Gut, dass hier die Sammlung der kritischen Presseberichte geleistet wurde. Dies erleichterte weitere Aktion. Was für eine?
Zweck eines Untersuchungsausschusses ist es nicht, Schuldige zu entlasten und Skandalausweitung zu bremsen, sondern, Schuldige zu ermitteln Die Bemühungen eines sachkundigen gut informierten Bürgers, zu dieser Ermittlung Schlüssel-Informationen beizutragen, wurden durch Nichtbeantwortung einer Bearbeitung entzogen.
Infolgedessen endet der Untersuchungsausschuss
mit dem Vorschlag der Kenntnisnahme. Also ohne spezifische Empfehlungen. Also damit, dass außerhalb der sowieso gerichtsanhängigen Verfahren die Grundlagen verstärkt wurden, dass keine weiteren angebracht seien.
Ein großes Dankeschön der Bürgerrechtler. Endlich enden alle unsere Zweifel, da könnte es einige weitere Mitschuldige geben. Wie schön, zu wissen: Nein, darf es nicht geben, gibt es auch nicht.
Dies Ergebnis ist allerdings nicht bindend gegenüber Dritten.
Innerhalb der maßgeblichen Frist von 5 Jahren. könnten Dritte erwägen, ihre Kompetenz einer vertieften Fehleranalyse gewürdigt zu erhalten. Man darf gespannt den Monaten nach der nächsten Landtagswahl entgegensehen.
Quelle: Gesamtmenü
https://infos7.org/eede/Im Browserfenster suchen: *RBB
Dort und bei Einträgen davor, danach findet man alles, was man in Schriftsätzen empört darlegen kann als Beweis-Grundlage der eigenen Rechtsmeinung, die Rundfunkabgabe auch deshalb rechtswirksam verweigern zu dürften.
Verwertet wird dies in aktuellen Bürgerrechtler-Verfahren,
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mehrere Bundesländer, zur Frage, ob die ARD-Führungen eine Vereinigung mit Förderung von Rechtsverletzung seien (andere weniger neutrale Formulierungen seien vermieden).
Diese Bürgerrechten behauptenauf Grundlage des Rechts ihrer subjektiven Meinungsbildung in diesem Sinn (Art. 5 GG Meinungsfreiheit) eine derartige subjektive Meinungsbildung - verfahrens-intern.
Daraus resultiere die subjektive Verweigerungspflicht der Rundfunkabgabe, weil ein Träger dieser Meinung sich durch Rundfunkabgabe-Zahlung der Problematik der Beihilfe aussetzen würde.
Bisher hat noch keine ARD-Anstalt hiergegen substanziiert Gegenbeweis geführt. Komisch. Wir hätten doch unbedingt gerne die üblichen 3 Seiten Jura-Sammlung, wieso immer alles, was wir Bürgerrechtler schreiben, verkehrt ist.
Hiergegen aber kommt nichts. Nada. Rien de tout. Kurz gesagt: Nothing.