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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2018 => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 28. Dezember 2018, 10:20

Titel: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Frühlingserwachen am 28. Dezember 2018, 10:20
GMX-Magazin, 28.12.2018

Steigender Rundfunkbeitrag
ARD droht mit Verfassungsklage

Im Ringen um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus

Zitat
TV-Serien wie "Charité" und "Babylon Berlin" seien Unterhaltung, aber auch Bildung und Information. Der Bereich Sport bestehe nicht nur aus Spitzenfußball, sondern etwa auch aus Paralympics, jungen Sportarten und der Breite des Wintersports.

weiterlesen:
https://www.gmx.net/magazine/politik/steigender-rundfunkbeitrag-ard-droht-verfassungsklage-33485422


Nach der Showverhandlung des BVerfG vom 18.7.18 möchte Herr Wilhelm den Größenwahn jetzt noch weitertreiben. Die Aussicht auf einen weiteren positiven Urteilsspruch zu Gunsten des Zwangsrundfunks am BVerfG haben haben ihm scheinbar jeden Realitätssinn vernebelt. Die Beitragsobergrenze ist noch lange nicht ausgereizt. Wie sagte doch Herr Wilhelm zu mir am 18.7.18:
"Für teure Handyverträge ist das Geld doch auch da."
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: ChrisLPZ am 28. Dezember 2018, 10:21
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/zeit_online.png)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/zeit_online.png

Zeit, 28.12.2018

ARD droht mit Verfassungsklage

Die öffentlich-rechtlichen Sender fordern eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Sollten die Ministerpräsidenten das verweigern, will die ARD dagegen klagen.

ZEIT ONLINE, dpa, fin

Zitat
Wie hoch wird der Rundfunkbeitrag künftig sein? Darüber streiten die öffentlichen-rechtlichen Sender und die Länderchefs – denn die Ministerpräsidenten entscheiden, ob es zu einer Beitragserhöhung kommt. Falls nicht, schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus. Sollten nicht alle Landtage zustimmen, "bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe", sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. Zuvor hatte sich bereits ZDF-Intendant Thomas Bellut für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/rundfunkbeitrag-erhoehung-betrag-entscheidung-ministerpraesidenten-ard-klage (https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/rundfunkbeitrag-erhoehung-betrag-entscheidung-ministerpraesidenten-ard-klage)
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Bill Gez am 28. Dezember 2018, 10:34
Moin.
Wie? Eine "Behörde" klagt vor dem Bundesverfassungsgericht?
Absurdistan2019!
Guten Rutsch
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Frühlingserwachen am 28. Dezember 2018, 10:42
https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/rundfunkbeitrag-erhoehung-betrag-entscheidung-ministerpraesidenten-ard-klage
Der Kommentar eines Zeit-Lesers:
Zitat
Die ARD sollte den Unmut in der Bevölkerung über diese Form der Zwangsabgabe nicht unterschätzen. Ich schätze Teile des ÖR durchaus, aber die Leistungen gehen deutlich über den gesetzlichen Auftrag hinaus. Es ist nicht einzusehen, dass diese von großen Teilen der Bevölkerung nicht gewünschten Leistungen zwangsfinanziert werden.

Ich habe finanziell weder ein Problem mit 17,50 noch mit 20,00 monatlich, aber ich ziehe ernsthaft in Erwägung, aus Protest die Zahlungen einzustellen - einfach, um ein bisschen Sand in die Mühlen zu streuen.

Es ist auch wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass ein sehr großer Anteil der Gebühren für exorbitante Pensionsrückstellungen verwendet werden. Das ist in Zeiten von Rentnerarmut und kaum noch bezahlbarem Wohnraum nicht mehr zu vermitteln.

Zitat
Das ist in Zeiten von Rentnerarmut und kaum noch bezahlbarem Wohnraum nicht mehr zu vermitteln.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: muuhhhlli am 28. Dezember 2018, 11:07
Diese D... spatzen meinen wohl, sie haben die Gerichte jetzt hinter sich und nun kann man eine Verfassungsklage einreichen.

Was ist das für eine üble Gruppe von herrschsüchtigen, geldgeilen nimmersatten Menschen, die vor nichts, aber auch gar nichts zurückschrecken.

Die Politik und die Gerichte werden Ihre Fehler noch bereuen.

Sollen sie doch den RF-Beitrag erhöhen auf 20 Euro.
Ganz einfach damit mehr Menschen und Bürger in diesem Land vielleicht merken, wie sie hier um Ihr Geld geprellt werden.

Die ganze EU-Sippe lebt doch auf der gleichen Welle, da braucht man doch nur täglich in den Medien die Augen aufmachen über deren Vorgaben von Richtlinien zur Freiheit in Europa.
Billionen von Vermögen mit der Zinspolitik klauen sie uns deutschen Bürgern.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Winkelmann am 28. Dezember 2018, 11:32
Wie bei der Umwelthilfe, die Demokraten am Werk. Das mit dem Rundfunkbeitrag ist aber älter, es ist der Prototyp, nicht der Parlamentarische Prozess, ein Gericht hat das Konstrukt Rundfunk geschaffen, hat ihn im Grundgesetz zwischen den Zeilen geblickt. Die Folgen für die Demokratie sind verheerend. Für viele Menschen sind die bald 20 Euro viel Geld, es widerspricht jedem Rechtsempfinden.

ich ziehe ernsthaft in Erwägung, aus Protest die Zahlungen einzustellen
Ganz praktisch: Das kostet 8 Euro im Quartal, plus ca. 40 Euro für den Gerichtsvollzieher, wenn man an diesen zum Termin zahlt gibt es keine weiteren Nachteile.
Dabei aber keine Illusionen haben, ist es doch der Traum des ÖR, die Finanzierung endlich unabhängig vom ungeliebten ewig nörgelnden Publikum regeln zu lassen. Der Beitrag könnte durch eine Staatsfinanzierung ersetzt werden.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Besucher am 28. Dezember 2018, 12:13
Ganz im Gegenteil, dem wäre noch einiges hinzuzufügen...

Zitat
Das ist in Zeiten von Rentnerarmut und kaum noch bezahlbarem Wohnraum nicht mehr zu vermitteln.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Das mag zwar der beschriebenen Klientel nicht mehr zu vermitteln sein, aber wen bitt'schön interessiert die denn?! Etwa "Kaiser Wilhelm" :->> und seine Mannen als Hilfselite der Parallelgesellschaft der Reichen, Schönen, Mächtigen!? Umverteilung von unten nach oben - das ist doch inzwischen seit 30 Jahren das zentrale Konzept von Machthabern & dem größten Teil der "Volksvertreter" auch in diesem Land.

Das hingegen spricht schon weitaus eher für sich...

Wie sagte doch Herr Wilhelm zu mir am 18.7.18:
"Für teure Handyverträge ist das Geld doch auch da."

...ausgesprochen aus der genau der selben für den Absolutismus typischen Geisteshaltung, ähnlich wie:
"Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!"
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Nichtgucker am 28. Dezember 2018, 12:33
In den ersten zwanzig Artikel des Grundgesetzes sind die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat festgelegt.

Interessant wäre es daher schon, wenn die ARD klagt, weil dann das BVerfG definitiv darüber urteilen müsste, welchen Status der ÖRR hat.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: unGEZahlt am 28. Dezember 2018, 12:37
Das hingegen spricht schon weitaus eher für sich...
Wie sagte doch Herr Wilhelm zu mir am 18.7.18:
"Für teure Handyverträge ist das Geld doch auch da."

...ausgesprochen aus der genau der selben für den Absolutismus typischen Geisteshaltung, ähnlich wie: "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!"

Genau Besucher, würde auch zustimmen, dass der Ulrich Wilhelm: bestimmt eigentlich sagen wollte:
"Wenn sie kein Geld für Rundfunk haben, sollen sie doch ihre Handyverträge aufgeben!"

Markus
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Besucher am 28. Dezember 2018, 12:52
Interessant wäre es daher schon, wenn die ARD klagt, weil dann das BVerfG definitiv darüber urteilen müsste, welchen Status der ÖRR hat.

Da wäre wirklich die Frage, ob sich - zuungunsten praktischer Maßnahmen der Mehrheit der Bürger selbst - ein Warten darauf tatsächlich lohnen würde? Bereits angesichts nur des Urteils der Bruderschaft des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.18 mit seiner überwältigenden argumentativen "Virtuosität", wie aber aktuell auch der sich andeutenden bzw. offenbar Fahrt aufnehmenden "Fließbandabfertigung" der seither verbliebenen Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag".

Der dann (im Falle einer anstaltsseitig eingereichten Verfassungsbeschwerde) im Auftrag und im Sinne des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks zu Werke gehenden Bruderschaft im Ersten Senat würde garantiert etwas Passendes einfallen (sofern nicht bereits noch zur Amtsszeit von "Bruder Ferdinand" bereits Vorarbeit auch für so etwas geleistet worden sein sollte).

Die Frage, ob das überhaupt notwendig wäre, dass die sich etwas wirklich Neues einfallen lassen müssten, ist dabei aber noch ganz bei Seite gelassen, denn: Viel heiliger als einfach "heilig", wie der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk und seine Funktionäre seitens des BVerfG bereits gesprochen wurden, kann dieses Gebilde doch eigentlich gar nicht werden - und im strengen Sinne juristische Argumentation damit als schlicht überflüssig gelten. Ähnlich wie bei Galilei vor der heiligen Inquisition (fachliche Argumentation letzterer betreffend).

Insofern reichte bzgl. der Bearbeitung einer anstaltsseitig vorgelegten Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht vmtl. deren kurzes Anwerfen der Phrasendreschmaschine mit Einspeisen der bereits vorliegenden Urteilswortlaute der Vergangenheit - mit dem ergänzenden Vorteil, dass die im zuständigen Senat versammelten Brüder dann überdies auch ihren Ruf bzw. den des BVerfG nicht noch weiter versauen müssten oder das zumindest glauben könnten:
"Dieses Urteil wurde mit Hilfe automatisierter Einrichtungen verfasst und ist ohne Unterschrift/en gültig!"
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: § am 28. Dezember 2018, 13:51
Wir haben miterlebt, wie die Bundesverfassungsrichter 2018 finanzrechtliche Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag a priori behandelt und über Grundsatzfragen gestellt haben [1]. Menschliches war dabei für das Bundesverfassungsgericht nachrangig, obwohl es begründete Hinweise gab und in unpriorisierten Verfahren nach wie vor gibt. Das macht das Urteil angreifbar, aber auch beängstigend. Der ÖRR wird seinen erfolgreich erstrittenen Vorteil - jetzt erst Recht - bis aufs Äußerste reizen.


[1] Zulässige Erhebung des Rundfunkbeitrags – Falsche Signale aus Karlsruhe, eine kritische verfassungsrechtliche Analyse des BVerfG-Urteils, von Frau Ines Duhanic, LL.M., Volljuristin in Berlin, erschienen in der jur. Fachzeitschrift „Multimedia und Recht“ (MMR), Heft 11, 15.11.2018, S. 726-731, C. H. Beck Verlag, ISSN 1434-596X,
Beck online (Zugang wird benötigt)
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/MMR/2018/cont/MMR.2018.726.1.htm
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: huppi am 28. Dezember 2018, 14:16
@§ Genau so sieht es aus... Ich persönlich glaube auch nicht, dass man auf juristischem Wege hier noch was ändern kann. Ganz im Gegenteil der öR kommt vor lachen nicht in den Schlaf! Meiner Meinung nach kann man das nur noch auf politischer Ebene klären oder den ganzen Quatsch einfach nicht mehr mitmachen und nichts bezahlen! Das mit dem BS ist doch genau so ein Unsinn wie Dieselfahrverbote oder die "Flüchtlings-Kriese" oder oder oder...
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: ope23 am 28. Dezember 2018, 14:24
Also, ich bin sehr dafür, dass "die ARD" wirklich Verfassungsklage erhebt. Und zwar bitte bald, sehr bald. Am liebsten jetzt gleich.

Was wird herauskommen? Mindestens das:
Eine solche Verfassungsklage wäre außerordentlich spannend.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: meitantei_kudo am 28. Dezember 2018, 14:42
Bei uns würde so etwas: Erpressung heißen.....
Und das nur weil Sie Ihren Mund nicht vollkriegen.
Wenn ich sehe, dass nur 40% von den 17,50% für das Programm genutzt werden, frage ich mich, ob es dann nicht sinnvoller wäre Personal zu entlassen oder Intendanten & Moderatoren Gehälter zu kürzen.
Oder einfach das Verhältnis zu erhöhen 30% Programm, 70% Rente.
Wenn ich nur daran denke, dass unser einen Mann dafür 40-50 Jahre arbeitet und die bekommen das hinterhergeworfen, macht einen das wütend.
Um dann mit Glück etwas mehr als die Mindestrente zu bekommen, trotzdem man 50 Jahre hart gearbeitet hat.

Politisch wird sich hier nicht mehr viel ändern lassen.
Es mag mit Aussicht auf Erfolg nur eine Ultima Ratio geben.
Post Scriptum: ***


Edit "Bürger":
Anmerkung gelöscht.
Auf solcherlei Andeutungen im Forum bitte gem. Forum-Regeln verzichten!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Besucher am 28. Dezember 2018, 14:43
Zustimmung, allerdings ist einem fiktiven Besucher die unten vorgenommene Trennung bzw. Unterscheidung der möglichen Schritte...

@§ Genau so sieht es aus... Ich persönlich glaube auch nicht, dass man auf juristischem Wege hier noch was ändern kann. Ganz im Gegenteil der öR kommt vor lachen nicht in den Schlaf! Meiner Meinung nach kann man das nur noch auf politischer Ebene klären oder den ganzen Quatsch einfach nicht mehr mitmachen und nichts bezahlen!
...

...ehrlich gesagt nicht ganz verständlich? Waren die "Auftritte" der Gelbwesten in Frankreich vor zwei - drei Wochen ("den ganzen Quatsch nicht mehr mitmachen") und die plötzliche Verhandlungsbereitschaft dieses neoliberalen Macron & seiner Regierung ("politische Reaktion") denn völlig unterschiedliche Dinge?

Oder war nicht doch eher das zweitere aus dem ersteren gefolgt - und insofern das "den ganzen Quatsch nicht mehr mitmachen" nicht allergrundsätzlichst & schlicht politisches Handeln? Dass politisches Handeln (außer Kreuzchenmachen :->>) einzig & allein das Quatschen und Gekungel von gesalbten Herrschaften in unter Polizeischutz stehenden Parlamenten bedeutet bzw. zu bedeuten hätte, glauben doch nur bestimmte Leute, aber niemand, der noch ein bisschen Realitätswahrnehmung hat und auch keine Lust, sich wieder und wieder von der Parteienoligarchie (hierzulande zumal i. S. "Rundfunkbeitrag" ergänzt durch die offensichtlich Staat & Staatsräson verpflichtete Gerichtsbarkeit) einseifen zu lassen. In praktisch allen anderen Ländern scheint man da einfach weiter zu sein. Ob diese offizielle Reaktion in Frankreich nun ernst gemeint war/ist oder doch nur ein weiterer Versuch, Zeit zu gewinnen und die Bürger dann ein weiteres Mal zu verar....., kann an dieser Stelle einstweilen außer Betracht bleiben.

Wieso jedenfalls nur hat der goldene Westen 1989 auch nicht für 2 Pfennige etwas von u. a. der DDR-Bevölkerung gelernt? Lag es einfach nur daran, dass die Bevölkerung dort doch nicht mal halb oder 1/4 so vertrottelt & verblödet war wie anderswo, oder zumindest nicht so träge :->? Das wären dann in der Rückschau gleich zwei Punkte, wo das damalige dortige System womgl. falsch beurteilt worden wäre :->>.

Wenn den Sonnenkönigen vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk tatsächlich von ein paar Mio. Untertanen der Geldhahn schlicht zugedreht würde - so schnell könnte niemand gucken, wie unsere politischen Herren dann den Allerwertesten vom Sofa oder aus dem Amtssessel gelupft bekämen.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Besucher am 28. Dezember 2018, 15:26
Fraglich, ob das wirklich so spannend wird, denn...

...
Was wird herauskommen? Mindestens das:
  • dieses "ARD": wer ist das eigentlich? Ist ja nur eine Marke. Wer also genau wird Kläger sein? Die LRAs, die LMAs,...? Die Ministerpräsidenten, die angeblich irgendeine "Aufsicht" über die jeweilige LRA ausüben, wohl eher nicht, denn gegen die will ja dieses  "ARD" ja klagen.
...

...diese "ARD" ist nicht rechtsfähig. Insofern geht ein fiktiver Besucher schlicht davon aus, dass die in der/den betr. Meldungen erfolgte Gleichsetzung "Kläger" - "ARD" wieder mal nur eine journalistentypische Schludrigkeit der bekannten Art darstellt, die der Rede nicht wert ist. Ebenso, wie es bereits einfach der NDR war, der seinerzeit Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Verbot der Tagessau-App erhoben hatte, würde es auch aktuell irgendeine "Anstalt" mit deren jew. Oberirren sein, die den "Job" übernähme.

Im folgenden wäre auch bzgl. dieses Punktes wirklich die Frage...

...
  • der mutmaßlich auch hier zuständige 1. Senat ist mittlerweile etwas anders besetzt als zur Zeit des Vorsitzenden Bruders; einen unbedingten Automatismus, dass dem "Wunsch" dieses "ARD" vollumfänglich entsprochen werden wird, sehe ich deshalb nicht
...

...ob Dein Optimismus gerechtfertigt ist - zumal angesichts der ja bereits seit dem ersten Rundfunkurteil - & ungeachtet der seither mehrfach erfolgten, über Generationen hinweggehenden personellen "Umwälzungen" im BVerfG - schlicht unverbrüchlichen "Treue" zum staatsfernen®, "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk

...
  • das Bundesverfassungsgericht kann sich überlegen, ob es sich für die Rechtswissenschaft noch einmal zur Lachnummer macht - wenn es nicht so traurig wäre, dass dieses Gericht sein jahrzehntelang gehaltenes außerordentliches Renommee ("Wunder von Karlsruhe") innerhalb weniger Stunden vernichtet und die aufgrund schlimmster historischen Erfahrungen ausgesprochenen Grundrechte an Wirtschaftsunternehmen verkauft hat
    ...
  • in jedem Fall gibt es mindestens einen Verlierer: der Senat oder der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk

  • die politischen Weiterungen eines Urteils, egal wie es ausfällt, sind in jedem Fall verheerend


Zumal wenn man die Schriften von Dr. Hennecke bzw. Herrn Dr. Pagenkopf gelesen hat, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass all' das dem Bundesverfassungsgericht ganz offensichtlich wirklich sowas von egal ist. Die Herrschaften sitzen hochgeehrt in ihrem Sessel, die Knete kommt, und im Ruhestand polieren die morgens ihre jew. 5 Bundesverdienstkreuze - so what? Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert.

...
Eine solche Verfassungsklage wäre außerordentlich spannend.

Aber wohl nur auf einen speziellen Ergebnisaspekt bezogen: Ob der Untertan auch diesmal

a) die schrittweise Demontage des Rechtsstaats® bis zum bitteren Ende sich vorsetzen lassen wird (es dürfte ein Fehler sein, diesen ÖRR-Zirkus isoliert zu sehen - Polizeigesetze und all' dieses sonstige Zeug gehören zum Gesamtablauf)

und

b) die Ausreden wieder die selben sein werden, er habe ja nichts gewusst, sei belogen und betrogen worden usw. usf.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: St. Paulus am 28. Dezember 2018, 17:20
Das Urteil des BVerfG sowie des EuGH haben den Rundfunk noch gieriger und unverschämter machen lassen. Es wird somit immer schwieriger, den kollektiven Missbrauch zu vertuschen und erneute Urteile, die bereits auf falschen Entscheidungen beruhen, auszusprechen. Alle Gerichte befinden sich bereits selber im Prozess der Rechtsbetrachtung und Rechtsabarbeitung.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: drboe am 28. Dezember 2018, 17:34
Also, ich bin sehr dafür, dass "die ARD" wirklich Verfassungsklage erhebt. Und zwar bitte bald, sehr bald. Am liebsten jetzt gleich.

Die 'ARD' kann niemanden verklagen. Allerdings sind die in der ARD zusammengeschlossenen Sender nicht gehindert gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, jeder eine gleichlautende vorzubringen oder einen Intendanten zu bevollmächtigen die Beschwerde stellvertretend für alle einzureichen.

Sofort klagen geht nicht, da es keine Entscheidung der Länder gibt, gegen die man vorgehen könnte. D. h., eine Verfassungsklage würde aktuell sang- und klanglos abgewiesen.

Was die Spekulation über das Ergebnis auch angesichts der geänderten Zusammensetzung des Senats angeht, sollte man vorsichtig sein. Einmal, weil die personelle Änderung das Gremiums nur marginal betrifft. Zum anderen haben sich diverse Senate über Jahrzehnte als Bewahrer des ÖR-Rundfunksystems erwiesen. Dass der derzeitige Senat sich völlig anders verhält, ist auf Grund solcher Tradition und auch deshalb kaum anzunehmen, als die Sozialisierung der Mitglieder nahezu identisch verlaufen ist. Selbst wenn das eine oder andere Mitglied vorhandene Spielräume ggf. anders nutzen würde, so entscheidet da immer noch die Mehrheit.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Kurt am 28. Dezember 2018, 20:33
Kommentar/e: Noah G.
Zitat
Oh ja macht das. Beim letzten Mal hat das Verfassungsgericht die Zwangsabgabe für grundsätzlich rechtens erachtet, dabei aber betont dass es in diesem Urteil nicht um die Verwendung der Zwangsabgabe im Detail ginge. Bei einer Erhöhung der Abgabe hingegen wird es um die Verwendung gehen. Ich freu mich drauf... andererseits erwarte ich vom Verfassungsgericht inzwischen nur noch das schlechteste.

Kommentar/e: Will
Zitat
Super, geht nach Karlsruhe, da bin ich sofort dafür. Dann wird endlich geklärt, ob Südafrika-Fernsehfilme wie der heute Abend zum gebührenfinanzierten Auftrag von ARD und ZDF gehören. Ich bin für Beschränkung auf zwei ÖR Sender, dann wird das viel billiger für uns.

Quellen: Kommentare unter ARD bringt Verfassungsklage ins Spiel auf welt.de - siehe unter
https://www.welt.de/politik/deutschland/article186194190/Hoeherer-Rundfunkbeitrag-ARD-bringt-Verfassungsklage-ins-Spiel.html

Gruß
Kurt
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: joh2012 am 28. Dezember 2018, 20:56
Hallo Freunde der gepflegten GEZ Verweigerung.

Warum bringt der gute Mann eine Klage für MEHR Zaster fürs Maden-TV ins Spiel?
Weil die Zecke das vorher schon abgeklärt hat und das Urteil feststeht. Ganz einfach.
Die spielen 3-fach Mühle - jeder Zug ein Gewinn.
Für uns gibt es keine positiven Gerichtsurteile. Basta - Fertig - Aus.
Wie viele sind hier im Forum die verweigern? Weiß das jemand?
Ich hab das letzte Mal im Mai 2017 bezahlt und alle meine Schulden beglichen - das ist wichtig.
Wenn ich jetzt Post von den Zecken bekomme, tacker ich meine Adresse mit Karton zu und werf den Müll wieder in den Briefkasten - fertig.
Der Brief kann nicht zugestellt werden geht zurück - die Post muss das machen die sind im Erfüllungszwang.
Dann muss der GEZ-Gehilfe meinen Brief aufmachen und kontrollieren, ob die Adresse stimmt und da die Adresse stimmt, kommt der nächste Bettelbrief. Dann wird die Adresse zugetackert und geht wieder in den gelben Kasten. Da der Brief immer wieder retour geht, sind wir in einer Endlosschleife. Das ist bisher die beste Methode.
Ich tacker für mein Leben gern und ich muss zum Briefkasten laufen - das hält auch noch fit.
Meine Empfehlung: Koordiniert das mit allen euren Mitgliedern.
liebe Grüße
Johannes
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: lex am 28. Dezember 2018, 22:43
Und hier hab ich mal gedacht, dass das Grundgesetz den Menschen schützen soll, nicht jedoch Firmen. Daher wohl auch die Frage: Könnte eine nicht natürliche Person überhaupt Verfassungsklage einreichen? Und wenn es einer natürlichen Person bedarf und ein Intendant "ermächtigt" sich selbst dazu... müsste dann das BVerfG nicht alle Menschen anhören? Denn dann könnte sich jeder als Opfer zu Wort melden.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: pinguin am 28. Dezember 2018, 23:19
Könnte eine nicht natürliche Person überhaupt Verfassungsklage einreichen?
Das könnte vermutlich jeder, im Namen der Normenkontrollklage sogar eine Behörde, siehe BVerfG 2 BvN 1/95.

Lediglich die Konvention, (EMRK), schützt gemäß Art. 34 "nur" natürliche Personen und nichtstaatliche Organisationen; und zu letzterem gehören die ÖRR, die wie die natürliche Person keine Einflussnahme in ihr Medienverhalten gemäß Art. 10 dulden müssen.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: tokiomotel am 29. Dezember 2018, 08:05
Hier geht es auch um die im Raum stehende anvisierte bayrisch/wilhelminische Verfassungsklage:

heise, 28.12.2018
Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF offen für alternative Modelle
Jeder Haushalt in Deutschland muss monatlich 17,50 Euro Rundfunkbeitrag zahlen.
Wie hoch er nach 2020 sein wird, ist offen. Und nicht nur das.
(dpa)
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-ARD-und-ZDF-offen-fuer-alternative-Modelle-4259789.html
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2018, 11:14
Das hingegen spricht schon weitaus eher für sich...
Wie sagte doch Herr Wilhelm zu mir am 18.7.18:
"Für teure Handyverträge ist das Geld doch auch da."
...ausgesprochen aus der genau der selben für den Absolutismus typischen Geisteshaltung, ähnlich wie:
"Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!"

Diejenige, die angeblich die Worte "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!" gesprochen hat, ist am 16.10.1793 in Paris auf dem Place de la Concorde enthauptet worden.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: marga am 29. Dezember 2018, 11:37
(...) Diejenige, die angeblich die Worte "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!" gesprochen hat, ist am 16.10.1793 in Paris auf dem Place de la Concorde enthauptet worden.

Als Pendant hierzu folgendes:

Zitat
(...) Ihre strikte Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, hat eine 46-Jährige ins Gefängnis gebracht. (...)

Weiterlesen hier, GEZ-Verweigerin kommt aus dem Gefängnis frei (Tagesspiegel)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nach-beugehaft-gez-verweigerin-kommt-aus-dem-gefaengnis-frei/13400346.html (https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nach-beugehaft-gez-verweigerin-kommt-aus-dem-gefaengnis-frei/13400346.html)


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: beat am 29. Dezember 2018, 15:55
Wie sagte doch Herr Wilhelm zu mir am 18.7.18:
"Für teure Handyverträge ist das Geld doch auch da."

Der Satz ist interessant, weil er exemplarisch für die Anmassung der Eliten aus Rundfunk und Politik ist.
Wilhelm bringt nichts anderes zum Ausdruck, als den Anspruch, zu entscheiden für was andere Menschen ihre unter Umständen knappen finanziellen Ressourcen einsetzen.

Ich selber hatte noch nie mehr als einen Prepaidvertrag und erst spät ein Handy und heute nur ein billiges, veraltetes Smartphone. Und ich habe persönlich eine durchaus grotesk anmutende Situation erlebt, in der ein ca. 40jähriger unmittelbar nach Herzkreislaufstillstand über Sekunden und sofortiger Wiederbelebung durch Defibrillation seines Kammerflimmerns als erstes nach seinem neuen iphone fragte, das ihm während der Bewusstlosigkeit aus den Händen zwischen die Bettdecke gefallen war.

Ich würde mir nie anmassen, anderen vorzuschreiben, was für sie wertvoll, bedeutsam, relevant zu sein hat, weil ich die individuelle Freiheit des Menschen akzeptiere, bzw. als eines seiner höchsten und unbedingtesten Rechtsgüter schätze.
Dagegen spricht aus dem Satz von Wilhelm der Anspruch, besser zu wissen, was für andere Menschen wichtig und bedeutsam ist und deshalb festzulegen und ggf. in letzter Konsequenz auch mit Gewalt durchzusetzen, wofür sie ihr Geld in ihrem vermeintlich eigenen Interesse auszugeben haben. Es kann aber nie im Interesse eines freien Menschen sein, dass er zu seinem eigenen Vorteil gezwungen wird.

Mich widert diese Haltung Wilhelms an.

Es zeugt im übrigen davon, wie abwegig das Denken von Wilhelm oder möglicherweise auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inzwischen geworden ist, wenn Wilhelm den Gang vor das Bundesverfassungsgericht erwägt, um die oben genannte menschliche Freiheit zu beschneiden und der Institution Rundfunk eine Steigerung ihrer Einnahmen über eine Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen.
Der nicht ohne Grund ERSTE Artikel unseres Grundgesetzes lautet nämlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und zur Würde des Menschen gehört zweifelsohne seine Freiheit. Sicher aber nicht die Freiheit eines Molochs, seine jährlichen Ausgaben mittels Zwangsvollstreckungen und Haftandrohung über den Betrag von derzeit 8 Milliarden hinaus weiter zu steigern.   
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: NichtzahlerKa am 29. Dezember 2018, 17:53
Der nicht ohne Grund ERSTE Artikel unseres Grundgesetzes lautet nämlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Unter diesem Gesichtspunkt auch interessant ist ja, dass der Erstvorschlag für den Artikel 1 war "Der Staat ist für den Menschen da und nicht der Mensch für den Staat."  Heute wirkt es etwas weltfremd, aber genau diesen Inhalt sollte auch die neue Formulierung des Artikels 1 in erster Linie umfassen. Denn der Unrechtsstaat (im Dritten Reich und nicht nur dort) baut regelmäßig auf die Entrechtung des Einzelnen getreu dem Motto: "Du bist nichts, Dein Volk ist alles." (echtes Zitat aus dem 3. Reich)

Ich zitiere demgegenüber mal verkürzt aber unverfälscht und wortnah aus meinem Gerichtsbescheid von letzter Woche:
Zitat
Die Finanzforderungen der Rundfunkanstalten liegen außerhalb des Rechtsschutzauftrags der Verwaltungsgerichte aus Artikel 19 Abs. 4 Satz GG.

Ein bemerkenswerter Satz. Das Grundrecht "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." ist also für GEZ-Beiträge nicht anzuwenden. Die "Rundfunkordnung" thront darüber. Getreu dem Motto: Du bist nichts, der Rundfunk ist alles.


(...) Diejenige, die angeblich die Worte "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!" gesprochen hat, ist am 16.10.1793 in Paris auf dem Place de la Concorde enthauptet worden.
Als Pendant hierzu folgendes:
Zitat
(...) Ihre strikte Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, hat eine 46-Jährige ins Gefängnis gebracht. (...)

Weiterlesen hier, GEZ-Verweigerin kommt aus dem Gefängnis frei (Tagesspiegel)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nach-beugehaft-gez-verweigerin-kommt-aus-dem-gefaengnis-frei/13400346.html (https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nach-beugehaft-gez-verweigerin-kommt-aus-dem-gefaengnis-frei/13400346.html)


Edit "Bürger" nochmaliger Hinweis @alle:
Bitte nicht weiter zu Nebenbemerkungen abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Etwaige abschweifende Kommentare werden kommentarlos gelöscht.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2018, 20:37
Bitte hier nicht vertiefen, sondern nur ein
Querverweis zur Verdeutlichung der Gemengelage:

Die Länder könnten einer solchen Verfassungsklage ggf. "vorbeugen",
wenn sie vorher die Rundfunkanstalten auflösen...

Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25126.0.html

;)

Das würde jedenfalls wahrscheinlich mehr Probleme lösen als neue schaffen.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: St. Paulus am 30. Dezember 2018, 00:15
Man darf gespannt sein, wie das Vorhaben von Herrn Wilhelm Umsetzung findet und inwiefern das BVerfG darauf eingeht. Zumindest hier darf man sich dann fragen, warum für viele Menschen die Tür beim BVerfG  - ohne Angabe von Gründen  - verschlossen blieb.....
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Markus KA am 30. Dezember 2018, 03:56
Natürlich sollte die ARD unbedingt Verfassungsklage über die Höhe des Zwangsbeitrages, wie und was auch immer, einreichen. Ob dies überhaupt möglich ist, lassen wir mal unbeachtet und muss nicht weiter diskutiert werden.

Der Gefängnis- und Gerichtsrundfunk kann nur mit Vollstreckungen und Klagen gegen die Bevölkerung auf sich aufmerksam machen.

Ist die Beitragshöhe fraglich und muss dies gerichtlich geklärt werden, sollten auch ihre Forderungen zunächst auf Eis gelegt werden. ;)
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Spark am 30. Dezember 2018, 09:13
Aus dem Artikel der Zeit:
Zitat
Sollten nicht alle Landtage zustimmen, "bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe", sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm.
Quelle: https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/rundfunkbeitrag-erhoehung-betrag-entscheidung-ministerpraesidenten-ard-klage

Also ich begrüße diese Aussage des ARD-Vorsitzenden. Zeigt sie doch deutlich die Gesinnung dieser Herrschaften in den Rundfunkpalästen auf.

Die Botschaft an die Länderchefs/innen lautet im Klartext:

"Wir sagen hier an, was Sache ist und ihr habt nach unserer Pfeife zu tanzen. Tut ihr das nicht, werden wir ganz schnell bei Papi in Karlsruhe vorsprechen. Der wird euch dann schon die Leviten lesen."

Darin haben sie ja schon Übung, denn es wäre nich das erste Mal. Aus Sicht dieser "Rundfunkgötter" ist das sogar absolut logisch, denn für die nächste Beitragsperiode ab 2021 fehlen ihnen ca. 2,9 - 3 Milliarden Euro für die Pensionsrückstellungen. Kommt das Geld nicht über die Zwangsabgabe herein, muß eben an dem hochqualitativen, die Demokratie erhaltenden und für den Seelenfrieden unverzichtbaren Programm herumgeschnippelt werden.

Man stelle sich nur kurz einmal vor:
Deutschland ohne "Bares für Rares" oder ohne "Stürmische Rosen". Das würde in Anarchie und Chaos enden. Mir wird jetzt schon Bange, wenn ich nur an die kommende Einstellung der "Lindenstraße" denke. Und die Jugend würde bestimmt komplett durchdrehen, wenn sie nicht ihre tägliche Dröhnung "funk" erhält.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Land hat sich schon längst über den Staat gestellt, ja selbst über unsere Verfassung. Und alles wird brav von den Gerichten und der Politik abgenickt.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: joh2012 am 30. Dezember 2018, 11:41
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Land hat sich schon längst über den Staat gestellt, ja selbst über unsere Verfassung. Und alles wird brav von den Gerichten und der Politik abgenickt.

Kurz gesagt wir leben in einer neoliberalen Diktatur.
Das System-Merkel ist der Staat  ;D ;D ;D
und die Macht geht auch NICHT vom Volk aus. >:( >:( >:(
Um für die, die es nicht peilen das Narativ aufrecht zu erhalten braucht es eben diesen "öffentlich"-"rechtlichen" Staatsfunk.
Und für die, die jeden Monat ihren Judaslohn vom System bekommen läuft doch Alles bestens.

Vielleicht sollte man auswandern solange es noch geht.???
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Besucher am 30. Dezember 2018, 11:42
Wenn Gottkönig Wilhelm vom ARD-Olymp bzw. dem des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks...

Aus dem Artikel der Zeit:
Zitat
Sollten nicht alle Landtage zustimmen, "bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe", sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm.
Quelle: https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/rundfunkbeitrag-erhoehung-betrag-entscheidung-ministerpraesidenten-ard-klage

Also ich begrüße diese Aussage des ARD-Vorsitzenden. Zeigt sie doch deutlich die Gesinnung dieser Herrschaften in den Rundfunkpalästen auf.
...

...das tatsächlich genau so gesagt haben sollte, offenbart ein kleines, aber feines Detail ganz besonders die Überheblichkeit und Arroganz dieses Herrn (aber wie war das doch gleich mit dem Fisch & dem Kopf?). Wenn der Herr noch halbwegs auf dem Teppich verblieben wäre, hätte er wenigstens von "Klage" in Karlsruhe gesprochen, nicht aber von "Klärung". Mit letzterer kann er ja nur die im Sinne seiner Interessen meinen - für ihn scheint der Fall also 'klar'. Mit einer anderen Wortwahl hätte der Herr wenigstens noch ein Minimum an Respekt gegenüber seiner Umgebung bzw. der der ARD / des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks bzw. ggü. den Institutionen gezeigt.


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Land hat sich schon längst über den Staat gestellt, ja selbst über unsere Verfassung. Und alles wird brav von den Gerichten und der Politik abgenickt.

Nicht nur über den Staat, sondern auch über die Gesellschaft. Aber das ist ja auch vom Bundesverfassungsgericht offensichtlich so gewollt, und von zumindest einem Teil der etablierten Politik (man denke an das tolle Drehtürsystem Politik-ÖRR) als Nutznießer des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks genauso. Insofern hat das Ganze zumindest teilweise Systemcharakter.

Wenn man das so sähe, würde auch die zentrale Rolle des Bürgers weitaus deutlicher, wenn es um die Frage geht, wie & durch wen diese beschriebenen kranken Entwicklungen am ehesten abzustellen bzw. entsprechende politische Abläufe in Gang zu setzen wären. Wenn der Bürger aber auch künftig nur auf die Politik wartet, wird er ewig warten, ungeachtet allen Geplänkels und Theaterdonners.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: drboe am 30. Dezember 2018, 13:12
Ist die Beitragshöhe fraglich und muss dies gerichtlich geklärt werden, sollten auch ihre Forderungen zunächst auf Eis gelegt werden. ;)

Nette Idee, die aber leider nichts wird. Denn bei einer Klage/Beschwerde gegen die Höhe des sogn. Rundfunkbeitrags durch die Anstalten sind die zahlenden Bürger nicht Partei. D. h., während munter über unser Geld gestritten wird, müssen die Zahlschafe nicht nur mieses Programm und hohe Pensionsansprüche bezahlen, sondern auch die Anwälte und Gutachter, die nachzuweisen bemüht sind, dass der ÖR-Rundfunk seit Jahren schier am Hungertuch nagt.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Philosoph am 30. Dezember 2018, 13:19
Wenn der Rundfunkbeitrag so viel Kosten würde wie mein freiwillig (!) abgeschlossener Handyvertrag - ca. 6,50 €/Monat - dann könnte man womöglich noch einmal darüber diskutieren, aber so...

Was nun die "Drohung" Verfassungsbeschwerde angeht:
Dann gehen eben die Intendanten wieder mit den Richtern gemütlich essen und besprechen das im Freundeskreis. Das geht schon alles.
Und wenn dann das ARD-Wunschkonzert - Entschuldigung! - Wunsch-Urteil verkündet wird, dann werden vielleicht endlich noch ein paar mehr Leute aufmerksam, wie Geld, das an anderen Stellen durchaus sinnvoll in staatliche Angelegenheiten und Interessen der Bevölkerung investiert werden könnte, in die Taschen einiger weniger wandert.
Wie heißt es so schön: "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht."
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: drone am 30. Dezember 2018, 13:43
Den MinisterpräsidentInnen und ihren Parlamentsmitgliedern, die sich durch solche Aussagen möglicherweise "genötigt" oder gar "erpresst" fühlen könnten, sei hier nochmals das Rechtsgutachten von Prof. Hubertus Gersdorf [1] ans Herz gelegt. Denn es gibt sinnvolle(sic!) Alternativen, wenn man dort nur bereit ist, Zeit in die gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags zu investieren!

(Meister Wilhelm sollte sich jetzt schon 'mal ducken, wenn der Bumerang denn je zurückkäme...)

[1] AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html)
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Thejo am 30. Dezember 2018, 13:46
Hahahahaha! Dazu hab ich genau am Tage zuvor (27.12.) hier bereits geschrieben:
Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF zum Sparkurs zwingen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29589.msg185838.html#msg185838
2003 gab es schon mal das "SMS-Papier": Rundfunkstrukturreform: Positionspapier der Ministerpräsidenten Stoiber, Steinbrück und Milbradt. Wieviel hat das bewegt?
[...]

Das wäre nicht die erste Verfassungsklage... ich verweise ein weiteres Mal auf das 5. Rundfunkurteil vom BverfG. Die LRA tun so, als gelte Artikel 5 GG für sie und nicht für die Bürger. In meinem Verständnis sollen die LRA den Artikel 5 - oder präziser eine zensurfreie Meinungsfreiheit - lediglich repräsentieren, aber das können (wollen?) sie ja anscheinend auch nicht... (Aber was weiß ich schon darüber, was das System will)

Zitat
Anlass für das fünfte „Rundfunkurteil“ war eine Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Süddeutscher Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) gegen Teile des baden- württembergischen Landesmediengesetzes vom 16. Dezember 1985, da sie sich durch diese Regelungen in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt fühlten.

Jedes Mal, wenn man denen sagt, ihr müsst Sparen oder mit dieser Verschwendung aufhören, bzw. unnötige Programme einstellen, holen die die Art.5-GG-Keule vor und behaupten dann einfach: Wir können so unseren verfassungsgegebenen Auftrag nicht erfüllen! Und die Schau geht weiter, wie gehabt.

[Edit und just schrieb er schon hier, während ich noch schrieb ;D]
Nutzer drone hatte dazu verwiesen auf das Rechtsgutachten von Prof. Hubertus Gersdorf für die AG DOK:
AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html
Zitat
Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungs rechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?

Seite 10: I. Schutz der Rundfunkbeitragszahler

Mit der Festlegung des Funktionsauftrags in quantitativer und qualitativer Hinsicht korrespondiert ein entsprechender Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der in erster Linie über das Rundfunkbeitragsaufkommen zu decken ist. Die Konkretisierung des Angebotsauftrags öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten berührt daher grundrechtlich geschützte Interessen (Art. 2 Abs. 1 GG) der Beitragszahler. Der von Verfassungswegen notwendige Schutz darf nicht in die Hände der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelegt werden, weil diese – so das Bundesverfassungsgericht – wie jede andere Institution ein „Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse“ haben, „das sich gegenüber den ihnen auferlegten Funktionen verselbständigen kann“.
und das bewiesenermaßen auch tut.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Nevrion am 30. Dezember 2018, 15:06
Ich frage mich die ganze Zeit auf welcher Grundlage der ÖRR vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will. "Die Bundesländer wollen keinen neuen Staatsvertrag mit höheren Beiträgen unterschreiben und das dürfen die nicht und deshalb verklagen wir sie"?

Verfüge ich hier über Halbwissen oder wieso darf ein Vertragspartner einen anderen Vertragspartner einen Vertragsinhalt aufzwingen? Die Annahme dass 8 Milliarden jährlich nicht reichen um eine Grundversorgung gemäß Staatsvertrag abzudecken ist wohl sicherlich absurd genug, als dass das ein Richter bestätigen würde.

Der ÖRR hat doch eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder er kündigt den Vertrag von seiner Seite und bringt den Staat somit irgendwie dazu einen neuen aufzusetzen, in der höhere Beiträge drin sind. Das würde natürlich das Risiko bergen dass entweder kein neuer Vertrag dabei raus kommt oder einer der nicht besser als der bisherige ist.
Als zweite Möglichkeit bleibt ja nur der Weg, sich außergerichtlich zu einigen.

Man stelle sich mal vor, man kauft sich ein Auto auf Raten. Alles ist fest vereinbart und unterschrieben. Dann kommt der Autokäufer her und sagt "Nee, die Raten sind mir nun doch zu hoch. Ich will, dass die niedriger sind. Setz einen neuen Vertrag auf, sonst verklag ich dich." Das ist doch absurd. Wie soll das gehen?


Edit "Bürger":
Es ist doch nun schon seit Jahren forum-intern und allgemein bekann, dass es gerade NICHT ein Vertrag zwischen Rundfunkanstalten und den Ländern ist, sondern ein Vertrag zwischen den Bundesländern, daher "Staatsvertrag" - siehe bitte ausführlich unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Adeline am 30. Dezember 2018, 15:15
Das Stimmungsbarometer des ARD-Chefs  steht auf „Sehr unzufrieden“.
(Letztes öffentlich bekanntes Jahresgehalt  367 000 € , Pensionseinlage in Millionenhöhe)

Mindestrente finanziert Millionenpension. - Das auf der Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof realisierte Solidarmodell Rundfunkbeitragsstaatsvertrag macht es möglich.

Das reicht dem ARD-Chef aber nicht. Er will mehr Geld. Und wenn Politiker endlich aufwachen sollten und die Ärmsten nicht noch tiefer in die Knechtschaft treiben wollen, droht er ihnen mit Verfassungsklage. Da die Klagen der Ärmsten abgewiesen wurden, rechnet er sich wahrscheinlich gute Chancen aus.

Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat nach seinem vor Jahren verfassten Gutachten inzwischen ein neues Werk verfasst „Beherzte Freiheit“ - siehe u.a. unter
Juristischer Mittagstisch mit Paul Kirchhof, Oldenburg, 29.11.2018, 13:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29015.msg182513.html#msg182513
Zitat
Wir fühlen uns frei, sind stolz auf unsere Freiheit und wehren uns sensibel gegen jede Bedrohung der freien Gesellschaft. Doch wenn wir müde, enttäuscht oder krank sind, wenn sich eine Stimmung von Angst, Unsicherheit und Bedrohung verbreitet, gelingt es uns nicht immer, entschlossen und tatendurstig dieser Entwicklung entgegen zu treten. Beherzte Freiheit will errungen sein. Sie ist nicht jedermanns Sache...

Wer wehrt sich in unserem Land gegen die Bedrohung der freien Gesellschaft?
Wer ist nicht müde, enttäuscht oder krank?
Wem gelingt es, der Bedrohung der freien Gesellschaft entschlossen und tatendurstig entgegenzutreten?

„Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsbeitrag“ ist der Titel eines anderen Buches:
Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27605.0.html
Ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag das Ergebnis entschlossener und tatendurstiger Entscheidungen, um die freie Gesellschaft zu bewahren?
Oder ist der „Vertrag“ aus einer Stimmung von Angst, Unsicherheit und Bedrohung entstanden?
Ging es (und geht es) um das Überleben des Medienkonzerns?
„Mangelt es diesen so  überdimensional hochdotierten Menschen an Resilienz?
Trauen sie sich nicht zu, auch ohne diesen Konzern zu überleben, falls er `zeitgemäß` wirklich nicht mehr zu halten ist?
`Zeitgemäß `wird diese Zwangsfinanzierung ja immer genannt. Heißt das, die Zeit des Untergangs war gekommen, so dass man sich nur noch durch gewaltsames Eintreiben von Geldern der  Nichtnutzer und der Ärmsten glaubte retten zu können?“ (Kolf, Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe, S. 293) Also ein Notstandsgesetz zur Rettung des Medienkonzerns?

Ist es „zeitgemäß“ am Status quo festzuhalten aus Angst vor Veränderung? Wer tritt in einer Stimmung der Angst  der Bedrohung der freien Gesellschaft „entschlossen und tatendurstig“ entgegen? Die Angst breitet sich aus. „Beherzte Freiheit ist nicht jedermanns Sache.“ Einige der durch die Zwangsabgaben ihres Geldes und ihrer Freiheit Beraubten wehren sich entschlossen, andere haben Angst vor Repressalien. Wie ist die Stimmung der Richter, bei denen die Beraubten Schutz suchen?

„Das Ende der Gerechtigkeit“ ist der Titel eines weiteren Buches, in dem Jens Gnisa, Vorsitzender des deutschen Richterbundes, die Unfreiheit der Richter thematisiert - siehe u.a. unter
Lesung/Vortr./Disk. J. Gnisa "[...] Richter schlägt Alarm" DD Do 24.1.19 19h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29560.0.html
"Ich verzweifle am Rechtssystem" - Jens Gnisa, Direktor des AG Bielefeld
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24022.0.html
Er schreibt unter anderem (S. 12):
Zitat
Nicht nur Hilflosigkeit, sondern auch  Unverständnis, gar Ablehnung prägt den Umgang der Politik mit dem Recht. Wenn es sein muss, biegen diese es sich zurecht, wie sie es gerade gebrauchen können.

„Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe“. Wer ist glücklich  und zufrieden? Der „Notstand“ ist auch durch die Zwangsabgaben nicht aufgehoben.

Der ARD-Chef droht nun seinerseits mit Verfassungsklage, wenn er nicht noch mehr Geld kriegt. Allein für seine Gehaltserhöhung von 2015 zu 2016 in Höhe von ca. 60 000 €/a (Das Jahresgehalt eines Gutverdieners nebenbei als Gehaltserhöhung!) haben ca. 285 Menschen Beiträge zu bezahlen, für sein Gesamtgehalt ca. 1747. (Vielleicht gab es inzwischen noch weitere Gehaltserhöhungen.)

Also noch einmal:
Wer wehrt sich in unserem Land gegen die Bedrohung der freien Gesellschaft?
Wer ist nicht müde, enttäuscht oder krank?
Wem gelingt es, der Bedrohung der freien Gesellschaft entschlossen und tatendurstig entgegenzutreten?


Sind es nur einzelne Menschen, weil die Angst der anderen größer ist als die Liebe zum Leben und zur Welt? Können wir Erwachsenen, zum Teil stolz auf unsere Bildung, nicht mehr erkennen, was wirklich wichtig für unser Leben und unsere Welt ist? Werden die Millionenpensionen der ÖRR-Elite die Welt retten? Werden ARD und ZDF die Welt retten?

Was kümmert mich die Welt, Hauptsache ich habe Geld, egal woher es kommt?

Richten wir unsere Hoffnung darauf, dass sich noch selbstdenkende mutige Kinder finden, wie das schwedische Mädchen Greta Thunberg? Oder finden sich doch noch mehr Menschen, die aus dem landesweiten Milgram-Experiment aussteigen, die nicht funktionieren, wie eine scheinbare Autoritätsperson es will, auch wenn darin keinerlei Sinnhaftigkeit zu erkennen ist?
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: drboe am 30. Dezember 2018, 15:37
@Nevrion: Welchen Vertrag sollte der ÖRR kündigen können? Beim Vertrag der Länder über die Rundfunkfinanzierung ist er nicht Vertragspartner, bei der eigenen Gründung jede Rundfunkanstalt ebenso wenig.***

Die Grundlage für eine Verfassungsbeschwerde ist die vom BVerfG bestätigte Verpflichtung der Länder für eine angemessene Finanzierung der von ihnen gegründeten Anstalten zur Sicherung der vom BVerfG definierten Grundversorgung zu sorgen. Man sieht, der ÖRR steht unter dem besonderen Schutz einiger weniger Damen und Herren. Was angemessen ist, ist dann eben strittig.

Dass man im Zeitraum 2013-2016 fast 2 Milliarden mehr abkassiert hat als notwendig, ist im Grunde verfassungswidrig. Nur hat sich darüber keine Anstalt beschwert, weil ja klar war, dass man die Kohle verjuxen darf. Deshalb wird ja in allen Planungen derzeit ein sattes Defizit kalkuliert. 2017-2020 werden voraussichtlich noch einmal gut 1 Milliarde Euro mehr eingenommen als bewilligt. Würde man die bis dahin gesammelten Überschüsse in der Zeit 2021-2024 ausgeben, so entspräche das einer satten Erhöhung von ca. 750 Mio Euro pro Jahr, gut 9% gegenüber jetzt. Das ist zirka doppelt so viel, wie der Ex-Regierungssprecher von Frau Merkel fordert. Man fragt sich daher ggf., wo die Intendanten eigentlich die Frechheit hernehmen noch mehr zu fordern als eh schon verbraten werden kann.

M. Boettcher


***Edit "Bürger" - weitere Infos siehe u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: joh2012 am 30. Dezember 2018, 16:23
Belastung der Beitragszahler durch die Intendanten pro Jahr (2017)
WDR Tom Buhrow                   399.000 Euro brutto
BR     Ulrich Wilhelm              367.000 Euro brutto
NDR  Lutz Marmor                  348.000 Euro brutto
SWR Peter Boudgoust             338.000 Euro brutto
HR Manfred Krupp                  275.000 Euro brutto
MDR Karola Wille                   275.000 Euro brutto
RBB Patricia Schlesinger        257.000 Euro  brutto
Radio-Bremen Jan Metzger    257.000 Euro  brutto
SR Thomas Kleist                   237.000 Euro  brutto

das sind gesamt                    2.753.000 Euro brutto ZweiMillionenSiebenhundertDreiundFünfzigtausend Euro.

Dafür müssen 13.110 Zwangsbeitragszahler geschröpft werden NUR um die 9 Intendanten
zu finanzieren. Ein wahrlich herrschaftliches System.
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Philosoph am 30. Dezember 2018, 17:01
Man fragt sich daher ggf., wo die Intendanten eigentlich die Frechheit hernehmen noch mehr zu fordern als eh schon verbraten werden kann.
Also bitte! Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!
Mit diesem Geld kann man so viel machen:
- die geringen Pensionen aufstocken
- aktuelle Gehälter aufstocken
- neue Dienstwagen anschaffen
- mehr Einfluß auf Politik und Gesellschaft nehmen
- neue Studios bauen
-
-
-
Titel: Re: ARD droht mit Verfassungsklage
Beitrag von: Housebrot am 30. Dezember 2018, 17:21
Belastung der Beitragszahler durch die Intendanten pro Jahr (2017)
WDR Tom Buhrow                   399.000 Euro brutto
BR     Ulrich Wilhelm              367.000 Euro brutto
NDR  Lutz Marmor                  348.000 Euro brutto
SWR Peter Boudgoust             338.000 Euro brutto
HR Manfred Krupp                  275.000 Euro brutto
MDR Karola Wille                   275.000 Euro brutto
RBB Patricia Schlesinger        257.000 Euro  brutto
Radio-Bremen Jan Metzger    257.000 Euro  brutto
SR Thomas Kleist                   237.000 Euro  brutto
das sind gesamt                    2.753.000 Euro brutto ZweiMillionenSiebenhundertDreiundFünfzigtausend Euro.
Die Aufzählung ist leider nicht vollständig....
Peter Boudgoust                      Präsident ARTE GEIE
Dr. Thomas Bellut                     seit März 2012: Intendant ZDF
                                                 Vizepräsident der Mitgliederversammlung von ARTE GEIE
Régine Hatchondo                    November 2018: Vizepräsidentin von ARTE GEIE Straßbourg
                                                 August 2018: Generaldirektorin Arte France
 
Dafür bekommen diese auch nochmal ein fürstliches Salär...

Es ist doch ganz offensichtlich, dass gut dotierte Posten von ein und derselben Person mehrfach besetzt werden.....

Solange also der Rundfunkbeitrag gegenstandslos fließt, wird sich das auch nicht ändern....

Grüße
Adonis



Edit "Bürger" nochmaliger Hinweis @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht weiter zu Nebenbemerkungen abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Etwaige weitere abschweifende Kommentare werden kommentarlos gelöscht.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdiszipin und nunmehrige konsequente Berücksichtigung.