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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 132373 mal)

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Die Vergewaltigung des menschlichen Geistes, welche durch das Bundesverfassungsgericht hier in Gestalt der Begriffsverstümmelung und -Vernichtung in Orwelschem Ausmaß durchgeführt wird, offenbart nun für alle noch selbständig denkenden Menschen, dass der Verwesungsgestank der deutschen Rechtsordnung an keiner Stelle der öffentlichen Gewalt mehr irgendwie zu überdecken ist:
  • Der Beitrag sei individuell, aber für alle,
  • sowohl nur wahrscheinlich, als auch konkret und
  • zurechenbar, auch ohne Empfangsgerät, obwohl
    Zitat von: Urteil, Rn. 82
    Die Möglichkeit der Rundfunknutzung ist [...] realistisch, weil das [...] Angebot [...] bei Vorhandensein geeigneter Empfangsgeräte jederzeit abgerufen werden kann.
  • Er entstünde für einen Vorteil. Laut Duden ist ein Vorteil etwas, das sich für jemanden gegenüber anderen günstig auswirkt. Gegenüber wem? Niemandem!

Die Beseitigung der Rechtsgrundsätze gemäß Artikel 1 GG, welche jedem Menschen ein Abwehrrecht gegen den Staat garantieren, ist nun endgültig. Artikel 5 GG schützt nicht mehr den einzelnen Menschen, sondern die Firma. Das Grundgesetz hat seine Schutzfunktion nunmehr vollständig verloren. Der Rechtsweg war nie eröffnet und wird auch nie wieder eröffnet sein, Art. 19(4) GG ist wirkungslos denn:
Zitat
In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden  [...] hat das Bundesverfassungsgericht [...] für Recht erkannt: [...]
5. Im Übrigen werden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Mit Verweis auf dieses Urteil wurde jüngst meine Gehörsrüge gegen eine Abweisung (Kosten: 30 EUR) einer Erinnerung "Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung" abgewiesen (Kosten: 60 EUR). Begründung:: "Wegen der genauen Begründung wird auf das genannte Urteil verwiesen".

Die vermeintlichen Richter im vermeintlichen Gericht üben selbst Staatsgewalt aus, die wider Art. 20(2) GG nicht vom Volke ausgeht. Denn sie wurden - mit Ausnahme einer einzigen Person - nicht durch Mitbestimmung des Parlaments gewählt, sondern durch ein kleines Wahlgremium, das im Geheimen über Jahrzehnten festgelegt hat, in was der Staat das deutsche Staatsvolk zu transformieren hat.
Die Landesrundfunkanstalten üben - genau so - Staatsgewalt aus, die nicht vom Volke ausgeht. Deswegen hat und wird sich das BVerfG nicht zur Rechtmäßigkeit der Vollstreckung äußern, sondern rigoros das tun, was sie schon seit Jahrzehnten nicht dürfen, aber können: abweisen.

Zusammengefasst behandelt das Urteil die betroffenen - und uns alle - nicht wie Menschen, sondern als einen für staatliche Zugriffe verfügbaren, unwesentlichen Teil einer Wahrscheinlichkeits- und Zurechnungsmasse.

Wir werden faktisch nicht mehr wie Menschen behandelt. Die Konsequenzen darf jeder für sich selbst ziehen.


Mich interessiert ja sehr stark, welche der acht Richter tatsächlich dieses Urteil unterschrieben haben. Gibt es dazu Quellen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2018, 23:42 von Dr. Oggelbecher«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

P
  • Beiträge: 377
@ Dr. Oggelbecher

natürlich entsteht durch den ÖRR ein echter Vorteil, nämlich für die Staatsmacht als wesentliches Instrument zur Willensbildung und für die am ÖRR direkt Beteiligten (Angestellte, Produktionsfirmen, Rechtsanwälte, Berater etc.) im Form überdurchschnittlich erhöhter Einkommen und Altersbezügen. Nur deshalb gibt es ihn in dieser Form und nur deshalb wird er mit Zähnen und Klauen auf das Schärfste verteidigt. Da kann dann schon mal das Recht auf der Strecke bleiben oder gebeugt werden. Wenn kümmert es, wenn es keine realen Konsequenzen nach sich zieht?

Wirklich pervers ist, dass es als ein Vorteil für alle verkauft wird, während es ein immenser Vorteil für eine relativ kleine Minderheit (leider viel zu viele) ist.

LG Peli


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Z
  • Beiträge: 1.563
Meine Empörung über die Verhältnisse in Polen nach Machtübernahme der PiS (Umbau des Rundfunks und Einsetzung regierungstreuer Verfassungsrichter) hat sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts relativiert: Das hatten wir in Deutschland schon lange vorher, war aber nicht so offensichtlich und der Transformationsprozeß etwas schleichender, so daß es keiner gemerkt hat...

Was mich auch nervt, ist die mangelnde Logik in den Begründungen. Wenn man schon das Recht so hinbiegt, wie man es als Gericht haben will, dann bitte auch eine saubere Argumentation dafür verwenden. Wenn ich im Vergleich zu den juristischen Begründungen so eine Arbeit bei meinen Kunden abliefern würde, da würden die mich nicht nur nicht bezahlen, sondern auch noch Schadenersatz einfordern!

Mich hatte ja schon die Begründung für die Neuordnung der Grundsteuer nicht überzeugt. Da es sich bei der Grundsteuer klar um eine Substanzsteuer handelt, gibt es nicht nur eine Ungleichheit zwischen den einzelnen Grundbesitzern sondern eine viel schwerwiegendere zwischen den Besitzern von Immobilien und den Besitzern von sonstigem Vermögen.
Daraus erschließen sich zwei Konsequenzen: Entweder gehören Substanzsteuern ganz abgeschafft, oder alle Vermögenden müssen bluten, bis sie am Ende ihres Lebens die ursprüngliche Substanz komplett dem Staat übergaben haben. Nur daß der Staat ab diesem Moment kein weiteres Geld mehr verprassen kann, weil gar nichts mehr da ist.


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P
  • Beiträge: 377
@Zeitungsbezahler

Was sollen die den sonst machen, als es hinzubiegen??

Die zweite Möglichkeit wäre, den ÖRR-Gegnern offen zu sagen:"Es gibt in Deutschland keine echte Demokartie, sondern eine Elitenherrschaft. Wir sind der juristische Teil davon. Ihr habt das zu einem großen Teil offengelegt, deshalb müssen und werden wir es passend hinbiegen. Eine Änderung kommt für uns auf keinen Fall in Frage. Dieses Machtinstrument wollen und werden wir unter keinen Umständen hergeben! Wenn Ihr versucht, es uns wegzunehmen, werden wir die staatlichen Machtmittel, über die wir verfügen und Ihr nicht, gegen Euch einsetzten. Sanft, wenn möglich, hart und unnachgiebig, wenn erforderlich!"

Willkommen in der Realität und Gratulation, wieder ist einer aufgewacht (mich haben Sie auch Jahrzehnte lang verarscht). Aufzuwachen und etwas zu erkennen, bedeutet aber noch lange nicht, dass sich so schnell etwas ändert. Der nächste Schritt wäre zu sehen, wie und wo man etwas ändern kann. Der dritte wäre, sich an diese Aufgabe mit Taten ranzumachen. 

LG Peli


Ps. Ich empfehle wirklich, sich den Beitrag von Prof. Mausfeld über die Elitenherrschaft anzusehen. Dieser trifft die Realität auf den Punkt. Wer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Elitenherrschaft hier immer noch an eine "Verschwörungstherorie" und an eine echte Demokratie in diesem Lande glaubt, schläft immer noch tief und fest.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2018, 20:49 von Peli«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Wirklich pervers ist, dass es als ein Vorteil für alle verkauft wird, während es ein immenser Vorteil für eine relativ kleine Minderheit (leider viel zu viele) ist.

Super Peli, ein wahrhaft zutreffend kurzes Resümee, welches alles blabla ausblendet und den Schmerz über soviel Nonsens auf einen Haufen vollendet trifft. Persönlich bin ich es allerdings langsam leid, mich mit derart Unfug aufgedrängter Idiotie weierhin zu beschaftigen. Ich verabschiede mich hiermit aus diesem Forum, es war eine gute Zeit..



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Schrei nach Gerechtigkeit

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Mit Verweis auf dieses Urteil wurde jüngst meine Gehörsrüge gegen eine Abweisung (Kosten: 30 EUR) einer Erinnerung "Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung" abgewiesen (Kosten: 60 EUR). Begründung::
"Wegen der genauen Begründung wird auf das genannte Urteil verwiesen".

Da hat sich das Jurastudium und das Prädikatsexamen doch mal gelohnt: "Wegen der genauen Begründung wird auf das genannte Urteil verwiesen." Grober Verweis auf ein aktuelles Urteil das dem Themenkomplex irgendwie fern assoziiert ist, das aber in keinem Zusammenhang zur konkreten Gehörsrüge oder Erinnerung steht. Da kann sich noch mancher Richterkollege eine Scheibe abschneiden und es waren leicht verdiente 60 Euro :)

Da könnte man als Laie ja erst recht die Weiterbetreibung seiner Klage mit europarechtlichen Gründen begründen und kurz schreiben, "Wegen der genauen Begründung wird auf den Fragenkatalog von Dr. Sprißler an den Europäischen Gerichtshof verwiesen."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2018, 02:08 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

P
  • Beiträge: 377
@ beat

Tja beat, die Karten liegen nun offen auf dem Tisch. Es geht und ging nie um Recht, Es geht und ging nie um "Demokratie" und es geht und ging auch nie um irgendeine Logik oder gesunden Menschenverstand dahinter. Es geht ausschließlich nur ums Geld und um Macht/Einfluss. Begriffe wie Rechtsstaatlichkeit und "Demokratieabgabe" waren lediglich Nebelkerzen um die Wirklichkeit zu verschleiern.

Jetzt ist der Schleier durch die vielen Klagen gefallen und die seit Jahrzehnten verdrehte Wirklichkeit kommt hervor und grinst einem, hämisch böse lachend, ins Gesicht.

LG Peli


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m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Jetzt ist der Schleier durch die vielen Klagen gefallen und die seit Jahrzehnten verdrehte Wirklichkeit kommt hervor und grinst einem, hämisch böse lachend, ins Gesicht.



[Die Wirklichkeit verzerrt wahrnehmen]
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[Aufwachen]
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[X]
/\
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/    \
/      \
/        \
[Kopf=>Sand]        [Sand=>MurX]



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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Natürlich handelt es sich bei den „Panik vor dem Mausklick“-Urteilen um politische Urteile, wenn die Karlsruher Richter schreiben:
Zitat
Hinzu kommt die Gefahr, dass - auch mit Hilfe von Algorithmen - Inhalte gezielt auf Interessen und Neigungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden, was wiederum zur Verstärkung gleichgerichteter Meinungen führt. Solche Angebote sind nicht auf Meinungsvielfalt gerichtet, sondern werden durch einseitige Interessen oder die wirtschaftliche Rationalität eines Geschäftsmodells bestimmt, nämlich die Verweildauer der Nutzer auf den Seiten möglichst zu maximieren und dadurch den Werbewert der Plattform für die Kunden zu erhöhen. Insoweit sind auch Ergebnisse in Suchmaschinen vorgefiltert und teils werbefinanziert, teils von „Klickzahlen“ abhängig.
(vgl. Rn. 79 der Urteile vom 18. Juli 2018; Hervorhebung von mir)

Abgesehen davon, dass von mir massiv bezweifelt wird, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Einrichtungen der Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner von Staatsfernsehen) tatsächlich für Meinungsvielfalt stehen, wenden sich die Richter hier eindeutig gegen die Nutzer der neuen Medien, die von den Altmediennutzern offensichtlich für dumm gehalten werden.

Die Richter bedenken dabei nicht, dass viele Angebote im Internet durch Spenden finanziert werden (z. B. Wikipedia, Bibel-tv) und nicht durch Werbung. Die Argumentation erinnert zudem sehr stark an die Verfahren der Europäischen Union gegen Google, so dass man vermuten muss, dass Karlsruhe hier (wie auch im Rest des Urteils) nicht eigenständig gearbeitet hat. Es geht in der Tat um die Diskriminierung der Nutzer der neuen Medien als eigenständige Gruppe von Menschen.

Zum Thema der Diskriminierung fällt mir fast nur noch das ein:   
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg179505.html#msg179505


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 14:47 von DumbTV«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 173
Impressionen aus Karlsruhe
Ausklang nach dem Urteil in zwei Gruppen

Die Gruppe der Sympathisanten der Kläger fand sich im Freien eines nahegelegenen  Gartenlokals zusammen, die Vertreter des ÖRR, der Politik und der Richter einmütig im Inneren des Lokals.

Die Menschen der Klägerseite hatten ja leider zum größten Teil gar nicht mehr zu hoffen gewagt, dass die von Parteien entsandten Verfassungsrichter den Mut, Recht zu sprechen, aufzubringen wagen. Aber dieses war dann doch ein gelinder Schock, den es erst einmal zu verdauen galt. Man wollte nicht gleich auseinander gehen, sondern den Verdauungsprozess gemeinsam einleiten und dieses unmittelbar Erlebte gemeinsam ausklingen lassen, sich gegenseitig für den weiteren Weg stärken.

Ich persönlich will mich bei Entscheidungen immer fragen, ob Angst oder Liebe mich bewegt.
– Bei Liebe hat jeder sein volles Gehirnpotenzial zur Verfügung, bei Angst nur die Überlebensprogramme Draufschlagen, Davonlaufen oder Totstellen.


So an dieser Stelle meine Frage:
Was führte die Menschen also zusammen, Angst oder Liebe?

Ich denke Liebe zum Leben. Dem Miteinander in unserem Land war gerade ein tüchtiger Schlag versetzt worden.

Sieger und Verlierer. Wer waren die „Kampfparteien“? Die, denen Geld genommen werden soll und die, denen Geld gegeben werden soll.

Hinter jeder Maske steckt ein Mensch, habe ich gerade gelesen. Und jeder Mensch hat ein Gewissen, ob er sein Menschsein und sein Gewissen verleugnet oder nicht. Das Gewissen ist da und meldet sich irgendwann lauter und sei es über Schreie des Körpers.

Wer Unrecht tut, macht sich schuldig, hat also entsprechend Schuldgefühle, ob er sie wahr nimmt oder nicht. Schuld wartet auf Strafe. Wenn den Menschen kein anderer bestraft, bestraft er sich selbst.

Wer Unrecht hinnimmt, leistet Beihilfe, macht sich also mitschuldig.

Da sind die zwei Gruppen, die im Freien und die in der „geschlossenen Anstalt“, im Gastraum im Haus. Wenn sich die Menschen freiwillig an dem herrlichen Sommertag in den geschlossenen Raum begeben wollten, mussten sie an den Tischen im Freien vorbeigehen. „Setzen Sie sich doch zu uns!“ wurden sie eingeladen. Aber ohne ein Danke für die Einladung gingen die „Sieger“ mit unbeweglichen Gesichtern in ihren geschlossenen Raum.

Waren sie glücklich? Oder hatten sie Angst? Hatten sie Angst vor Gesprächen mit den „Verlierern“, also denen, denen  sie unrecht angetan hatten, aus welchen Motiven auch immer? War es ihnen eine Angelegenheit des Herzens, dieses Urteil herbeizuführen?

Die Menschen im Freien hatten keine Angst vor Gesprächen mit den „Siegern“. Sie hatten keine Schuldgefühle, brauchten deshalb auch keine Angst zu haben. Sie hatten alles getan, was zum gegebenen Zeitpunkt in ihrer Macht stand, um das Unrecht abzuwenden. Sie hatten sich bis zum Verfassungsgericht durchgeklagt. Nicht nur für sich persönlich sondern für all die Armen, die nicht den Mut oder die Kraft hatten, sich gegen das Unrecht zu wehren. Also im Namen des Volkes? Sie hatten nicht verschuldet, dass sich die Verfassungsrichter der anderen Seite verpflichtet fühlten und dennoch „im Namen des Volkes“ verkündeten.

Konnten diese engagierten Menschen glücklich sein? Sie konnten über die Situation nicht jubeln, aber sie konnten ihr Alltagsglück in dem Bewusstsein aufrecht erhalten, dass sie zu den Menschen gehörten, denen es eine Herzensangelegenheit war, sich für die Durchsetzung des Rechts einzusetzen. Sie waren die Menschen „im Freien“.

„Glück besteht vor allem darin, das Leben zu lieben.“ Matthieu Ricard, Glück


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 14:51 von DumbTV«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 890
Eine Delegation von Freiburgern Verwaltungsrichtern (alle namentlich bekannt, und trotz Sonnenbrillen klar identifiziert) schlendert im Hintergrund am Biergarten, und den dort schon von ihnen drangsalierten Zwangsbeitragsboykottlern vorbei. Mit denen wollte man anscheinend nicht in Kontakt kommen, es wären evtl. unangenehme Fragen gestellt worden, und begibt sich bei herrlichem sonnigen Wetter in die Innengaststätte, wo sich schon Herr Wilhelm und Konsorten bei bester Bierlaune befanden. Was dort besprochen wurde, ist allerdings nicht bekannt ::) >:(


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P
  • Beiträge: 377
Wenn ich dort eine Gaststätte hätte, würde ich solchen Konsorten (Kirchhofbrüderpaar und Kollegen) nichts verkaufen. Sie würden in meinem Geschäft nicht bedient werden! Gesellschaftliche Ächtung wäre ein probates Mittel, dass die auch tatsächlich verstehen würden...

LG Peli


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  • 1 BvR 2099/17
„Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ (George Orwell)

Die Herrschaften waren in Kneipe und Biergarten hoffentlich nicht vollkommen unbehelligt? Diesen Antibürger hätte ruhig jeder einzelne ins Gesicht sagen dürfen, dass derjenige, der einen Menschen nicht wie einen Menschen behandelt, selber keiner ist.

Den Wirt hätte ich darauf hingewiesen, dass er genau diejenigen Antibürger bedient, die seine Klage abweisen werden, wenn er zu Rentenbeginn aus seiner Eigentumswohnung ausziehen muss, weil er aus unerklärlichen Gründen durch die Verwaltung aus dem Grundbuch ausgetragen wurde. Und wenn der liebe Wirt dann etwas vom Verfassungsgericht erzählt, zitiert man kurz aus §93d BVerfGG und weist auf die rigorose Anwendung der (unbegründeten) Abweisung hin. Oder man klärt ihn über die eigene Erfahrung mit der offensichtlichen Machtelite "Bundesverfassungsgericht" auf.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wie schade, auch ein fiktiver Besucher...

Eine Delegation von Freiburgern Verwaltungsrichtern (alle namentlich bekannt, und trotz Sonnenbrillen klar identifiziert) schlendert im Hintergrund am Biergarten, und den dort schon von ihnen drangsalierten Zwangsbeitragsboykottlern vorbei. Mit denen wollte man anscheinend nicht in Kontakt kommen, es wären evtl. unangenehme Fragen gestellt worden, und begibt sich bei herrlichem sonnigen Wetter in die Innengaststätte, wo sich schon Herr Wilhelm und Konsorten bei bester Bierlaune befanden. Was dort besprochen wurde, ist allerdings nicht bekannt ::) >:(

..hätte gern einmal gesehen, wie solche "Herrschaften" von Rundfunk-Zaren eigentlich in echt aussehen, wie bestimmt auch manche/r andere! Das Foto vor ein paar Wochen von diesem Buhrow, oder als vor Monaten "DER JUSTITIAR" leibhaftig sich abgelichtet fand, das war doch schon sehr vielsagend. Sieht man von letzteren ab zehren die insgesamt doch garantiert nicht wenig von dem Umstand, dass 99% der Bevölkerung diese (und andere) ehrenwerten Herren auf der Straße nicht erkennen würden.

Eine interessante Frage wäre insoweit hier

- ob die Perspektive des Bildes nicht ohnehin viel zu sehr ein Übersichtsbild darstellt - wo diese "Herrschaften" also lediglich Beiwerk und kein wesentliches Element des Bildes ausmachen - als dass diese "Herrschaften" sich auf ihr "Recht am eigenen Bild" berufen & somit eine unretuschierte Darstellung verbieten dürften

  oder

- ob für diese ehrenwerten Herren als Personen des öffentlichen Interesses nicht ohnehin - zumal bei deren Auftreten in der Öffentlichkeit - nur eingeschränkter Schutz der Privatsphäre gilt (denn ansonsten müsste ja jeder Kamerafritze oder Pressefotograf ungefähr 150 mal pro Tag fragen, ob er denn von dieser oder jener großen z.B. politischen Konifere unserer Gesellschaft ein Bild anfertigen dürfe - die dann aber längst in "ihren schwarzen Limousinen" verschwunden wären)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 14:55 von DumbTV«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Impressionen aus Karlsruhe
Ausklang nach dem Urteil in zwei Gruppen

Sieger und Verlierer.

Da kann man die Frage stellen, nach welchem Kriterium hier in Sieger und Verlierer eingeteilt wird.

"Was ist das Wichtigste im Leben?" wurde der Schriftsteller Hermann Hesse einmal gefragt, und er hat mit Konfuzius geantwortet: "Treue zu sich selbst und Güte zu anderen." (*)

Wer waren unter diesem Kriterium die Gewinner? Richter, Politiker, Mitarbeiter des ÖRR?

Du hast die Frage in Deinen anschließenden Ausführungen schon selbst ein wenig beantwortet, z.B. hast Du den Ausdruck Sieger in Anführungszeichen gesetzt.

Hinter jeder Maske steckt ein Mensch

... und die beste Darstellung dieses Sachverhalts findet sich m.E. im letzten Kapitel von Hermann Hesses Roman "Siddhartha".

Danke für Deinen Beitrag! Schön, dass für solche persönlichen Gedanken und Ausführungen auch Platz im Forum ist.


(*) Etwas mehr hatte ich hier dazu geschrieben:
Sieglinde Baumert und die Treue zu sich selbst
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21477.msg137825.html#msg137825


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 14:57 von DumbTV«

 
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