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Autor Thema: 41+ Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen?)  (Gelesen 16058 mal)

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Wenn man sich die beiden Übersichten des BVerfG (Stand: 8.11.2016 vs. 23.11.2016) anschaut könnte man vermuten, dass in diesem Zeitraum 3 Verfassungsbeschwerden nicht angenommen wurden.

2341/16, 2350/16 und 2353/16 sind weggefallen, dafür 5 neue Beschwerden in die Übersicht aufgenommen worden. Daher Veränderung von 37 auf 39.

Damit sind bislang also 47 Verfassungsbeschwerden bekannt, 8 davon wurden nicht angenommen (4 aus 2012/13 und 4 aus 2016).


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es wäre gut, wenn die Sachverhalte in den Tabellen und ggfs. auch hier

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html


aufgenommen werden könnten, damit Leute, die im (Klage-)Verfahren Anträge stellen, sich nicht auf Verfassungsbeschwerden beziehen, die nicht angenommen wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2016, 13:36 von cecil«
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Habe die BVerfG-Aktenzeichen in meiner Tabelle angeführt. Leider konnte ich keine Einarbeitung in die Tabelle vornehmen, da die Aktenzeichen der Vorinstanzen beim BverfG nicht angefragt und daher nicht mitgeteilt wurden. Würde mich freuen, wenn diesbezüglich angefragt würde. Ich kann dies im Moment leider selbst nicht.


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Eine Rundfunkanstalt argumentierte im Gerichtsverfahren mittlerweile unter anderem so (sinngemäß:)

Zitat
Alle Aktenzeichen am BVG beginnen mit "AR=Allgemeines Register ". Laut einem Merkblatt des BVG werden Fälle mit diesem Aktenzeichen "AR" versehen,

-  wenn ein Beschwerdeführer keine bestimmten Anträge verfolgt

oder bei denen eine Annahme zur Entscheidung nicht in Betracht kommt

- weil sie offensichtich unzulässig sind oder
- unter Beachtung der bisherigen Rechtssprechung des BVG offensichlich keinen Erfolg haben

Person C informierte sich soeben beim BVG über das Merkblatt (Punkt VIII). Was die RA unterschlagen hat, ist der letzte Absatz. Dort heißt nämlich weiter:

Zitat
Begehrt der Einsender nach Unterrichtung über die Rechtslage eine richterliche Entscheidung, so wird die Verfassungsbeschwerde in das Verfahrensregister übertragen und weiterbehandelt (§ 64 Abs. 2 GOBVerfG).

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html;jsessionid=65E3016B1233EC566129F4D5CB5839F8.2_cid394

Jedenfalls: Bei KEINEM der uns bekannte BVG-Verfahren lautet das Aktenzeichen AR, sondern alle sind (mittlerweile?) mit BvR bezeichnet.


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Eine Rundfunkanstalt argumentierte im Gerichtsverfahren mittlerweile unter anderem so (sinngemäß:)
Zitat
Alle Aktenzeichen am BVG beginnen mit "AR=Allgemeines Register ".
Es fragt sich, wie die zu einer solchen Aussage kommen, die offensichtlch unwahr ist.


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Man probierts halt  ;) . Die Behauptung ist schon etwas älter, jedoch immer noch von Relevanz, so dass ich darauf hinweisen wollte.


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Na gut, wenn die Behauptung schon etwas älter ist. Es kann sein, dass sie mal gestimmt hat. Ist aktuell aber nicht (mehr) der Fall.


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Hallo in die Runde!

sind zwischenzeitlich einige Verfassungsbeschwerden angenommen worden? Ein hypothetischer Kollege X hat beim VG Frankfurt die Aussetzung seines Verfahrens mit Hinblick auf die angenommenen Verfassungsbeschwerden

BVR 2284/15
BVR 22594/15
BVR 1675/16
BVR 1856/16

bestätigt bekommen. Vom gleichen Richter, der vor ca. 6 Wochen noch meinen Antrag auf Aussetzung mit dem Hinweis, dass diese Verfahren nicht vom BvG angenommen wurden, abgebügelt hatte (...das Gericht müsse daher nicht und könnte ja selber....).

Grüße aus Frankfurt
Necro


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Einige Verfahren gegen den RBStV sind Ende Februar am Bundesverfassungsgericht angenommen worden, vgl.

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg141760.html#msg141760
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg141887.html#msg141887

Wenn das Klageverfahren des hypothetischen Kollegen X vom VG ausgesetzt wurde, dann wäre dies eine kleine Meldung in folgendem Thread wert. Bitte ggfs. dort eintragen:

Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg124825.html#msg124825


Edit "Bürger":
Thread wird geschlossen. Fortsetzung siehe o.g. Links - insbesondere
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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