gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Lili am 25. November 2018, 23:10

Titel: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Lili am 25. November 2018, 23:10
Hallo zusammen,

fiktive Person A hat hat Widerspruch gegen die Kostenfestsetzung (externe Rechtsanwälte) eingelegt, hat aber den Prozess verloren und musste die Rechnung von der externen Kanzlei zahlen. Die "Rechnung", die eigentlich keine Rechnung ist,  war eingetroffen, allerdings fordert die Kanzlei mehr, als vom Gericht festgesetzt wurde. Die zusätzliche Gebühr wird für die Androhung der Zwangsvollstreckug verlangt. Da Person A keine Androhung der Zwangsvollstreckung erhalten hat, wurde die geforderte Gebühr nicht bezahlt. Die Kanzlei hat diese Gebühr auch nicht gefordert. Bitte lasst Euch von der Rechnung nicht irritieren, zahlt nur was von dem Gericht festgesetzt wurde. In dem Fall nur 83,54. Die zusätzliche Gebühr in Höhe von 21,42 ist eine fiktive Gebühr, die die Kanzlei selbst festgesetzt hat. 

VG


Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0
Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: St. Paulus am 26. November 2018, 11:44
Zur Nachfrage:

Ist hier der Kostenfestsetzungsbeschluss der LRA gemeint?

Bei z.B. 105 Euro Gerichtskosten an das Verwaltungsgericht werden durch die Justitiariate der LRA weitere 20 Euro Kosten festgesetzt, die vom "Schuldner" nach dem Niederlagenurteil abgefordert werden.

Wie kommen im obigem Thread die 83,54 Euro nebst den 21,42 Euro Gebühren zustande? Wurde hier noch zusätzlich eine private Kanzlei für die Rechtsstreitigkeit beauftragt?
Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Lev am 26. November 2018, 15:38
Um Missverständnissen entgegen zutreten möchte L etwas nachreichen.

Person A hat bisher keinen Prozess verloren, dass eigentliche Verfahren läuft im Moment weiter. Die hier eingeleitete Beschwerde, (gegen die externen Kosten der Anwaltskanzlei) wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass externe Anwälte die LRA in NRW durchaus vertreten darf. 

_______________________Der Faden...___________________________________________________
Der Faden hier wurde initiiert, um sich in Zukunft besser gegen dieses Problem aufzustellen. D.h. hier und auch in zahlreichen anderen Fällen, greifen die LRA immer mal wieder, zu einer externen Rechtsvertretung, obwohl dafür kein nachvollziehbarer Grund besteht.

Die Frage, die sich hieraus ergibt ist:
-Warum ist das so ?
-Und was kann man dagegen tun (Argumente) ?

Lev

P.S. Mit der Kostenfestsetzung der Gerichtsgebühren von z.B. 105.- € hat das nichts zu tun. Mit den Kosten von 20.- € für den Justiziar der LRA aber schon.


Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Roggi am 26. November 2018, 21:22
Die hier eingeleitete Beschwerde, (gegen die externen Kosten der Anwaltskanzlei) wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass externe Anwälte die LRA in NRW durchaus vertreten darf. 

Welche Argumente wurden in der Beschwerde aufgeführt?

Mit welchen Argumenten wurde die Beschwerde vom Gericht abgewiesen?
Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Lev am 26. November 2018, 22:09
@ Roggi

Welche Argumente wurden in der Beschwerde aufgeführt?
Im Schwerpunkt wurde sich hieran orientiert...   :angel:
http://km.ra-online.de/tipp_anzeigen.asp?sCID=qvX1vf9Us5uud4EF18wo&lTippID=1258&sURL=ra-feick.de
https://openjur.de/u/313838.html
https://openjur.de/u/396100.html
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ags-32017-kostenpauschale-fuer-behoerden_idesk_PI17574_HI10587718.html

Mit welchen Argumenten wurde die Beschwerde vom Gericht abgewiesen?
Die Stellungnahme der Kanzlei...  >:D
Zitat
Nach dem Grundsatz der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten  nach (§ 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO), der nur unter der strengen Ausnahmevoraussetzung des Verstoßes gegen das Gebot sparsamer Prozessführung oder der Rechtmissbräuchlichkeit durchbrochen wird, sind Anhaltspunkte für die Zurückweisung des Kostenfestsetzungsantrags des Antragsgegners nicht festzustellen.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/162.html

Lev
Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Lili am 26. November 2018, 22:57
@St. Paulus: Hier ist der durch die LRA beauftragte externe Rechstanwaltskanzlei Kostenfestsetzungsantrag  gemeint. Dem wurde widersprochen, das Gericht hat trotzdem festgesetzt. Danke an Lev, für die Erläuterung. Mit dem "Prozess verloren" wollte Person A sagen, dass sie das Kostenfestsetzungsverfahren verloren hat.

Nach Ansicht der Klägerin, war die Beauftragung der Anwältin durch die Gegenseite offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, beim Gegner Kosten bzw. finanzielle Schädigung zu verursachen.

Nach Ansicht des Gerichts liegt bei der Kostenfestsetzung kein Rechtsmissbrauch vor.

VG
Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Philosoph am 20. Januar 2019, 14:40
Vielleicht noch mal zur Übersicht:




1
Zitat
§ 80 Abs. 5 VwGO
(5) Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ganz oder teilweise anordnen, im Falle des Absatzes 2 Nr. 4 ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Ist der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen, so kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann von der Leistung einer Sicherheit oder von anderen Auflagen abhängig gemacht werden. Sie kann auch befristet werden.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
Achtung: Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn im Widerspruch schon der Antrag nach § 80 Abs. 4 VwGO bei der Behörde gestellt wurde.

Die ganze Angelegenheit mit der Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO ist besonders lächerlich, wenn man bedenkt, daß den sogenannten Festsetzungsbescheiden das Leistungsgebot fehlt.
Vgl.: Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18629.msg149422.html#msg149422

2
Zitat
§ 151 VwGO [Erinnerung gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder Urkundsbeamten]
Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu stellen. §§ 147 bis 149 gelten entsprechend.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/151.html



Achtung: Alle Angaben ohne Gewähr! Dies ist keine Rechtsberatung, sondern dient nur der konstruktiven Überlegung.
Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Angenehmer am 28. März 2019, 19:18
Hallo zusammen,

in einem fiktiven Fall einer Person A vor dem Amtsgericht AG in Bayern wurde einer Beschwerde nicht abgeholfen. Erstmals nach Verfahrensende werden in einem Kostenfestsetzungsantrag Gebühren einer anwaltlichen Vertretung geltend gemacht, die weder im Bschluss zur Beschwerde noch an anderer Stelle im Verfahren in Erscheinung trat. Nehmen wir an, die Kanzlei hat einen Kostenfestsetzunganstrag gestellt, Person A hat darauf hingewiesen, dass bislang keine Vertetung erkennbar war und einige Zeit später trudele ein Kostenfestsetzungsbeschluss des AG ein, die dessen ungeachtet den Beschluss dem Antrag des Anwaltes seine Gebühren plus 20 EUR für die Anstalt plus Porto-Auslagen für die Übermittlung beinhalten würde.

Person A würde nun gerne wissen, da er zwar Besipiele wie
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.75
hier fand, aber keine weiteren Beispielfälle dazu, ob eine solche offenbar nachträglich erteilter Auftrag rechtmässig sein kann und welche Argumente treffsicher sein könnten, falls auch bei der Erinnerung ein Hinweis auf die offensichtliche Nichtbeauftragung nicht reichen würde. Oder kann die Beauftragung aus einem anderen parallel laufenden Verfahren dazu reichen, dass der Anwalt auch hier (ohne in Erscheinung zu treten) abrechnen darf?

Danke für Eure Einschätzung
Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Philosoph am 28. März 2019, 22:35
Ein Kostenfestsetzungsbeschluss hat normalerweise eine Rechtsbehelfsbelehrung. Person A könnte also gegen den KfB Beschwerde einreichen mit der Begründung, daß die RA keinerlei Tätigwerden in dieser Sache gezeigt haben. RA dürfen zwar Kosten abrechnen, wenn sie nur zwei Zeilen geschrieben haben, aber bei 0 Zeilen dürfte das selbst für das Gericht klar sein.

Das einzige, was ich auf die Schnelle zu diesem Thema gefunden habe, war eine Gehörsrüge vor dem Bay. VerfGH:
Bay. VerfGH, Entscheidung vom 16.10.2017, Vf. 1-VI-17
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-135665
Das Gericht muß zeigen, daß es sich mit den Argumenten auseinander gesetzt hat. Es darf wesentliche und nicht völlig absurde Argumente nicht einfach übergehen.
Titel: Re: Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Bürger am 28. Januar 2023, 17:02
Im Einstiegsbeitrag aus aktuellem und immer wiederkehrendem Anlass ergänzte Querverweise...
Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0