Merci, das bedarf der Einarbeitung.
Durch die Verweisung werden die Texte, auf die Bezug genommen wird (Bezugsnormen und andere Bezugstexte) zu einem Bestandteil der verweisenden Regelung (Ausgangsnorm).
Handbuch der Rechtsförmlichkeiten; Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften; Bezugnahme auf andere Texte; Allgemeines zur Verweisungstechnik; Link:
http://hdr.bmj.de/page_b.4.htmlInteressant ist in jedem Falle, daß der Text, auf den verwiesen wird, Teil der Norm wird, die auf ihn verweist.
Kompliziert wird es
§2 Abs. 3 RBStVhttp://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-2(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. [...]
§ 44 Abs. 1 AO - Gesamtschuldnerhttps://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__44.html(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.[...]
Das paßt doch überhaupt nicht, wenn zu berücksichtigen ist, daß dieser einbezogene §44 AO, so wie er ist, Teil des RBStV wird?
Weiterhin interessant ist, daß die Datenschutzgrund-Verordnung damit ebenfalls Teil des RBStV ist; siehe §11 RBStV.
@Tigga
Zum Sinn eines Gesetzes gehört doch auch deren Anwendungsbereich; es ist doch Unfug, (bspw.), in einem Gesetz, welches die Bauvorschriften für Bagger enthält, auf ein Gesetz zu verweisen, das die zulässigen Inhaltsstoffe von Bier regelt.
Die Grundfrage bleibt in Bezug auf die Definitionen bzw. Begriffsbestimmungen eines Gesetzes, auf das aus einem anderen verwiesen wird. (Evtl. steht die Lösung dazu ja in dem Handbuch?)
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;