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Autor Thema: Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarung  (Gelesen 12429 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarung
Autor: 02. Dezember 2014, 17:32
Die "Ratenzahlung"/ "Ratenzahlungsvereinbarung" ist ein mehrfacher "Hinterhalt" von ARD-ZDF-GEZ.
Abgesehen davon, dass bereits mit der ersten Überweisung der Beitragsservice und somit auch die Landesrundfunkanstalt Kenntnis über die Kontodaten erhalten und dadurch auch jegliche zukünftige Pfändungen erleichtert werden, gilt:

1) In "Ratenzahlung" wird meiner Kenntnis nach nur eingewilligt, wenn eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird.

2) Die "Ratenzahlung" betrifft nur bisherige Außenstände. Die fortlaufenden Beträge von ~55€/Quartal werden ungeachtet dessen fällig - in voller Höhe!

3) Diese fortlaufenden Beträge *und* die Ratenabzahlung der ausstehenden Beträge können durch die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung jederzeit ohne größeren Einfluss des "Schuldners" abgebucht werden - und werden es auch.

4) Durch diesen mehrfachen "Trick" wird gleichzeitig die Statistik der Forderungsausfallquote/ des Vollzugsdefizits "bereinigt" - und dies dürfte ebenfalls immanentes Ziel von ARD-ZDF-GEZ sein, da diese von der KEF die Auflage haben, eben diese/s Forderungsausfallquote/ Vollzugsdefizit deutlich zu reduzieren - und zwar u.a. auch deshalb, weil ein/e zu große/s Forderungsausfallquote/ Vollzugsdefizit eine Regelung schon verfassungswidrig machen kann - vgl. u.a. auch

SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg81726.html#msg81726

Zitat
Bei Vollzugsdefiziten wird eine Regelung möglicherweise verfassungswidrig.*

*Hierzu u.a. auch die Pressemitteilung von Rossmann zu deren eigenem Gutachten ;)
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html
Zitat
1,1 Milliarden Euro: Das ist – laut KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) – die Summe an Mehreinnahmen, die die Reform der Rundfunkfinanzierung den Rundfunkanstalten einbringt. Das von ROSSMANN und SIXT in Auftrag gegebene Gutachten gelangt zu anderen Ergebnissen als der 19. Bericht der KEF: Selbst bei konservativen Annahmen und zurückhaltender Berechnung ist mit Zusatzeinnahmen von mindestens 3,2 Milliarden Euro in der laufenden Beitragsperiode (2013-2016) für die Rundfunkanstalten zu rechnen.

Werden jedoch Mehreinnahmen in dieser Höhe tatsächlich nicht erzielt, ist dies ein Beweis dafür, dass die Reform in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Entweder ist die Reform aufgrund der Mehreinnahmen oder aufgrund eines Vollzugsdefizits verfassungswidrig.


Ergänzender Hinweis von User "Calimero", 07.12.2014
Zitat
Nach meinem Kenntnisstand hemmt eine Ratenzahlungsvereinbarung die Verjährungsfrist.
Schon die gegenseitige 'Verhandlung' darüber bewirkt eine Hemmung.
Das könnte sich für den einen oder anderen vllt mal negativ auswirken, wenn es um Nachzahlungen geht.


Aus diesen Erkenntnissen kann ich persönlich nur den Schluss ziehen, dass
im Sinne der Sache eine Ratenzahlung ebenfalls möglichst vermieden werden sollte.


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Wer nicht auf die (vorausgegangenen) Bescheide reagiert, muss sich früher oder später mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen.
Wer "zu spät" auf diese Bescheide reagiert, muss sich mit der Argumentation wegen der Frist einlassen, daher eingehend den Zustell-/ Bekanntgabe-Paragrafen studieren:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


Andere Option wäre allenfalls noch, auf Mahnung/ Ankündigung der Zwangsvollstreckung durch Beitragsservice zu warten, und dann "pro-aktiv* nach dem zugehörigen, angeblich zugestellten Bescheid zu fragen...

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


Personen A-Z sollten sich zudem auch noch mal eingehend beschäftigen mit den
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

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Für den regulären, offiziellen Weg von
("legaler") Zahlungsverweigerung, Widerspruch & Klage...
...wegen u.a. formeller und materieller Verfassungswidrigkeit der "Rechtsgrundlage", des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV)
bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen


Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Allenfalls eine Klage kann bis zum Ende des Verfahrens (und bestenfalls auch danach) vor Zahlung/ Vollstreckung schützen, da nach bisherigem Kenntnisstand ab Klageeinreichung jegliche Mahnmaßnahmen seitens ARD-ZDF-GEZ bis zum Ende des Verfahrens (in Jahren) ausgesetzt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2014, 02:12 von Bürger«
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