Die ewige Framing-Lüge, das Bundesverfassungsgericht verlange ARD, ZDF usw.Als das Gericht gegründet wurde, gab es die ARD-Sender bereits ein paar Jahre. Es konnte als junges Gericht diese also nicht irgendwie verbieten, obgleich ein Verstoß gegen Artikel 5 Grundgesetz.
Also rettete sich das Gericht über ein juristen-typisches Illusionieren: "Dem Jura-Ingenjöhr ist nichts zu schwör."
Diese Sender dürfen bleiben, aber nur, sofern sie staatsfern bleiben. Darum KEF; Rundfunkräte und all dieser nie funktionierende Apparatschik-Zirkus.
Das hat, wie wir wissen, nie geklappt mit der Staatsferne diese letzten 70 Jahre.
Jederzeit dürfte jedes Bundesland sogar fristlos kündigen dürfen, weil die aktuellen Staatsverträge als unzulässiges Kernelement die Zwangsabgabe für Nichtzuschauer vorschreiben. Details lasse ich weg in diesem Thread.
Nun aber das Lustige, der MDR ist automatisch aufgelöst, sofern 2 Bundesländer aufkündigen. "Auflösen"? Wie soll das gehen? Und die Immobilien gehören niemand mehr?
*** Da würde allerdings greifen, dass eigentümerlos werdende Immobilien dem Land zufallen. Also überwiegend Sachsen und so gut wie nichts für Sachsen-Anhalt?
Und wie ist das mit den Arbeitsverträgen, den Einnahmen, usw.?
Vielleicht dachte der Gesetzestext-Erfinder "erfolgt die Abwicklung".
Lustig, in Berlin und Brandenburg ist es anders, da wird das Restvermögen geteilt. Überschuldung war gar nicht für denkbar gehalten worden? Der RBB ist je nach Sichtweise mit 100 oder bis zu 400 Millionen Euro überschuldet. Wenn eines der beiden Länder aufkündigt, wer zahlt dann die Schulden weg?
Also wir sehen, nirgends steht da etwas von Aufrechterhaltungs-Garantie. Wer hat diesen Unsinn wohl in die Köpfe von Journalisten und Politikern hinein ge-framed? Vermutlich der Club der diese Pfründe Besitzenden.
***Edit "Bürger": Ich habe das Zitat aus dem MDR-Staatsvertrag noch so angepasst, dass daraus hervorgeht, dass dem zitierten Absatz 1 weitere Regelungen folgen - hier nur kurz zur Information und ohne dies zu vertiefen:
§ 42 MDR StV - Gültigkeit und Kündigung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19075#p42[...]
(2) Nach einer Kündigung oder Auflösung des MDR durch Vereinbarung schließen die Länder einen Staatsvertrag über die Auseinandersetzung.
[...]
Daraus geht sogar noch hervor, dass nicht nur durch Kündigung, sondern auch "durch Vereinbarung" der MDR aufgelöst werden kann.
All dies ist hier aber zu weit vom eigentlichen Kern-Thema abschweifend. Ich will versuchen, dies bei Gelegenheit im betreffenden Thread noch zu ergänzen.