Ganz so einfach geht das aber nicht...
"Befreiung" für Empfänger von Sozialleistungen: ABSCHAFFEN, ersatzlos. Auch die Leistungen dafür nicht erhöhen, ja die Leistungen sollten höher sein für lebensnotwendiges. Lebensmittel, Miete, Strom, Gesundheit etc. Der ÖR ist nicht lebensnotwendig, im Gegenteil.
Wer sollte das machen? Das materielle Existenzminimum - markiert durch den ESt-Freibetrag - ist nämlich grundgesetzlich geschützt, um der im GG gegebenen Garantie einer menschenwürdigen Existenz Genüge zu tun. Im Kirchhof'schen Konzept war - entsprechend Deiner in die Runde geworfenen Forderung - sogar auch gar keine Befreiung der Bezieher staatlicher Transferleistungen (allen voran die - mit Verlaub - "Hartzies" bzw. die Grusis, die ja aber beileibe nicht die einzigen darstellen) vorgesehen.
Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können. Und noch mehr Geld raffen zu können - dann brauchten unsere Anstalten mit diesen läppischen 8 Mrd. € pro Jahr jetzt nicht zu darben - hätten die bestimmt
ultracool gefunden. Dazu wiederum waren unsere Politiker aber zu geizig - & unter anderem Rüstung, Steuergeschenke für die Reichen etc. pp. einfach wichtiger. Da aber eben wegen der allg. Nicht-Lebensnotwendigkeit von ÖRR [außer natürlich für bspw. diese Intendanten-Fuzzies bzw. Intendösen wie diesen Buhrow & Co. mit seinen 400000.- p.a] für diesen überhaupt keine Position in den Bedarfssätzen vorgesehen ist / war, & zwar weder im RBStV noch im letzten RGebStV,
musste die Befreiungsmöglichkeit für Hartzies, Grusis,
und jede Menge anderer Bedürftiger etc. geschaffen werden, & das auch schon zu Gebührenzeiten.
Bei der Abschaffung der Befreiung für die zuletzt genannten Bedürftigen (die kein ALGII oder Grusi bekamen) schon in der letzten Variante des RGebStV vor der Erfindung des sogenannten "Rundfunkbeitrages" hatte "man" wohl gehofft, dass das keinem auffallen würde bzw. dass die Betroffenen selber zu dumm, zu schlapp oder was immer sonst sein würden, um sich dagegen zur Wehr zusetzen. Das hatte ja aber bekanntlich nicht ganz funktioniert und uns gem. Art. 3/1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) immerhin 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10 beschert - wobei die Anstalten zumindest aus den Nummern mit ihren Taschenspielertricks der nachträglichen Befreiung herausgekommen waren.
Es würde dann mehr geben die sich dagegen wehren...
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Arbeitslose könnten sich dann mit möglichst geringen finanziellem Aufwand am Widerstand beteiligen, zB. mehr per Mail / Fax senden als per Brief. Sie haben idR dafür aber mehr Zeit und daran scheitert es meist bei anderen.
Unsere etablierten Politiker beiderlei Geschlechts sind zwar i. d. R. ziemlich dumm [& die wirklich Fähigen, die ihre Aufgabe überdies als öffentliche begreifen & nicht nur auf Befriedigung ihrer Machtgeilheit setzen bzw. sich nicht im wesentlichen nur ohne richtige Arbeit den A.... noch & nöcher vergolden lassen wollen, werden schliesslich rechtzeitig rausgekickt]. Aber so dumm, sich mit solch' einer wie Deinerseits angeregten "Massnahme" massiv Läuse in den Pelz zu setzen, sind diese denn wohl doch nicht. Dass es nicht welche geben könnte, die "ihrem" ÖRR noch mehr Geld zuschanzen würden wenn sie könnten, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. Solch' einer im engeren Sinne politischen Dimension denkbaren Ärgers wie oben gedacht wäre aber bereits vorgelagert, dass der Gesetzgeber & unsere Damen und Herren Ministerpräsidenten und -präsidösen sich in kürzester Zeit gleich im Dutzend die entsprechenden Ohrfeigen vom BVerfG (von den europ. Rechtsinstitutionen gar nicht zu sprechen) eingefangen hätten.