Um Missverständnissen entgegen zutreten möchte L etwas nachreichen.
Person A hat bisher keinen Prozess verloren, dass eigentliche Verfahren läuft im Moment weiter. Die hier eingeleitete Beschwerde, (gegen die externen Kosten der Anwaltskanzlei) wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass externe Anwälte die LRA in NRW durchaus vertreten darf.
_______________________Der Faden...___________________________________________________
Der Faden hier wurde initiiert, um sich in Zukunft besser gegen dieses Problem aufzustellen. D.h. hier und auch in zahlreichen anderen Fällen, greifen die LRA immer mal wieder, zu einer externen Rechtsvertretung, obwohl dafür kein nachvollziehbarer Grund besteht.
Die Frage, die sich hieraus ergibt ist:
-Warum ist das so ?
-Und was kann man dagegen tun (Argumente) ?
Lev
P.S. Mit der Kostenfestsetzung der Gerichtsgebühren von z.B. 105.- € hat das nichts zu tun. Mit den Kosten von 20.- € für den Justiziar der LRA aber schon.