehr von Prof. Koblenzer sondern von dem "Rechtsanwalt, der vorhin da in der Mitte saß".

Interessantes Detail.
Wer so auf jemanden reagiert, der von seinen Rechten Gebrauch macht, verrät schon einiges über sich selbst...

Zum Post von Redfox:
Als bekannt gegeben wurde, dass es ein Massenverfahren wird hat der Richter schon ziemlich deutlich formuliert, wie das Verfahren verlaufen wird.
Außerdem hängt der Richter indirekt selbst in ÖR-Programmgestaltung mit drin.
Siehe hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10595.0.html
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: BinDagegen am 21. August 2014, 14:31
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum hier nicht von vornherein auf Befangenheit des Richters plädiert wurde!?

Wir hatten so etwas überlegt, dann hatte ich selbst, sowie fast alle weiteren Kläger berufserfahrene, engagierte Rechtsanwälte dabei, die einschätzen konnten, ob das Sinn macht oder nicht. Denn Befangenheit muss man nachweisen können, sonst steht man da wie der letzte Krawall-Prolet.

Prof. Koblenzer hat ja mit seiner Forderung nach Akteneinsicht diesem Verdacht ausreichend Ausdruck verliehen und die Richter waren in Folge auch entsprechend angepi..t und sprachen nicht mehr von Prof. Koblenzer sondern von dem "Rechtsanwalt, der vorhin da in der Mitte saß".


Und was hatten die berufserfahrene und engagierte Rechtsanwälte dazu gemeint? Das es keinen Sinn machen würde? Auch nicht, dass man einfach mal einen Befangenheitsantrag "ankündigt", sich kurz "berät" und ihn aber doch nicht stellt? Einfach um den Richtern ein wenig vor den Kopf zu stoßen bzw. die Reaktionen abzuwarten? Die Reaktion auf die Akteneinsicht spricht meines Erachtens nach ja schon Bände...

Mit der Vorladung war zudem doch schon längst klar, in welchen Hafen das Schiff segeln wird. Von daher wäre hier meiner Meinung nach der Ansatzpunkt für den Befangenheitsantrag gewesen. Sicher ist das jetzt einfach zu behaupten und ich bin kein Jurist, wär aber mit Sicherheit eine interessante Aktion gewesen.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Radio_Libertas am 21. August 2014, 14:56
Mit der Vorladung war zudem doch schon längst klar, in welchen Hafen das Schiff segeln wird. Von daher wäre hier meiner Meinung nach der Ansatzpunkt für den Befangenheitsantrag gewesen. Sicher ist das jetzt einfach zu behaupten und ich bin kein Jurist, wär aber mit Sicherheit eine interessante Aktion gewesen.

Du hast in gewisser Weise recht und man muss schauen, wenn es weitere solche Gerichtsshows gibt, ob man dann nicht noch mal ganz anders vorgeht. Aber dazu musst du deutlich erfahrener und cooler sein, als ich es jetzt war, um nicht in der Krawall-Ecke zu landen.

Es war zum Beispiel auch ein Vertreter der "Reichsdeutschen" in der Verhandlung, der hat versucht, die Verhandlung gleich von Anfang an aufzumischen, indem er bei den ersten Sätzen dem vorsitzenden Richter über dem Mund fuhr: "Wer sind sie überhaupt?!". Das war einfach nur peinlich und der "Reichsdeutsche" hat dann auch sofort Ruhe gegeben, als der Richter meinte, er könne hier auch Geldstrafen verhängen oder aus dem Saal verweisen und die anwesenden Ordnungsbeamten haben klargemacht, dass sie die Anordnungen des Richters auch durchsetzen können. (Der eine Beamte war glaube ich drei Köpfe größer als ich.) Zu viel Krawall ist also zwecklos und geht leicht nach hinten los.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: earthpeople am 21. August 2014, 15:04
Irgendwo kam doch mal der Spruch " Wir werden alle Klagen vom Tisch wischen"  Ist das denn kein Argument um die Befangenheit der Richter zu untermauern?  Es bezieht sich schließlich auf das "WIR". Also egal welcher Richter grade da steht.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: BinDagegen am 21. August 2014, 15:10

Mit der Vorladung war zudem doch schon längst klar, in welchen Hafen das Schiff segeln wird. Von daher wäre hier meiner Meinung nach der Ansatzpunkt für den Befangenheitsantrag gewesen. Sicher ist das jetzt einfach zu behaupten und ich bin kein Jurist, wär aber mit Sicherheit eine interessante Aktion gewesen.

Du hast in gewisser Weise recht und man muss schauen, wenn es weitere solche Gerichtsshows gibt, ob man dann nicht noch mal ganz anders vorgeht. Aber dazu musst du deutlich erfahrener und cooler sein, als ich es jetzt war, um nicht in der Krawall-Ecke zu landen.


Abgesehen von dem "Reichsdeutschen"? hat das ja nicht sonderlich viel mit "Krawall" zu tun. Es ist ja ein legaler Antrag, wie er auch im NSU Showprozess einfach mal so gestellt wurde.

In gewisser Weise wurde ja von Prof. Koblenzer auf eine mögliche Befangenheit hingewiesen mit dem plötzlichen Antrag auf Akteneinsicht. Vielleicht ist diese kleine, vergleichsweise harmlosere Aktion in Nachhinein mehr wert, als es vielleicht zunächst den Anschein hat.

Natürlich hast du recht was die Erfahrung und Coolness angeht. Wüsste selbst noch nicht wie ich da reagieren würde, wenn ich das Wort hätte.

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Redfox am 21. August 2014, 15:22
Zum Post von Redfox:
Als bekannt gegeben wurde, dass es ein Massenverfahren wird hat der Richter schon ziemlich deutlich formuliert, wie das Verfahren verlaufen wird.
Außerdem hängt der Richter indirekt selbst in ÖR-Programmgestaltung mit drin.

Der Richter hat dort geschickt formuliert und er sitzt in der Synode der Ev. Kirche und nicht im Rundfunkrat  - dort wird kein Programm gemacht. Nur weil auch die Rundfunkratsvors. des rbb auch dort sitzt reicht für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag nicht aus.

Immerhin steht der Antrag auf Akteneinsicht auch im Protokoll - wenn ich mich richtig erinnere. Das macht mehr her als ein abgelehnter Befangenheitsantrag.

Peinlich war auch der Auftritt eines R...bürgers am Schluss. Er ging zum Richtertisch und wollte die Namen der Richter haben. Er hätte auch in den Terminsaushang schauen können, da waren die Angaben verzeichnet.

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Radio_Libertas am 21. August 2014, 15:24
Es ist ja ein legaler Antrag, wie er auch im NSU Showprozess einfach mal so gestellt wurde.

Richtig. Dennoch, wenn nicht ausreichend begründet, immer negativ für den Kläger. Auch in den Folgeinstanzen. Es reicht nicht, dass das Gericht anfänglich und in der Ladung dargelegt hat, dass nach Auffassung des Gerichts die Klagen wenig Sinn machen. Dies ist keine Begründung. Auch nicht, dass der vorsitzende Richter und die Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates miteinander bekannt sind. Reicht juristisch betrachtet ebenfalls nicht. Habe ich alles den Rechtsanwalt gefragt und der hat nur müde den Kopf geschüttelt.

Das ist nicht so einfach, wenn es Hand und Fuß haben soll.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: BinDagegen am 21. August 2014, 17:16
Es ist ja ein legaler Antrag, wie er auch im NSU Showprozess einfach mal so gestellt wurde.
Das ist nicht so einfach, wenn es Hand und Fuß haben soll.

Dann war es (juristisch gesehen) wohl besser, dass "plötzlich" Akteneinsicht beantragt wurde. Bin gespannt wie es nun weiter geht...
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Redfox am 21. August 2014, 17:33
Ich weiss von einem Fall eines Arbeitskollegin, wo die dort anwesende Berichterstatterin einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat, bevor der rbb überhaupt erwidert hat. Dürfte aber auch nicht reichen.

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Viktor7 am 21. August 2014, 18:50
Es waren lt. Aussagen genug Rechtsanwälte mit Erfahrung im Gerichtsaal anwesend, um die Richter-/RBB-denke bloßzustellen oder eine kompromittierende Aussage zu provozieren. Eine davon war sicherlich diese:

"nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".

Natürlich wünschen wir uns noch mehr diese, hinter der Fassade, stehenden offensichtlichen Wahrheiten und kompromittierende Aussagen zu hören.

Ich wünsche mir auch, dass solche Themen wie hier:

20 Bäckereien in deiner Straße - bei der "Tagesmau" lieferst du dein Geld ab! (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10748.msg73383.html#msg73383)

oder

Massenverfahren vor dem VG Potsdam - ein Richter kauft per Zwang ein!!! (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10720.0.html)

im Gericht, z.B. als rethorische Fragen, zu sprache kommen und der Richter ungewollt mit der Wahrheit rausrückt.

Vielleicht gelingt einem von uns bei den weiteren Verfahren die entscheidende Aussage dem Gegner zu entlocken.

So wie damals:

wiki (http://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Schabowski)
"...Die Pressekonferenz wurde live im DDR-Fernsehen und -Radio übertragen.[9][10] Erst kurz vor 19 Uhr fragte der italienische Journalist und ANSA-Korrespondent Riccardo Ehrman, möglicherweise auf Grund eines Tipps von Günter Pötschke, damals Chef der ADN und Mitglied des ZK der SED[11][12][13][14] in etwas gebrochenem Deutsch: „Herr Schabowski, Sie haben von Fehlern gesprochen. Glauben Sie nicht, dass es war eine große Fehler, diese Reisegesetzentwurf, das Sie haben vorgestellt vor wenigen Tagen?“ Schabowski drückte zunächst sein Erstaunen aus, die neue Regelung sei nach seiner Kenntnis doch schon veröffentlicht worden – was nicht stimmte. Dann suchte er aus den mitgebrachten Unterlagen den Text des Regelungsentwurfs heraus und las daraus vor:

„Privatreisen nach dem Ausland könnenohne Vorliegen von Voraussetzungen(Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Die zuständigen Abteilungen Paß- und Meldewesen derVolkspolizeikreisämter in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne daß dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. […] Ständige Ausreisen können über alleGrenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu West-Berlin erfolgen.“

Auf die Nachfrage des Hamburger Bild-Zeitungsreporters Peter Brinkmann:[15] „Wann tritt das in Kraft?“ antwortete Schabowski:

„Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort, unverzüglich.“[16]

Als erste Nachrichtenagentur verbreitete Reuters die Ausreiseregelung. ADN verbreitete die vollständige und vorbereitete Meldung um 19.04 Uhr, gleichzeitig mit der dpa.

Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: SchwarzSurfer am 21. August 2014, 23:38
Die Aussage "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen" zielte eigentlich darauf ab klar zu machen, dass allein die Frage ob man zahlen muss für die Richter relevant ist. Dass man den Quatsch nicht ansehen muss sollte allen Argumenten wie mangelnde Qualität, Objektivität oder Verletzung der Religions- oder Gewissensfreiheit usw. den Wind aus den segeln nehmen. Ein Eigentor war die Aussage aber doch: sie zeigt dass tatsächlich keine Gegenleistung vorhanden ist. Dieses Argument wurde von Prof. Koblenzer auch gebracht, auch mit dem Hinweis dass die Gegenleistung nicht im Gesetz steht, wurde aber einfach ignoriert.
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Viktor7 am 22. August 2014, 09:46
Die Aussage "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen" zielte eigentlich darauf ab klar zu machen, dass allein die Frage ob man zahlen muss für die Richter relevant ist. Dass man den Quatsch nicht ansehen muss sollte allen Argumenten wie mangelnde Qualität, Objektivität oder Verletzung der Religions- oder Gewissensfreiheit usw. den Wind aus den segeln nehmen. Ein Eigentor war die Aussage aber doch: sie zeigt dass tatsächlich keine Gegenleistung vorhanden ist. Dieses Argument wurde von Prof. Koblenzer auch gebracht, auch mit dem Hinweis dass die Gegenleistung nicht im Gesetz steht, wurde aber einfach ignoriert.

Daraus ergibt sich noch deutlich mehr:

Wenn das gesundheitschädliche "Zeug" von ARD, ZDF & Co. Quatsch ist, dann kann es nicht, wie auch die SWR Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4826.0) besagt, wichtig für die Demokratie im Sinne der Bürger sein. Insbesondere TV-Medien werden immer zur Beeinflussung eingesetzt. Darüberhinaus kann der Quatsch dann nicht so wichtig sein, dass man für einen bestimmten Anbieter innerhalb eines Bundeslandes die Grundrechte aushöhlt. Niemand muss sich für den Quatsch sein Eigentum nach Art. 14 GG (=Geld) abnötigen lassen und sich zuerst bei ARD, ZDF & Co. freikaufen und erst dann vom Restgeld die Medien nach eigener Wahl kaufen (Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz, eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2).)

Der Quatsch, die Staatsabhängigkeit des ZDF (http://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-zum-zdf-staatvertrag-kampfansage-ans-politbuero-1.1921324), die Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), die Umformulierungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) das Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten bilden eine einseitige Meinung der Anstalten und entlarven die Luftnummer "strukturellen Vorteile".
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Bürger am 30. August 2014, 06:37
Aufgrund des Umfangs separat eingestellt...
...und sehr interessant zu lesen ;)

Massenverfahren vor dem VG Potsdam 19.08.2014 > Protokoll eines Beobachters
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10862.0.html
Titel: Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
Beitrag von: Shran am 30. August 2014, 07:32
Befangenheit der Richter gilt ja auch nur wenn es ein richtiger Richter ist, ob er einer war?