Person A hat den Leistungsbescheiden [...] widersprochen.
Hinweis: Nach diesseitige Auffassung - jedenfalls sofern die Bescheide nicht von vor Sep 2014 stammen - existieren schon gar
keine "Leistungsbescheide" mit vollstreckungsfähigem (Geld-)Leistungsgebot, sondern allenfalls
nicht vollstreckungsfähige "Festsetzungsbescheide" ohne vollstreckungsfähiges (Geld-)Leistungsgebot - siehe dazu u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblickhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0und dort zum Thema (fehlendes) "Leistungsgebot"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507Dies muss Person A verinnerlichen - um es dann auch überzeugt und überzeugend nach außen zu vertreten.
Person A hat wohl
"Festsetzungsbescheiden" widersprochen, was theoretisch - wenn die Widersprüche nicht ggf. unzulässig, weil "formfehlerhaft" eingelegt waren - aufschiebende Wirkung hätte - siehe dazu u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26121.0und dort insbes. auch die Ausführungen des
VG Gera zu "feststellenden Verwaltungsakten" (und deren Unterschied zu "Leistungsbescheiden"), welche quasi direkt übertragbar ist auf die "Festsetzungsbescheide" der "Rundfunkanstalten".
Da aber (noch?) keine vollstreckungsfähigen "Leistungsbescheide" mit vollstreckungsfähigem Leistungsgebot vorliegen, gibt es aus diesseitiger Sicht auch nichts, was überhaupt zu vollstrecken wäre. Eine "Festsetzung" ist nichts, was "vollstreckt" werden könnte. Es fehlen die Leistungsbescheide mit überhaupt vollstreckungsfähigem Inhalt = (Geld-)Leistungsgebot. Eine Pfändung ohne Leistungsbescheid ist unzulässig - siehe u.a. unter
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0Es wäre wohl einen Versuch wert, dies mal der zuständigen Vollstreckungsstelle aufzustrippen.
Im Weiteren siehe dazu u.a. auch unter
Zwangsvollstreckung der Stadt Cottbus trotz Hartz4 Befreiunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33781.msg205822.html#msg205822und dort verlinktes Dokument
VOLLSTRECKUNG VON FORDERUNGEN DES BEITRAGSSERVICE
- Probleme und Lösungsansätze -Andrea Hollstein, Kämmerin Stadt Zossen
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e. V.
Frühjahrstagung 18.04.2018 in Doberlug-Kirchhain
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdfwelches jedenfalls auszugsweise auch mal der örtlichen Vollstreckungsstelle ans Herz gelegt werden könnte/ sollte.
Könnte es zudem sein, dass auch in NRW eine
"Mahnung zwingende Vollstreckungsvoraussetzung" ist und Person A eine solche
Mahnung nicht erhalten hat und auch nicht auf indirekte Weise den Zugang einer Mahnung impliziert hat?
Dann ggf. auch dies berücksichtigen
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefposthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0