Nach unten Skip to main content

Autor Thema: doch zahlen ???  (Gelesen 4863 mal)

k
  • Beiträge: 12
doch zahlen ???
Autor: 02. Dezember 2014, 11:42
Hallo ihr Lieben,
ich war heute beim Anwalt. Und komme mit entsetzlichen Nachrichten nach Hause.
Im Sommer 2013 hatte ich schon mal eine bekannte Anwältin angerufen und zu dem Thema befragt. Ihr Kommentar: zahlen.
Im Sommer 2014 hatte ich einen anderen Anwalt befragt. Sein Kommentar: zahlen.
Ich hatte es ja dennoch all die Zeit NICHT getan, weil mir das komplette Rechtsempfinden dafür fehlt.
Heute war ich bei einem Sozialrecht-Spezialisten Anwalt in Kiel. Die Kanzlei setzt sich für alle HARTZ IV Betroffene ein
und prüft alle Bescheide, da 80% aller Bescheide der Jobcenter in Kiel falsch sind.
Das Ganze immer auf Staatskosten, da diese ohnehin schon finanziell eingeschränkten Menschen, Beratungskosten und
Prozesskostenbeihilfe erhalten. Das nur am Rande zur Erklärung, warum ich da hin bin.

Und auch 10 Minuten später schon wieder auf der Straße stand.
Mit der niederschmetternden Nachricht: leider zahlen.
Sobald ein Beitragsbescheid ins Haus flattert muss man spätestens innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Auch der Widerspruch hat eigentlich keinen Erfolg, es ist nur eine Galgenfrist.
Das ist alles rechtlich dicht und man kann einfach NICHTS dagegen machen.
Helfen könnte allenfalls wenn ALLE nicht zahlen, Demonstrationen, Unterschriftenaktionen mit wirklich hoher Teilnehmerzahl
und Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof.

Nun muss ich mit der GEZ eine Ratenzahlung vereinbaren. Mir stehen die Tränen in den Augen....
Werde aber weiterhin aktiv bleiben, denn es widerspricht absolut meinem Verständnis an Menschenrecht, dass ALLE diesen Mist bezahlen müssen, auch wenn sie kein TV und Radio haben,
bzw auch an dem Gedudel aus den internetfähigen Geräten nicht interessiert sind.

Liebe Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 22:37 von Bürger«

o
  • Beiträge: 36
Re: doch zahlen ???
#1: 02. Dezember 2014, 11:53
Wenn du dich wehren willst, musst du klagen.
Auch wenn die Chancen in der ersten Instanz wohl eher gegen Null tendieren, hoffe ich auf eine Grundsatzentscheidung vom Bundesverfassungsgericht.
Dort sehe ich tatsächlich Chancen, denn meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass das komplette "Öffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Paket" da einfach durchgewunken wird.

Im besten Fall wird die Klage vom Amtsgericht in Warteposition geschoben, bis in den höheren Instanzen entschieden wird.
Meine Klage läuft momentan.
Der finanzielle Aufwand hält sich in Grenzen, das ist mir die Sache jetzt nochmal Wert, bevor ich klein beigebe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Re: doch zahlen ???
#2: 02. Dezember 2014, 11:58
warum sollen manche Rechtsanwälte mit der Qualität ihrer Rechtsberatung besser sein als manche Richter mit ihren (Fehl-) Urteilen ?  ::)


Zahl, und gut is !

zahle nicht, lese dich hier ein, wie wir alle, und mach mit, soweit es geht. bis zu einem guten Ende - für uns !  8)

 ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

C
  • Beiträge: 173
Re: doch zahlen ???
#3: 02. Dezember 2014, 12:44
@ Kiel, ich/wir kennen zwar deinen Fall nicht, aber ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass die meisten Anwälte diesbezüglich wohl wenig Ahnung haben und deswegen aus Überzeugung sagen: zahlen.
Wenn überhaupt müsste man in diesen Angelegenheiten einen Anwalt fragen, der sich im Verwaltungsrecht sehr gut auskennt, und sich mit GEZ-Angelegenheiten bereits befasst hat.

Wie ich durch dieses Forum gelernt habe, gibt es durchaus viele Angriffpunkte, um die Zahlungsverpflichtung, nach derzeitigem Stand, zwar (noch) nicht gänzlich zu verhindern, zumindest aber die Zahlungen hinauszuzögern. Mit Glück ja sogar so lange, bis endgültiges entschieden würde. (Stichwort: eigene Klage ruhend stellen lassen bis zu Entscheidungen vom BGH)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: doch zahlen ???
#4: 02. Dezember 2014, 16:31
In Raten zahlen, wenn jeden Monat noch etwas drauf kommt! – Ein Leben lang... Das sogar für eine unbestellte, nicht benötigte und ungewollte "Leistung".

Die Damen und Herren der anderen Seite danken es dir (wahrscheinlich aber auch nicht) und können somit weiterhin ihr fürstliches parasitäres Schmarotzerdasein in vollen Zügen genießen. Ein vollversorgtes fettes Leben einer Elite, die von der großen Masse ehrlich arbeitenden Leute der Republik alimentiert wird. So zahlt die Frisörin, die sich jeden Tag 10 Stunden die Füße platt drückt und am Monatsende gerade einmal 700 EUR nach Hause trägt, die Vollversorgung der Parasitenelite mit.

Demokratieabgabe / Solidarprinzip

Wenn keiner mehr zahlen würde, wäre das System schon morgen am Ende.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: doch zahlen ???
#5: 02. Dezember 2014, 16:32
Sobald ein Beitragsbescheid ins Haus flattert muss man spätestens innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
...das ist nun aber schon seit mind. 1 1/2 Jahren allgemeiner Kenntnisstand.

Auch der Widerspruch hat eigentlich keinen Erfolg, es ist nur eine Galgenfrist.
...ja, es ist eine Art "Alibiverfahren", da es ja nicht um die Bescheide ansich geht, wogegen die "Behörde" selbst Abhilfe schffen könnte, sondern um die verfassungswidrige und unsoziale (Un-)Rechtsgrundlage, den sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV), wogegen nur der Gesetzgeber selbst Abhilfe schffen kann

Dies und mehr erkennt man, wenn man sich eingehend einliest, verinnerlicht und versucht, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Das ist alles rechtlich dicht und man kann einfach NICHTS dagegen machen.
Na da hast Du Dir aber 2 Bären aufbinden lassen!!!!!
Da ist *überhaupt nichts* "rechtlich dicht"!!!!!
Ja, der RBStV existiert - aber dessen offensichtliche Verfassungswidrigkeit muss erst noch höchstrichterlich bestätigt werden. Und das wird nur geschehen, wenn Leute auch klagen!
Auch das ist schon seit mind. 1 1/2 Jahren allgemeiner Kenntnisstand.
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke],

die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

Und man kann sehr wohl etwas dagegen machen:
Eben den regulären, offiziellen und hier und überall nachlesbaren Weg von
("legaler") Zahlungsverweigerung, Widerspruch & Klage...
...wegen u.a. formeller und materieller Verfassungswidrigkeit der "Rechtsgrundlage", des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV).


Und Klagen bringt hier sehr wohl etwas...
...nach derzeitiger Kenntnis nämlich z.B. bis zum Ende des Verfahrens Ruhe vor jeglicher Zahlung/ Vollstreckung, weil Mahnmaßnahmen bis zum Ende des Verfahrens (in Jahren) ausgesetzt werden.
Allerdings muss man bis dahin auch "durchhalten".


Helfen könnte allenfalls wenn ALLE nicht zahlen, Demonstrationen, Unterschriftenaktionen mit wirklich hoher Teilnehmerzahl und Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof.
Es reicht schon ein erkleckliches Sümmchen an Nicht-Zahlenden und Klagenden ;-)
Im Forum ist mehrfach nachzulesen, dass bundesweit schon gut 5.000-7.500 Klagen anhängig sind - Tendenz steigend. Das ist kein Pappenstiel!!!

Aber auch hier nochmal:
Nicht unbedingt die "Quantität" ist entscheidend.
Die Angelegenheit der Entfernungspauschale wurde von *einem* bewältigt - siehe u.a. auch unter

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265

Und welchen Zweck hätte bitte die Einstellung, jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen...?
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Hier wäre u.a. an folgende juristische Auseinandersetzungen zu erinnern:
- Entfernungspauschale
- Rückmeldegebühren Unis Berlin
- Feuerwehrabgabe
usw.


...und ich zitiere mich ein weiteres Mal selbst ;)
Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11588.msg78171.html#msg78171

[...] wie ist die Gesamtentwicklung?
[...] Passiert überhaupt irgendetwas Aussichtsreiches?

Man muss sich dessen bewusst sein, dass in 1. Instanz keiner "gewinnen" wird. Letztenendes ist es aber auch "logisch", da die *Verfassungsmäßigkeit* nicht durch ein "einfaches" unterinstanzliches Verwaltungsgericht, sondern nur durch das BVerfG selbst "geklärt" werden kann.

Insbesondere unter diesen Vorzeichen ist es eigentlich ein Unding, dass man überhaupt von vornherein auf den Instanzenweg gezwungen wurde. Da war sicher mit im Spiel, "Zeit gewinnen zu wollen" oder evtl. die Zeit "entscheiden" zu lassen - oder generell erst mal zu sehen, ob da überhaupt ein erkleckliches Grüppchen aufmuckt...

Ungeachtet dessen:
Wer gegen Bescheide = Verwaltungsakte keine Rechtsmittel einlegt, verwirkt seine Rechtsansprüche!!!

Ein nicht widersprochener Beitrags-/ Festsetzungsbescheid = Verwaltungsakt wird prinzipiell erst mal vollstreckbar.

Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen", so RA Koblenzer.


Prof. Koblenzer ist Verfasser eines der vernichtenden Gutachten:
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE  [gesammelte Werke]

die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html


"Sein" Verfahren am VG Freiburg führte zu dessen Entscheidung, die Sprungrevision direkt zum BVerwG zuzulassen:
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html

Diese Zulassung der Sprungrevision darf durchaus schon mal bescheiden als kleiner "Etappensieg" gefeiert werden...

Wenn dessen Aussagen also nicht ernstzunehmen sein sollen, dann weiß ich nicht... ;)

Die unterinstanzlichen Entscheidungen sind insofern nicht sonderlich interessant.
Es geht bis vors BVerfG - notfalls bis zum EGMR.
Also immer schön mit Geduld & Spucke ;)


...und um noch mal die möglichen Optionen zu verdeutlichen, die sich daraus ergeben können:
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 17:23 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: doch zahlen ???
#6: 02. Dezember 2014, 17:04
Weitere Kenntnisse zum Thema "Ratenzahlung"/ "Ratenzahlungsvereinbarung" u.a. unter

Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12173.0.html

Da all diese Themen bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurden und werden und leider nicht die Kapazitäten für zusätzliche Mehrfachdiskussionen bestehen, wird dieser Thread geschlossen.
Dies dient auch der Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums.
Danke für das Verständnis.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 17:34 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben