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Autor Thema: Drohende Pfändung wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge  (Gelesen 1503 mal)

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Frankfurter Rundschau, 09.12.2019

Drohende Pfändung wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge

von Wolfgang Mulke

Zitat
Das Schreiben des Beitragsservice der Rundfunkanstalten erschreckte den Konstanzer Studenten und seine Eltern mächtig. „Einschließlich des Monats 09. 2019 besteht ein offener Gesamtbetrag von 646 Euro“, heißt es darin. Nur wenn er unverzüglich zahle, könnten „Mahn- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ vermieden werden. Die Rundfunkanstalten weisen noch darauf hin, dass es sich um einen sogenannten Feststellungsbescheid handelt. Wird diesem nicht innerhalb eines Monats widersprochen, kann eine Pfändung eingeleitet werden.

Die hohe Summe resultiert aus dem langen Zeitraum, in dem der Student keine Rundfunkgebühr entrichtet hat. Er wohnte drei Jahre lang in einer Wohngemeinschaft, für die von einem Mitbewohner auch eine Rundfunkgebühr gezahlt wurde. Nachweisen konnte er dies wohl nicht ausreichend. Dass er nicht zahlte, bemerkte der Beitragsservice nach einem Abgleich seiner Daten mit denen des Einwohnermeldeamts […]

Wie viele Studenten zum Beispiel säumig sind, wird nicht gesondert erfasst. Doch die Gesamtzahlen verdeutlichen, dass es generell viele Betroffene gibt. Ende vergangenen Jahres liefen 3,5 Millionen Mahn- oder Vollstreckungsverfahren. Insgesamt gab es zu diesem Zeitpunkt rund 46 Millionen Beitragskonten. […]

Weiterlesen auf:
https://www.fr.de/wirtschaft/drohende-pfaendung-wegen-nicht-gezahlter-rundfunkbeitraege-13282534.html

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Ein User "SN" hat es auf der Seite des Artikels dankenswerterweise bereits umfänglich und treffend beschrieben - hier nur ein Auszug des etwas längeren Kommentars:
Zitat
Der Beitragsservice kann anhand der Wohnungsadresse und den Namen der Bewohner selbst feststellen, ob für die Wohnung bereits gezahlt wurde oder nicht. Der Beitragsservice verfügt über eine Datenbank, deren Größe an pure Illegalität heranreicht.
[...]
Der betreffende Student muss nicht "ausreichend nachweisen", dass für die Wohnung seiner WG bezahlt wurde. Er braucht nicht einmal die Beitragsnummer des zahlenden WG-Mitglieds zu nennen (das wäre auch ein Verstoß gegen die Datenschutzrechte dieses zahlenden WG-Mitglieds).
[...]
Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/drohende-pfaendung-wegen-nicht-gezahlter-rundfunkbeitraege-13282534.html#idAnchComments

Das Problem liegt an der angeblich "personenbezogenen Aktenführung".
Dass für eine wohnungsbezogene Abgabe eigentlich eine "wohnungsbezogene Aktenführung" erforderlich wäre, damit diese wahrhaftig und einschl. der für diese Wohnung bereits geleisteten Zahlungen - und auch für Dritte! - "in jeder Hinsicht prüf- und nachvollziehbar" ist, ARD-ZDF-GEZ jedoch angeblich nicht wissen wollen/ dürfen, "wer mit wem wohnt", ist ein schier unheilbarer Modellfehler, der genau zu solchen Konstellationen führt - hunderttausend- bis millionenfach.

Dass ARD-ZDF-GEZ wegen dieser Umstände angeblich nicht prüfen könnten, ob und wieviel für eine Wohnung bereits gezahlt wurde, ist ein Ammenmärchen bzw. eine Schutzbehauptung - widerlegt durch Fälle/ Verfahren, in denen ARD-ZDF-GEZ mit Namens-Listen der jeweiligen Anschrift für den jeweiligen Forderungszeitraum abgeglichen haben - siehe u.a. unter
Untätigkeitsklage Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld VG Hamburg 19 K 1668/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg199983.html#msg199983
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg199991.html#msg199991

Siehe hierzu u.a. auch unter
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg170413.html#msg170413

Zum Thema "materielle Akte zur Wohnung" siehe u.a. unter
Untätigkeitsklage Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld VG Hamburg 19 K 1668/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg198814.html#msg198814

Dies betrifft auch die bei ARD-ZDF-GEZ zu beantragende
"Übersicht der geleisteten Zahlungen für die Wohnung"
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html


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Gleiche Meldung unter

Badische Zeitung, 7. Dezember 2019 (Abo)
Rundfunkgebühren
Mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nicht zu spaßen
Der Beitragsservice ist ziemlich unnachgiebig beim Eintreiben der Gebühren. Eine Befreiung ist in manchen Fällen jedoch möglich.
von Wolfgang Mulke

Weiterlesen unter:
http://www.badische-zeitung.de/ratgeber/computermedien/mit-dem-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-ist-nicht-zu-spassen


Und zum Schluss noch ein Leserkommentar:
Heinrich Franzen
Zitat
Beitragsservice allein ist schon eine Anmaßung, die der Sache Hohn spricht. Ich für meinen Teil weiß keine andere Institution in Deutschland, der ich mit soviel Ablehnung gegenüberstehe. Bei meinem letzten Kontakt wegen Widerspruch gegen versagte Befreiung mußte ich mich erst fußkrank zur angegebenen Adresse des Funkhauses quälen, um von dort via Flyer weitergeleitet zu werden zu einer Villa, die auf alles andere, einschließlich des Personals, schließen, ließ als auf Kundenservice-Stelle.
Ich mag nicht in das hohe Lied der Ö R-Befürworter einstimmen. Warum sollten deren Mitarbeiter vor dem gefeit sein, was zu menschlich ist: Wes Brot ich freß, des Lied ich sing. Wer kungelt die Intendanten aus? Hat jemand schon mal Ausschreibungen gesehen?
Wer unabhängige Medien will, kommt nicht umhin, der Vielfalt das Wort zu reden. Das gilt auch für Presseorgane. Im Rundfunk und Fernsehen ist m. E. schon von Übersättigung die Rede, so daß ich deren Angebote nur noch so an mich heranlasse, wie ein Kino-Programm und es genau so so selektiv nutze. D.h. überwiegend nicht.
Bliebe es dabei, wäre die Welt noch halbwegs in Ordnung. Das Ärgernis setzt ein, weil ich mit meiner Zwangsgebühr "Leistungen" finanziere, die häufig genug für mich nur Unwert sind, denke ich an die vielen Gewaltszenen bestückten Filme und auch Serien. Dagegen helfen auch nicht die zahlreichen Auszeichnungen für Selbstverständlichkeiten.

Statt Schulgebäudebeflaggung um Mitternacht wieder die Nationalhymne und Sendepause. Das wär's
meint Franzen


Edit "Bürger":
(Umfangreiche) Zitate (noch dazu aus einem Abo-Artikel) entfernt/ Beitrag hierher verschoben, da nur eine weitere Wiederholung der gleichen Meldung - sogar vom gleichen Autor.
Bitte immer selbst vor dem Posten per Forum-Suche prüfen, ob Meldungen bereits vorhanden sind. Dazu markante Sätze/ Wortgruppen als Suchbegriffe/ -kombinationen verwenden. Das vermeidet Zusatzarbeit für die Moderatoren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2019, 15:26 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.136
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Rundfunkgebühren
[...]
Die Gebühr wird grundsätzlich für jede Wohnung erhoben. Es spielt keine Rolle, ob jemand das Angebot der Rundfunkhäuser auch tatsächlich nutzt. Es reicht, wenn die Möglichkeit dazu besteht.
[...]
...bei der Gebührenstelle anmeldet

Ja ne, ist schon klar! Der Beitragsservice heißt seit 2013 auch "Beitragsservice" weil es eine "Gebührenstelle" ist. Diese Art von "Qualitätsjournalismus" ist ja geradezu schon kriminell.
Das fängt schon in der ersten Zeile mit "Rundfunkgebühren" an. Und das ist auch noch ein Abo? Man soll für diese Art von "Qualität" auch noch zahlen?
Es ist einfach nur noch unglaublich, was den Leuten zum Fraß vorgesetzt wird.
So ein Schreiberling würde auch ohne Probleme schreiben, dass die Erde eine Scheibe ist und sich gefälligst alles, also das gesamte Universum, um diese zu drehen hat.

Wenn man das Ding schon als Gebühr bezeichnen will, dann ist es eine Zwangswohnungsgebühr, also eine Zwangsgebühr auf das Wohnen, zusätzlich zur Miete, denn in der Regel wird eine Wohnung genau dafür auch tatsächlich genutzt.

Ich habe noch nie gehört, dass man für irgendeine Wohnung schon Miete zahlen muss, nur weil man ja rein theoretisch die Möglichkeit hätte, eine solche auch bewohnen zu können.
Zur Mietzahlung ist man erst nach Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung verpflichtet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2019, 15:27 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

g
  • Beiträge: 368
Das Problem liegt an der angeblich "personenbezogenen Aktenführung".
Dass für eine wohnungsbezogene Abgabe eigentlich eine "wohnungsbezogene Aktenführung" erforderlich wäre, damit diese wahrhaftig und einschl. der für diese Wohnung bereits geleisteten Zahlungen - und auch für Dritte! - "in jeder Hinsicht prüf- und nachvollziehbar" ist, ARD-ZDF-GEZ jedoch angeblich nicht wissen wollen/ dürfen, "wer mit wem wohnt", ist ein schier

unheilbarer Modellfehler,

 der genau zu solchen Konstellationen führt - hunderttausend- bis millionenfach.
"unheilbarer Modellfehler," dürfte aber sehr geschmeichelt sein.

Ja, richtig, wo ist denn die wohnungsbezogene Aktenführung, die hätte sein müssen?
Die kann es nicht geben, weil der Inhaber nicht unbedingt mit dem Eigentümer der Wohnung identisch ist!

Es ist etwas, was es normal gar nicht zu geben hat. Es ist ein sog. Abzockmodell. Wie gesagt, als Abzocke ist es kein Modell-Fehler.
Es beruht darauf, dass man es sich leicht macht und andere für sich arbeiten lässt. Alles automatisiert und GVs und andere Ämter müssen sich rumstreiten.
Die GEZ streicht nur ein.

Und genau das führt eben dazu, dass dann Bewohner, Studenten, belästigt werden, obwohl die LRAs wissen müssten, wer wirklich zu zahlen hat. Es sollte doch alles vereinfacht werden.
Ist es doch nicht vereinfacht worden? Na, was denn nun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2019, 00:42 von gez-negativ«

 
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