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Autor Thema: [Aktion] bis 14.01.22 Stellungnahme Diskussionsentwurf MStV Auftrag/Struktur  (Gelesen 4131 mal)

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[Aktion] 19.11.2021 bis 14.01.2022

Eigene Stellungnahme zum Diskussionsentwurf
eines neuen/ geänderten Medienstaatsvertrags bzgl.
Auftrag und Strukturoptimierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks


Dieser Thread basiert auf aktuellen Meldungen wie u.a.
Reformen bei ARD und ZDF: Einigung der Länder im Oktober? (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35726.0
Öffentlich-rechtlicher Auftrag - Rundfunk für alle (11/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35777.0
und dortigen Hinweisen auf die aktuelle Anhörungsphase zum Diskussionsentwurf.

Rundfunkkommission der Länder
Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/
Zitat von: Rundfunkkommission der Länder
Diskussionsentwurf zu
Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks


Mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbinden die Länder zwei wichtige Ziele: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland soll zukunftsfest werden. Das bedeutet auch, digitale Transformation zu ermöglichen, um auf verändertes Mediennutzungsverhalten einzugehen. Gleichzeitig soll die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für Medienvielfalt und Pluralismus und damit für die Demokratie gestärkt werden.

Die Rundfunkkommission der Länder hat deshalb am 20. Oktober 2021 konkrete Vorschläge für eine Reform beschlossen. Diese werden nun öffentlich zur Diskussion gestellt. Diese „Beteiligung aller“ entspricht dem neu formulierten Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ein „Angebot für alle“ zu machen. Wie bereits beim Medienstaatsvertrag wird auch diese Beteiligung sicher wichtige Impulse für die weiteren Beratungen geben.

Gelegenheit zur Stellungnahme, für Anmerkungen und Feedback besteht bis zum 14. Januar 2022.
Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular
https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/kontaktformular/


Diskussionsentwurf (PDF, 11 Seiten, ~750kB)
Diskussionsentwurf ansehen und herunterladen
Hier können Sie den "Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" ansehen und als PDF herunterladen.

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Synopse_MAEStV_Reform_OERR_Nov2021.pdf

Diskussionsentwurf (DOCX, ~50kB)
Diskussionsentwurf als Word-Dokument
Hier können Sie den "Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" als barrierefreies Word-Dokument herunterladen.

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Synopse_MAEStV_Reform_OERR_Nov2021.docx



FAQ
FAQ und Hinweise
Hinweise zum Verfahren und weitere wichtige Informationen finden Sie hier.

https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/faq-und-hinweise/

Für die online-Abgabe der Stellungnahme scheinen die Angabe eines Namens und einer Email-Adresse auszureichen. Es dürfte jedoch sicher auch möglich sein, in Papierform teilzunehmen.

Dass die Teilnahme - auch bei heftiger Empörung und Kritik - sachlich erfolgen sollte, dürfte hoffentlich selbstverständlich sein.

Die Stellungnahmen können und sollen gern hier im Thread dokumentiert werden bzw. sollten jegliche (sachliche!) Meinungen und Anmerkungen, welche hier im Thread zum Thema gepostet werden, gleichermaßen auch als Stellungnahme an die Rundfunkkommission gesendet werden, damit auch diese "Wind davon bekommt"... ;)


Weitere Informationen siehe u.a. unter
Medienstaatsvertrag (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Medienstaatsvertrag

Zitat
Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Pflichten und Rechte aller Medienanbieter in Deutschland. In der Präambel heißt es: „Der Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für die Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland“.[1] Der Vertrag ist seit dem 7. November 2020 in Kraft.[2] Verabschiedet wurde er von den 16 Landesparlamenten Deutschlands. Er löst den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab, der weitgehend auf Radio und Fernsehen ausgerichtet war. Der „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“, wie seine offizielle Bezeichnung lautet, hat die gesamte digitale Medienwelt im Blick, er regelt neben Radio und Fernsehen die vielen digitalen Medienanbieter, unter anderem die sogenannten Medienintermediäre wie Facebook, Google, Smart-TVs, Voice-Assistenten, Videostreamer und Blogs.

Informationen zur letzten Beteiligung und der Entstehungsphase bis hin zur Verabschiedung und dem In-Kraft-Treten des ersten Medienstaatsvertrags siehe u.a. unter
Online-Umfrage: Bürger sollen sich an Medienstaatsvertrag beteiligen (heise.de) (07/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28233.0
Medienstaatsvertrag: Bürger können noch länger am neuen Rundfunkrecht mitwirken (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28400.0
Entwurf eines Gesetzes zum StV zur Modernisierung der Medienordnung in D (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34137.0
Medienstaatsvertrag: Mehr als 1000 Vorschläge für neues Rundfunkrecht (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29051.0
Medienstaatsvertrag: Höchste Zeit für neue Denkansätze (06/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31475.0
Zweite Anhörung zum Medienstaatsvertrag am 03. Juli 2019 gestartet (06/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31794.0
Internetfreiheit ade: Harte Kritik am geplanten Medienstaatsvertrag (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31805.0
Medienstaatsvertrag: Klein-Klein statt großer Wurf (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31897.0
Medienstaatsvertrag: NRW befürchtet Gefahr einer Vielfaltverengung (10/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32310.0
Medienstaatsvertrag [Sammelthread] (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32677.0
Neuer Medienstaatsvertrag: Satzungen in Vorbereitung (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34507.0
Neuer Medienstaatsvertrag passiert letztes Länderparlament (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34407.0
Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34437.0
Medienstaatsvertrag und Streamer: Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34459.0


Zur von Auftrag und Struktur eigentlich nicht zu trennenden Frage der Finanzierung siehe u.a. auch unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0



Gesammelte Meldungen zum Thema:
Auftrags- und Strukturreform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35813.0
Reformen bei ARD und ZDF: Einigung der Länder im Oktober? (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35726.0
[Aktion] bis 14.01.22 Stellungnahme Diskussionsentwurf MStV Auftrag/Struktur (11/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35778.0
Reform: ARD und ZDF dürfen Sender ins Internet verlagern (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35743.0
Programmreform: Wie die ARD mehr jüngere Leute erreichen will (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35724.0
101 Persönlichkeiten pro ARD/ZDF/Deutschlandradio - Appell "Unsere Medien" (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35824.0
ÖRR-Reform: Beitragszahler, macht Vorschläge! (01/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35876.0
Initiative „Unsere Medien“ für öffentlich-rechtlichen Rundfunk (01/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35888.0



Edit "Bürger": Dieser Thread ist nicht für ledigliche Unmutsbekundungen, Gelänkel, vertiefende Diskussionen o.ä. vorgesehen.
Es wird um entsprechende Beherrschung und Selbstdisziplin gebeten.
Dem nicht entsprechende Beiträge werden entfernt. Danke also für die Berücksichtigung.


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Dazu noch eine Anmerkung aus 2018, welche wohl auch auf die aktuelle Anhörung übertragbar sein dürfte:
Medienstaatsvertrag: Bürger können noch länger am neuen Rundfunkrecht mitwirken
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28400.msg178885.html#msg178885
Solange die "Stellungnahmen"/ "Beteiligungen" nur bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz landen und ausschließlich von dort aus "evaluiert" werden, werden etwaige Kritik und Anregungen nicht wirklich breitenwirksam öffentlich.

Die Rundfunkkommission der Länder ist diesbezüglich eine Art "black box".

Insofern sollten jegliche Stellungnahmen auch jeweils an alle Abgeordneten der Landtage gehen, denn diese werden irgendwann über das "Evaluations-Ergebnis" in Form eines vermutlich erneut zusammengestümperten "Staatsmedienvertrags" - uuups, ich meinte "Medienstaatsvertrags" abstimmen "dürfen" bzw. diesen vorher "debattieren" dürfen.

Gleichzeitig könnte man auch die Printmedien mit den Stellungnahmen füttern, damit diese begreifen, welche untergeordnete/ untergebutterte Rolle diese hierbei verglichen zu den öffentlich-rechtlichen und privaten "Rundfunkunternehmen" und auch an privaten Rundfunkunternehmen beteiligten Verlagen spielen - zu letzterem siehe u.a. unter
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.msg129606.html#msg129606

Ergänzend seien insbesondere diejenigen, welche sich mit Rechtsmitteln gegen die Bebeitragung wehren oder noch wehren wollen, dazu angeregt, jegliche persönlichen (und ggf. weitere ihnen zur Kenntnis gelangten) kritischen Stellungnahmen sorgsam für ihr eigenes Verfahren zu dokumentieren und damit einhergehende Einwände/ Vorbehalte schon ggü. der jeweiligen Landesrundfunkanstalt vorzubrigen. Für etwaige Landes- und/oder Bundesverfassungsbeschwerden gegen die neuerlichen Änderungen des Medienstaatsvertrags könnte dies ggf. von Bedeutung sein.


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N
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Zum §26 fällt mir direkt auf, dass dort z.B. immer noch Unterhaltung als Profil oder Inhalt des öffentlich rechtlichen Auftrags gesehen wird. Als ob Unterhaltung nun Mangelware in der Medienwelt des 21. Jahrhunderts wäre. Da geht uns nichts verloren, wenn das die privaten Medienanbieter vollständig abdecken. Die können das eh besser. Den Part könnte man also getrost streichen.
Außerdem missfällt mir die Formulierung:
Zitat
5Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung  erwachsen, und tragen dabei durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt bei.

Das klingt für mich so als ob man seine Aufgabe noch freier interpretieren kann als ohnehin schon. Der ÖRR steht nicht in Konkurrenz zu irgendjemanden und muss nicht durch innovative Formate glänzen, so lange es ein Grundbedürfnis nach Information und Bildung abdecken kann.

Darüber hinaus ist auch der 2. Absatz kritisch zu bewerten:
Zitat
(2) 1Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und hohen journalistischen Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. 2Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.

Denn hier fehlt erneut ein Verweis darauf, mit welchen Strafen oder Folgen zu rechnen ist, wenn man gegen diese Grundsätze verstößt. Das kam in der Vergangenheit regelmäßig vor, aber letztendlich konnte man dagegen nicht mehr als eine Programmbeschwerde abgeben. Hier muss dringend ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, bei den Leute auch mal persönlich haften, wenn sie nachweisbar ideologisch anstatt objektiv berichten.

Unter §32a ist von der Überführung von Inhalten ins Internet die Rede.
Auch fehlt eigentlich ein wichtiger Passus, dass diese Inhalte nicht über Dritte verbreitet werden dürfen, denn letztendlich soll Youtube (google) oder Amazon an bereits bezahlten Inhalten nichts mitverdienen. Die Ausweitung auf Online-Dienste dürfe nur auf eigene Plattformen beruhen und ausschließen, dass Dritte davon profitieren.

Tut man dies nämlich nicht, würde man unter §36 mit den dortigen Angaben der öffentlich rechtliche Rundfunk einen Blankoschein für die Verbreitung seiner Inhalte im Internet erhalten indem man die Begrifflichkeit des Rundfunks auslöscht und durch einen allgemeineren ersetzt. Hier stellt sich die Frage, ob man das Angebot des ÖRR künftig zielgerichtet ins Internet verlagern sollte oder nicht. Ich wäre an dieser Stelle dagegen, weil dies mit zu viel Freiheiten des ÖRR einhergeht, der sich auch durch das jetzige Finanzierungsmodell gar nicht abdecken lassen würde. Es wäre also mit Mehrkosten zu rechnen. Wenn der ÖRR ins Internet will, dann optional, aber nicht um sich von den Fesseln des Begriffs Rundfunk zu befreien.
Generell ist hier die verwendete Formulierung von "Angeboten" irreführend, weil dies suggeriert, dass man es auch ablehnen könnte. Das ist in der Praxis aber nicht der Fall.

Zu guter letzt müsste der Punkt 5 darin unbedingt angepasst werden, denn Überschüsse sind nicht zur Verzinsung anzulegen, denn man soll mit den Beiträgen der Beitragszahler schließlich kein Kapital generieren. Das bei Anlagen in Fonds und andere spekulative Objektve auch Verluste entstehen können ist nicht neu.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2021, 19:19 von DumbTV«

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Hurra, wir bauen einen Roboter-Autor für Reformtexte von ARD,
--------------------------------------------------------
das können wir auch, ihr lieben Superschwrurbler!
Der mischt in Zufallskombination aus Textbausteinen meterlange beliebige neue Texte nach Schwerpunkt-Vorgabe. 

Beispiele
-------------------------
Deutschland muss zukunftsfest werden in einer schwierigen Zeit und ohne die öffentlich-rechtlichen Medien ist dies nicht zu schaffen.
Der Wert von Bildung ist in der Gesellschaft zu verankern.
Eine neue Medienlandschaft muss entstehen, gebunden an die hohen Standards der Öffentlich-Rechtlichen.
Den in Sozialen Netzwerken unkontrolliert zirkulierenden Fake-News ist durch sachkundige Wahrheit der Boden zu entziehen. 
Ausgewogener Dienst für das demokratische Bewusstsein im Land ist gerade in dieser Zeit geboten. 
Der Jugend ist der Weg zu weisen in das Erwachsensein gerade in Zeiten der begrenzten Kontakte. 
Schwierige Lösungen für die großen Aufgaben sind aufzuweisen - dem Klimawandel keine Chance lassen.
Unterhaltung und Bildung sind ausgewogen miteinander zu verbinden.
Werbung muss auch den öffentlich-rechtlichen erlaubt sein, damit sie nicht zu einer künstlichen Förderung der Massengeschmack-Medien wird.
Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk - eine Errungenschaft des Gemeingeists, um die uns viele Länder beneiden.

Ich schäme mich - Im Handbuch von Wehling sind viel schmalzigere Sätze
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
und man kann ja einfach alle Reformvorschläge reinbuttern in die Text-Datenbank.
Die Software dafür gibt es gratis im Web.
Und dann können wir die E-Mail-Adressen der 3000 Parlamentarier mit Reform-Honig so lange jede Woche fluten, bis diese einen blinden Hass entwickeln und schon beim Wort REFORM DER OFFENtLICH-RECHTLICHEN nur noch "Mülltonne!" schreien.

Und dann noch das "Stellungnahme-Software-Package"
----------------------------------------------------------
Beispiele:
Eine Vertiefung dieser Gesichtspunkte erscheint wünschenswert.
Auch Wissenschaftler sollten in die Erörterung und Analyse einbezogen werden.
Zu der Mehrheit der Vorschläge kann volle Zustimmung signalisiert werden. Aber es bestehen einige Ausnahmen mit abweichender Meinungsbildung.
Verschiedene Aspekte wären zu ergänzen. Es fehlt beispielsweise eine Erörterung der besonderen Informationsanliegen von Senioren, Kindern, Erwachsenen, Frauen, Männern, Diversen, Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Freiberuflern. Auch die Rolle von Müttern und Vätern bedarf der Förderung der informativen Selbstbestimmung. 


Wer hat die Zeit, es zu machen?
----------------------------------------------
Das geht dann unbedingt viral. Jeder kann mit ein paar Kernbegriffen Reformprogramme produzieren und überall platzieren und verbreiten. User Software-Roboter kann das viel besser und kostenlos als ihr humanen wasserglas-nippenden schwarz gekleideten Konferenzteilnehmer für 1000 Euro pro Tag und Kopf plus 20 Prozent Corona-Zulage.

Unser K.I. Künstliche Intelligenz - drunter geht es ja nicht mehr heutzutage beim Software-Eigenlob - sie out-performt mühelos eure humanen Gehirngrenzen beim Erflinden von sinnentbehrendem Geschwurbel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2021, 10:01 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Aus den Diskussionsentwurf geht nicht hervor, wie die Landesregierungen die implizite Aufforderung zur Kostenreduzierung bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 nachkommen wollen. Generell ungeregelt bleibt die weitere Finanzierung von Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk. Da der Erster Medienänderungsstaatsvertrag nur vorläufig in Kraft getreten ist, bleibt die dortige Anpassung des zugunsten von Radio Bremen und des Saarländischen Rundfunks bestehenden ARD-Finanzausgleichs durch eine schrittweise Anhebung der Finanzausgleichsmasse auch nur vorläufig. Mein Vorschlag wäre daher:
==============================================================
alt §  28 Abs. 2: Fernsehprogramme
Radio Bremen
Norddeutschen Rundfunk
Saarländische Rundfunk
Südwestrundfunk
  I 
  I 
  I 
  I 
  I 
neu §  28 Abs. 2: Fernsehprogramme
Radio Bremen wird mit dem Norddeutschen Rundfunk fusioniert.
Der Saarländische Rundfunk wird mit dem Südwestrundfunk fusioniert.
==============================================================
Siehe hierzu auch:
Der wichtige Satz aus Beschluss vom 20. Juli 2021 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2777/20
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35579.0.html
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35578.0.html

Da die Erhöhung des Rundfunkbeitrages nur vorläufig gilt, müsste auch die Erhöhung im neuen Medienänderungsstaatsvertrag geregelt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2021, 15:36 von art18GG«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

V
  • Beiträge: 62
Zu § 26 Abs. (1) Satz 9 und 10:
"9 Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht, ist Teil des Auftrags.
[10 Das öffentlich-rechtliche Angebotsprofil soll in den eigenen Rundfunkprogrammen und
Telemedienangeboten in besonderem Maße dort
wahrnehmbar sein, wo die Nutzung dieser Angebote üblicherweise besonders hoch ist.]"

Dieses öffentlich-rechtliche Angebotsprofil sollte präziser definiert werden und ist zu unbestimmt. Sind davon auch Sportrechte abgedeckt für die ebenfalls privatrechtliche Angebote existieren, welche in Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Sendern stehen? Wie soll verhindert werden, dass die Rundfunkanstalten wie bisher weiterhin Doppelstrukturen vorhalten, wie beispielsweise bei den Krimi-Eigenproduktionen oder Schlagersendungen. Warum wird keine Diversität der Genres bei den musikalischen Sendungen angestrebt? (Wo sind Der fröhliche Heavy-Metal-Garten, Die Gangsterrap-Hitparade, Das Ska-Punk-Festival der 1000 Lichter, ...?)
Wie soll einer Überalterung des Publikums der weiterhin linearen Angebote entgegengewirkt werden? Ist eine teilweise Werbefinanzierung mit dem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil vereinbar?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:22 von VGkoblenz«

C
  • Beiträge: 9
zu der Synopse:

Synopse = Zusammenschau, Synopsis = wörtliche Gegenüberstellung
der Evangelien, so mein Fremdwörterduden.

Das Wort "Grundversorgung" (und die Beschränkung darauf) wird
nicht ein einziges Mal erwähnt. Die Synopse sehe ich als doku-
mentierte Ausweitungssucht und nichts anderes an!

Es wird ein zwangssubventionierter Megakonzern für Unterhaltung
gefördert, eine Beschränkung auf Nachrichtensendungen wird nicht
mal angedacht. Damit ist die Finanzierungsgier für v.a. teure
Politsportarten festgeschrieben.

Es geht nur darum das Ausweitungsinteresse in das Internet hinein
zu transferieren. Eben sich dort dann nicht der Konkurrenz stellen
zu müssen, eventuell gar vorzubereiten dort dann freie Anbieter,
freie Konkurrenz einschränken zu können.

Ein zwangsfinanziertes Unterhaltungsangebot lehne ich ab. Es steht
nirgends, dass ich ungewollte und abgelehnte Bespaßung finanzieren
muß.

Zwangsfinanzierte Nachrichtensendungen werte ich zunächst mal
(à priori) als FALSCH und ordne sie unter widerlich gefärbte
Propaganda ein. Der beste Beweis dazu ist der aufoktroierte
Neusprech! Undemokratisches Drehen an der Gramatik. Es steht
nichts im Grundgesetz (Art.5) zur Zwangsfinanzierung von puren
Meinungsverlautbarungen, eine ewig währende Reparationslast
lehne ich ab.

Die übliche Trennung zwischen Richteramt und politischem Mandat,
wird in der Diskussion analog auch ausgespart, d.h. keine Trennung
zwischen Parteizugehörigkeit und Amt bei den ÖR-Anstalten, gleichwohl
dies bei der Schaffung der Anstalten 1946 die Intention war. Hier konnte
sich das BVG in seiner "ständigen" Rechtsprechung nicht durchsetzen
bzw. nicht durchsetzen wollen.

------------------------------------------------------------------

Wollen oder können wir uns überhaupt die Arbeit machen? Es dürfte
meines Erachtens sehr klar sein, dass ungewünschte Beiträge schlicht
mit der "delete"-Taste quittiert werden. Wer ist er andere? Eine
kleine Sekträrin mit Anweisungen? Eine KI? Ein Überlasteter, ein
Gläubiger, der natürlich nie antworten könnte, würde, dürfte?

Ist das Ganze nicht ein "derailing", eine Ablenkung?

Nur die Darstellung einer Konformitätsblase von bestbezahlten Wichtlingen?

FAZIT: Ich sehe es ziemlich als dokumentierte Ausweitungssucht einer
zwangsfinanzierten Meinungsindustrie an. Die AUS-Taste am news-Terror-
gerät ist nun zur NOTAUS-Taste mutiert! Ich persönlich habe mich davon
abgekoppelt und nehme davon nur noch mit gelegentlicher Verwunderung
Botschaft wie aus einem fernen exotischen Land wahr. Man kann durch-
aus der Überzeugung sein, dass sich die bundesdeutsche Gesellschaft in
einer babylonischen Auflösung befindet.


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Meine Absendung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe lange mit mir gerungen eine Stellungsnahme abzugeben, denn ich
gehe ziemlich davon aus, dass sie mit der Löschtaste quittiert und nicht
mal ansatzweise rezipiert wird, aber man soll nichts unversucht lassen.

Es geht letztlich um das das Gelingen der Demokratie, insofern schätze
ich Ihr Angebot. Aber ist es nicht schlicht eine Beschäftigungstherapie
zur Ablenkung?

Sie beschäftigen sich quasi mit dem Umbau des Medienhauses, sind fleißig
in den oberen Stockwerken des Gesetzesgebäudes zugange und machen dazu
ein Angebot zur Mitgestaltung für Jedermann. Das ist wirklich positiv.

Meiner Auffassung nach ist dieses freundliche Ansinnen leider ziemlich
vergebliche Liebesmühe, denn ich sehe das Fundament dieser staatsrecht-
lichen Konstruktion verfault und marode, längst nicht mehr im Sinne
ihrer Gründer, also einer konsequenten Trennung von politischer Beein-
flussung bzw. Funktion der Personen und einem unabhängigen Qualitäts-
journalismus. Der Beispiele sind viele, stellvertretend dieses:

https://www.heise.de/tp/features/Staatsfern-Staatsfunk-6289175.html

Außerdem ist eine staatsrechtliche Organisation von unabhängigem
Qualitätsjournalismus weder zeitgemäß noch konform im Hinblick auf den
europäischen Einigungsgedanken. Wieso dies nicht als Bürgerverein oder
Solidargemeinschaft oder Genossenschaft oder Stiftung organisieren?

Sie verwalten bedauerlicherweise leider nur die Ausweitungssucht
einiger überbezahlter Privilegieninhaber.

Die Dinge waren ursprünglich der Kultushohheit der Länder angedacht,
der Zwang zu einer BRD-Einheitlichkeit war so nie vorgesehen und behin-
dert eklatant mögliche Reformen und Fortschritte! Das grenzt inzwischen
schon an die aus der Geschichte bekannte Gleichschaltung.

Das Thema ist hier sicher nicht, dass bezüglich des Richterrechts durch
das Bundesverfassungsgericht zwei Mal gegen elementares Rechtsgebaren
verstoßen werden durfte, das hat aber auch den Moderpilz in das Fundament
gesetzt.

Die rasante informationstechnische Veränderung und ihre neuen Möglich-
keiten ist hier leider nur im Sinne der Ausweitungssucht der Milliarden-
meinungsindustrie als Thema zugelassen.

So, und nun können Sie die Löschtaste drücken, ein Verhalten, wie es
in den letzten Tagen der DDR auch schon Gang und Gebe war. Zahlungsab-
lehner der Pfründefinanzierung steckt man dann weg und unverhältnismäßig
in den Knast! DORT dürfen dann nur noch im Wesentlichen die zwangs-
finanzierten Anstalten gehört bzw. gesehen werden -- eingeschränkt.
Wie zynisch!

Aber das ist doch nun die Situation in der BRD. Man darf sich da
nicht in talk-shows das Demokratiemäntelchen umhängen, während man
den Knopf im Ohr für Direktiven aus der Redaktion hat. Das ist doch
albern! Gelingen der Demokratie geht anders und v.a. mit mehr Regionalität.


Mit freundlichen Grüssen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2022, 12:22 von Markus KA«

 
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