Die Umstellung der Rundfunkgebühr auf die Kirchhofabgabe, die mit Bezug auf Rundfunk und Fernsehen als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet wird, wirft sehr konkrete
menschenrechtliche Fragen auf, da durch die Beitragsreglung nunmehr Menschen und Betriebe abgabenpflichtig sind, die vorher nicht gebührenpflichtig waren.
Einige Haushalte, in denen tatsächlich Rundfunk und Fernsehen genutzt wird, wurden durch die Neureglung sogar entlastet, während Menschen, die diese Medien ablehnen und auch nicht nutzen, denselben Beitrag zahlen sollen wie jemand, der nach diesen Medien süchtig ist.
Als Konsequenz aus dieser Umstellung hat sich die ansich schon sehr hohe Anzahl der Vollstreckungsmaßnahme für die Beitreibung der Rundfunkabgabe enorm erhöht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine Graphik aus dem Beitragsservice Jahresbericht 2015 (vgl. ebda., S. 25). Demnach haben sich die Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice seit der Einführung des Rundfunkbeitrages zum 1.1.2013 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2015 verdoppelt, und zwar von 697.703 auf 1,4 Millionen Ersuchen. Der Beitragsservice erklärt in seinem Bericht selbst, dass die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag für diesen enormen Anstieg verantwortlich ist (vgl. ebda., S. 33). Der Jahresbericht 2016 weist die Einleitung von 1,46 Millionen Vollstreckungsersuchen für dieses Geschäftsjahr aus (vgl. ebda., S.25), womit sogar ein leichter Anstieg zum Vorjahr eingeräumt wird. Wie viele dieser Vollstreckungsersuchen letztendlich sogar in Verhaftungen münden, geht aus den Berichten des Beitragsservices nicht hervor, da hierzu natürlich keine Statistik geführt wird. Da es sich bei den Opfern häufig um Menschen handelt, die die Welt der Medien ablehnen, werden sich diese Menschen in der Regel auch nicht an die Medien wenden. Dennoch gab es aus Anlass der Verhaftungswelle von Kritikerinnen im Dezember 2015 eine zögerliche Berichterstattung in diversen Medien zu dieser Form der durch die Rundfunkbehörden veranlassten Verfolgung von Menschen. Repräsentativ für diesen Widerstand und diese Verhaftungen steht die Aktivistin Sieglinde Baumert aus Thüringen, die zur Erzwingung einer Zahlung eines Beitrages von 191 Euro für 61 Tage inhaftiert wurde.
Generell kann man vielleicht zwei Gruppen von Menschen unterscheiden, die durch die Umstellung von der konkreten Verfolgung von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind:
Zum einen gibt es da die Menschen, die ich als Netz-Community bezeichnen möchte, weil es sich hierbei um Personen handelt, die schon lange weder Radio noch Fernsehen nutzen, weil sie alle zum Leben notwendigen Informationen aus dem Internet beziehen. Diese Personen mussten seit der Einführung der Internet-Gebühr für Computer neben den Kosten für ihren Provider eine Hörfunkgebühr für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entrichten. Da zwischen Rundfunk einerseits und Internet anderseits kein tatsächlicher Zusammenhang besteht, wurde die Gebühr von vielen nur widerwillig gezahlt. Durch die Umstellung auf den Beitrag sollten die Angehörigen der Netz-Community nunmehr die volle Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,98 Euro (bis 2012 galt: Hörfunkgebühr 5,76 Euro und Fernsehgebühr 12,22 Euro) zahlen, was viele Menschen aus dieser Gruppe aus verständlichen Gründen bis heute nicht nachvollziehen können.
Zur anderen Gruppe von Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von einer politischen Verfolgung bedroht sind, gehören diejenigen Personen, die generell ein ambiges Verhältnis zu den Medien haben und nunmehr durch die Umstellung von Gerät auf Wohnung erst abgabenpflichtig geworden sind. Diese Menschen haben in ihrem Haushalt kein Radio, kein Fernsehen und auch kein Internet. Zu dieser zweiten Gruppe gehöre ich selber, da ich Internet nur außerhalb meiner Wohnung nutze und Radio und Fernsehen schon lange nicht mehr habe und nutze. Dennoch sollen alle Menschen dieser Gruppe, von denen es mehr gibt, als wie man glaubt, durch die Umstellung den vollen Rundfunkbeitrag entrichten, obwohl kein wirklicher Nutzen für diese Personengruppe besteht.
Es stellt sich daher die Frage, an wen man sich neben den Gerichtsverfahren noch wenden kann, was mich auf die Möglichkeit der
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen gebracht hat, da es schließlich um
die konkrete Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner von Rundfunk und Fernsehen, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Medien im Allgemeinen) geht. Die Ablehnung und Nicht-Nutzung besagter Einrichtungen ist zweifellos eine Grundhaltung, durch die ein
politischer Wille zum Ausdruck gebracht wird, diese Einrichtungen eben nicht unterstützen oder fördern zu wollen.
Da die Einhaltung von grundsätzlichen Prinzipien einer auf Demokratie und Menschenrechte aufbauenden Gesellschaft, zu denen zweifellos
der Schutz von Minderheiten und Opposition gehört, ein wesentliches Kriterium der Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist, wird es langsam Zeit, dass man sich nicht nur an die EU selbst wendet, wie es das Landgericht Tübingen getan hat, sondern auch an die zahlreichen Menschenrechtsorganisationen. Es kann also nicht sein, dass bei Beitrittsverhandlungen mit einem Bewerberstaat für die EU auf die Einhaltung solcher Grundprinzipien bestanden wird (vgl. z. B. Beitrittsverhandlungen mit der Türkei), diese Prinzipien aber nach einem Beitritt keine Rolle mehr spielen sollen.
Es wäre also sinnvoll, wenn wir in diesem Thread einige
Beispiel-Schreiben (vorzugsweise in englischer Sprache) entwickeln würden, die in musterhafter Weise die
häufigsten Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Beitreibung der Abgabe für den nicht-gewollten Staatsfunk beschreiben. Die bekanntesten Maßnahmen sind wohl:
- Eintragung ins
Schuldnerverzeichnis (Stigmatisierung/ Herabstufung der "Kreditwürdigkeit")
-
Pfändung von Bankkonto/ Gehalt/ Rente/ Mietkaution
- u.U.
Aufbruch und
Durchsuchung der
Wohnung- u.U.
Inhaftierung (Beugehaft/ Erzwingungshaft) nach Verweigerung/ zur Erzwingung der Vermögensauskunft
- etc.
Die bekannteste Menschenrechtsorganisation ist für mich immer noch
Amnesty International, wobei man über WIKIPEDIA auch noch andere Organisationen findet, bei denen man sich
über Menschenrechtsverletzungen beschweren kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_MenschenrechtsorganisationenAuf Grund der Verleumdungskampagnen gegen die Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen sollte man sich vielleicht an den Hauptsitz der Organisationen wenden, da man nicht einschätzen kann, inwieweit die deutschen Vertretungen dieser Organisationen durch die Verleumdungen der Opfer von Verfolgung bereits indoktriniert sind. Da der Hauptsitz von
Amnesty International beispielsweise in England liegt, wären Schreiben in englischer Sprache, die auch einen allgemeinen Umriss über die Problematik geben, sehr hilfreich:
London, United Kingdom
General Enquiries: contactus@amnesty.org
Recruitment Enquiries: careers@amnesty.org
Telephone: +44-20-74135500
Fax number: +44-20-79561157
Address: 1 Easton Street, London, WC1X 0DW, UK
Twitter: @Amnesty
https://www.amnesty.org/en/
Es ist also jeder, der bereits
Opfer von Vollstreckungsmaßnahmen geworden ist, aufgerufen, sich an Menschenrechtsorganisationen zu wenden, damit die Verharmlosung der Problematik der Konsequenzen aus §2 RBStV endlich beendet wird.