Ich fasse die Verhandlung kurz zusammen:
Der Kläger wollte, dass der NDR aufgrund der Angabe der Namen seiner (damaligen) Mitbewohner einen Bescheid zu seinem Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld erlässt.
Der Vertreter des NDR sagte, dass der NDR aufgrund der Angabe von Namen und Adressen von Mitbewohnern nicht in der Lage sei, eine Beitragsnummer zu ermitteln. Der Kläger wollte, dass der Vertreter des NDR dies beeidet, da er der Aussage keinen Glauben schenkte. Der Richter lehnte es ab, den Vertreter des NDR zu seiner Aussage zu vereidigen.
Der Kläger beantragte, den NDR zu verpflichten, seinen Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld zu bescheiden. Der Vertreter des NDR beantragte, die Klage abzuweisen. Der Richter fragte beim Vertreter des NDR nach, warum die Klage abgewiesen werden soll. Der Vertreter des NDR sagte wörtlich: "Das ist eine gute Frage" … Nach einer Bedenkzeit erklärte der Vertreter des NDR dann, dass der NDR sich nicht für zuständig sähe, da ein solcher Antrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht vorgesehen sei.
Das Urteil ergeht schriftlich.