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Autor Thema: ARD droht mit Verfassungsklage  (Gelesen 20737 mal)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#30: 30. Dezember 2018, 09:13
Aus dem Artikel der Zeit:
Zitat
Sollten nicht alle Landtage zustimmen, "bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe", sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm.
Quelle: https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/rundfunkbeitrag-erhoehung-betrag-entscheidung-ministerpraesidenten-ard-klage

Also ich begrüße diese Aussage des ARD-Vorsitzenden. Zeigt sie doch deutlich die Gesinnung dieser Herrschaften in den Rundfunkpalästen auf.

Die Botschaft an die Länderchefs/innen lautet im Klartext:

"Wir sagen hier an, was Sache ist und ihr habt nach unserer Pfeife zu tanzen. Tut ihr das nicht, werden wir ganz schnell bei Papi in Karlsruhe vorsprechen. Der wird euch dann schon die Leviten lesen."

Darin haben sie ja schon Übung, denn es wäre nich das erste Mal. Aus Sicht dieser "Rundfunkgötter" ist das sogar absolut logisch, denn für die nächste Beitragsperiode ab 2021 fehlen ihnen ca. 2,9 - 3 Milliarden Euro für die Pensionsrückstellungen. Kommt das Geld nicht über die Zwangsabgabe herein, muß eben an dem hochqualitativen, die Demokratie erhaltenden und für den Seelenfrieden unverzichtbaren Programm herumgeschnippelt werden.

Man stelle sich nur kurz einmal vor:
Deutschland ohne "Bares für Rares" oder ohne "Stürmische Rosen". Das würde in Anarchie und Chaos enden. Mir wird jetzt schon Bange, wenn ich nur an die kommende Einstellung der "Lindenstraße" denke. Und die Jugend würde bestimmt komplett durchdrehen, wenn sie nicht ihre tägliche Dröhnung "funk" erhält.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Land hat sich schon längst über den Staat gestellt, ja selbst über unsere Verfassung. Und alles wird brav von den Gerichten und der Politik abgenickt.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

j
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Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#31: 30. Dezember 2018, 11:41
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Land hat sich schon längst über den Staat gestellt, ja selbst über unsere Verfassung. Und alles wird brav von den Gerichten und der Politik abgenickt.

Kurz gesagt wir leben in einer neoliberalen Diktatur.
Das System-Merkel ist der Staat  ;D ;D ;D
und die Macht geht auch NICHT vom Volk aus. >:( >:( >:(
Um für die, die es nicht peilen das Narativ aufrecht zu erhalten braucht es eben diesen "öffentlich"-"rechtlichen" Staatsfunk.
Und für die, die jeden Monat ihren Judaslohn vom System bekommen läuft doch Alles bestens.

Vielleicht sollte man auswandern solange es noch geht.???


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#32: 30. Dezember 2018, 11:42
Wenn Gottkönig Wilhelm vom ARD-Olymp bzw. dem des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks...

Aus dem Artikel der Zeit:
Zitat
Sollten nicht alle Landtage zustimmen, "bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe", sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm.
Quelle: https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/rundfunkbeitrag-erhoehung-betrag-entscheidung-ministerpraesidenten-ard-klage

Also ich begrüße diese Aussage des ARD-Vorsitzenden. Zeigt sie doch deutlich die Gesinnung dieser Herrschaften in den Rundfunkpalästen auf.
...

...das tatsächlich genau so gesagt haben sollte, offenbart ein kleines, aber feines Detail ganz besonders die Überheblichkeit und Arroganz dieses Herrn (aber wie war das doch gleich mit dem Fisch & dem Kopf?). Wenn der Herr noch halbwegs auf dem Teppich verblieben wäre, hätte er wenigstens von "Klage" in Karlsruhe gesprochen, nicht aber von "Klärung". Mit letzterer kann er ja nur die im Sinne seiner Interessen meinen - für ihn scheint der Fall also 'klar'. Mit einer anderen Wortwahl hätte der Herr wenigstens noch ein Minimum an Respekt gegenüber seiner Umgebung bzw. der der ARD / des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks bzw. ggü. den Institutionen gezeigt.


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Land hat sich schon längst über den Staat gestellt, ja selbst über unsere Verfassung. Und alles wird brav von den Gerichten und der Politik abgenickt.

Nicht nur über den Staat, sondern auch über die Gesellschaft. Aber das ist ja auch vom Bundesverfassungsgericht offensichtlich so gewollt, und von zumindest einem Teil der etablierten Politik (man denke an das tolle Drehtürsystem Politik-ÖRR) als Nutznießer des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks genauso. Insofern hat das Ganze zumindest teilweise Systemcharakter.

Wenn man das so sähe, würde auch die zentrale Rolle des Bürgers weitaus deutlicher, wenn es um die Frage geht, wie & durch wen diese beschriebenen kranken Entwicklungen am ehesten abzustellen bzw. entsprechende politische Abläufe in Gang zu setzen wären. Wenn der Bürger aber auch künftig nur auf die Politik wartet, wird er ewig warten, ungeachtet allen Geplänkels und Theaterdonners.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#33: 30. Dezember 2018, 13:12
Ist die Beitragshöhe fraglich und muss dies gerichtlich geklärt werden, sollten auch ihre Forderungen zunächst auf Eis gelegt werden. ;)

Nette Idee, die aber leider nichts wird. Denn bei einer Klage/Beschwerde gegen die Höhe des sogn. Rundfunkbeitrags durch die Anstalten sind die zahlenden Bürger nicht Partei. D. h., während munter über unser Geld gestritten wird, müssen die Zahlschafe nicht nur mieses Programm und hohe Pensionsansprüche bezahlen, sondern auch die Anwälte und Gutachter, die nachzuweisen bemüht sind, dass der ÖR-Rundfunk seit Jahren schier am Hungertuch nagt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#34: 30. Dezember 2018, 13:19
Wenn der Rundfunkbeitrag so viel Kosten würde wie mein freiwillig (!) abgeschlossener Handyvertrag - ca. 6,50 €/Monat - dann könnte man womöglich noch einmal darüber diskutieren, aber so...

Was nun die "Drohung" Verfassungsbeschwerde angeht:
Dann gehen eben die Intendanten wieder mit den Richtern gemütlich essen und besprechen das im Freundeskreis. Das geht schon alles.
Und wenn dann das ARD-Wunschkonzert - Entschuldigung! - Wunsch-Urteil verkündet wird, dann werden vielleicht endlich noch ein paar mehr Leute aufmerksam, wie Geld, das an anderen Stellen durchaus sinnvoll in staatliche Angelegenheiten und Interessen der Bevölkerung investiert werden könnte, in die Taschen einiger weniger wandert.
Wie heißt es so schön: "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht."


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 577
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#35: 30. Dezember 2018, 13:43
Den MinisterpräsidentInnen und ihren Parlamentsmitgliedern, die sich durch solche Aussagen möglicherweise "genötigt" oder gar "erpresst" fühlen könnten, sei hier nochmals das Rechtsgutachten von Prof. Hubertus Gersdorf [1] ans Herz gelegt. Denn es gibt sinnvolle(sic!) Alternativen, wenn man dort nur bereit ist, Zeit in die gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags zu investieren!

(Meister Wilhelm sollte sich jetzt schon 'mal ducken, wenn der Bumerang denn je zurückkäme...)

[1] AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html


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Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#36: 30. Dezember 2018, 13:46
Hahahahaha! Dazu hab ich genau am Tage zuvor (27.12.) hier bereits geschrieben:
Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF zum Sparkurs zwingen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29589.msg185838.html#msg185838
2003 gab es schon mal das "SMS-Papier": Rundfunkstrukturreform: Positionspapier der Ministerpräsidenten Stoiber, Steinbrück und Milbradt. Wieviel hat das bewegt?
[...]

Das wäre nicht die erste Verfassungsklage... ich verweise ein weiteres Mal auf das 5. Rundfunkurteil vom BverfG. Die LRA tun so, als gelte Artikel 5 GG für sie und nicht für die Bürger. In meinem Verständnis sollen die LRA den Artikel 5 - oder präziser eine zensurfreie Meinungsfreiheit - lediglich repräsentieren, aber das können (wollen?) sie ja anscheinend auch nicht... (Aber was weiß ich schon darüber, was das System will)

Zitat
Anlass für das fünfte „Rundfunkurteil“ war eine Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Süddeutscher Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) gegen Teile des baden- württembergischen Landesmediengesetzes vom 16. Dezember 1985, da sie sich durch diese Regelungen in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt fühlten.

Jedes Mal, wenn man denen sagt, ihr müsst Sparen oder mit dieser Verschwendung aufhören, bzw. unnötige Programme einstellen, holen die die Art.5-GG-Keule vor und behaupten dann einfach: Wir können so unseren verfassungsgegebenen Auftrag nicht erfüllen! Und die Schau geht weiter, wie gehabt.

[Edit und just schrieb er schon hier, während ich noch schrieb ;D]
Nutzer drone hatte dazu verwiesen auf das Rechtsgutachten von Prof. Hubertus Gersdorf für die AG DOK:
AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html
Zitat
Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungs rechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?

Seite 10: I. Schutz der Rundfunkbeitragszahler

Mit der Festlegung des Funktionsauftrags in quantitativer und qualitativer Hinsicht korrespondiert ein entsprechender Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der in erster Linie über das Rundfunkbeitragsaufkommen zu decken ist. Die Konkretisierung des Angebotsauftrags öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten berührt daher grundrechtlich geschützte Interessen (Art. 2 Abs. 1 GG) der Beitragszahler. Der von Verfassungswegen notwendige Schutz darf nicht in die Hände der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelegt werden, weil diese – so das Bundesverfassungsgericht – wie jede andere Institution ein „Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse“ haben, „das sich gegenüber den ihnen auferlegten Funktionen verselbständigen kann“.
und das bewiesenermaßen auch tut.


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N
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Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#37: 30. Dezember 2018, 15:06
Ich frage mich die ganze Zeit auf welcher Grundlage der ÖRR vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will. "Die Bundesländer wollen keinen neuen Staatsvertrag mit höheren Beiträgen unterschreiben und das dürfen die nicht und deshalb verklagen wir sie"?

Verfüge ich hier über Halbwissen oder wieso darf ein Vertragspartner einen anderen Vertragspartner einen Vertragsinhalt aufzwingen? Die Annahme dass 8 Milliarden jährlich nicht reichen um eine Grundversorgung gemäß Staatsvertrag abzudecken ist wohl sicherlich absurd genug, als dass das ein Richter bestätigen würde.

Der ÖRR hat doch eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder er kündigt den Vertrag von seiner Seite und bringt den Staat somit irgendwie dazu einen neuen aufzusetzen, in der höhere Beiträge drin sind. Das würde natürlich das Risiko bergen dass entweder kein neuer Vertrag dabei raus kommt oder einer der nicht besser als der bisherige ist.
Als zweite Möglichkeit bleibt ja nur der Weg, sich außergerichtlich zu einigen.

Man stelle sich mal vor, man kauft sich ein Auto auf Raten. Alles ist fest vereinbart und unterschrieben. Dann kommt der Autokäufer her und sagt "Nee, die Raten sind mir nun doch zu hoch. Ich will, dass die niedriger sind. Setz einen neuen Vertrag auf, sonst verklag ich dich." Das ist doch absurd. Wie soll das gehen?


Edit "Bürger":
Es ist doch nun schon seit Jahren forum-intern und allgemein bekann, dass es gerade NICHT ein Vertrag zwischen Rundfunkanstalten und den Ländern ist, sondern ein Vertrag zwischen den Bundesländern, daher "Staatsvertrag" - siehe bitte ausführlich unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#38: 30. Dezember 2018, 15:15
Das Stimmungsbarometer des ARD-Chefs  steht auf „Sehr unzufrieden“.
(Letztes öffentlich bekanntes Jahresgehalt  367 000 € , Pensionseinlage in Millionenhöhe)

Mindestrente finanziert Millionenpension. - Das auf der Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof realisierte Solidarmodell Rundfunkbeitragsstaatsvertrag macht es möglich.

Das reicht dem ARD-Chef aber nicht. Er will mehr Geld. Und wenn Politiker endlich aufwachen sollten und die Ärmsten nicht noch tiefer in die Knechtschaft treiben wollen, droht er ihnen mit Verfassungsklage. Da die Klagen der Ärmsten abgewiesen wurden, rechnet er sich wahrscheinlich gute Chancen aus.

Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat nach seinem vor Jahren verfassten Gutachten inzwischen ein neues Werk verfasst „Beherzte Freiheit“ - siehe u.a. unter
Juristischer Mittagstisch mit Paul Kirchhof, Oldenburg, 29.11.2018, 13:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29015.msg182513.html#msg182513
Zitat
Wir fühlen uns frei, sind stolz auf unsere Freiheit und wehren uns sensibel gegen jede Bedrohung der freien Gesellschaft. Doch wenn wir müde, enttäuscht oder krank sind, wenn sich eine Stimmung von Angst, Unsicherheit und Bedrohung verbreitet, gelingt es uns nicht immer, entschlossen und tatendurstig dieser Entwicklung entgegen zu treten. Beherzte Freiheit will errungen sein. Sie ist nicht jedermanns Sache...

Wer wehrt sich in unserem Land gegen die Bedrohung der freien Gesellschaft?
Wer ist nicht müde, enttäuscht oder krank?
Wem gelingt es, der Bedrohung der freien Gesellschaft entschlossen und tatendurstig entgegenzutreten?

„Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsbeitrag“ ist der Titel eines anderen Buches:
Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27605.0.html
Ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag das Ergebnis entschlossener und tatendurstiger Entscheidungen, um die freie Gesellschaft zu bewahren?
Oder ist der „Vertrag“ aus einer Stimmung von Angst, Unsicherheit und Bedrohung entstanden?
Ging es (und geht es) um das Überleben des Medienkonzerns?
„Mangelt es diesen so  überdimensional hochdotierten Menschen an Resilienz?
Trauen sie sich nicht zu, auch ohne diesen Konzern zu überleben, falls er `zeitgemäß` wirklich nicht mehr zu halten ist?
`Zeitgemäß `wird diese Zwangsfinanzierung ja immer genannt. Heißt das, die Zeit des Untergangs war gekommen, so dass man sich nur noch durch gewaltsames Eintreiben von Geldern der  Nichtnutzer und der Ärmsten glaubte retten zu können?“ (Kolf, Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe, S. 293) Also ein Notstandsgesetz zur Rettung des Medienkonzerns?

Ist es „zeitgemäß“ am Status quo festzuhalten aus Angst vor Veränderung? Wer tritt in einer Stimmung der Angst  der Bedrohung der freien Gesellschaft „entschlossen und tatendurstig“ entgegen? Die Angst breitet sich aus. „Beherzte Freiheit ist nicht jedermanns Sache.“ Einige der durch die Zwangsabgaben ihres Geldes und ihrer Freiheit Beraubten wehren sich entschlossen, andere haben Angst vor Repressalien. Wie ist die Stimmung der Richter, bei denen die Beraubten Schutz suchen?

„Das Ende der Gerechtigkeit“ ist der Titel eines weiteren Buches, in dem Jens Gnisa, Vorsitzender des deutschen Richterbundes, die Unfreiheit der Richter thematisiert - siehe u.a. unter
Lesung/Vortr./Disk. J. Gnisa "[...] Richter schlägt Alarm" DD Do 24.1.19 19h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29560.0.html
"Ich verzweifle am Rechtssystem" - Jens Gnisa, Direktor des AG Bielefeld
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24022.0.html
Er schreibt unter anderem (S. 12):
Zitat
Nicht nur Hilflosigkeit, sondern auch  Unverständnis, gar Ablehnung prägt den Umgang der Politik mit dem Recht. Wenn es sein muss, biegen diese es sich zurecht, wie sie es gerade gebrauchen können.

„Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe“. Wer ist glücklich  und zufrieden? Der „Notstand“ ist auch durch die Zwangsabgaben nicht aufgehoben.

Der ARD-Chef droht nun seinerseits mit Verfassungsklage, wenn er nicht noch mehr Geld kriegt. Allein für seine Gehaltserhöhung von 2015 zu 2016 in Höhe von ca. 60 000 €/a (Das Jahresgehalt eines Gutverdieners nebenbei als Gehaltserhöhung!) haben ca. 285 Menschen Beiträge zu bezahlen, für sein Gesamtgehalt ca. 1747. (Vielleicht gab es inzwischen noch weitere Gehaltserhöhungen.)

Also noch einmal:
Wer wehrt sich in unserem Land gegen die Bedrohung der freien Gesellschaft?
Wer ist nicht müde, enttäuscht oder krank?
Wem gelingt es, der Bedrohung der freien Gesellschaft entschlossen und tatendurstig entgegenzutreten?


Sind es nur einzelne Menschen, weil die Angst der anderen größer ist als die Liebe zum Leben und zur Welt? Können wir Erwachsenen, zum Teil stolz auf unsere Bildung, nicht mehr erkennen, was wirklich wichtig für unser Leben und unsere Welt ist? Werden die Millionenpensionen der ÖRR-Elite die Welt retten? Werden ARD und ZDF die Welt retten?

Was kümmert mich die Welt, Hauptsache ich habe Geld, egal woher es kommt?

Richten wir unsere Hoffnung darauf, dass sich noch selbstdenkende mutige Kinder finden, wie das schwedische Mädchen Greta Thunberg? Oder finden sich doch noch mehr Menschen, die aus dem landesweiten Milgram-Experiment aussteigen, die nicht funktionieren, wie eine scheinbare Autoritätsperson es will, auch wenn darin keinerlei Sinnhaftigkeit zu erkennen ist?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2018, 16:07 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#39: 30. Dezember 2018, 15:37
@Nevrion: Welchen Vertrag sollte der ÖRR kündigen können? Beim Vertrag der Länder über die Rundfunkfinanzierung ist er nicht Vertragspartner, bei der eigenen Gründung jede Rundfunkanstalt ebenso wenig.***

Die Grundlage für eine Verfassungsbeschwerde ist die vom BVerfG bestätigte Verpflichtung der Länder für eine angemessene Finanzierung der von ihnen gegründeten Anstalten zur Sicherung der vom BVerfG definierten Grundversorgung zu sorgen. Man sieht, der ÖRR steht unter dem besonderen Schutz einiger weniger Damen und Herren. Was angemessen ist, ist dann eben strittig.

Dass man im Zeitraum 2013-2016 fast 2 Milliarden mehr abkassiert hat als notwendig, ist im Grunde verfassungswidrig. Nur hat sich darüber keine Anstalt beschwert, weil ja klar war, dass man die Kohle verjuxen darf. Deshalb wird ja in allen Planungen derzeit ein sattes Defizit kalkuliert. 2017-2020 werden voraussichtlich noch einmal gut 1 Milliarde Euro mehr eingenommen als bewilligt. Würde man die bis dahin gesammelten Überschüsse in der Zeit 2021-2024 ausgeben, so entspräche das einer satten Erhöhung von ca. 750 Mio Euro pro Jahr, gut 9% gegenüber jetzt. Das ist zirka doppelt so viel, wie der Ex-Regierungssprecher von Frau Merkel fordert. Man fragt sich daher ggf., wo die Intendanten eigentlich die Frechheit hernehmen noch mehr zu fordern als eh schon verbraten werden kann.

M. Boettcher


***Edit "Bürger" - weitere Infos siehe u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

j
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Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#40: 30. Dezember 2018, 16:23
Belastung der Beitragszahler durch die Intendanten pro Jahr (2017)
WDR Tom Buhrow                   399.000 Euro brutto
BR     Ulrich Wilhelm              367.000 Euro brutto
NDR  Lutz Marmor                  348.000 Euro brutto
SWR Peter Boudgoust             338.000 Euro brutto
HR Manfred Krupp                  275.000 Euro brutto
MDR Karola Wille                   275.000 Euro brutto
RBB Patricia Schlesinger        257.000 Euro  brutto
Radio-Bremen Jan Metzger    257.000 Euro  brutto
SR Thomas Kleist                   237.000 Euro  brutto

das sind gesamt                    2.753.000 Euro brutto ZweiMillionenSiebenhundertDreiundFünfzigtausend Euro.

Dafür müssen 13.110 Zwangsbeitragszahler geschröpft werden NUR um die 9 Intendanten
zu finanzieren. Ein wahrlich herrschaftliches System.


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#41: 30. Dezember 2018, 17:01
Man fragt sich daher ggf., wo die Intendanten eigentlich die Frechheit hernehmen noch mehr zu fordern als eh schon verbraten werden kann.
Also bitte! Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!
Mit diesem Geld kann man so viel machen:
- die geringen Pensionen aufstocken
- aktuelle Gehälter aufstocken
- neue Dienstwagen anschaffen
- mehr Einfluß auf Politik und Gesellschaft nehmen
- neue Studios bauen
-
-
-


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

H
  • Beiträge: 582
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#42: 30. Dezember 2018, 17:21
Belastung der Beitragszahler durch die Intendanten pro Jahr (2017)
WDR Tom Buhrow                   399.000 Euro brutto
BR     Ulrich Wilhelm              367.000 Euro brutto
NDR  Lutz Marmor                  348.000 Euro brutto
SWR Peter Boudgoust             338.000 Euro brutto
HR Manfred Krupp                  275.000 Euro brutto
MDR Karola Wille                   275.000 Euro brutto
RBB Patricia Schlesinger        257.000 Euro  brutto
Radio-Bremen Jan Metzger    257.000 Euro  brutto
SR Thomas Kleist                   237.000 Euro  brutto
das sind gesamt                    2.753.000 Euro brutto ZweiMillionenSiebenhundertDreiundFünfzigtausend Euro.
Die Aufzählung ist leider nicht vollständig....
Peter Boudgoust                      Präsident ARTE GEIE
Dr. Thomas Bellut                     seit März 2012: Intendant ZDF
                                                 Vizepräsident der Mitgliederversammlung von ARTE GEIE
Régine Hatchondo                    November 2018: Vizepräsidentin von ARTE GEIE Straßbourg
                                                 August 2018: Generaldirektorin Arte France
 
Dafür bekommen diese auch nochmal ein fürstliches Salär...

Es ist doch ganz offensichtlich, dass gut dotierte Posten von ein und derselben Person mehrfach besetzt werden.....

Solange also der Rundfunkbeitrag gegenstandslos fließt, wird sich das auch nicht ändern....

Grüße
Adonis



Edit "Bürger" nochmaliger Hinweis @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht weiter zu Nebenbemerkungen abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Etwaige weitere abschweifende Kommentare werden kommentarlos gelöscht.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdiszipin und nunmehrige konsequente Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2018, 17:32 von Bürger«

 
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