Für Medienplattformen, Medienintermediäre und Benutzeroberflächen gilt dieser Staatsvertrag, soweit sie zur Nutzung in Deutschland bestimmt sind.
Jetzt drehen sie völlig ab. Die wollen ernsthaft die Kontrolle über
Benutzeroberflächen? Dazu zählen sie Übersichten über Programmangebote. Was wohl heißt, dass die bestimmen, wie auf Programme von Hörfunk- und Fernsehsendungen sowie
softwarebasierte Anwendungen hingewiesen werden muss. Da dies auch akustische Übermittlung einschließt, würde das die Kontrolle von Sprecher/in, Stimmlage, Wortwahl etc. bedeuten?
Weiter wollen sie die Kontrolle über Suchmaschinen, sogn. Soziale Netzwerke, Portale für Apps, User Generated Content Portale - also auch dieses Forum.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.