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Autor Thema: SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen  (Gelesen 16338 mal)

Uwe

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IDW:
"SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen"


Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks (SWR), hält am 27. November im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken den Vortrag „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben und gesellschaftlicher Akzeptanz“.
Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.

Donnerstag, 27. November 2014, 18.15 Uhr,
Campus Saarbrücken, Audimax-Gebäude B4 1, Hörsaal 0.07

weiterlesen auf:

https://www.idw-online.de/pages/de/news613830


Beitrag im Kalender:
Eicher/SWR - Informations-/ Medienrechtliches Kolloquium Saarland - Do 27.11.14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12016.0.html


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Immerhin hat er schon mal erkannt, dass sich ein "Korrekturbedarf" abzeichnet.
Da werden wir mit unseren Klagen mal ein wenig nachhelfen.


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...möge er sich z.B. mal hierzu äußern - insbes. zu sich selbst und zu Kirchhof:

Interessant sind in der Tat diese 3 Protagonisten:
1) Anna TERSCHÜREN, ehem. NDR-Mitarbeitern
2) Hermann EICHER, SWR-Justitiar
3) Paul KIRCHHOF, Gutachtenersteller im Auftrag für ARD, ZDF, Dradio

Alle drei sind oder waren mehr oder weniger mit ARD-ZDF-GEZ verbandelt.

Alle drei gehen zumindest nicht ganz konform mit der tatsächlichen aktuellen Regelung, welche ein in diesem Umfang ursprünglich nicht ganz so vorgesehener, vollkommen rücksichtsloser und alles ignorierender Rundumschlag geworden ist.


Im Einzelnen:
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
1) Anna TERSCHÜREN
zur VerfassungsWIDRIGKEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
Zitat
[...] Dennoch entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so dass davon auszugehen ist, dass er einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhalten würde.
Im Ergebnis ist die Reform als inkonsequent zu bezeichnen.
Da im Kern lediglich der Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht geändert, jedoch nicht bedacht wurde, dass eine solche Veränderung ebenfalls zu berücksichtigende Begleiterscheinungen mit sich bringt, ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen.
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells", S. 163
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
2) Hermann EICHER
zur verfassungsrechtlichen BEDENKLICHKEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte."
Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
3) Paul KIRCHHOF
zu den Bedingungen für die RECHTSSICHERHEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", S. 62
www.ard.de/download/398406/index.pdf

Diese essenzielle Regelung der "Widerlegbarkeit der Nutzung" des als (wohlgemerkt *einzige*!) Grundlage für den sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" herangezogenen Gutachtens wurde bei der Gesetzgebung (vorsätzlich?) grob missachtet und ignoriert!

Die NICHT- und TEILnutzer wurden und werden unfair, ungerecht, unsozial, unsolidarisch, unzeitgemäß und grundgesetzwidrig übergangen!

Das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit wurde und wird damit eklatant verletzt!

Die angestrebte "Rechtssicherheit und öffentliche Akzeptanz" sind somit nicht gegeben - bzw. sogar ins Gegenteil verkehrt!

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Bedenken, Zweifel, harsche Kritik bestehen schon im Inneren - und schon seit Anbeginn bzw. bestanden bereits Jahre zuvor!!!



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...und als Ergänzung dann insbesondere hierzu:

Der SWR-Justitiar Herr Dr. Eicher wird um Stellungnahme gebeten zu seiner aus dem Jahre 2009 stammenden äußerst skeptischen Beurteilung einer pauschalen geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe:
Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html


Der Ersteller des dem sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" zugrunde liegenden Auftrags-Gutachtens von ARD-ZDF-GEZ, Prof. Paul Kirchhof, wird um Stellungnahme gebeten zur von seinen Grundzügen in wesentlichen Teilen stark abweichenden Gesetzgebung:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Zitat
[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof


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Er geht auf die Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags auf die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein und legt dar, welcher Korrekturbedarf sich rund zwei Jahre nach Einführung des neuen Modells abzeichnet.

Die SED-Bonzen haben am Vorabend des Mauerfalls auch noch "Korrekturbedarf" erkannt.


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  • Scheiß Rundfunksteuer, WIR sind das Volk !
 Das wär sicher ein guter Termin für RA Bölck, der wär bestimmt ein sehr guter Fragesteller ;-)

@Lefty : :D ein Schelm der böses dabei denkt !  >:D


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Ich hätte da ein tolles Begrüßungslied für den Herrn Justitiar:
http://youtu.be/QhSfHwrF3ho
Ein anspruchsvoller Text mit sozialkritischem Hintergrund.
Damit jeder den Bildungsauftrag des ÖRR erkennt und freudig seinen Beitrag zahlt.


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Er geht auf die Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags auf die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein und legt dar, welcher Korrekturbedarf sich rund zwei Jahre nach Einführung des neuen Modells abzeichnet.

Die SED-Bonzen haben am Vorabend des Mauerfalls auch noch "Korrekturbedarf" erkannt.

Nur eben mit dem kleinen Unterschied, dass die DDR Regierung damals schon seit langem Bankrott war.


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Noch ein Begrüßungssong: http://youtu.be/fWFEt5Hg9pM


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Wenn auch wir keine direkten Fragen an SWR-Justitiar gestellt haben, so erreichte uns doch ein Gedächtnisprotokoll eines kleinen, ungenannten "Mäuschens"... ;)
...welches wir hier weitestgehend unkommentiert einfach mal so wiedergeben:

Alle Angaben ohne Gewähr, ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Hervorhebungen/ Anmerkungen nach meinem Verständnis der Gewichtung.

Zitat
Zusammenfassung des Vortrages von Herrn Dr. Hermann Eicher

im Audimax der UNI-Saarbrücken vom 27.11.2014 18:15h mit anschließender Diskussion
Im Saal sind ca. 60 Personen anwesend, von denen die Mehrheit Studenten sind.

Herr Dr. Hermann Eicher spricht gezielt nur für den SWR. ZDF und Deutschlandradio werden kurz mal genannt.
Er spricht von einer Begleitkommunikation, dessen Aufbau auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht aufsetzt.
Der Gesetzgeber muss Voraussetzungen für die Finanzierung des  Beitrags des öffentl. Rechtl. Rundfunk machen.
Der Gesetzgeber darf keinen Einfluss auf die Programme des öffentl. Rechtl. Rundfunks haben.
Jede Zahlungspflicht bedarf einer Kontrolle.

Bei Vollzugsdefiziten wird eine Regelung möglicherweise verfassungswidrig.*

Der Beitragsservice hat pro Tag ca. 250.000 Vorgänge zu bearbeiten.
Im Januar 2013 hatte die Bild-Zeitung ein Chaos bei dem Beitragsservice angezeigt, was auf 4 Mitarbeiter bei der Bild-Zeitung zurückzuführen war, (diese hatten Probleme mit dem Beitragsservice) weil eine E-Mail an Herrn Dr. Hermann Eicher falsch interpretiert wurde.

Die angebliche ca. 1 Milliarde Euro von Mehreinnahme sei nur 160 Millionen Euro hoch.
Einnahmen 2013
von Privat                                   6,9256 Milliarden Euro
Nicht Privat                                 0,755 Milliarden Euro
Gesamt Einnahmen 2013            7,681 Milliarden  Euro
Der Anteil von nicht Privat sei       9,83 %
Die Rücklagen, welche geparkt seien,
betragen bis 31.12.2016      840 Millionen Euro

Der SWR hat derzeit ca. 440 Verfahren anhängig.

Das Bundesverfasssungsgericht [Anm.: gemeint ist mglw. der Bundesgerichtshof (BGH)] wird über den Rundfunkbeitrag entscheiden [Am.: gemeint ist mglw. die Revision des Beschlusses des LG Tübingen], spätestens in den ersten zwei Monaten im Jahre 2015.

Im Jahre 2013 seien ca. 600.000 neue Beitragsschuldner hinzugekommen.
Der  Gesetzgeber war berechtigt in Massenverfahren der Erhebung von Rundfunkbeiträgen zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalisieren. Die Ausgestaltung der Urteile der Landesverwaltungsgerichte wahrt den Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“.

Der öffentl. Rechtl. Rundfunk beauftragte den „DIW“ für ein Gutachten, zwecks Kosteneinsparung.
Dabei sollte der Beitragsservice 20% weniger Kosten verursachen.

Nach einer Umfrage des SWR stehen 78,4% dem Beitragsservice positiv gegenüber.
Freiwillig wollen aber nur 39% den Beitrag zahlen und 58% wollten keinen Beitrag zahlen.


FAZIT:
Über politischen Korrekturbedarf entscheiden die Länder.

Anmerkungen der dann folgenden 45 minutigen Diskussion
Die Gesellschaft wird zu entscheiden haben, in welchem Umfang sie sich weiter öffentl. rechtl. Rundfunk leistet.
Ca. 3 Millionen seien vom Rundfunkbeitrag befreit.
Dr. Hermann Eicher meint persönlich, dass in 3-5 Jahren das momentane System komplett kippen würde, da das Bereithalten von “linearen Fernsehkanälen“ sterben wird. Ein Angebot des öffentl. rechtl. Rundfunk im Netz (Internet) wird kommen.

Wenn die Werbung von ARD von ca. 20 Minuten. tägl. auf nur 10 Minuten gekürzt würde, gehen der ARD ca. 700 Millionen  Euro verloren.

Prof. Dr. Jan Henrik Klement meint:
Das Bayrische Urteil legt zu Grunde, dass die Entscheidung zu Ungunsten des einzelnen in Ordnung sei. Aber zur Anwendung in der Gesellschaft, das Gericht Zweifel hätte, dass der Beitrag nicht ganz klar definiert sei.

Anmerkung:
Der Autor/in  dieser Zusammenfassung übernimmt keine Verantwortung für die Gemäßheit.


*Hierzu u.a. auch die Pressemitteilung von Rossmann zu deren eigenem Gutachten ;)
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html
Zitat
1,1 Milliarden Euro: Das ist – laut KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) – die Summe an Mehreinnahmen, die die Reform der Rundfunkfinanzierung den Rundfunkanstalten einbringt. Das von ROSSMANN und SIXT in Auftrag gegebene Gutachten gelangt zu anderen Ergebnissen als der 19. Bericht der KEF: Selbst bei konservativen Annahmen und zurückhaltender Berechnung ist mit Zusatzeinnahmen von mindestens 3,2 Milliarden Euro in der laufenden Beitragsperiode (2013-2016) für die Rundfunkanstalten zu rechnen.

Werden jedoch Mehreinnahmen in dieser Höhe tatsächlich nicht erzielt, ist dies ein Beweis dafür, dass die Reform in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Entweder ist die Reform aufgrund der Mehreinnahmen oder aufgrund eines Vollzugsdefizits verfassungswidrig.


Sich 1 Milliarde Mehrreinnahmen auf 160 Millionen herunterzurechnen, indem man einfach mal 840 Millionen als "Rücklage" verbucht, das ist schon dreist hoch zehn...


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Danke Bürger und dem "Mäuschen". Daran sieht man deutlich, dass die ÖRRs ihre Zukunft nur noch im Internet sehen und es wird deutlicher denn je, dass man das Internet dringend FREI von solchen unseriösen Zwangsfinanzierungen halten muss. Das Internet ist frei und kostenlos, jeder der dort Inhalte einstellt ist dafür verantwortlich und wenn er dafür Geld haben will, dann muss er es eben verschlüssen. Ganz einfach. Sonst gilt es eben als public domain. Dafür sollte man erst recht kämpfen.


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ARD/ZDF-Onlinestudie 2014: 79 Prozent der Deutschen sind online – mobiles Internet und TV-Inhalte als Wachstumstreiber im Netz

Die Internetnutzung steigt weiter an: 55,6 Millionen Deutsche ab 14 Jahre und damit 1,4 Millionen mehr als 2013 sind online. Jeder zweite Onliner greift inzwischen auch unterwegs auf Netzinhalte zu. Treiber der mobilen Nutzung sind mobile Endgeräte und die steigende Nachfrage nach Fernsehinhalten im Netz. Dies sind die zentralen Ergebnisse der ARD/ZDF-Onlinestudie 2014.

Der ZDF-Intendant und Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission, Thomas Bellut: „Das Internet ermöglicht TV auf unterschiedlichen Zugangswegen. So kommt zu dem täglichen klassischen TV-Konsum noch einmal Fernsehen über eine Vielfalt von internetfähigen Geräten und über unterschiedliche Onlineplattformen komplementär hinzu. Deshalb ist es für das ZDF unerlässlich, seine erfolgreiche Mediathek geräte- und plattformübergreifend anzubieten.“

weiterlesen auf:

http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/


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