Der Filz hat funktioniert:
Aus der Pressemeldung on oben:
Zweitens kommt der Generalanwalt hinsichtlich des Gebrauchs des Mechanismus der Verwaltungsvollstreckung zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht der deutschen Regelung, die es den durch Rundfunkbeiträge finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestatte, zur Beitreibung rückständiger Beiträge ihre eigenen Vollstreckungstitel auszustellen und zu vollstrecken, ohne die ordentlichen Gerichte anrufen zu müssen, nicht entgegenstehe. Neben anderen Erwägungen weist der Generalanwalt darauf hin, dass die Kommission dieses Vorrecht in ihrer o. g. Entscheidung aus dem Jahr 2007 bereits berücksichtigt habe.
Das könnte gerade so vom Beitragsservice geschrieben sein.
Wo bleibt die Anwendung der Europäischen Charta? Informationsfreiheit?
Sehr sehr enttäuschend Herr Campos Sánchez-Bordona!!
Von der EU ist also auch nichts zu erwarten, der Richter (der ans BVerfG wechseln wird) folgt meist dem Generalanwalt.
Es bleibt also nur die politische Lösung: AFD wählen. Sie wollen es nicht anders.
PS:
In seinen Schlussanträgen von heute vertritt Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona erstens die Ansicht, dass das deutsche Gesetz, durch das der Entstehungstatbestand für den Rundfunkbeitrag geändert werde, keine Änderung einer bestehenden Beihilfe darstelle und daher keine neue Beihilfe schaffe, die bei der Kommission angemeldet und von ihr hätte genehmigt werden müssen. Nach Auffassung des Generalanwalts fällt nämlich die erfolgte Änderung nicht unter den Begriff einer wesentlichen Änderung der bestehenden Regelung.
- Man kann also eine Beihilfe beliebig ändern das macht nichts
- Vernebelung: eine geänderte Beihilfe muss genehmigt werden, egal ob die Änderung
wesentlich war oder nicht
Nur
formale Änderungen sind nicht genehmigungspflichtig.
Aber wen interessiert schon der Gesetzeswortlaut.
PPS:
Und wenn das keine Änderung war, dann muss ich heute auch keinen Beitrag bezahlen, weil ich wie damals keine Geräte vorhalte.