Das habe ich auch so interpretiert, bin jedoch dann zu der Annahme gelangt, dass das Urteil in den beiden Begründungspunkten besagt, ob Aufteilungsmöglichkeit vorhanden wäre oder nicht, ich hätte in jedem Fall den vollen Beitrag zu zahlen. Das bedeutet dann, dass der Streitwert exakt Null Euro beträgt. Also im Gerichtskostenbereich "bis 500 Euro".
Die in Punkt 2 der Begründung angegebene (fiktive) Aufteilung "17,50 geteilt durch Anzahl der Bewohner (Aufteilung nach BGB) = 17,50 mal Anzahl der Bewohner (Keine Aufteilung nach BGB, sondern Auflösung der Gesamtschuldnerschaft und Neufestlegung aller Bewohner als fiktive Einzelbewohner!)" ist so dermaßen daneben, dass ich nur davon ausgehen kann, dass der Richter mich in die nächte Instanz schicken wollte. Das so ein Unsinn in der Rechtssprechung überhaupt möglich sein kann, musste ich erstmal verdauen. Das ist aber wahrscheinlich auch die Vorgehensweise: Das Urteil durch offensichtliche Ungerechtigkeit so demütigend zu gestalten, dass der Kläger (gegen die naturgemäß sowieso immer stärkere öffentlich-rechtliche Instanz) die Sinnhaftigkeit der Klage aus den Augen verlieren soll, bzw. über das Stöckchen der Berufungsinstanz springen soll, die ihn dann zusätzlich noch arm macht und den erstinstanzlichen Richter aus seiner Verantwortung befreit.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)