Ich will jetzt nicht den moralischen Standpunkt beleuchten, ganz im Gegenteil, das ist ja schon mal gut, wenn man davon hört, dass beim örR auch mal ausnahmsweise etwas moralisch wertvolles gemacht wird. Da kommt einem der Gedanke, dass die genausogut die Gruppe der rundfunkfernen und Rundfunk ablehnenden Personen befreien können, ganz ohne gesetzliche Grundlage.
@Roggi: Das ist genauso moralisch wertvoll wie die Befreiung von Taubblinden: Die wohnen nämlich entweder in einem betreuten Heim, in dem der Rundfunkbeitrag von der Geschäftsführung gezahlt wird, oder sie wohnen zwingend mit einer Person zusammen, die aller Sinne mächtig ist und dafür dann den Beitrag abdrücken muss.
Die "moralische Tat" bei den Überschwemmungsopfern gibt es ebensowenig. Als beitragspflichtige Wohnung gilt " jeder Raum, der zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist. Da fällt der RB schon mal weg, auch wenn man bis zu 3 Jahre später die Befreiung beantragt. Das sind doch alles Luftnummern, die einem vorgaukeln sollen, wie sehr sich der BS um die armen Leute kümmert.
Der "besondere Härtefall" ist wirklich ein offenes System. Problem ist, dass der durch den Rundfunkbeitrag begünstigte - ganz ohne rechtliche Grundlage - entscheiden kann, wer nun der glückliche Nichtzahler sein darf. Und da kann man sich sicher sein: Man muss schon ganz schön tot über dem Zaun hängen, um als Härtefall befreit zu werden. So tot, dass einem der ganze Beitragszirkus sowieso egal ist.
Ich hab da eher eine andere Idee: Zum Austesten der KI-Leistung der Beitragsservice-Maschine könnte man doch völlig irrsinnige Befreiungsanträge nach RBStV §4 (6) stellen, z.B. Meine Wohnung ist unbewohnbar. Seit meine Mutter mit den Worten " Das ist unglaublich, nach dieser Party von Dir ist die Wohnung unbewohnbar" zu ihrem Freund gezogen ist, muss ich diesen Härtefallantrag stellen, denn inzwischen ist nicht mal mehr mein Bett zum Schlafen geeignet (u.A. fehlendes Reinigungspersonal zum Wechsel der Bettwäsche) (RBStv §3 (1) 1. Zum Glück steht im Treppenhaus eine Bank, auf der ich im Trockenen übernachten kann. Allerding eben nicht in dem vom RBStV definierten Raum. (RBStv §3 (1) 2.
Mit fürchterlichen Flüchen
(Der kleine Fisch, den meine kleine Schwester hier in Gedenken an die Flutopfer gemalt hat, darf von ihrer automatischen Verarbeitungsanlage gern als Unterschrift identifiziert werden)
Unterschrift, bzw. Fisch
Beitragsnummer nicht vergessen!
Zu albern? Aber die Begründung der ablehnende Antwort wäre doch interessant, oder? Bewältigt eine automatische Anlage sowas?
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)