Bei einer Dame vom Beitragsservice Rostock, mit der ich schon freundlichen telefonischen Kontakt hatte, hatte ich vor einigen Tagen auf demselben Weg um Akteneinsicht gebeten.
Da ich vor meiner vorherigen Klage nur einen Haufen Papier bekommen hatte (anscheinend führt nur der NDR in Hamburg eine Registrierung bei Dokumentenein- und -ausgang. Der Beitragsservice Köln sendet nur einen Haufen Altpapier, bei dem nach Belieben Dokumente hätten hinzugefügt und weggenommen werden können), habe ich nun für diese Klage etwas genauer hingeschaut.
Die Akten der Verwaltungstätigkeit der Landesrundfunkanstalten werden ausschließlich elektronisch gespeichert. Daher kommt zur Einsichtnahme nur in Frage
1) Ausdruck der umfangreichen Akte
2) Einsichtnahme an einem Rechner beim Beitragsservice Hamburg
3) Ein Zugang auf elektronischem Weg über Passwortsicherung / online.
Meine telefonische Frage nach Akteneinsicht wurde erstmal als "Wunsch" aufgefasst und abgelehnt. Daher habe ich im Antwortschreiben einen deutlichen "Antrag auf Akteneinsicht" gestellt, der "Behörde" wird damit kein Ermessen gestattet:
§ 29 HmbVwVfG / § 29 BVwVfG Absatz 1
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Absatz 3 regelt das "wo" der Akteneinsicht: In der Behörde, die die Akte verwaltet.
Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde ... erfolgen;
Dass der NDR seiner Meinung nach relevante Teile der Akte bereits ans Gericht geschickt hat, bedeutet nicht, dass ich die komplette Akte dort einsehen könnte. Es liegt kein besonderer Grund vor, dass ich nicht vom NDR selbst die Akte zur Einsicht bekomme, zumal bei der vorigen Klage dies möglich war.
Anhang:
Schreiben des BS Rostock * NDR * 180055 Rostock * *
Herrn
xxx
xxx
xxx Hamburg
Ihre Nachricht vom 14.06.2019 Datum 17.06.2019
Ihr Rundfunkbeitrag - Beitragsnummer xxx xxx xxx
Sehr geehrter Herr xxx
wir kommen zurück auf das am 14.06.2019 geführte Telefonat.
Sie bitten um Akteneinsicht. Nach Rücksprache mit dem Justitiariat führen Sie unter dem Aktenzeichen 19 K 1668/19 ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg.
Die interne Akte des Norddeutschen Rundfunks liegt dem Gericht vor, so dass auch Sie Kenntnis davon erhalten haben. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen.
Unsere Informationen zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter rundfunkbeitrag.de. Einfach im Suchfeld den Webcode RD003 eingeben.
Selbstverständlich schicken wir ihnen die Information auch gerne zu.
Mit freundlichen Grüßen
P... D...
/
Mein Antwortschreiben, bisher nur per Fax.
NDR Beitragsservice
Frau xxx
Richard-Wagner-Str. 8
18055 Rostock
AZ.: 19 K 1668/19
Ihr Schreiben vom 17.06.19 / Akteneinsicht
Sehr geehrte Frau xxx,
Hiermit stelle ich Antrag auf Akteneinsicht.
Der Verwaltungsbehörde steht laut § 29 (1) des Hamburgischen VwVfG sowie des § 29 (1) des VwVfG des Bundes kein Ermessen zu, Einsicht in die nötigen, mich betreffenden Akten zu verweigern.
Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt (§ 29 (3) VwVfG). Eine Ausnahmesituation liegt hier nicht vor.
Bitte gewähren Sie mir binnen Monatsfrist einen Zugang zu den elektronisch gespeicherten Akten.
Mit freundlichen Grüssen 18. Juni 2019
Kopie an VG Hamburg per Fax
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)