2) Ist bei einem Anwaltszwang ein Anwalt aus dem eigenem Bundesland erforderlich?
3) Mit dem Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG besteht Anwaltszwang. Was passiert, wenn man diesen Anwalt innerhalb der Beschwerdefrist nicht findet?
Frage 2: Nein, es bedarf nur eines Anwalts der vor dem OVG berechtigt ist.
Frage 3: Dann muss man einen passenden
Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für das
noch durchzuführende jeweilige (Beschwerde-, Berufungszulassungs- o.ä.)Verfahren stellen und seine
Bemühungen der Anwaltssuche nachweisen:
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht zu allgemeinen Vorgehensweisen bei der Antwaltssuche und Antragstellungen bei Verfahren mit Anwaltszwang, sondern hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
und im Wesentlichen eine Sammlung möglicher Anwälte für Verfahren in Sachen "Rundfunkbeitrag" zum Gegenstand hat.
Allgemeine Fragen zur Anwaltssuche/ Antragstellung ohne Anwalt und damit zu allgemeinen Verwaltungsverfahrensfragen gehen zudem weit über das eigentliche Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" hinaus.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.