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Autor Thema: ARD droht mit Verfassungsklage  (Gelesen 18670 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#15: 28. Dezember 2018, 15:26
Fraglich, ob das wirklich so spannend wird, denn...

...
Was wird herauskommen? Mindestens das:
  • dieses "ARD": wer ist das eigentlich? Ist ja nur eine Marke. Wer also genau wird Kläger sein? Die LRAs, die LMAs,...? Die Ministerpräsidenten, die angeblich irgendeine "Aufsicht" über die jeweilige LRA ausüben, wohl eher nicht, denn gegen die will ja dieses  "ARD" ja klagen.
...

...diese "ARD" ist nicht rechtsfähig. Insofern geht ein fiktiver Besucher schlicht davon aus, dass die in der/den betr. Meldungen erfolgte Gleichsetzung "Kläger" - "ARD" wieder mal nur eine journalistentypische Schludrigkeit der bekannten Art darstellt, die der Rede nicht wert ist. Ebenso, wie es bereits einfach der NDR war, der seinerzeit Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Verbot der Tagessau-App erhoben hatte, würde es auch aktuell irgendeine "Anstalt" mit deren jew. Oberirren sein, die den "Job" übernähme.

Im folgenden wäre auch bzgl. dieses Punktes wirklich die Frage...

...
  • der mutmaßlich auch hier zuständige 1. Senat ist mittlerweile etwas anders besetzt als zur Zeit des Vorsitzenden Bruders; einen unbedingten Automatismus, dass dem "Wunsch" dieses "ARD" vollumfänglich entsprochen werden wird, sehe ich deshalb nicht
...

...ob Dein Optimismus gerechtfertigt ist - zumal angesichts der ja bereits seit dem ersten Rundfunkurteil - & ungeachtet der seither mehrfach erfolgten, über Generationen hinweggehenden personellen "Umwälzungen" im BVerfG - schlicht unverbrüchlichen "Treue" zum staatsfernen®, "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk

...
  • das Bundesverfassungsgericht kann sich überlegen, ob es sich für die Rechtswissenschaft noch einmal zur Lachnummer macht - wenn es nicht so traurig wäre, dass dieses Gericht sein jahrzehntelang gehaltenes außerordentliches Renommee ("Wunder von Karlsruhe") innerhalb weniger Stunden vernichtet und die aufgrund schlimmster historischen Erfahrungen ausgesprochenen Grundrechte an Wirtschaftsunternehmen verkauft hat
    ...
  • in jedem Fall gibt es mindestens einen Verlierer: der Senat oder der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk

  • die politischen Weiterungen eines Urteils, egal wie es ausfällt, sind in jedem Fall verheerend


Zumal wenn man die Schriften von Dr. Hennecke bzw. Herrn Dr. Pagenkopf gelesen hat, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass all' das dem Bundesverfassungsgericht ganz offensichtlich wirklich sowas von egal ist. Die Herrschaften sitzen hochgeehrt in ihrem Sessel, die Knete kommt, und im Ruhestand polieren die morgens ihre jew. 5 Bundesverdienstkreuze - so what? Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert.

...
Eine solche Verfassungsklage wäre außerordentlich spannend.

Aber wohl nur auf einen speziellen Ergebnisaspekt bezogen: Ob der Untertan auch diesmal

a) die schrittweise Demontage des Rechtsstaats® bis zum bitteren Ende sich vorsetzen lassen wird (es dürfte ein Fehler sein, diesen ÖRR-Zirkus isoliert zu sehen - Polizeigesetze und all' dieses sonstige Zeug gehören zum Gesamtablauf)

und

b) die Ausreden wieder die selben sein werden, er habe ja nichts gewusst, sei belogen und betrogen worden usw. usf.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

S
  • Beiträge: 35
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#16: 28. Dezember 2018, 17:20
Das Urteil des BVerfG sowie des EuGH haben den Rundfunk noch gieriger und unverschämter machen lassen. Es wird somit immer schwieriger, den kollektiven Missbrauch zu vertuschen und erneute Urteile, die bereits auf falschen Entscheidungen beruhen, auszusprechen. Alle Gerichte befinden sich bereits selber im Prozess der Rechtsbetrachtung und Rechtsabarbeitung.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#17: 28. Dezember 2018, 17:34
Also, ich bin sehr dafür, dass "die ARD" wirklich Verfassungsklage erhebt. Und zwar bitte bald, sehr bald. Am liebsten jetzt gleich.

Die 'ARD' kann niemanden verklagen. Allerdings sind die in der ARD zusammengeschlossenen Sender nicht gehindert gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, jeder eine gleichlautende vorzubringen oder einen Intendanten zu bevollmächtigen die Beschwerde stellvertretend für alle einzureichen.

Sofort klagen geht nicht, da es keine Entscheidung der Länder gibt, gegen die man vorgehen könnte. D. h., eine Verfassungsklage würde aktuell sang- und klanglos abgewiesen.

Was die Spekulation über das Ergebnis auch angesichts der geänderten Zusammensetzung des Senats angeht, sollte man vorsichtig sein. Einmal, weil die personelle Änderung das Gremiums nur marginal betrifft. Zum anderen haben sich diverse Senate über Jahrzehnte als Bewahrer des ÖR-Rundfunksystems erwiesen. Dass der derzeitige Senat sich völlig anders verhält, ist auf Grund solcher Tradition und auch deshalb kaum anzunehmen, als die Sozialisierung der Mitglieder nahezu identisch verlaufen ist. Selbst wenn das eine oder andere Mitglied vorhandene Spielräume ggf. anders nutzen würde, so entscheidet da immer noch die Mehrheit.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.239
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#18: 28. Dezember 2018, 20:33
Kommentar/e: Noah G.
Zitat
Oh ja macht das. Beim letzten Mal hat das Verfassungsgericht die Zwangsabgabe für grundsätzlich rechtens erachtet, dabei aber betont dass es in diesem Urteil nicht um die Verwendung der Zwangsabgabe im Detail ginge. Bei einer Erhöhung der Abgabe hingegen wird es um die Verwendung gehen. Ich freu mich drauf... andererseits erwarte ich vom Verfassungsgericht inzwischen nur noch das schlechteste.

Kommentar/e: Will
Zitat
Super, geht nach Karlsruhe, da bin ich sofort dafür. Dann wird endlich geklärt, ob Südafrika-Fernsehfilme wie der heute Abend zum gebührenfinanzierten Auftrag von ARD und ZDF gehören. Ich bin für Beschränkung auf zwei ÖR Sender, dann wird das viel billiger für uns.

Quellen: Kommentare unter ARD bringt Verfassungsklage ins Spiel auf welt.de - siehe unter
https://www.welt.de/politik/deutschland/article186194190/Hoeherer-Rundfunkbeitrag-ARD-bringt-Verfassungsklage-ins-Spiel.html

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

j
  • Beiträge: 5
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#19: 28. Dezember 2018, 20:56
Hallo Freunde der gepflegten GEZ Verweigerung.

Warum bringt der gute Mann eine Klage für MEHR Zaster fürs Maden-TV ins Spiel?
Weil die Zecke das vorher schon abgeklärt hat und das Urteil feststeht. Ganz einfach.
Die spielen 3-fach Mühle - jeder Zug ein Gewinn.
Für uns gibt es keine positiven Gerichtsurteile. Basta - Fertig - Aus.
Wie viele sind hier im Forum die verweigern? Weiß das jemand?
Ich hab das letzte Mal im Mai 2017 bezahlt und alle meine Schulden beglichen - das ist wichtig.
Wenn ich jetzt Post von den Zecken bekomme, tacker ich meine Adresse mit Karton zu und werf den Müll wieder in den Briefkasten - fertig.
Der Brief kann nicht zugestellt werden geht zurück - die Post muss das machen die sind im Erfüllungszwang.
Dann muss der GEZ-Gehilfe meinen Brief aufmachen und kontrollieren, ob die Adresse stimmt und da die Adresse stimmt, kommt der nächste Bettelbrief. Dann wird die Adresse zugetackert und geht wieder in den gelben Kasten. Da der Brief immer wieder retour geht, sind wir in einer Endlosschleife. Das ist bisher die beste Methode.
Ich tacker für mein Leben gern und ich muss zum Briefkasten laufen - das hält auch noch fit.
Meine Empfehlung: Koordiniert das mit allen euren Mitgliedern.
liebe Grüße
Johannes


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l

lex

  • Beiträge: 223
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#20: 28. Dezember 2018, 22:43
Und hier hab ich mal gedacht, dass das Grundgesetz den Menschen schützen soll, nicht jedoch Firmen. Daher wohl auch die Frage: Könnte eine nicht natürliche Person überhaupt Verfassungsklage einreichen? Und wenn es einer natürlichen Person bedarf und ein Intendant "ermächtigt" sich selbst dazu... müsste dann das BVerfG nicht alle Menschen anhören? Denn dann könnte sich jeder als Opfer zu Wort melden.


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  • Beiträge: 7.250
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#21: 28. Dezember 2018, 23:19
Könnte eine nicht natürliche Person überhaupt Verfassungsklage einreichen?
Das könnte vermutlich jeder, im Namen der Normenkontrollklage sogar eine Behörde, siehe BVerfG 2 BvN 1/95.

Lediglich die Konvention, (EMRK), schützt gemäß Art. 34 "nur" natürliche Personen und nichtstaatliche Organisationen; und zu letzterem gehören die ÖRR, die wie die natürliche Person keine Einflussnahme in ihr Medienverhalten gemäß Art. 10 dulden müssen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#22: 29. Dezember 2018, 08:05
Hier geht es auch um die im Raum stehende anvisierte bayrisch/wilhelminische Verfassungsklage:

heise, 28.12.2018
Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF offen für alternative Modelle
Jeder Haushalt in Deutschland muss monatlich 17,50 Euro Rundfunkbeitrag zahlen.
Wie hoch er nach 2020 sein wird, ist offen. Und nicht nur das.
(dpa)
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-ARD-und-ZDF-offen-fuer-alternative-Modelle-4259789.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2018, 14:42 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

G
  • Beiträge: 1.548
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#23: 29. Dezember 2018, 11:14
Das hingegen spricht schon weitaus eher für sich...
Wie sagte doch Herr Wilhelm zu mir am 18.7.18:
"Für teure Handyverträge ist das Geld doch auch da."
...ausgesprochen aus der genau der selben für den Absolutismus typischen Geisteshaltung, ähnlich wie:
"Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!"

Diejenige, die angeblich die Worte "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!" gesprochen hat, ist am 16.10.1793 in Paris auf dem Place de la Concorde enthauptet worden.


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#24: 29. Dezember 2018, 11:37
(...) Diejenige, die angeblich die Worte "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!" gesprochen hat, ist am 16.10.1793 in Paris auf dem Place de la Concorde enthauptet worden.

Als Pendant hierzu folgendes:

Zitat
(...) Ihre strikte Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, hat eine 46-Jährige ins Gefängnis gebracht. (...)

Weiterlesen hier, GEZ-Verweigerin kommt aus dem Gefängnis frei (Tagesspiegel)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nach-beugehaft-gez-verweigerin-kommt-aus-dem-gefaengnis-frei/13400346.html


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2018, 20:34 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#25: 29. Dezember 2018, 15:55
Wie sagte doch Herr Wilhelm zu mir am 18.7.18:
"Für teure Handyverträge ist das Geld doch auch da."

Der Satz ist interessant, weil er exemplarisch für die Anmassung der Eliten aus Rundfunk und Politik ist.
Wilhelm bringt nichts anderes zum Ausdruck, als den Anspruch, zu entscheiden für was andere Menschen ihre unter Umständen knappen finanziellen Ressourcen einsetzen.

Ich selber hatte noch nie mehr als einen Prepaidvertrag und erst spät ein Handy und heute nur ein billiges, veraltetes Smartphone. Und ich habe persönlich eine durchaus grotesk anmutende Situation erlebt, in der ein ca. 40jähriger unmittelbar nach Herzkreislaufstillstand über Sekunden und sofortiger Wiederbelebung durch Defibrillation seines Kammerflimmerns als erstes nach seinem neuen iphone fragte, das ihm während der Bewusstlosigkeit aus den Händen zwischen die Bettdecke gefallen war.

Ich würde mir nie anmassen, anderen vorzuschreiben, was für sie wertvoll, bedeutsam, relevant zu sein hat, weil ich die individuelle Freiheit des Menschen akzeptiere, bzw. als eines seiner höchsten und unbedingtesten Rechtsgüter schätze.
Dagegen spricht aus dem Satz von Wilhelm der Anspruch, besser zu wissen, was für andere Menschen wichtig und bedeutsam ist und deshalb festzulegen und ggf. in letzter Konsequenz auch mit Gewalt durchzusetzen, wofür sie ihr Geld in ihrem vermeintlich eigenen Interesse auszugeben haben. Es kann aber nie im Interesse eines freien Menschen sein, dass er zu seinem eigenen Vorteil gezwungen wird.

Mich widert diese Haltung Wilhelms an.

Es zeugt im übrigen davon, wie abwegig das Denken von Wilhelm oder möglicherweise auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inzwischen geworden ist, wenn Wilhelm den Gang vor das Bundesverfassungsgericht erwägt, um die oben genannte menschliche Freiheit zu beschneiden und der Institution Rundfunk eine Steigerung ihrer Einnahmen über eine Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen.
Der nicht ohne Grund ERSTE Artikel unseres Grundgesetzes lautet nämlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und zur Würde des Menschen gehört zweifelsohne seine Freiheit. Sicher aber nicht die Freiheit eines Molochs, seine jährlichen Ausgaben mittels Zwangsvollstreckungen und Haftandrohung über den Betrag von derzeit 8 Milliarden hinaus weiter zu steigern.   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2018, 16:09 von beat«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

  • Beiträge: 882
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#26: 29. Dezember 2018, 17:53
Der nicht ohne Grund ERSTE Artikel unseres Grundgesetzes lautet nämlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Unter diesem Gesichtspunkt auch interessant ist ja, dass der Erstvorschlag für den Artikel 1 war "Der Staat ist für den Menschen da und nicht der Mensch für den Staat."  Heute wirkt es etwas weltfremd, aber genau diesen Inhalt sollte auch die neue Formulierung des Artikels 1 in erster Linie umfassen. Denn der Unrechtsstaat (im Dritten Reich und nicht nur dort) baut regelmäßig auf die Entrechtung des Einzelnen getreu dem Motto: "Du bist nichts, Dein Volk ist alles." (echtes Zitat aus dem 3. Reich)

Ich zitiere demgegenüber mal verkürzt aber unverfälscht und wortnah aus meinem Gerichtsbescheid von letzter Woche:
Zitat
Die Finanzforderungen der Rundfunkanstalten liegen außerhalb des Rechtsschutzauftrags der Verwaltungsgerichte aus Artikel 19 Abs. 4 Satz GG.

Ein bemerkenswerter Satz. Das Grundrecht "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." ist also für GEZ-Beiträge nicht anzuwenden. Die "Rundfunkordnung" thront darüber. Getreu dem Motto: Du bist nichts, der Rundfunk ist alles.


(...) Diejenige, die angeblich die Worte "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!" gesprochen hat, ist am 16.10.1793 in Paris auf dem Place de la Concorde enthauptet worden.
Als Pendant hierzu folgendes:
Zitat
(...) Ihre strikte Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, hat eine 46-Jährige ins Gefängnis gebracht. (...)

Weiterlesen hier, GEZ-Verweigerin kommt aus dem Gefängnis frei (Tagesspiegel)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nach-beugehaft-gez-verweigerin-kommt-aus-dem-gefaengnis-frei/13400346.html


Edit "Bürger" nochmaliger Hinweis @alle:
Bitte nicht weiter zu Nebenbemerkungen abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Etwaige abschweifende Kommentare werden kommentarlos gelöscht.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2018, 20:34 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Moderator
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#27: 29. Dezember 2018, 20:37
Bitte hier nicht vertiefen, sondern nur ein
Querverweis zur Verdeutlichung der Gemengelage:

Die Länder könnten einer solchen Verfassungsklage ggf. "vorbeugen",
wenn sie vorher die Rundfunkanstalten auflösen...

Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25126.0.html

;)

Das würde jedenfalls wahrscheinlich mehr Probleme lösen als neue schaffen.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

S
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Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#28: 30. Dezember 2018, 00:15
Man darf gespannt sein, wie das Vorhaben von Herrn Wilhelm Umsetzung findet und inwiefern das BVerfG darauf eingeht. Zumindest hier darf man sich dann fragen, warum für viele Menschen die Tür beim BVerfG  - ohne Angabe von Gründen  - verschlossen blieb.....


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: ARD droht mit Verfassungsklage
#29: 30. Dezember 2018, 03:56
Natürlich sollte die ARD unbedingt Verfassungsklage über die Höhe des Zwangsbeitrages, wie und was auch immer, einreichen. Ob dies überhaupt möglich ist, lassen wir mal unbeachtet und muss nicht weiter diskutiert werden.

Der Gefängnis- und Gerichtsrundfunk kann nur mit Vollstreckungen und Klagen gegen die Bevölkerung auf sich aufmerksam machen.

Ist die Beitragshöhe fraglich und muss dies gerichtlich geklärt werden, sollten auch ihre Forderungen zunächst auf Eis gelegt werden. ;)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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