Sobald ein Beitragsbescheid ins Haus flattert muss man spätestens innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
...das ist nun aber schon seit mind. 1 1/2 Jahren
allgemeiner Kenntnisstand.
Auch der Widerspruch hat eigentlich keinen Erfolg, es ist nur eine Galgenfrist.
...ja, es ist eine Art
"Alibiverfahren", da es ja nicht um die Bescheide ansich geht, wogegen die "Behörde" selbst Abhilfe schffen könnte, sondern um die verfassungswidrige und unsoziale (Un-)Rechtsgrundlage, den sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV), wogegen nur der
Gesetzgeber selbst Abhilfe schffen kann
Dies und mehr erkennt man, wenn man sich eingehend einliest, verinnerlicht und versucht, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAuch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlGenerell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420und Folgebeiträge.
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837...und das ist Geschmackssache.
Das ist alles rechtlich dicht und man kann einfach NICHTS dagegen machen.
Na da hast Du Dir aber 2 Bären aufbinden lassen!!!!!
Da ist *überhaupt nichts*
"rechtlich dicht"!!!!!
Ja, der RBStV existiert - aber dessen offensichtliche Verfassungswidrigkeit muss erst noch höchstrichterlich bestätigt werden. Und das wird nur geschehen, wenn Leute auch klagen!
Auch das ist schon seit mind. 1 1/2 Jahren allgemeiner Kenntnisstand.
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke],die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.htmlUnd man kann sehr wohl etwas dagegen machen:
Eben den regulären, offiziellen und hier und überall nachlesbaren Weg von
("legaler") Zahlungsverweigerung, Widerspruch & Klage...
...wegen u.a. formeller und materieller Verfassungswidrigkeit der "Rechtsgrundlage", des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV).Und
Klagen bringt hier sehr wohl etwas...
...nach derzeitiger Kenntnis nämlich z.B. bis zum Ende des Verfahrens
Ruhe vor jeglicher Zahlung/ Vollstreckung, weil Mahnmaßnahmen bis zum Ende des Verfahrens (in Jahren) ausgesetzt werden.
Allerdings muss man bis dahin auch "durchhalten".
Helfen könnte allenfalls wenn ALLE nicht zahlen, Demonstrationen, Unterschriftenaktionen mit wirklich hoher Teilnehmerzahl und Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof.
Es reicht schon ein erkleckliches Sümmchen an Nicht-Zahlenden und Klagenden ;-)
Im Forum ist mehrfach nachzulesen, dass bundesweit schon gut 5.000-7.500 Klagen anhängig sind - Tendenz steigend. Das ist kein Pappenstiel!!!
Aber auch hier nochmal:
Nicht unbedingt die "Quantität" ist entscheidend.
Die Angelegenheit der Entfernungspauschale wurde von *einem* bewältigt - siehe u.a. auch unter
Ich gebe auf...http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265Und welchen Zweck hätte bitte die Einstellung, jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen...?
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat
Hier wäre u.a. an folgende juristische Auseinandersetzungen zu erinnern:
- Entfernungspauschale
- Rückmeldegebühren Unis Berlin
- Feuerwehrabgabe
usw.
...und ich zitiere mich ein weiteres Mal selbst
Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11588.msg78171.html#msg78171[...] wie ist die Gesamtentwicklung?
[...] Passiert überhaupt irgendetwas Aussichtsreiches?
Man muss sich dessen bewusst sein, dass in 1. Instanz keiner "gewinnen" wird. Letztenendes ist es aber auch "logisch", da die *Verfassungsmäßigkeit* nicht durch ein "einfaches" unterinstanzliches Verwaltungsgericht, sondern nur durch das BVerfG selbst "geklärt" werden kann.
Insbesondere unter diesen Vorzeichen ist es eigentlich ein Unding, dass man überhaupt von vornherein auf den Instanzenweg gezwungen wurde. Da war sicher mit im Spiel, "Zeit gewinnen zu wollen" oder evtl. die Zeit "entscheiden" zu lassen - oder generell erst mal zu sehen, ob da überhaupt ein erkleckliches Grüppchen aufmuckt...
Ungeachtet dessen:
Wer gegen Bescheide = Verwaltungsakte keine Rechtsmittel einlegt, verwirkt seine Rechtsansprüche!!!
Ein nicht widersprochener Beitrags-/ Festsetzungsbescheid = Verwaltungsakt wird prinzipiell erst mal vollstreckbar.
Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."
Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme" dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen", so RA Koblenzer.
Prof. Koblenzer ist Verfasser eines der vernichtenden Gutachten:
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke]
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
"Sein" Verfahren am VG Freiburg führte zu dessen Entscheidung, die Sprungrevision direkt zum BVerwG zuzulassen:
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html
Diese Zulassung der Sprungrevision darf durchaus schon mal bescheiden als kleiner "Etappensieg" gefeiert werden...
Wenn dessen Aussagen also nicht ernstzunehmen sein sollen, dann weiß ich nicht...
Die unterinstanzlichen Entscheidungen sind insofern nicht sonderlich interessant.
Es geht bis vors BVerfG - notfalls bis zum EGMR.
Also immer schön mit Geduld & Spucke
...und um noch mal die möglichen Optionen zu verdeutlichen, die sich daraus ergeben können:
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059