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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung Main-Taunus-Kreis (MTK) > Was tun?  (Gelesen 11017 mal)

s
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen,

Person A hat von der Kreiskasse ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, die offene Gebühren 2016 innerhalb von % Tagen zu begleichen.
Ansonsten ist mit Konto- oder Gehaltspfändungen zu rechnen.

Welche rechtlichen Schritte kann Person A vornehmen, um der Aufforderung rechtlich entgegen zu treten?

Vielen Dank im Voraus.


Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Vollstreckungsankündigung MTK" musste präzisiert werden.
Bitte immer auf einen aussagekräftigen Thread-Betreff und präzise Fallbeschreibung achten.
AUßerdem fehlen hier noch wesentliche Angaben zum Hergang und zu den Umständen!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2017, 03:30 von Bürger«

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Person A müsste die Ausgangslage noch näher erläutern.

Unterschiedliche Vorgehensweise:
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Fall A), B) oder C)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2017, 03:26 von Bürger«

K
  • Beiträge: 5
Hallo Sortija, auch bei meiner Schwester will der MTK einen Betrag von ca. 400,00 Euro vollstrecken. Meine fiktive Schwester ist unverschuldet in die Vollstreckung gekommen. Deshalb hat sie jetzt einen RA. eingeschaltet, der gegen die Vollstreckung vorgeht. Bitte berichtet doch mal, wie es bei der Person A zu der Vollstreckung gekommen ist. Liebe Grüsse Kämpferin.


Edit "Bürger" @Thread-Ersteller:
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Vollstreckungsankündigung MTK" musste präzisiert werden.
Bitte immer auf einen aussagekräftigen Thread-Betreff und präzise Fallbeschreibung achten.
AUßerdem fehlen hier noch wesentliche Angaben zum Hergang und zu den Umständen!
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2017, 03:30 von Bürger«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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  • IP logged
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

K
  • Beiträge: 2
Tag zusammen! "Was tun?" ist eine gute Frage!  Bei Person K verlangt der OGV jetzt eine Vermögensauskunft und wenn K sich weigert, droht er mit Haftbefehl, Eintrag ins Schuldnerverzeichnis oder  Informationen über Dritte einzuziehen.Ist die "Vermögensauskunft" das gleiche wie eine eidesstattliche Versicherung? Wenn das so wäre, würde er Person K ja auffordern  sich strafbar zu machen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2018, 21:33 von Uwe«

Lev

  • Beiträge: 331
@ KatjaSworld

Deine Frage:
Zitat
Ist die "Vermögensauskunft" das gleiche wie eine eidesstattliche Versicherung?
Antwort: Ja!       Hinsichtlich der Rundfunkabgabe.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/807.html

Lev

P.S. Warum wird dann Person K aufgefordert sich strafbar zu machen?


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  • IP logged

K
  • Beiträge: 2
zur eventuellen Strafbarkeit....also wir sprechen hier von einer Abgabe von Informationen unter Eid. ..ich habe mir hier einen Fragebogen zur
Vermögensauskunft angeschaut : https://www.ahs-kanzlei.de/2018/06/vermoegensauskunft-formular-download-pdf/
Mal angenommen, es sind Standardfragebögen und K. erwarten genau diese Fragen, dann verstößt K. doch in dem Moment gegen die DSGVO wenn K. sensible personenbezogene Daten wie zb. Einkommen und AG eines im selben Haushalt lebenden Menschen offen legt  ohne dessen Einwilligung. Jeder Verstoß gegen die DSGVO fällt ins Strafrecht rein und K verstößt in dem Moment gegen ein Grundrecht dieser Person. K. könnte jetzt argumentieren, ich kann diese Frage nicht beantworten genau aus diesem Grund und dann könnte K. aber unterstellt werden, bewusst falsche Angaben gemacht zu haben, was mit Freiheitsstrafe enden könnten wegen Meineid. Was soll K. da bloß machen? Ist ja nun wie Pest oder Cholera:  Verweigerte Daten die als Meineid unterstellt werden könnten oder einer Verweigerung der VA gleichkommen?


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Lev

  • Beiträge: 331
Vielleicht hat Person K ja was missverstanden.
Das o.g. Gesetz im Wortlaut...

Zitat
§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners
(1) 1Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. 2Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Personenvereinigung, so hat er seine Firma, die Nummer des Registerblatts im Handelsregister und seinen Sitz anzugeben.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html
Die Vermögensauskunft des Schuldners

Lev


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweis: Der Main-Taunus-Kreis befindet sich im Bundesland Hessen.
Hierbei ist das Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) zu beachten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass auf eine Vollstreckungsankündigung des Hessischer Rundfunks kein direkter Aktionismus notwendig ist.

Mittlerweile werden Schreiben des BS und der betreffenden LRA mit dem Titel "Mahnung und Vollstreckungsankündigung" versendet.

Erst wenn ein Schreiben der Kreiskasse oder des Gerichtsvollziehers eintrifft, können rechtliche Mittel, wie im Forum vielfach beschrieben, eingesetzt werden.

Hierzu auch aus aktuellem Anlaß:

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595

Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.msg182059.html#msg182059

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 19:38 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es könnte in einem fiktiven Fall in Hessen vorgekommen sein, dass Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO gestellt und gleichzeitig Klage gegen eine fiktive Kreiskasse in Hessen eingereicht worden sein. Die Kreiskasse könnte wie folgt reagiert haben:
Zitat
"In Abstimmung mit der Beigeladenen verpflichtet sich der Beklagte, bis zu einer Entscheidung in den Hauptsacheverfahren - 4 K XXXXX/19.F und 1 K XXXX/19.F - von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2020, 07:38 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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